Entscheidungshilfe 320d vs. 318d & Sonderaustattung

BMW 3er

Hallo Miteinander,

ich würde gerne die geballte Kompetenz und Erfahrungsschatz der Community nutzen wollen.. Ich darf mir einen neuen Dienstwagen konfigurieren und habe mich trotz ewigen Wunsches einen Audi zu fahren, in den 3er BMW verliebt 😁.

Zu mir:

- Außendienst (Auto ist mein zweites zu Hause)
- Fahrkomfort & Zügigkeit steht ganz oben auf meiner Liste

Derzeitiges Auto: Golf 6 Limousine, 140 PS

Nach einem ersten Höhenflug und die Betrachtung des Endpreises, habe ich bereits diverse Optimierungen vorgenommen. Trotzdem treibt mir der aktuell Endpreis noch 2-3 Tränen in die Augen 😉.

Derzeitige Konfiguration:

320d - Sport Line Automatik mit folgender Sonderaustattung

  • Active Protection
  • Adaptives Kurvenlicht inkl. Abbiegelicht
  • Außenspiegelkappen in schwarz hochglänz.
  • Außen- u. Innenspiegel, auto. abblendend red.
  • Entfall Zusatz-Schriftzug außen
  • Fahrwerk: Adaptives Fahrwerk
  • Fernlichtassistent
  • Geschwindigkeitsregelung mit Bremsfunkt.
  • Graukeil-Frontscheibe
  • Komforttel.m.Smart.-Anb.iVm.BusinessPa.
  • Navigationssystem Business red.
  • Paket: Großkun. BusinessPack. i.V.m Navi
  • Radiozub.: HiFi Lautsprechersystem
  • Xenon-Licht (Bi-Xenon),Scheinwerferrein.
  • Handy-Adapter
  • Winterreifen-Ausl.Alu

Nun würde ich eventuell auf das Adaptive Fahrwerk verzichten und ggf. das Sportfahrwerk nehmen wollen oder gar das "normale"? Bei meinem 6er Golf ist das Fahrwerk bei Geschwindigkeit >200 km/h recht schwammig, dafür auf holprigen Landstrassen angenehm. Auf die Schwammigkeit bei Höchstgeschwindigkeit würde ich gerne im BMW verzichten, Andererseits möchte ich auch nicht jedes Schlagloch spüren wollen.

Des Weiteren überlege ich auf den 318d zu wechseln oder wäre das eine spürbarer Rückschritt zu meinem Golf 6 mit 140 PS?

Danke für Eure Hilfe!

Gruß,

Capri

Beste Antwort im Thema

ich bin noch nie einem schnelleren vor der nase rumgefahren, auch bei über 200 kmh benutze ich noch meinem rückspiegel und seh wenn einer kommt. ich habe auch kein problem einem schnelleren platz zu machen ich habe nur ein problem wenn vor mir mehrere autos fahren ich mit ordentlichem abstand denen hinterher fahre geduldig warte bis platz ist und mir hinten schon einer fast im kofferraum drin hängt. am besten noch mit lichthupe oder blinker links.

außerdem hab ich ein problem wenn ich auf einer strecke mit tempolimit 10-15 kmh drüber bin auf der linken spur lkw oder autos überhole und es geht einem hinten nicht schnell genug. am liebsten sind mir dann solche die permanent mit 150 kmh auf der linken spur fahren, egal ob 100 kmh, 120 kmh oder frei ist und mir vorher vor der funzel rumgefahren sind.

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Ich weiß nicht ob es rechtens ist, dass du 65€ für die Privatnutzung zahlst. Denn die 1% Versteuerung tritt ja gerade erst in Kraft wenn du den Wagen auch privat nutzt.

Zitat:

@BMWTordi schrieb am 31. Dezember 2014 um 14:46:57 Uhr:


Ich weiß nicht ob es rechtens ist, dass du 65€ für die Privatnutzung zahlst. Denn die 1% Versteuerung tritt ja gerade erst in Kraft wenn du den Wagen auch privat nutzt.

...soweit mir bekannt ,ist es okay, solange dieser Privatanteil vom geldwerten Vorteil abgezogen wird (was bei mir der Fall ist). Mit diesem Privatanteil sind bei mir auch alle Treibstoffkosten der Privatnutzung abgegolten.

Ich arbeite in einem Unternehmen mit ca. 4.000 Mitarbeitern nur in Deutschland und mehreren hundert Dienstwagen, von daher gehe ich davon aus, daß diese Vorgehensweise rechtens ist.

Bei uns ist es so, dass du die 1% Regel hast weil du den Wagen privat nutzt. Leute mit Homeoffice müssen dann auch nicht die Fahrt zur Niederlassung versteuern. Ich darf den Wagen daher auch komplett privat nutzen. Techniker die einen Servicewagen fahren dürfen den Wagen nicht privat nutzen und versteuern ihn auch nicht.

