Evtl. OT (jur.) - Arzt Schild
Hallo,
da ich nicht weiß, ob es nun OT oder nicht ist, poste ich einfach mal.
Ein Bekannter von mir hat in seinem Fahrzeug immer ein "Arzt / Arzt im Dienst" Schild, obwohl er kein Arzt ist. Wie sieht das rechtlich aus? Strafzettel muss er sicher trotzdem bezahlen. Und sonst?
Gruss, Adam
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@V12Mercedes schrieb am 22. Februar 2019 um 02:47:28 Uhr:
Zitat:
Zitat:
Original geschrieben von Feldtins
gibt das echt nicht mehr strafe, wenn man mit som schild unterwegs ist?
ich mein, wenn man son behindertenausweis/-schein drin liegen hat und gar nicht behindert ist, gibt das doch richtig ärger?!Äeger,wieso?
Den bekommst Du ja nur,wenn Du unerlaubterweise die Sonderrechte dieses Ausweises nutzt,obwohl sie Dir nicht zustehen.
Wegen einem falschen Ausweis im Auto wird Dir keiner ans Bein pinkeln
Und zu dem Arzt Schild.Sollte er mal jemanden behindern,in dem er wo parkt,wo man mit dem Schild ev. parken dürfte,dann könnte er schon eine Anzeige wegen Amtsmißbrauchs bekommen,da er ja einen "Notfall" simuliert.
Ein Amtsmissbrauch stellt es nicht da.
Da ein Arzt kein Beamter ist.
Das Schild Arzt im Einsatz oder im Dienst darf jeder völlig legal im Pkw auslegen.Es kann hier niemand für das bestraft werden.
Auch wenn man sagt ich bin Doktor darf man das.
Solange man sich nicht mit dem Titel was unterschreibt.
Ebso darf man sagen ich bin Arzt auch das ist straffrei.
Schlecht ist es nur wenn mal wirklich was passiert und andere dich rufen Sie sind doch Arzt.
Dann erst wird es zu einem Problem werden.
Aber alles andere ist legal.
In der Regel haben Notärtze ein zusätzlichen Ausweis mit im Auto liegen um wirklich zu beweisen das sie Arzt sind.Ich hab Rettungsdienst im Einsatz vorne sichtbar drin.
Zahle seit 4 Jahren keine Parkscheine mehr Parke ohne Parkscheibe.
Bis jetzt noch nie was gekommen.
Ich muss dazu sagen das Behinderten Parkplätze für mich Tabu sind so was mache nicht diese auszunutzen.
Oder sich auf Sperrflächen stellen oder Feuerwehr zufahrten.
Nur reguläre Parkplätze aber ohne was dafür zu bezahlen.
Sogar einmal im Parkhaus geklappt kam kostenlos wieder raus nach 6 Stunden.Und bei Veranstaltungen und Konzerte darf man immer driekt neben der Halle Parken.
Ohne das man was dazu sagen muss.
Wie finden die leute immer die 14 jahre alten Themen, und das noch um 3 in der früh 😕 😛
30 Antworten
Ich habe einen Arzt in der Familie, wir haben also genügend von diesen Schilder, allerdings soll es nicht wirklich etwas nutzen.
Wenn wirkich ein Notfall besteht, zahlt man aber natürlich nicht.
während meiner zivizeit hat ein kollege mit dem rotenkreuzbuss auf nem behindertenparkplatz geparkt, selbst dafür bekam er nen strafzettel...
Zitat:
Original geschrieben von Lanzelott
während meiner zivizeit hat ein kollege mit dem rotenkreuzbuss auf nem behindertenparkplatz geparkt, selbst dafür bekam er nen strafzettel...
Logisch.
Solch ein Bus ist allenfalls ein Fahrzeug zum Transport von Behinderten, aber NIEMALS ein Behindertenfahrzeug.
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Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Logisch.
Solch ein Bus ist allenfalls ein Fahrzeug zum Transport von Behinderten, aber NIEMALS ein Behindertenfahrzeug.
wenn ihr wüsstet was ich mir mit meinem zivi-bulli alles erlaubt hab.. 😁
aber hier die "dorf"-polizisten sehen das wohl etwas lockerer 😉
echte Ärzte haben auch eine Sondergenehmigung ausliegen,mit einem querverlaufenden roten Balken.
So ein Arzt-Schildchen kann sich jeder auf der Medica kaufen und bring rein garnichts.
Das ist ja in etwa mit den Feuerwehr-Aufklebern vergleichbar. Dadurch hat man ja auch keine Sonderrechte, auch wenn man zum Einsatz muss. Unter Umständen muss man aber kein Strafzettel für einen Geschwindigkeitsverstoß zahlen, wenn man mit dem Privat-PKW auf dem Weg zm Feuerwehr-Haus ist. Aber da macht doch so ein Aufkleber nichts aus... Genauso wenig, wie 112 im Kennzeichen;-)
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von MoKa
Ich warte mal, ob sich Popeye noch mit Details meldet.
