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Erste HU eines KFZ, nicht bestandene AU. Fehler der Prüforganisation?

Themenstarteram 16. Dezember 2020 um 21:06

Hallo liebe Forengemeinde,

 

einem unserer Mitarbeiter ist aufgefallen dass eines unserer Fahrzeuge im September zu HU hätte müssen.

Nun ja, keine Ahnung wer da bei uns geschlafen hat, aber das ist nicht das Thema um dass es hier geht.

 

Ich habe den Kollege sodann zur DEKRA geschickt, er soll die HU machen. Das Fahrzeug ist erst drei Jahre alt, also ist es die erste HU des Fahrzeugs.

Dauerte auch nicht lange, dann war er wieder zurück.

 

Ergebnis: HU nicht bestanden mit erheblichem Mangel.

Das Fahrzeug (Diesel) hat die AU nicht bestanden weil es die Abregeldrehzahl nicht erreicht hätte.

 

Laut meinem Kollegen war sogar der Prüfer selbst so erschrocken dass er sich telefonisch rückversicherte ob alles stimmen würde oder hier ein Fehler vorliegt.

Alles wäre korrekt, das Auto müsse in die Werkstatt und nochmal vorgeführt werden (oder eben nach einer Reparatur eine AU gemacht werden).

 

Ich rief dann in unserem Mercedes Autohaus an und schilderte die Sache. Ich fügte auch hinzu dass wir es nicht einsehen Mehrkosten zu tragen wenn ein drei Jahre altes Auto die AU nicht besteht. Das Fahrzeug war vor sechs Monaten sogar zur Inspektion bei Mercedes.

Man sicherte uns zu das sorgfältig zu prüfen.

 

Das Auto war heute dann in der Mercedes Werkstatt.

Ergebnis: kein Mangel, alles bestens.

Das Fahrzeug hatte sogar einmal ein Software-Update bekommen, aufgrund dieser Diesel-Skandalgeschichte.

Es wurde eine AU gemacht und das Auto hat die Plakette bekommen (diesmal vom TÜV).

Eine Rechnung für eine Nachprüfung haben wir dennoch erhalten. Kann das Autohaus und der TÜV ja nichts dafür.

 

Scheinbar weichen die Werte für die Abregeldrehzahl bei DEKRA und TÜV voneinander ab.

Was bei der DEKRA die Mindest-Abregeldrehzahl ist, ist beim TÜV die Maximal-Abregeldrehzahl.

 

Natürlich sehen wir nicht ein dass wir die Kosten der Nachprüfung tragen müssen, wenn dies nicht auf unserem Mist gewachsen ist.

 

Wir möchten nun dass die DEKRA die Kosten der Nachuntersuchung bezahlt.

 

Ist das ein bekanntes Problem, oder ist das schonmal jemandem passiert?

Die Organisationen sollten ihre Software doch validiert haben, sodass alles immer aktuell ist. Wie kann es zu sowas kommen?

 

Habe die beiden Berichte mal fotografiert.

 

Grüßle

Steffen

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57 Antworten

Die Werte der DEKRA sind schon korrekt. Die bekommen die genau wie alle anderen auch Zugespielt.

 

Die AU der Werkstatt wurde einfach manipuliert. Die Werte wurden überschrieben.

Sieht man auch an der Nenndrehzahl, die wurde auch falsch eingeschrieben.

 

Es kommt hin und wieder vor, dass Daten von Hersteller falsch übermittelt werden, und dann geht der Mist erst richtig los.

 

Passiert jedes Jahr, übrigens auch bei Mercedes.

 

Aktuell sind mir Nissan, Renault, Dacia mit fehlerhaften Daten bekannt. Auch Ford und Opel sind betroffen.

Themenstarteram 16. Dezember 2020 um 21:21

Echt jetzt?

Wer muss denn nun die Kosten für die Nachuntersuchung tragen?

 

Es ist natürlich nicht viel Geld, aber es geht ja auch ums Prinzip.

