Erfahrungsbericht VW Auto Abo ID.3

VW ID.3 ID.3 (E1)

Ich habe vor kurzem ein VW Auto Abo mit dem ID.3 abgeschlossen, über dessen Verlauf ich hier berichten will.

Ein wenig verwirrend ist vielleicht am Anfang, dass es seit kurzem zwei Möglichkeiten gibt, über die ein Abo gebucht werden kann:
1. https://www.vwfs.de/autoabo.html
2. https://vwautoabo.vwfs.de
Tatsächlich scheint es zwei Unterschiede zu geben: die Autos über Option 2 sind erst nach 14 statt 7 Tagen verfügbar und es besteht hier die Möglichkeit, eine Zusatzversicherung für die Schweiz und Norwegen im Bestellprozess auszuwählen. Bei Option 1 hingegen ist eine Abholung möglich.

Der Bestellprozess ist angenehm einfach gehalten. Im Anschluss erfolgt eine digitale Verifizierung über Verimi und auch die Unterschrift erfolgt digital. Einen Tag nach der Unterschrift erhielt ich die Bestätigung für das Abo. Bei Rückfragen steht sowohl eine Hotline als auch ein Support per Mail zur Verfügung. Teilweise werden die Mails binnen weniger Stunden beantwortet. Die Hotline kann in einigen Fällen nur eingeschränkt weiterhelfen und verweist dann an den Mail-Support.

Etwa eine Woche vor Lieferung des Fahrzeugs erfolgt der Versand des Mietvertrages und weiterer Informationen (erneut etwas verwirrend, dass das Fahrzeug in den angehängten FAQ doch in der Schweiz gefahren werden darf, ohne Zusatzversicherung aber nicht in Norwegen). Das Lieferdatum lässt sich vor diesem Zeitpunkt ändern, das Zeitfenster für die Lieferung ist danach noch verschiebbar. Nachdem der Mietvertrag ausgestellt wurde, ist auch der kostenlose Eintrag eines weiteren Zusatzfahrers aus dem gleichen Haushalt möglich. Dazu muss ein Scan (anonymisiert möglich) des Personalausweises per Mail an den Leasinggeber geschickt werden.

Eine Umstellung des Abos auf ein anderes Modell (3 vs. 6 Monate) ist lt. Aussage der Hotline nach der engültigen Vertragsausstellung nicht mehr möglich. Das würde z. B. bedeuten, dass man beim Abschluss der kürzeren Mindestlaufzeit im Anschluss nicht eine längere Mindestlaufzeit auswählen und dadurch in den günstigeren Tarif wechseln kann. Man bezahlt den höheren Preis also weiter und müsste kündigen, das Fahrzeug zurückgeben und ein neues Abo abschließen, wenn man den günstigeren Tarif haben möchte. Auch ein Wechsel der Zusatzpakete während der Laufzeit ist aktuell noch nicht möglich.

Für die Lieferung erhält man ein Zeitfenster von zwei Stunden, der Fahrer meldet sich rechtzeitig vor Ankunft telefonisch. Der gelieferte ID.3 ist in meinem Fall eine First Edition mit ca. 6.000 km Laufleistung und EZ 10/2020. Das Fahrzeug macht insgesamt einen guten optischen Eindruck, die Reifen sind noch fast neu. Eine Prüfung auf Schäden ist in Ruhe möglich, der Fahrer des Dienstleisters nimmt diese dann für das Fotoprotokoll auf. Der Akku muss bei Lieferung und bei Abholung mind. 50 % Ladung aufweisen. In meinem Fall waren es 51 %. Mit dabei sind ein Schuko- und ein Typ 2-Ladekabel.

Noch zu den Kosten. Bestellt habe ich das Abo mit zwei Zusatzpaketen (1.600 km, 150 Euro SB) und drei Monaten Mindestlaufzeit für 727 Euro/Monat, 0,30 Euro für den Zusatzkilometer und 99 Euro für die Lieferung. Ausgestellt wurde der Vertrag mit 670 Euro sowie 0,39 Euro, die Lieferkosten bleiben gleich.