So da bin ich wieder.
Vo ist die Abk. für StVo.
Im 46er steht die Arztregelung recht genau beschrieben. Bei den "Online-Ausgaben" wäre ich immer ein wenig vorsichtig, da diese meist unvolständig und ohne Kommentare sind ( sprich Auslegung und Querverweise )
Wer es genau wissen will, muss halt die aktuelle Ausgabe haben.
Da ich hier aber weder Klugscheißen, noch irgendwelche Gesetze kommentieren wil und darf, muss halt jeder selbst nachlesen ( sorry )
Ich neige im vorliegenden Fall dazu, MoKa zuzustimmen. Zwar ist es tatsächlich so, dass die allg. VwV zu §46 StVo im Ausführungspunkt 139 sehr genau regelt, dass Ärzte im Fall eines rechtfertigenden Notstandes von den Vorschriften der StVo befreit sind, der Gesetzgeber beschreibt aber in Punkt 140 andererseits, wie dieses Schild auszusehen hat, insb., dass es von der Landesärztekammer auszugeben ist und den Namen des Arztes zu tragen hat.
Unbetrachtet lassen wir einmal die Möglichkeit, dass der Arzt, der ein solches Schild einem Dritten überläßt, möglicherweise gegen das Standesrecht handelt und hieraus Konsequenzen zu tragen hat.
Dann kann man festellen:
- ein Schild ohne Namen genügt nicht dem Anspruch der VwV..
- ein Betrug liegt nicht vor, da das StGB diesen in §263 auf das rechtwidrige Verschaffen von Vermögensvorteilen beschränkt.
- eine Amtsanmassung ebenso wenig, da diese nach §132 nur das öffentliche Amt betrifft
- auch eine missbräuchliche Verwendung von Titeln liegt nicht vor, da ja kein akademischer Grad (die landläufige Bezeichnung "Herr Doktor" reicht für "den Arzt" reicht hier nicht) vorgetäuscht wird.
das FEUERWEHR-Schild bzw der aufkleber auf den scheiben bringt rein gar nix. den erkennt keiner im rückspiegel. der ist einfach als kleines erkennungszeichen für die angehörigen einer feuerwehr. man grüßt halt die kameraden. vorteile im straßenverkehr wie sonder- und wegerechte hat man nur wenn man diese auch kenntlich machen kann und das ist eben nach deutschem recht mit blaulicht und martinshorn.
wenn ich z.b. auf dem weg zum gerätehaus bin, bin ich auch immer bisschen schneller. man soll es halt nicht übertreiben. wenn ich nun auf der fahrt geblitzt werde geh ich nach dem einsatz zu meinem komandanten und der klärt das dann mit der gemeinde (funzt eigentlich nur bei blitzern der eigenen gemeinde)
wenn ich jemanden umniete oder nen unfall baue bin ich natürlich der depp, das ist klar. selbst wenn ich ein parkendes auto streifen würde, müßte ich am unfallort bleiben da es sonst fahrerflucht wäre.
für die feuerwehrler gibt es in versch. heftchen mit so dachaufsetzern. diese bringen rein gar nichts. man hat ja dadurch keine sonderrechte (s.o.) es gibt die dinger auch beleuchtet aber die darf man gar nicht nehmen weil es eine nicht zugelassene beleuchtungseinrichtung ist. von daher glaub ich auch nicht, dass so ein arzt-schild groß was bringt. im zweifelsfall geben die zettelhexen ein knöllchen mit der option die strafe zu erlassen wenn ein entsprechender nachweis erbracht wird.
gruß matze
Die für jedermann zu erwerbenden Schildchen helfen "präventiv" nicht und schon gleich dreimal nicht, wenn z.B. vom Ordnungsamt oder Polizei nachgeforscht wird!
Einzig offiziell gütligen Charkakter hat ein Dokument, welches die Kassenärztliche Vereinigung des jeweiligen Landes dem Arzt speziell für sein im dienstgebrauch befindliches KFZ ausstellt.
Das Dokument weißt aus, daß es dem Arzt mit diesem KFZ in bestimmten Situationen zusteht, bestimmt Sonderrechte zu nutzen.
Ausgestellt werden solche Dokumente der KVen meist für den Kassenärztlichen Bereitschaftdienst.
Für den Betrtrieb eines zivilen Notarzteinsatzfahrzeuges mit verdeckter Sondersignalanlage(Blaulicht/Horn) wird zusätzlich ein Dokument des jeweiligen Innenministeriums bzw. der Bezirksregierung verlangt.
Gruß aus Bayern!
Zitat:
Zitat:
Original geschrieben von Feldtins
gibt das echt nicht mehr strafe, wenn man mit som schild unterwegs ist?
ich mein, wenn man son behindertenausweis/-schein drin liegen hat und gar nicht behindert ist, gibt das doch richtig ärger?!Äeger,wieso?
Den bekommst Du ja nur,wenn Du unerlaubterweise die Sonderrechte dieses Ausweises nutzt,obwohl sie Dir nicht zustehen.
