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TÜV nicht bestanden Drehzahl nicht erreicht

Mercedes C-Klasse S204
Themenstarteram 3. Dezember 2018 um 19:06

Hallo CDI 200 Fahrer.

Habe heute keine Plakette bei der Dekra bekommen.

Grund Abgas-Test Drehzahl nicht erreicht.

Ich habe eine 7 G Tronic verbaut.

Laut Prüfer fehlen mir 800 Umdrehungen zum Testen.

Das Auto erreichte glaube ich 4500 Umdrehungen im Leerlauf.

Kennt jemand das Max Drehzahl des C 200 CDI im Leerlauf.

Ich sollte nach Mercedes fahren dort die AU machen.

Dort würde man die Werte angleichen.

Woran kann es liegen?

Oder hat der Prüfer ein falsches Modell eingegeben?

Bitte um Hilfe.

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Goify schrieb am 4. Dezember 2018 um 08:10:03 Uhr:

Und wieso hat er nicht einfach über die OBD-Buchse ausgelesen, ob alles i. O. ist? Bei meinem 2007er Diesel hat er keinen Test auf Trübung des Abgases durchgeführt.

Wann warst Du zuletzt bei der HU/AU? Seit 01.01.2018 ist die Endrohrmessung wieder für alle Fahrzeuge obligatorisch.

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Normal kann man den Diesel bis zur Abriegeldrehzahl drehen, das sind ohne Last um die 5300/min. Mehr geht dann technisch nicht mehr, weil der Zündverzug das begrenzt. Aber die Turbodiesel haben inzwischen alle niedrigere Drehzahlen. Deswegen wundert mich das auch ein bisschen.

Also mein alter Diesel hatte einen Dtehzahlbegrenzer und ging im stand nicht über 2500 Umdrehungen. Da haben die TÜV Heinis auch immer gemeckert und die Werkstatt nur mit dem Kopf geschüttelt und dem Computer die maximale Drehzahl manuell eingegeben.

am 6. Dezember 2018 um 16:03

Zitat:

@AndreasVogt1977 schrieb am 4. Dezember 2018 um 10:53:30 Uhr:

Also mein alter Diesel hatte einen Dtehzahlbegrenzer und ging im stand nicht über 2500 Umdrehungen. Da haben die TÜV Heinis auch immer gemeckert und die Werkstatt nur mit dem Kopf geschüttelt und dem Computer die maximale Drehzahl manuell eingegeben.

genau so ist es auch bei unserem slk 230k, da meinte der tüv heini auch, es ist was kaputt. meine werkstatt hat dann auch nur mal gelacht.

denn kann man auch im stand nur bis 4500 umdrehungen hochdrehen. sollte man als tüv und prüfer wissen. ansonsten kann man auch zum obstbauern fahren und 100€ abgeben, da hat man was davon.

Themenstarteram 13. Dezember 2018 um 22:17

Vielen Dank an alle.

Heute habe ich meine AU bestanden.

Der C200 CDI hat eine Abregeldrehzahl von 4200 Umdrehungen. Keine Mängel am Turbolader oder AGR. In den Prüfgeräten sind die Werte falsch hinterlegt. Also wenn die AU nicht bestanden obwohl das Auto 4200 im Leerlauf dreht sollte mit dem Prüfer sprechen. Im Anhang seht ihr noch das Datenblatt.

IMG_20181213_232330_996.jpg

Kam meine Verwunderung nicht von ungefähr. Aber wenn die Datenbasis bei der Prüfstelle falsch ist, dürfen die dir die AU bzw. den Versuch nicht berechnen.

Hier werden verschiedene Dinge vertauscht. Nur mal zur Klarstellung.

Diesel AU: Im Stand wird durch schnelles Vollgasgeben bis zur Abregeldrehzahl eine Vollast simuliert und die Trübheit gemessen. Bei verschiedenen Fahrzugen gibt es eine Drehzahlbegrenzung für Vollgas im Leerlauf. Ich kenne nur VAG mit DSG, bei denen es sich nicht deaktivieren lässt. IdR ist das im AU-Programm hinterlegt. Ansonsten lässt es sich durch verschiedene Methoden deaktivieren.

Benzin AU: Geprüft wird im erhöhten Leerlauf, niemals im Begrenzer. Ich kenne keinen Benziner, der bei über 3000 U/min geprüft wird.

Nun zum neuen Leitfaden. Seit 1.1.18 für alle AU‘s mit Endrohrmessung Pflicht, ohne Ausnahme.

Und zwar wurde dies mit Leitfaden 5.01 eingeführt. Es gab die Ausnahme, einen alten Leitfaden weiterzunutzen, jedoch mit (erzwungener) Endrohrmessung.