Ich hoffe ich habe nichts vergessen, ansonsten natürlich gerne fragen.

147 Antworten

Zitat:

@Schnitzelesser96 schrieb am 19. Dezember 2021 um 18:16:57 Uhr:


Und wenn ich vorn und hinten eine Schramme drin habe, sind das zwei Schadensereignisse?

Was spricht dagegen, diese selbst vielleicht bei einem "smart repair" reparieren zu lassen?

Manny

Zitat:

@Schnitzelesser96 schrieb am 19. Dezember 2021 um 18:31:08 Uhr:


Hmm, okay. Dann lohnt es sich ja, die minimale SB abzuschließen. Hier parken ständig irgendwelche Leute nicht sauber ein und aus.

Bleibt meine persönliche SF-Klasse der Vollkasko davon unberührt?

Wenn Dritte das Fahrzeug beschädigen, haftet man als Mieter nicht! In den Vermietbedingungen der Euro Leasing ist nämlich geregelt, dass der Mieter nur für solche Schäden einstehen muss, die er zu vertreten hat, also vorsätzlich oder fahrlässig verursacht hat. Also nicht unbedacht zahlen, nur weil am Fahrzeug ein Kratzer ist.

Zitat:

@MannyD schrieb am 24. Dezember 2021 um 14:33:00 Uhr:



Zitat:

@Schnitzelesser96 schrieb am 19. Dezember 2021 um 18:16:57 Uhr:


Und wenn ich vorn und hinten eine Schramme drin habe, sind das zwei Schadensereignisse?

Was spricht dagegen, diese selbst vielleicht bei einem "smart repair" reparieren zu lassen?

Manny

Die Vermietbedingungen. Reparaturen dürfen demnach nur nach vorheriger Freigabe durch die Vermieterin in einer Markenwerkstatt durchgeführt werden.

Zitat:

@ananloba schrieb am 4. Januar 2022 um 16:47:06 Uhr:



Zitat:

@Schnitzelesser96 schrieb am 19. Dezember 2021 um 18:31:08 Uhr:


Hmm, okay. Dann lohnt es sich ja, die minimale SB abzuschließen. Hier parken ständig irgendwelche Leute nicht sauber ein und aus.

Bleibt meine persönliche SF-Klasse der Vollkasko davon unberührt?

Wenn Dritte das Fahrzeug beschädigen, haftet man als Mieter nicht! In den Vermietbedingungen der Euro Leasing ist nämlich geregelt, dass der Mieter nur für solche Schäden einstehen muss, die er zu vertreten hat, also vorsätzlich oder fahrlässig verursacht hat. Also nicht unbedacht zahlen, nur weil am Fahrzeug ein Kratzer ist.

Wie soll man denn nachweisen, dass es nicht selbstverursacht ist? Wenn kein Verursacher ermittelbar ist, geht das m.W. normalerweise auf die Vollkasko mit Selbstbeteiligung oder man zahlt es aus eigener Tasche.

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Das muss man nicht nachweisen. Die Vermieterin muss nachweisen, dass beim Mieter Verschulden vorliegt. Das folgt aus der Formulierung der Vermietbedingungen (§ 15 Nr. 1) "Der Mieter haftet ... für sämtliche Schäden ..., soweit er ... diese zu vertreten hat".

Anders wäre es, lautete die Formulierung "Der Mieter haftet für Schäden, es sei denn, er hat diese nicht zu vertreten" - dann müsste sich der Mieter tatsächlich entlasten. So sind die Vermietbedingungen aber gerade nicht gefasst.

Leider wissen das nur die wenigsten und zahlen, ohne sich zu wehren.

Zitat:

@ananloba schrieb am 5. Januar 2022 um 11:35:25 Uhr:


Das muss man nicht nachweisen. Die Vermieterin muss nachweisen, dass beim Mieter Verschulden vorliegt. Das folgt aus der Formulierung der Vermietbedingungen (§ 15 Nr. 1) "Der Mieter haftet ... für sämtliche Schäden ..., soweit er ... diese zu vertreten hat".

