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Erfahrungen Nutzungsentschädigung bei Rückabwicklung?

Themenstarteram 7. Juli 2009 um 12:19

Hallo Gemeinde,

hat jemand Erfahrungen, welcher Prozentsatz vom Bruttolistenpreis als Nutzungsentschädigung an BMW zugrunde gelegt wird, wenn der Kaufvertrag rückabgewickelt wird?

Handelt sich um einen E93 325i.

Ich habe verschiedene Aussagen im Internet gefunden, bei höherwertigen Benzinern wird von ca. 0,5% vom Bruttolistenpreis pro 1.000 KM ausgegangen.

Hat jemand Erfahrungen mit BMW gemacht?

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19 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von pfirschau

Bitteschön,

Urteile gibt es bei Juris de.... allerdings nicht kostenlos...

 

 

http://juris.de/.../home.psml?...

Ich will die Urteile nicht lesen. Ich will die korrekte Quellenangaben.

Wenn sich jemand hinstellt und sagt, nach der aktuellen Rechtsprechung ist das soundso, dann ist er entweder ein Klugscheisser oder er soll sagen, worin die akutelle Quelle besteht.

Bei Juris muss ich nämlich auch ein Aktenzeichen wissen.

Also, solange yellobug73 nicht mit einer korrekten Quellenangabe rüberkommt, scheisst er eben einfach nur klug.

nb

Zitat:

Original geschrieben von Nosibaer

Sorry, guter Freund, das sind sie nicht (belastbar, meine ich).

 

Wenn Du den Motortalk als Quelle in einem Schriftsatz an BMW mit einer Forderung nach 0,45 % nennst, lachen die sich tot, zu Recht.

In der Regel läuft das so: "Gemäss der aktuellen Rechtsprechung liegt der Prozentsatz bei xyz, den ich auch für meinen vorliegenden Fall in Anrechnung gebracht haben möchte, AZ OLG ...." und dann kommt die Quelle, damit der Leser sofort weiss, worum es geht.

Du erwartest also eine kostenlose Rechtsberatung bei Motor-Talk. Wenn Du vom Fach bist, dann wüsstest Du, daß das nicht einfach so erlaubt ist. Allerdings kämst Du dann auch an die Urteile ran. Auf der anderen Seite willst Du einen "Schriftsatz an BMW" aufsetzen., können das nicht nur Juristen, in "Normaldeutsch" heißt diese Sache "Brief". Das zeigt, daß Du die Materie wohl nicht richtig verstanden hast: Mit BMW (in München) kannst Du verhandeln was Du willst. Dein Ansprechpartner ist der Verkäufer. Nur der kann der "Wandlung" zuzustimmen, da er Dein Vertragspartner ist. BMW ist der Vertragspartner Deines Händlers und nicht von Dir.

Aber die Anfrage hat "RingofFire" gestellt und der scheint zufrieden zu sein. Ansonsten, ich habe zwar keine Aktenzeichen da ich dieses Problem normal zwischen den beiden Geschäftspartnern gelöst habe, ohne irgendwelche Juristen zu bemühen, aber wer liebt fragt, der bekommt vielleicht auch eine Kopie einer Abrechnung einer 0,5% Wandlung zu sehen.

Suchen bildet, beginne doch einfach mal damit ...

Zitat:

Original geschrieben von Martin_A1976

0,67%/1000km

 

Wer klagen will muss wissen: Vor Gericht ist man auf hoher See!

Wenn wir jetzt schon alle so schön klugscheissen....

 

"Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand"....., kommt aus der Zeit wo es noch gefährlich war zur See zu fahren....

 

lg

Peter

Zitat:

Original geschrieben von hornmic

Zitat:

Original geschrieben von Nosibaer

Sorry, guter Freund, das sind sie nicht (belastbar, meine ich).

 

Wenn Du den Motortalk als Quelle in einem Schriftsatz an BMW mit einer Forderung nach 0,45 % nennst, lachen die sich tot, zu Recht.