Wenn jemand in diesem Jahr eine AU ohne Endrohrmessung bekommen hat, dann war/ist diese nicht gültig/rechtskräftig.

Und nun zum Thema: Der Prüfer wird nach bestem Wissen gehandelt haben. Es kann ein fehlerhafter oder veralteter Solldaten-Stand gewesen sein. Klar kann er auch etwas falsches angeklickt haben, z.B. falsches Modell/Motor.

Es gibt auf dem Markt so viele Hersteller für AU‘s, der eine pflegt Datenbanken besser, der andere weniger.

Und der Prüfer ist nur so gut wie sein Werkzeug. Aber ich denke auch, bevor er bescheinigt, dass die Abregeldrehzahl nicht erreicht wurde, kann man sich ruhig informieren, ob das wirklich so ist. IdR genügt da ein Anruf.

Aber Zeit ist Geld und beides hat man nur zu wenig...

Alles nur Menschen

Zitat:

@giRaM schrieb am 14. Dezember 2018 um 17:05:34 Uhr:

Wenn jemand in diesem Jahr eine AU ohne Endrohrmessung bekommen hat, dann war/ist diese nicht gültig/rechtskräftig.

So lange das keiner merkt, ist es nicht so schlimm. Mein Diesel wurde im April 2018 nur über die OBD-Buchse ausgelesen und gut war.

mein C220 CDI (Mopf / 2013) hat heute beim TÜV die 4200 U/min auch nicht erreicht. Der Prüfer hat dann den Schwellwert manuell auf 4100 geändert und alles war gut (gedreht hat der Motor etwas mehr als 4100).

Allerdings wurde anschl. festgestellt, dass beide Gummis am Hinterachslager angerissen sind - das ist für meinen Geschmack nach 85000 km und knapp 6 Jahren nicht normal.

Grüße, Klaus

Abgassmessung
Themenstarteram 15. Dezember 2018 um 12:02

OK das ist natürlich nicht schön mit den Gummis. Aber wenigstens hat der Prüfer die Drehzahl korrigiert. Bei mir war mir sagte der Prüfer da ist was nicht in Ordnung. Herabsetzen der Drehzahl wäre Betrug.

Das mit den Gummis kommt öfter vor. Es ist ein Mangel, den die bei der HU gesondert suchen. Das ist bei allen 204ern ein Problem, egal ob Vormopf oder Mopf.

Zitat:

@drivenovel schrieb am 15. Dezember 2018 um 13:02:23 Uhr:

OK das ist natürlich nicht schön mit den Gummis. Aber wenigstens hat der Prüfer die Drehzahl korrigiert. Bei mir war mir sagte der Prüfer da ist was nicht in Ordnung. Herabsetzen der Drehzahl wäre Betrug.

Weil es so ist, hat er es gesagt und nicht getan. Die Drehzahlfenster werden vom Hersteller vorgegeben und wenn diese nicht erfüllt sind, dann stimmt irgend ein Parameter des Motors nicht. Oder durch Updates von Steuergeräten hat der Hersteller Veränderungen vorgenommen und dies wurde in der AU-Software nicht umgesetzt. Dann darf der Prüfer nach Rücksprache und die Drehzahl ändern. Er muss es dann aber auch belegen können. Die Drehzahl einfach so ändern ist gang und gebe, aber nicht richtig.

Wenn dann ein Motorschaden passiert und festgestellt wird, dass bei der letzten AU gewisse Einstellungen verändert wurden, muss der Prüfer dies rechtfertigen und ggf. dann für Folgeschäden gerade stehen, da ein Motorschaden hätte verhindert werden können, wenn das Fahrzeug nach nicht bestandener AU in der Werkstatt gewesen wäre.

Zitat:

@Goify schrieb am 14. Dezember 2018 um 17:30:55 Uhr:

Zitat:

@giRaM schrieb am 14. Dezember 2018 um 17:05:34 Uhr:

Wenn jemand in diesem Jahr eine AU ohne Endrohrmessung bekommen hat, dann war/ist diese nicht gültig/rechtskräftig.

So lange das keiner merkt, ist es nicht so schlimm. Mein Diesel wurde im April 2018 nur über die OBD-Buchse ausgelesen und gut war.

Gut, wenn du damit leben kannst. Schließlich hast du den Aufpreis einer durchgeführten Endrohrmessung mit bezahlt. Ganz davon ab, was für Fragen aufkommen können.

Aber wie du schon sagst, wo kein Kläger, da kein Richter.

Hallo,

Bei mir einen Tag nach der Abgasuntersuchung ein Injektor defekt (zischte und pieselte) Zufall

600 Euro

W204 Kombi 250cdi 2009

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