Und wir haben auch ein paar hundert silberne VW Caddys draußen rumfahren..🙂

Ich sehe hier kein Problem, denn keine Firma ist verpflichtet die Leasingrate bei voller Privatnutzung komplett zu übernehmen.
Dir gestattet man eben die Privatnutzung und übernimmt trotzdem die volle Leasingrate (bis zu einer Obergrenze). Bei Z4-Fahrer hingegen verlangt die Firma offenbar einen Privatanteil des Arbeitnehmers, wenn er den Wagen auch privat nutzen möchte. Das darf das Unternehmen durchaus tun.

Denn das Unternehmen darf zum Beispiel die Privatnutzung ja auch komplett verbieten. Gibts bei uns auch, diese Fahrzeuge nimmt aber keiner 😁

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Nur wenn die Privatnutzung komplett verboten ist, dann musst du auch nicht mit 1% versteuern, oder? Man hat ja dann keinen Gelwertenvorteil.

Nee, bei uns ist das noch komplizierter, weil wir teilweise Servicefahrten zum Kunden von zuhause, teilweise aber auch spontan vom Büro aus starten. Insofern sind direkte Fahrten von zuhause ins Büro und zurück erlaubt. Da das schon erhebliche steuerliche Probleme macht, wenn ich dann mal 2km Umweg zum Einkaufen fahre, will diese Dienstwagen am Ende auch keiner haben. Ich versteuer da also durchaus noch meine Fahrten zum Arbeitgeber und zurück, aber nicht mehr die 1% Bruttoliste, glaube ich.

Aber bei allem, was die Privatnutzung einschließt, hat der Arbeitgeber doch recht freie Hand, ob er das komplett kostenfrei anbietet oder vom Arbeitnehmer dafür noch einen Eigenanteil abknöpft.
Wie schon gesagt, mein Arbeitgeber bietet mir nur einen Zuschuss zur Leasingrate, der CO2-Ausstoß-abhängig ist und die km-Zahl ist obendrein gedeckelt. Ich habe also nichtmal "echte" unbegrenzte Privatnutung. Für mich kams daher nicht in Frage,

Hallo,

Ich sehe das so, daß der Privatanteil trotz 1% Regelung rechtens ist. Rechtlich handelt es sich beim Privatanteil wohl um ein Nutzungsentgelt.

Siehe auch hier:

Zitat:

Die lohnsteuerliche Ausgangslage

Sowohl bei der Versteuerung des geldwerten Vorteils nach der Ein-Prozent-Regelung als auch bei der Fahrtenbuchmethode können Entgelte, die der Mitarbeiter an den Arbeitgeber für die Nutzung eines Firmenwagens zahlt, vom zu versteuernden geldwerten Vorteil abgezogen werden (R 8.1 Abs. 9 Nr. 4 ?LStR)...

Was ist ein Nutzungsentgelt?
Ein Nutzungsengelt liegt nach dem BMF-Schreiben vor, wenn der Mitarbeiter an den Arbeitgeber oder auf dessen Weisung an einen Dritten zur Erfüllung einer Verpflichtung des Arbeitgebers (abgekürzter Zahlungsweg) für die „außerdienstliche Nutzung“ eines betrieblichen Fahrzeugs eine Zahlung leistet.

Eine außerdienstliche Nutzung ist der Einsatz des Dienstwagens für
private Fahrten,
Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte und
Heimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung.
Vereinbarung des Nutzungsentgelts
Das Nutzungsentgelt muss arbeitsvertraglich oder aufgrund einer anderen arbeits- oder dienstrechtlichen Rechtsgrundlage für die Gestellung des betrieblichen Kfz vereinbart worden sein und darf nicht die Weiterbelastung einzelner Fahrzeugkosten zum Gegenstand haben.

Ermittlung des Nutzungsentgelts
Wie der Arbeitgeber das pauschale Nutzungsentgelt kalkuliert, ist unerheblich. Das Nutzungsentgelt kann pauschal oder entsprechend der tatsächlichen Nutzung des Fahrzeugs bemessen werden. Wenn der Mitarbeiter aber einzelne Kosten, wie zum Beispiel Treibstoff, Versicherungsbeiträge, Wagenwäsche vollständig oder teilweise übernimmt, wird dies nicht als ein der tatsächlichen Nutzung bemessenes Nutzungsentgelt angesehen.

Ich lerne immer wieder dazu..🙂

Bevor wir uns in Steuerdetails verlieren: Ein evtl Privatanteil wird schon in der Lohnabrechnung vom geldwerten Vorteil abgezogen. Also ist es nicht so ungerecht und nicht ungewöhnlich.

Ich finde aber Capri sollte die Steuerkomponente erst mal rauslassen. Deswegen war es für uns total undurchschaubar. Klar muss man es auch irgendwann für sich mit betrachten, aber hier erst mal nicht unbedingt.

