Erfahrungsbericht

Skoda Yeti

Erfahrungsbericht / Skoda Yeti

Am 28.09.2010 Neufahrzeug- Bestellung bei einem Skoda-Händler in Duderstadt
(Preis 33 840 .- €)

Der vereinbarte verbindliche Liefertermin (bis zum) 15.01.2011 wurde nicht eingehalten.

Als das Fahrzeug am 21.01.2011 zur Abholung bereit stand, stellte sich heraus, dass das
Fahrzeug mit falschen (Alu-) Felgen geliefert wurde.

Da nun “Ersatz“- Felgen beschafft und die Reifen umgezogen werden mussten, verzögerte
sich die Auslieferung und nahm nahezu einen ganzen Tag in Anspruch.

Der erster „Mangel“ offenbarte sich bereits nach wenigen Tagen, der rechte Scheibenwischer
wischte nicht korrekt und zog Schlieren – beide Wischer wurden (ohne Probleme) vom Händler ausgewechselt.

Nachdem sich weitere nennenswerte Mängel wie z.B. Klapper- Dröhn- und Vibrationsgeräusche an der Karosserie sowie Schwappgeräusche im Tank, Fahrwerksgeräusche und eine instabile Bluetooth- (-Telefon-) Verbindung offenbarten, wurden am 19.07. und vom 10. bis zum 23.08.2011 „Nachbesse-
rungsversuche“ (Mängelbeseitigungsversuche) durch die Lieferfirma / dem
Händler unternommen.

Hierzu wurden ein firmeninterner Karosseriefachmann und ein Skoda- Spezialist hinzugezogen und diverse Maßnahmen (Arbeiten) durchgeführt.

Nachdem die Mängel jedoch nicht behoben wurden, wurde vom Händler der Rückkauf des Fahrzeugs zum Listenpreis angeboten, dieses „Angebot“ wurde vom Käufer ausgeschlagen.

Da der Händler laut § 439 BGB verpflichtet ist, dem Käufer seine Aufwendungen, wie z.B. die Fahrtkosten bezüglich der Werkstatttermine, zu erstatten, wurden diese in Höhe von rund
50.- € beim Händler geltend gemacht.

Weil der Händler die Zahlung jedoch verweigerte, müsste der Betrag eingeklagt werden.

In dem am AG Duderstadt hierzu geführten Verfahren trug der Händler nun vor, dass es gar keine „Sachmängel“ an dem Fahrzeug gäbe und man „die Maßnahmen“ nur durchgeführt hätte,
um den Qualitätsansprüchen des Käufers gerecht zu werden.

Durch Urteil des AG Duderstadt vom 12.12.2011 wurde der Händler jedoch zur Zahlung von 44,88 € (Aufwandsentschädigung) an den Käufer / Kunden verpflichtet. Hinzu kamen vom Händler zu tragende Verfahrenskosten in Höhe von 74,71 €.

In dem Urteil heißt es: „Dem Kläger steht ein Anspruch auf Erstattung der ihm durch die Fahrten zur Werkstatt der Beklagten im Juli und August erwachsenen Kosten gegenüber die Beklagte zu, § 439 Abs. 2 BGB.

Ohne Erfolg beruft sich die Beklagte darauf, es habe gar kein Mangel vorgelegen.
Unstreitig hat sie im Juli u.a. diverse Hohlräume „hinterfüttert“, mechanische Teile geschmiert sowie Materialpaarungen der Türschlösser kontrolliert und nachgestellt.

Im August hat die Beklagte nach offenbar erneuter umfänglichen Untersuchungen sogar den Hersteller konsultiert und schließlich immerhin die Rücknahme des Wagens angeboten.

Dies alles spricht für das Vorliegen von normalerweise nicht auftretenden Geräuschen, also Sachmängel gem. § 434 BGB.“

Da die Sachmängel jedoch trotz zweimaliger „Nachbesserungsversuche“ vom Händler nicht behoben wurden, wurde durch Erklärung des Käufers gegenüber dem Händler der Kaufpreis nach § 441 BGB gemindert.

Weil der Händler jauch die Kaufpreisminderung jedoch nicht akzeptiert hat, ist gegenwärtig ein neuer Rechtsstreit anhängig.

Auch in diesem Verfahren trug die beklagte Firma (der Händler) „durchgängig“ vor, die vom Kläger gerügten Sachmängel würden gar nicht vorliegen.

Die am 06.03. am AG Duderstadt durchgeführte Beweisaufnahme hat jedoch das Gegenteil (das Vorliegen der gerügten Mängel) ergeben.

Ein Urteil folgt in Kürze.

Soviel zum Thema (Service).

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mich würde mal interessieren was du beruflich machst

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mich würde mal interessieren was du beruflich machst

Ich denke, dass Du sogar an einem Rolls Royce etwas zum bemängeln finden würdest.
Mit einem Erfahrungsbericht, der einem "normalen" Kunden hilfreich sein könnte hat das was Du schreibst nichts zu tun.
Just my 2 cent!

Viel Spaß

Quino666

was ist dein ziel? denunziation?

warum hast du nicht einfach das angebot des rückkaufes angenommen? damit wären alle deine probleme auf einen schlag beseitigt gewesen!

Extra für diesen tollen "Erfahrungsbericht" angemeldet, Glückwunsch.
Entweder handelt es sich um ein Fake oder eine bedauernswerte Person mit noch ganz anderen Problemen. Mein tiefes Mitgefühl an den überaus kulanten Händler der sich mit solchen Kunden rumschlagen muss!