Anders wäre es, lautete die Formulierung "Der Mieter haftet für Schäden, es sei denn, er hat diese nicht zu vertreten" - dann müsste sich der Mieter tatsächlich entlasten. So sind die Vermietbedingungen aber gerade nicht gefasst.

Leider wissen das nur die wenigsten und zahlen, ohne sich zu wehren.

Aber ich habe ich diese nicht zu vertreten, wenn kein anderer Verursacher benannt werden kann?

Zitat:

@ananloba schrieb am 5. Januar 2022 um 11:35:25 Uhr:


Das folgt aus der Formulierung der Vermietbedingungen (§ 15 Nr. 1) "Der Mieter haftet ... für sämtliche Schäden ..., soweit er ... diese zu vertreten hat".

Anders wäre es, lautete die Formulierung "Der Mieter haftet für Schäden, es sei denn, er hat diese nicht zu vertreten"

Woraus ergibt sich denn bei beiden Formulierung der juristische Unterschied? Wortwörtlich sagt es beides dasselbe aus.

Es haben sich anscheinend einige Konditionen für das Abo geändert. Das kleinste Kilometerpaket (800?) und die Startgebühr (199 Euro) sind weggefallen, dafür sind derzeit die 1.200 km inklusive. Auch die Lieferkosten werden im Rahmen der Aktion nun überhaupt nicht mehr berechnet. Zudem gibt es optional eine LogPay-Ladekarte für monatlich 4,20 Euro und man kann nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit die Optionen ändern, ohne kündigen und ein neues Abo abschließend zu müssen.

Zitat:

Zitat:

@ananloba schrieb am 5. Januar 2022 um 11:35:25 Uhr:


Das folgt aus der Formulierung der Vermietbedingungen (§ 15 Nr. 1) "Der Mieter haftet ... für sämtliche Schäden ..., soweit er ... diese zu vertreten hat".

Anders wäre es, lautete die Formulierung "Der Mieter haftet für Schäden, es sei denn, er hat diese nicht zu vertreten"

Woraus ergibt sich denn bei beiden Formulierung der juristische Unterschied? Wortwörtlich sagt es beides dasselbe aus.

Die erste Formulierung macht das Vertretenmüssen zur Anspruchsvoraussetzung ("soweit"😉, so dass die Vermieterin es beweisen muss. Die zweite Formulierung schließt den Anspruch ausnahmsweise ("es sei denn"😉 aus, die Voraussetzungen muss der Mieter beweisen. Das sind halt die üblichen Formulierungen, mit denen in Verträgen gearbeitet wird.

Hallo zusammen!

Ich möchte meine Erfahrungen auch mit euch teilen und einige vor Kopfschmerzen und bösen Überraschungen bewahren.

Habe bereits zwei Abos gehabt, der eine läuft Ende Juni 22 aus.

1. Abo: Care by Volvo: Volvo XC 40

Positives: Bis Vertragsabschluss guter Service, 499€ min. 3 Monate Kündigungsfrist, Übergabe und Rückgabe bei mir in der Nähe eines Vertragspartners, Wagen hatte keine Fehlermeldungen und war neu!

Negatives: Wagen wurde 8 Wochen zu spät ausgeliefert, Leihwagen war keiner verfügbar daher sollte ich einen Wagen mieten und die Kosten werden dann übernommen bzw. angerechnet (Glücklicherweise hatte ich um eine schriftliche Bestätigung per Mail erbeten)
Die Kosten wurden nicht angerechnet bzw. von 1200€ auf max. 300€ Kostenübernahme gedrosselt. Alles erklärt Email der Bestätigung zur Kostenübernahme beigefügt, nichts!
Anwalt eingeschaltet, mehrere Schreiben, dann die Zahlung für 2 1/2 Monate ausgesetzt (i.H.v. 1200€) und den Rest weitergezahlt und gekündigt.
Übergabe war beim Vertragspartner über DEKRA geregelt, wobei hier auch ein umfangreicher Katalog zu finden ist, indem alles aufgeführt wird und mit Bildern verdeutlicht wird. Also lupenreine Sache, was gilt als Gebrauchsspur, Schaden (Smart repair) oder vollständiger Ersatz von Teilen und ggf. Lackierung usw.

