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F10 530D 2014 Diesel Skandal, Klage?

BMW 5er F10
Themenstarteram 25. November 2018 um 20:58

Hallo alle zusammen,

ich habe im Januar 2018 einen gebrauchten 530D 2014 mit 96tkm gekauft. Der hat aktuell die Euro5 Norm. Meine Frage ist jetzt, gibt es irgendeine Möglichkeit, dass ich den Wagen zurück geben kann, da 2019 auch Fahrzeuge mit Euro5 Norm eingeschränkt werden sollen? Kennt sich damit jemand aus?

Beste Antwort im Thema

Dein letzter Satz ist einfach nur moralisch Grauenhaft. Behalt den Wagen, er hat Euro 6 und Fertig. Die sind nicht betroffen. Hast du keine anderen Hobbys außer irgendwen versuchen zu hintergehen? Du holst dir einen Kredit, also zahl ihn gefälligst. Das man immer gleich wegen jedem Mist zum Anwalt rennen muss. Unglaublich.

Ich hoffe ein Admin macht hier zu.

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Da scheint wohl die Kohle ausgegangen zu sein. Fahrzeug und Kredit müssen wohl dringend weg.??

Warum soll der Kredit denn angefechtet werden?

Zitat:

@Lorch83 schrieb am 26. November 2018 um 01:08:56 Uhr:

Warum soll der Kredit denn angefechtet werden?

Weil das jetzt grad groß in Mode ist.

Ja, da gabs mal was auf Youtube, das man da Auto dann mehr oder weniger bzw. den Kredit mehr oder weniger geschenkt bekommt für die Nutzung die man bereits hatte. Schwachsinn, das geht eh nicht durch. Und schon gar nicht wenn er Privat über die Bank finanziert wurde.

Doch es gibt da einen herstellerübergreifenden Fehler der sich wohl eingeschlichen hat in so manchem Vertrag, wenn ich’s richtig im Kopf hab ist die Widerrufsfrist fehlerhaft und deshalb kann man eventuell zurücktreten, abzüglich Nutzung. Ist angeblich keine Unmöglichkeit, das durchzubringen, aber keine Ahnung. Moralisch natürlich fraglich.

Auf der einen Seite sind das große AGs, da denken sich viele, den Fehler nutz ich mal, man sollte sich aber fragen, wie man das fände, wenn man selbst mal einen kleinen Fehler macht und dann z.B. ein Auto zurücknehmen muss, ob man das so geil fände.

Ja, den Fehler gabs aber nur von dann bis dann.

Soll ers halt machen. Braucht er sich nicht zu wundern wenn er selber mal übern leisten gezogen wird. Solche Leute (siehe hier) schreien dann aber direkt am lautesten. Typisch Deutsch eben. Alles kostenlos, und am besten viel, aber selber nichts dafür tun wollen.

Sehe das weniger emotional sondern eher

rational/gerecht. Wenn der TE so nenn BMW hat wo

es nicht mit rechten Dingen zu ging warum sollte er dann die Suppe allein ausbaden. Der dadurch entstandene Wertverlust könnte nicht unerheblich sein ... warum also sollte er ihn unverschuldeterweise selbst tragen ?

Weil er das Fahrzeug auch gekauft hätte, wenn das Komma an der richtigen Stelle gewesen wäre. Wobei in diesem Fall zu klären wäre, ob es das nicht sowieso war.

Solange der TE nicht antwortet, kann hier stundenlang spekuliert werden.

Von was sprichst Du ?

Widerruf oder D-Skandal ?

Es geht um einen EU6 Diesel, by the way

Zitat:

@-> Neurocil <- schrieb am 26. November 2018 um 17:09:26 Uhr:

Von was sprichst Du ?

Widerruf oder D-Skandal ?

Der TO scheint an den sog. "Widerrufsjoker" bei einem verbundenen Geschäft (Kreditvertrag über Autohaus) zu denken. Geht nur bei unkorrekter Widerrufsbelehrung im Kreditvertrag.

Zitat aus dem verlinkten Artikel:

Zitat:

"Hat die Bank Sie falsch über das Widerrufsrecht informiert und fehlen im Vertrag die erforderlichen Pflichtangaben, beginnt die 14-tägige Widerrufsfrist nicht zu laufen. Sie haben deshalb ein ewiges Widerrufsrecht und können Ihre Erklärung widerrufen, den Vertrag rückabwickeln und Ihr Auto zurückgeben."

Und das ist nicht verwerflich oder typisch deutsch sondern absolut korrekt. BMW entsteht dadurch auch keinen Schaden. Der Vertrag wird nur vorzeitig beendet.

Woher nehmt ihr denn eure Infos, dass es genau darum geht??? Steht nirgends.

Zitat:

@Lorch83 schrieb am 28. November 2018 um 00:18:47 Uhr:

Woher nehmt ihr denn eure Infos, dass es genau darum geht??? Steht nirgends.

Ist nur eine gut gestützte Vermutung.

Wir wissen nur, dass der TE jetzt mit Hilfe seines Anwalts den Kreditvertrag anfechten will. Der häufigste Anfechtungsgrund in solchen Fällen war in letzter Zeit eine unkorrekte Widerrufsbelehrung, die in der Folge zum sog. "Widerrufsjoker" führen kann.

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