Stefan

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Mist...wir fahren auch einen Yeti und da klappert auch die Lautsprecherbox rechts...Ich habe abgesprochen, dass das bei der nächsten Inspektion gemacht wird...

...Ein Händler, der sich einen verbindlichen Liefertermin aufs Auge drücken lässt (gerade in der damaligen Zeit) muss aber auch ne Schraube los haben.
Mein Vater hatte ebenfalls im August/September 2010 seinen Yeti bestellt und der Wagen wurde Mitte Februar geliefert. Schon damals hatte der Händler bei Abgabe der Bestellung gesagt, dass das mit dem Wunschtermin Mitte Januar sehr eng würde.
Wenn das Verhältnis zwischen Käufer und Verkäufer nicht schon vorher "vergiftet" ist, dann habe ich es noch nicht erlebt, dass man dem Kunden nicht kulanterweise einen Wagen für die Woche zur Verfügung stellt.

Das mit den Mängeln mag sein und den Einen stört sowas mehr als den Anderen.

Als TE würde ich aber aufpassen ob das hier nicht ein Boomerang wird.

Zitat:

Am 28.09.2010 Neufahrzeug- Bestellung bei einem Skoda-Händler in Duderstadt
(Preis 33 840 .- €)

Es wird nicht viele Händler in Duderstadt geben und solange das Urteil nicht rechtskräftig ist...

Ich frage mich aber eher was man uns sagen möchte?
Der Händler liefert ein Kfz der Marke Skoda aus. Dieses Kfz hat laut Käufer Mängel die weder ein Skoda Beauftragter noch die Fachwerkstatt in den Griff bekommen.
Soll das heißen, dass die Werkstatt schlecht ist, dass die Ing. oder Meister der Firma Skoda schlecht sind, dass das Auto/der Hersteller schlecht ist?

PS: Das ist juristendeutsch - entweder ist der TE Jurist oder er hat den Text seines Anwalts übernommen.

"...Schwappgeräusche im Tank"

das ist jetzt aber nicht dein Ernst oder?

Vielleicht hilft ja n bissl Spray

Zitat:

Original geschrieben von mefohunter


"...Schwappgeräusche im Tank"

das ist jetzt aber nicht dein Ernst oder?

Vielleicht hilft ja n bissl Spray

Deswegen fahr ich immer Jahreswagen, bzw. Gebrauchtwagen, weil da schon alles "fest" justiert ist, was locker war.

Und beim Tank brauchst Dir keine unnötige Sorgen mache, weil Du vom Schwappen nix hörst, da Dir dann eh der Treibstoff bis zur nächsten Tanke reicht.

Man kann ja auf sein Recht pochen, aber wegen € 50,- vor Gericht ziehen ? Wenn man keine anderen Probleme hat, oder man heißt "Georg Ahlers" 🙂

Junge junge ............................leute gibt es

Unser Yeti macht auch ein paar kleine Problemchen.................Memoriefunktion der Sitze.
Machen leider nicht was die Einstellung vorgibt..............vieleicht sollte ich die Tschechen verklagen ,
aber ich gebe erst mal dem freunlichen eine Möglichkeit .

Durch diesen oben gestarteten Erfahrungsbericht sehen wir alle ,da geht ja noch viel mehr.

Gute Nacht !!!

MFG JHB

Tja... solange Menschen noch Autos bauen, solange wird es auch noch Mängel und Problemchen am geliebten Deutschen Blech geben.
Da bringt auch ein 50 Euro Fliegenfurzgerichtsurteil nichts.

....naja, notorische querulanten und nörgler gibt es überall 🙂 wenn man schon einen händlerrücknahmeangebot ausschlägt, weil 50 euro fahrtkosten nicht ersetzt werden und sogar vor das gericht zieht...dann muss man an vielem zweifeln.....

bin erst gestern wieder den yeti aus unserem familyfurhpark gefahren, den mein sohn jetzt schon fast auf dauer fährt, ein 110 ps tdi, ein tolles auto nach wie vor. wenn es den länger geben würde und zudem die 170 ps mit dsg, dann würde er auch bei mir als erstauto passen. ich warte mal den xl yeti ab, ob der was für mich ist

Zitat:

Original geschrieben von mefohunter


"...Schwappgeräusche im Tank"

das ist jetzt aber nicht dein Ernst oder?

Vielleicht hilft ja n bissl Spray

Bei mir waren es keine ...Schwappgeräusche sondern "Fauchgeräusche".

War mir aber schnell klar: hatte den Tiger im Tank!!!!

habe seit wenigen Wochen einen 2.0TDI4x4, Bj2010, mit 36000kM bekommen: Bisher absolut zufrieden! Keine Mängel und super Fahrverhalten, sehr sparsam im Verbrauch, komfortabel, preiswert.

Hatte vorher einen MB A150 mit einigen Alterserscheinungen (nie wieder MB!)

Gruß

<Ironie>
TE, dem Händler hast Du's aber gegeben! Fast 5000 Ct Strafe, ja da lohnt sich das Gerichtsverfahren! So ein Drecksack aber auch - soll er doch im Staub vor Dir kriechen und um Gnade winseln ...
<\Ironie>

Nee, mal im Ernst, bei manchen Kunden ist man echt froh, daß man die NICHT hat ....

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