Die Werte der Dekra sind wahrscheinlich nicht korrekt. Ein falscher Datenstand kommt leider öfter mal vor, hier nur ein Beispiel.

Zitat:

@Steven4880 schrieb am 16. Dezember 2020 um 22:21:10 Uhr:

Echt jetzt?

Wer muss denn nun die Kosten für die Nachuntersuchung tragen?

Es ist natürlich nicht viel Geld, aber es geht ja auch ums Prinzip.

Jo, die Kosten für die Nachuntersuchung musst Du natürlich bezahlen, kann ja niemand dafür, wenn Du statt zur DEKRA zum TÜV fährst.

Die "Abgasuntersuchung" der Werkstatt, welche die AU gefahren hat, ist klar manipuliert. Zufällig wurde die Abregeldrehzahl manuell auf den Wert gesetzt, welchen das Fahrzeug erreicht. Sei mal froh, dass der nachprüfende TÜV-Kollege diesen AU-Nachweis anerkannt hat.

Das mit den Fahrzeugsolldaten ist tatsächlich problematisch, und es sind teilweise wirklich Fehler darin enthalten. Ich verstehe allerdings nicht, warum der DEKRA-Kollege diese nicht manuell korrigiert hat. Ich sehe im geltenden Leitfaden kein Ausschlusskriterium, diese Solldaten nicht manuell korrigieren zu dürfen. Gerade heute wieder nen aktuellen VW Diesel gehabt, der sollte im Stand über 4.000 Umdrehungen machen, obwohl die eigentlich zwischen 2300 und 2700 liegen müssten wegen Standdrehzahlbegrenzung. Hab es dann manuell geändert und gut war es.

https://www.avlditest.com/index.php/de/lf5-info.html

Das sagt übrigens AVL dazu, die den Leitfaden eigentlich ganz gut umsetzen.

Grüße der Gardiner

Themenstarteram 16. Dezember 2020 um 21:56

Zitat:

@gardiner schrieb am 16. Dezember 2020 um 22:50:12 Uhr:

 

Jo, die Kosten für die Nachuntersuchung musst Du natürlich bezahlen, kann ja niemand dafür, wenn Du statt zur DEKRA zum TÜV fährst.

Das verstehst du falsch.

Wir sind nicht zum TÜV gefahren.

 

Wir gingen zuerst von einem Defekt des Fahrzeugs aus. Dafür haben wir das Fahrzeug in unser Autohaus gegeben von dem wir es haben.

 

Dort wurde dann die Nachuntersuchung durch den TÜV gemacht. Wir haben das Auto dann mit neuer gültiger HU dort abgeholt.

 

Wenn das Fahrzeug defekt wäre, dann hätten wir es reparieren lassen.

Da aber nichts hat repariert werden müssen, ist die nicht bestandene AU nicht korrekt und Nachuntersuchung ja unnötig gewesen.

 

Wieso sollen wir es hinnehmen mehr zu bezahlen wenn nichts defekt ist, also kein Mangel bestand?

Bei der AU vom Autohaus wurde die Abregeledrehzahl nur einmal angefahren, 3 Messläufe wären Vorgesehen.

Ich würde wie oben schon geschrieben,ebenfalls davon ausgehen,dass die AU vom Autohaus manipuliert wurde und da das der einzige Mangel bei der ersten HU war, hat ein anderer Prüfer im AH schnell die Nachprüfung gemacht. Da wird nur geprüft,was zum nichtbestehen der HU geführt hat. Hier hat das AH die AU beigesteuert, also hat der die HU abgesegnet.

Wenn Du sicher gehen willst,dass alles korrekt ist,dann fahr zur DEkra und lege den neuen AU Bericht vor. Die können nachprüfen ob das korrekt gemacht wurde, ein evtl falscher Datenstand kann dann überprüft werden.

