Erste HU eines KFZ, nicht bestandene AU. Fehler der Prüforganisation?
Hallo liebe Forengemeinde,
einem unserer Mitarbeiter ist aufgefallen dass eines unserer Fahrzeuge im September zu HU hätte müssen.
Nun ja, keine Ahnung wer da bei uns geschlafen hat, aber das ist nicht das Thema um dass es hier geht.
Ich habe den Kollege sodann zur DEKRA geschickt, er soll die HU machen. Das Fahrzeug ist erst drei Jahre alt, also ist es die erste HU des Fahrzeugs.
Dauerte auch nicht lange, dann war er wieder zurück.
Ergebnis: HU nicht bestanden mit erheblichem Mangel.
Das Fahrzeug (Diesel) hat die AU nicht bestanden weil es die Abregeldrehzahl nicht erreicht hätte.
Laut meinem Kollegen war sogar der Prüfer selbst so erschrocken dass er sich telefonisch rückversicherte ob alles stimmen würde oder hier ein Fehler vorliegt.
Alles wäre korrekt, das Auto müsse in die Werkstatt und nochmal vorgeführt werden (oder eben nach einer Reparatur eine AU gemacht werden).
Ich rief dann in unserem Mercedes Autohaus an und schilderte die Sache. Ich fügte auch hinzu dass wir es nicht einsehen Mehrkosten zu tragen wenn ein drei Jahre altes Auto die AU nicht besteht. Das Fahrzeug war vor sechs Monaten sogar zur Inspektion bei Mercedes.
Man sicherte uns zu das sorgfältig zu prüfen.
Das Auto war heute dann in der Mercedes Werkstatt.
Ergebnis: kein Mangel, alles bestens.
Das Fahrzeug hatte sogar einmal ein Software-Update bekommen, aufgrund dieser Diesel-Skandalgeschichte.
Es wurde eine AU gemacht und das Auto hat die Plakette bekommen (diesmal vom TÜV).
Eine Rechnung für eine Nachprüfung haben wir dennoch erhalten. Kann das Autohaus und der TÜV ja nichts dafür.
Scheinbar weichen die Werte für die Abregeldrehzahl bei DEKRA und TÜV voneinander ab.
Was bei der DEKRA die Mindest-Abregeldrehzahl ist, ist beim TÜV die Maximal-Abregeldrehzahl.
Natürlich sehen wir nicht ein dass wir die Kosten der Nachprüfung tragen müssen, wenn dies nicht auf unserem Mist gewachsen ist.
Wir möchten nun dass die DEKRA die Kosten der Nachuntersuchung bezahlt.
Ist das ein bekanntes Problem, oder ist das schonmal jemandem passiert?
Die Organisationen sollten ihre Software doch validiert haben, sodass alles immer aktuell ist. Wie kann es zu sowas kommen?
Habe die beiden Berichte mal fotografiert.
Grüßle
Steffen
57 Antworten
Ist auch interessant.
Ich hab mal einen falschen KreditZinssatz auf der HP einer Sparkasse entdeckt, war denen nicht aufgefallen. Habe dann,nachdem der Vorstand sich beraten hatte,nur den Flaschen Zins von der online Präsentation zahlen müssen, statt den,den die Sparkasse tatsächlich aufrufen wollte. War ein Immobilien Kredit.
Also niemand ist unfehlbar! Auch Sachverständige und Prüfingenieure nicht.
Und, gibt es Neuigkeiten zu dem Sachverhalt?
Zitat:
@Steven4880 schrieb am 16. Dezember 2020 um 22:06:12 Uhr:
Hallo liebe Forengemeinde,einem unserer Mitarbeiter ist aufgefallen dass eines unserer Fahrzeuge im September zu HU hätte müssen.
Nun ja, keine Ahnung wer da bei uns geschlafen hat, aber das ist nicht das Thema um dass es hier geht.Ich habe den Kollege sodann zur DEKRA geschickt, er soll die HU machen. Das Fahrzeug ist erst drei Jahre alt, also ist es die erste HU des Fahrzeugs.
Dauerte auch nicht lange, dann war er wieder zurück.Ergebnis: HU nicht bestanden mit erheblichem Mangel.
Das Fahrzeug (Diesel) hat die AU nicht bestanden weil es die Abregeldrehzahl nicht erreicht hätte.Laut meinem Kollegen war sogar der Prüfer selbst so erschrocken dass er sich telefonisch rückversicherte ob alles stimmen würde oder hier ein Fehler vorliegt.
