F10 530D 2014 Diesel Skandal, Klage?

BMW 5er F10

Hallo alle zusammen,
ich habe im Januar 2018 einen gebrauchten 530D 2014 mit 96tkm gekauft. Der hat aktuell die Euro5 Norm. Meine Frage ist jetzt, gibt es irgendeine Möglichkeit, dass ich den Wagen zurück geben kann, da 2019 auch Fahrzeuge mit Euro5 Norm eingeschränkt werden sollen? Kennt sich damit jemand aus?

Beste Antwort im Thema

Dein letzter Satz ist einfach nur moralisch Grauenhaft. Behalt den Wagen, er hat Euro 6 und Fertig. Die sind nicht betroffen. Hast du keine anderen Hobbys außer irgendwen versuchen zu hintergehen? Du holst dir einen Kredit, also zahl ihn gefälligst. Das man immer gleich wegen jedem Mist zum Anwalt rennen muss. Unglaublich.

Ich hoffe ein Admin macht hier zu.

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Wie erfolgreich ist sowas denn mit der Widerrufssache
... div. Kanzleien machen ja aufmerksam
dafür und für die Dieselsache bezüglich div. deutscher Automarken.

Letztens in der Zeitung gelesen das bezüglich
Abgasskandal Sammelklagen gegen VW laufen
und die Bereitschaft der betroffenen VW Besitzer
recht hoch wäre.

Zitat:

@-> Neurocil <- schrieb am 1. Dezember 2018 um 09:30:31 Uhr:


Wie erfolgreich ist sowas denn mit der Widerrufssache
... div. Kanzleien machen ja aufmerksam
dafür und für die Dieselsache bezüglich div. deutscher Automarken.

Letztens in der Zeitung gelesen das bezüglich
Abgasskandal Sammelklagen gegen VW laufen
und die Bereitschaft der betroffenen VW Besitzer
recht hoch wäre.

Der "Widerrufsjoker" hat nichts mit der Dieselthematik zu tun:
Wenn Kreditvertrag und Kaufvertrag gleichzeitig durch das gleiche Unternehmen abgeschlossen wurden oder der Kreditvertag vom Verkäufer vermittelt wurde (verbundenes Geschäft), dann führt eine juristisch ungültige Widerrufsklausel im Kreditvertrag dazu, dass sowohl der Kreditvertrag als auch der Kaufvertrag jederzeit widerrufen werden können.
Ich bin kein Jurist, aber m. E. gilt das immer so, nicht nur bei Autokauf, sondern z. B. auch beim Kauf anderer Konsumgüter.

Die "Dieselklagen" haben einen völlig anderen Hintergrund: Diese Klagen richten sich gegen Hersteller, die Neuwagen mit einer "Schummelsoftware" ausgeliefert hatten. Dazu zählt nicht BMW!
In diesen Fällen hat das Produkt nicht die zugesagten Eigenschaften (Erfüllung der Abgasnorm, gültige Typ-Zulassung).

Nochmal zurück zum Thema!
Mich würde interessieren, wieso der TE den Wagen zurückgeben möchte. Dass es kein Euro 5 ist, hatten wir ja schon geklärt.
Der Rest klingt dann wie: Ich kauf mir ne Flasche Vollmilch, wollte aber lieber Kakao oder evtl. doch Wasser und verklage dann den Supermarkt, weil sie mir die Milch verkauft haben. 😁

Die Antwort steht doch genau eine Seite vorher:

Zitat:

@Firebladereiter schrieb am 26. November 2018 um 00:37:40 Uhr:


Da scheint wohl die Kohle ausgegangen zu sein. Fahrzeug und Kredit müssen wohl dringend weg.??

Alleine schon wenn man sich im Januar 2018 einen Diesel geholt hat und jetzt anfängt zu jammern. Da dachte jmd nach dem ganzen Dieselskandal und den gesunkenen Preisen kann er auch mal auf fette Hose mit nem 5er machen, aber war wohl nix 😁

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Das ist eine Mutmaßung und keine Antwort auf die Frage. ;-)
Aber egal. Wenn sich der TE nicht meldet, kann man diese recht sinnfreie Philosophiererei auch schließen...

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