In der Regel läuft das so: "Gemäss der aktuellen Rechtsprechung liegt der Prozentsatz bei xyz, den ich auch für meinen vorliegenden Fall in Anrechnung gebracht haben möchte, AZ OLG ...." und dann kommt die Quelle, damit der Leser sofort weiss, worum es geht.

Du erwartest also eine kostenlose Rechtsberatung bei Motor-Talk. Wenn Du vom Fach bist, dann wüsstest Du, daß das nicht einfach so erlaubt ist. Allerdings kämst Du dann auch an die Urteile ran. Auf der anderen Seite willst Du einen "Schriftsatz an BMW" aufsetzen., können das nicht nur Juristen, in "Normaldeutsch" heißt diese Sache "Brief". Das zeigt, daß Du die Materie wohl nicht richtig verstanden hast: Mit BMW (in München) kannst Du verhandeln was Du willst. Dein Ansprechpartner ist der Verkäufer. Nur der kann der "Wandlung" zuzustimmen, da er Dein Vertragspartner ist. BMW ist der Vertragspartner Deines Händlers und nicht von Dir.

Aber die Anfrage hat "RingofFire" gestellt und der scheint zufrieden zu sein. Ansonsten, ich habe zwar keine Aktenzeichen da ich dieses Problem normal zwischen den beiden Geschäftspartnern gelöst habe, ohne irgendwelche Juristen zu bemühen, aber wer liebt fragt, der bekommt vielleicht auch eine Kopie einer Abrechnung einer 0,5% Wandlung zu sehen.

Suchen bildet, beginne doch einfach mal damit ...

Guter Freund, Du hast mich wohl nicht verstanden.

Es geht nicht um eine Rechtsberatung sondern um eine Stütze für Behauptungen, die andere hier posten.

Ich habe nicht angefangen mit der Rechtsprechung sondern yellodings. Der schwallt aber nur rum und kommt nicht mit Faken rüber. Sorry, aber das kotzt mich an. Ich, obwohl Jurist, versuche immer eine Sache aussergerichtlich zu lösen und habe in eigener Sache noch nie (!!) ein Gericht bemühen müssen. Aber trotzdem gehört zum sauberen Arbeiten eine saubere Information.

 

Alte Regel: Man muss immer sagen, wo man was her hat, das lernt man schon in der Schule (zumind. im Gymnasium).

Also Quellenangabe.

Konkret für die Flachzangen:

Wenn etwas behauptet wird musst du sagen, woher Du es weisst oder du musst es beweisen. Und wenn jemand sich aus dem Fenster lehnt und von neuesten Urteilen spricht, so ist das solange Kluggescheisse, bis er sagt, woher er das weiss. Und meiner Erfahrung nach, wissen solche Leute nix. Höchsten Hörensagen. Belangloses Blabla, Gesülze halt, bestenfalls Bildzeitung oder Stammtisch.

Und die lehnen sich an schlaumeiernd in solchen Foren aus dem Fenster.

Mit dieser Information kann nämlich keiner etwas anfangen.

Im Gegensatz zu Deiner, das ist klar, woher das kommt und was Du damit willst.

In diesem Sinne

n b

 

Hallo Ottifant,

der yellodings hat vor Deinen letzten beiden Postings ganz kurz überlegt, ob er sich an seine Gymnasium- oder Unizeiten zurückerinnert und Dir die gewünschten Quellenangaben liefert, da Du offenbar selber mit einer einfachen Googlesuche etwas überfordert bist.

Wenn Du allerdings Deinen Stil für normalen Forenumgangston hälst (wohl gemerkt mit Gymnasium-Bildung) dann bleibe ich doch lieber der Klugscheißer, solange ich mich nicht weiter mit Dir abgeben muß.

Wenn der TE Quellenangaben zum Untermauern seiner Verhandlungen braucht, kann er mich gerne per PN kontaktieren.

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