Alles wäre korrekt, das Auto müsse in die Werkstatt und nochmal vorgeführt werden (oder eben nach einer Reparatur eine AU gemacht werden).Ich rief dann in unserem Mercedes Autohaus an und schilderte die Sache. Ich fügte auch hinzu dass wir es nicht einsehen Mehrkosten zu tragen wenn ein drei Jahre altes Auto die AU nicht besteht. Das Fahrzeug war vor sechs Monaten sogar zur Inspektion bei Mercedes.
Man sicherte uns zu das sorgfältig zu prüfen.Das Auto war heute dann in der Mercedes Werkstatt.
Ergebnis: kein Mangel, alles bestens.
Das Fahrzeug hatte sogar einmal ein Software-Update bekommen, aufgrund dieser Diesel-Skandalgeschichte.
Es wurde eine AU gemacht und das Auto hat die Plakette bekommen (diesmal vom TÜV).
Eine Rechnung für eine Nachprüfung haben wir dennoch erhalten. Kann das Autohaus und der TÜV ja nichts dafür.Scheinbar weichen die Werte für die Abregeldrehzahl bei DEKRA und TÜV voneinander ab.
Was bei der DEKRA die Mindest-Abregeldrehzahl ist, ist beim TÜV die Maximal-Abregeldrehzahl.Natürlich sehen wir nicht ein dass wir die Kosten der Nachprüfung tragen müssen, wenn dies nicht auf unserem Mist gewachsen ist.
Wir möchten nun dass die DEKRA die Kosten der Nachuntersuchung bezahlt.
Ist das ein bekanntes Problem, oder ist das schonmal jemandem passiert?
Die Organisationen sollten ihre Software doch validiert haben, sodass alles immer aktuell ist. Wie kann es zu sowas kommen?Habe die beiden Berichte mal fotografiert.
Grüßle
Steffen
Ja, man hat doch grundsätzlich immer die Möglichkeit, erst einmal zu ASU zu fahren, und dann mit dem Abgas Bericht zur Hauptuntersuchung,
Wenn die ASU bestanden, muss der TÜV oder die DEKRA auch den Abgas Bericht anerkennen, und dir eine Hauptuntersuchung an sich wird ja dann auch wieder preiswerter, weil man ja zuvor schon die ASU bezahlt hat
So kann man solchen unliebsamen Überraschungen entgehen
Lies doch bitte alle Post's durch.
Der TE ist zur HU gefahren und durchgefallen weil die AU nicht bestanden wurde.
Nachprüfung mit beigesteuerter AU wurde bestanden.
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Moin, keine Ahnung ob es was Neues gibt.
Ich bin ab morgen wieder im Betrieb. Werde dann mal nachfragen.
Könnte mir aber gut vorstellen dass man das jetzt einfach so belassen hat.
Ich vermute dass der Schmuh mit dem Softwareupdate zu tun hat, der aufgrund der Diesel-Geschichte gemacht wurde.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 10. Januar 2021 um 11:15:07 Uhr:
Lies doch bitte alle Post's durch.Der TE ist zur HU gefahren und durchgefallen weil die AU nicht bestanden wurde.
Nachprüfung mit beigesteuerter AU wurde bestanden.
Das macht er in mehreren Posts so, daß er irgendetwas schreibt, ohne die vorigen Beiträge gelesen zu haben...
Zitat:
@Kruemmerkater schrieb am 10. Januar 2021 um 11:05:05 Uhr:
Ja, man hat doch grundsätzlich immer die Möglichkeit, erst einmal zu ASU zu fahren, und dann mit dem Abgas Bericht zur Hauptuntersuchung,
Nein, diese Möglichkeit besteht nicht mehr. Die Abgassonderuntersuchung (ASU) wurde ab 1993 durch die Abgasuntersuchung (AU) ersetzt, die integraler Bestandteil der HU wurde.
Doch, die Möglichkeit besteht schon: Es gibt keine HU ohne AU, das sind aber zwei Untersuchungen. Die AU kann auch in der Werkstatt gemacht werden, mit der Bescheinigung fährt man dann zur HU.
https://www.adac.de/.../
Richtig - aber dann nur noch als AU und nicht mehr als ASU.
Einer unliebsamen Überraschung entgehen bei einem 3 Jahre alten Fahrzeug? - wer denkt denn da an sowas?
Was heißt "nur noch AU" und "nicht mehr ASU"? Das ist die selbe Untersuchung, nur heißt sie halt jetzt anders. Man kann’s mit den Korinthen auch übertreiben …
Zitat:
@birscherl schrieb am 10. Januar 2021 um 12:57:59 Uhr:
Was heißt "nur noch AU" und "nicht mehr ASU"? Das ist die selbe Untersuchung, nur heißt sie halt jetzt anders. Man kann’s mit den Korinthen auch übertreiben …
😁