Wegen einem falschen Ausweis im Auto wird Dir keiner ans Bein pinkeln
Und zu dem Arzt Schild.Sollte er mal jemanden behindern,in dem er wo parkt,wo man mit dem Schild ev. parken dürfte,dann könnte er schon eine Anzeige wegen Amtsmißbrauchs bekommen,da er ja einen "Notfall" simuliert.
Ein Amtsmissbrauch stellt es nicht da.
Da ein Arzt kein Beamter ist.
Das Schild Arzt im Einsatz oder im Dienst darf jeder völlig legal im Pkw auslegen.
Es kann hier niemand für das bestraft werden.
Auch wenn man sagt ich bin Doktor darf man das.
Solange man sich nicht mit dem Titel was unterschreibt.
Ebso darf man sagen ich bin Arzt auch das ist straffrei.
Schlecht ist es nur wenn mal wirklich was passiert und andere dich rufen Sie sind doch Arzt.
Dann erst wird es zu einem Problem werden.
Aber alles andere ist legal.
In der Regel haben Notärtze ein zusätzlichen Ausweis mit im Auto liegen um wirklich zu beweisen das sie Arzt sind.
Ich hab Rettungsdienst im Einsatz vorne sichtbar drin.
Zahle seit 4 Jahren keine Parkscheine mehr Parke ohne Parkscheibe.
Bis jetzt noch nie was gekommen.
Ich muss dazu sagen das Behinderten Parkplätze für mich Tabu sind so was mache nicht diese auszunutzen.
Oder sich auf Sperrflächen stellen oder Feuerwehr zufahrten.
Nur reguläre Parkplätze aber ohne was dafür zu bezahlen.
Sogar einmal im Parkhaus geklappt kam kostenlos wieder raus nach 6 Stunden.
Und bei Veranstaltungen und Konzerte darf man immer driekt neben der Halle Parken.
Ohne das man was dazu sagen muss.
Zitat:
@V12Mercedes schrieb am 22. Februar 2019 um 02:47:28 Uhr:
Zitat:
Zitat:
Original geschrieben von Feldtins
gibt das echt nicht mehr strafe, wenn man mit som schild unterwegs ist?
ich mein, wenn man son behindertenausweis/-schein drin liegen hat und gar nicht behindert ist, gibt das doch richtig ärger?!Äeger,wieso?
Den bekommst Du ja nur,wenn Du unerlaubterweise die Sonderrechte dieses Ausweises nutzt,obwohl sie Dir nicht zustehen.
Wegen einem falschen Ausweis im Auto wird Dir keiner ans Bein pinkeln
Und zu dem Arzt Schild.Sollte er mal jemanden behindern,in dem er wo parkt,wo man mit dem Schild ev. parken dürfte,dann könnte er schon eine Anzeige wegen Amtsmißbrauchs bekommen,da er ja einen "Notfall" simuliert.
Ein Amtsmissbrauch stellt es nicht da.
Da ein Arzt kein Beamter ist.
Das Schild Arzt im Einsatz oder im Dienst darf jeder völlig legal im Pkw auslegen.Es kann hier niemand für das bestraft werden.
Auch wenn man sagt ich bin Doktor darf man das.
Solange man sich nicht mit dem Titel was unterschreibt.
Ebso darf man sagen ich bin Arzt auch das ist straffrei.
Schlecht ist es nur wenn mal wirklich was passiert und andere dich rufen Sie sind doch Arzt.
Dann erst wird es zu einem Problem werden.
Aber alles andere ist legal.
In der Regel haben Notärtze ein zusätzlichen Ausweis mit im Auto liegen um wirklich zu beweisen das sie Arzt sind.Ich hab Rettungsdienst im Einsatz vorne sichtbar drin.
Zahle seit 4 Jahren keine Parkscheine mehr Parke ohne Parkscheibe.
Bis jetzt noch nie was gekommen.
Ich muss dazu sagen das Behinderten Parkplätze für mich Tabu sind so was mache nicht diese auszunutzen.
Oder sich auf Sperrflächen stellen oder Feuerwehr zufahrten.
Nur reguläre Parkplätze aber ohne was dafür zu bezahlen.
Sogar einmal im Parkhaus geklappt kam kostenlos wieder raus nach 6 Stunden.Und bei Veranstaltungen und Konzerte darf man immer driekt neben der Halle Parken.
Ohne das man was dazu sagen muss.
Wie finden die leute immer die 14 jahre alten Themen, und das noch um 3 in der früh 😕 😛
Ich freu mich auf Motor Talk in einigen Jahren, wenn mal ein 100 Jahre alter Thread ausgegraben wird.
Und vorallem dann irgendein schwachsinniger nonsense dazu geschrieben wird.....
Ich meine, wenn wirklich noch ne frage offen ist und deswegen n thread rausgekramt wird, ok, aber nur um anzugeben wie schön man die stadt betrügen kann....