Das die Abregel Drehzahl nur einmal gemessen und die AU trotzdem bestanden wurde,ist aber eher ein Anzeichen,dass die zweite AU nicht korrekt ausgeführt wurde.

Zitat:

@Steven4880 schrieb am 16. Dezember 2020 um 22:21:10 Uhr:

 

Wer muss denn nun die Kosten für die Nachuntersuchung tragen?

Du. Wer sonst.

Auf zur Dekra und die bestandene AU vorlegen. Evtl messen die Deinen Wagen nochmal und sollte sich herausstellen,dass die AU manipuliert wurde,bekommt evtl jemand ordentlich was auf die Finger.

An Pi's und SV's, war nicht eh im Gespräch..dass die beigesteuerte AU abgeschafft werden sollte?

Genau so ist es ,sei froh ,dass du jetzt ne AU hast und wecke nicht schlafende Hunde.

AEG

Ja, sei froh dass du, falls die Prüfung wirklich Manipuliert wurde, ein Auto hat, das evtl nicht richtig funktioniert :rolleyes:

@Steven4880

Das Fahrzeug macht mehrmals bei einer Untersuchung Stop & Go und Motor aus/an. Mercedes hat seit mindestens 2000 einen Motorschutz. Nach Motorstart wird die Drehzahl verriegelt gegen unbeabsichtiges überdrehen des Motor. Und genau das sehe ich im Protokoll. Bei Schlag 4.000U/Min. ist pillo.

Erst durch Rückwärtsgang einlegen oder etwas vorwärts fahren und Bremsen entriegelt die Software. Das ist so genial wie simpel. Auf das kommt man nicht.

Nu macht mal langsam, hier immer von Manipulation zu reden!

Wie gardiner schon schrieb, ist es nicht verboten, die Werte per Hand zu ändern.

Mein Alter Audi (TDI) hat auch nie die Höchtdrehzahl erreicht. Der war nicht kaputt, das war halt einfach so.

Den Wagen fuhr ich 17 Jahre und war bei verschiedenen TÜV's und DEKRA"s, da hab ich dem Prüfer vorher schon Bescheid gesagt, das er in seinem Gerät die Höchtsdrehzahl um 300 U/min zurück nehmen soll. Die ham da zwar immer komisch geguckt, woher ich das wisse, wurde aber immer problemlos gemacht.

Gruß jaro

Themenstarteram 17. Dezember 2020 um 8:07

Na wenn das doch legal und gang und gäbe ist, weshalb hat das dann nicht gleich der Typ von der DEKRA gemacht?

 

Wie eingangs bereits geschrieben hatte der sich sogar telefonisch rückversichert.

 

Er kannte das vllt. noch nicht, weil's nicht die Regel ist Für jeden gibts irgendwann das erste Mal. Wir werden es nie erfahren...

Gruß jaro

Zitat:

@jaro66 schrieb am 17. Dezember 2020 um 08:24:01 Uhr:

Nu macht mal langsam, hier immer von Manipulation zu reden!

Wie gardiner schon schrieb, ist es nicht verboten, die Werte per Hand zu ändern.

Dem muss ich widersprechen.

Solldaten werden vom Hersteller geliefert (zum DAT), und sind einzuhalten.

Das ist in der AU-Richtlinie so gefordert (welche in der StVZO verankert ist)

Wenn nun bei jedem Fz. die Soll-Daten geändert werden dürften, ist ja die Dienstleistung obsolet, weil es kein "nicht bestehen" geben kann.

Zur Drehzahlbegrenzung im Stand kann nur ergänzt werden:

Wird die Nenndrehzahl nicht erreicht, ist zu prüfen ob eine HERSTELLERVORGABE zur Deaktivierung der Drehzahllimitierung vorliegt.

Offensichtlich liegt für das Fahrzeug keine solche Vorgabe vor, insofern ist dem Prüfer von DEKRA kein Vorwurf zu machen.

Der Ball liegt beim Hersteller, oder es liegt ein Fehler bei DAT --> was zu prüfen wäre!

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