Gefühlt hatte ich jede Woche mit dem Service telefoniert, per Email geschrieben und parallel meinen Anwalt informiert bzw. alles weitergeleitet.

Fazit: Nie wieder! Katastrophe! Kundenservice war sehr dünn besetzt, daher kannte man sich nach 2 Wochen schon persönlich!

2. Abo FINN: BMW 320xd M Paket (570€ brutto), 500SB, 12.000 KM frei, danach 0,23€ brutto, Neuwagen

Ich bin bislang ausnahmslos zufrieden. Vertragsabschluss, Übernahme, und Räderwechsel Terminierung etc.

Leider steht bald die Rückgabe an und ich schaue mich auch nach anderen Fahrzeugen um, da es anscheinend Lieferschwierigkeiten gibt. Möchte dennoch bei FINN bleiben.

Nun zu VW bzw. ABO: Was mich wirklich stört: Kein unabhängiger Dienstleister, etwa Dekra, TÜV usw. die eine Begutachtung des Fahrzeuges durchführen. Was ist denn bitte schön übermäßiger Verschleiss/Gebrauchsspur usw.

Hier sehe das große Problem und dann sind je Schaden die SB -unabhängig in welcher Höhe- fällig. Kann dann mal schnell 1000€ und mehr werden! Außerdem sind ordnungsgemäße Reparaturen bei anderen möglich, sofern diese auch wirklich ordnungsgemäß durchgeführt wurden.

Also für mich ein KO Kriterium, da es keine klare Regelung von Schäden und Übergabe etc. gibt. Andere haben hier einen 20-seitigen Katalog, indem alles erklärt wird.

Dennoch vielen Dank für eure Erfahrungen und allen eine gute Fahrt!

Ist das im Abo nicht so wie bei den Leasingfahrzeugen geregelt? Dort gibt es einen umfangreichen, detaillierten Katalog, sogar online:

https://schadenkatalog.vwfs.de/fahrzeugcheck.html

Zitat:

@febrika3 schrieb am 17. März 2022 um 16:24:33 Uhr:


Ist das im Abo nicht so wie bei den Leasingfahrzeugen geregelt? Dort gibt es einen umfangreichen, detaillierten Katalog, sogar online:

https://schadenkatalog.vwfs.de/fahrzeugcheck.html

Vielen Dank! Das hatte ich bis Dato nicht gefunden bzw. keinen Verweis darauf gesehen.

Der Punkt ist doch die Übergabe. Bei der Abholung kommt jemand, macht ein paar Bilder von außen mit dem Handy und nimmt das Fahrzeug mit. Bis zu einer vollständigen Überprüfung kann noch viel passieren, was auf den Bildern ggf. nicht zu sehen ist.

Abo hatte ich noch nicht, aber bisher 12 Leasingwagen zurück gegeben. Ganz oft war ich bei dem Gutachten nicht dabei. Dass da mutwillig Schäden zusätzlich verursacht werden grenzt aber an Betrug, das hatte ich nicht. Im Gegenteil, an einem der zuletzt zurück gegebnen Volvos (die wurden auch abgeholt und Tage später begutachtet) wurde ein Kratzer am Lenkrad bemängelt, den ich nicht kannte und auf Fotos nicht entdecken konnte.

Das bemängelte ich und der Schaden wurde zurück gezogen. Tage später sah ich auf einem älteren anderen, von mir gemachten Bild, dass der Kratzer wohl schon vorher da war, upps 😉

Zitat:

@febrika3 schrieb am 17. März 2022 um 17:22:17 Uhr:


Dass da mutwillig Schäden zusätzlich verursacht werden grenzt aber an Betrug, das hatte ich nicht.

Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass Fahrzeuge mutwillig beschädigt werden. Ich will nur darauf hinaus, dass der Zustand zum Zeitpunkt der Übergabe sauber dokumentiert sein muss (bei Annahme und Rückgabe) und alles was danach passiert nicht mehr in der Verantwortung des Leasingnehmers oder Abonnenten liegen sollte.

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