Also ich fasse mal zusammen:
Capri hat eine max. Leasingrate bei vorgegebenen Bedingungen, sagen wir z.B. 500€ bei 36Mon./0€Anz./30tkm p.a. ??
Da würde für mich erst mal der Leasingfaktor zählen, also wieviel Auto/Ausstattung Max. drin ist bis zur erlaubten Max. Leasingrate. Erst dann würde ich mich mit den weiteren Details wie evtl Privatanteil, Versteuerung beschäftigen. Das machen hier ziemlich alle so. Ansonsten könnte man überhaupt nicht vergleichen bzw würde den Überblick verlieren.

Hallo,

also mal ganz ab vom rechtlichen, denke ich, daß ich trotz Versteuerung nach 1% Regelung und 65,- Nutzungsentgelt nicht schlecht fahre. Meine Frau und ich Reisen gerne und oft das Jahr hindurch meist innerhalb Europas mit PKW. Oder mal eben ein spontaner Ausflug zur Essener Motorshow (1.050km) wird ohne großes Nachdenken gemacht. Verbunden mit meinem Arbeitsweg von 35km, komme ich sicherlich auf eine private Kilometerleistung von ca. 20.000 - 25.000km und brauche mir hierfür keinerlei Gedanken, um Reparaturen, Wartung, Verschleiß, Wertverlust, Neuanschaffung, Spritkosten,... zu machen. Sicherlich kostet mich dieser Spaß auch einen nicht unerheblichen Betrag von meinem Nettoeinkommen, allerdings möchte ich auch nicht gegenrechnen, was mich ein zusätzliches privates Alltagsfahrzeug kosten würde.

Zitat:

@TePee schrieb am 31. Dezember 2014 um 15:43:04 Uhr:


Bevor wir uns in Steuerdetails verlieren: Ein evtl Privatanteil wird schon in der Lohnabrechnung vom geldwerten Vorteil abgezogen. Also ist es nicht so ungerecht und nicht ungewöhnlich.

Ich finde aber Capri sollte die Steuerkomponente erst mal rauslassen. Deswegen war es für uns total undurchschaubar. Klar muss man es auch irgendwann für sich mit betrachten, aber hier erst mal nicht unbedingt.

Also ich fasse mal zusammen:
Capri hat eine max. Leasingrate bei vorgegebenen Bedingungen, sagen wir z.B. 500€ bei 36Mon./0€Anz./30tkm p.a. ??
Da würde für mich erst mal der Leasingfaktor zählen, also wieviel Auto/Ausstattung Max. drin ist bis zur erlaubten Max. Leasingrate. Erst dann würde ich mich mit den weiteren Details wie evtl Privatanteil, Versteuerung beschäftigen. Das machen hier ziemlich alle so. Ansonsten könnte man überhaupt nicht vergleichen bzw würde den Überblick verlieren.

Ich kann das nicht getrennt sehen, den je höher der Bruttolistenpreis steigt, desto mehr muss ich netto vom Gehalt abgeben unabhängig von zusatzzahlungen. Aber ich denke wir sind an einem Punkt gekommen bei dem ich den Weg ganz alleine gehen muss 😁. Aber ich geb Euch Bescheid was ich am Ende bestellt habe.

Zitat:

@TePee schrieb am 31. Dezember 2014 um 15:43:04 Uhr:



Also ich fasse mal zusammen:
Capri hat eine max. Leasingrate bei vorgegebenen Bedingungen, sagen wir z.B. 500€ bei 36Mon./0€Anz./30tkm p.a. ??
Da würde für mich erst mal der Leasingfaktor zählen, also wieviel Auto/Ausstattung Max. drin ist bis zur erlaubten Max. Leasingrate. Erst dann würde ich mich mit den weiteren Details wie evtl Privatanteil, Versteuerung beschäftigen. Das machen hier ziemlich alle so. Ansonsten könnte man überhaupt nicht vergleichen bzw würde den Überblick verlieren.

...genau das ist das Entscheidene, wo gekomme ich das für mich passende innerhalb meines Budget. Und wie schon beschrieben ist hierbei der Leasingfaktor viel entscheidener als der Bruttolistenpreis. Dies kannn natürlich im Fall eines Auslaufmodells wie z.B. dem A4 durch verkaufsförderne Maßnahmen seitens der Hersteller größere Abweichungen bedeuten.

Zitat:

@Z4 Fahrer schrieb am 31. Dezember 2014 um 15:49:58 Uhr:


Sicherlich kostet mich dieser Spaß auch einen nicht unerheblichen Betrag von meinem Nettoeinkommen, allerdings möchte ich auch nicht gegenrechnen, was mich ein zusätzliches privates Alltagsfahrzeug kosten würde.

Du darfst mir glauben, dass dich ein Privatfahrzeug in jedem Fall teurer kommen würde. Auch wenn du für beruflich veranlasste Fahrten 30 Cent/km pauschal vom Arbeitgeber bekommst 😉

Zitat:

@capri85 schrieb am 31. Dezember 2014 um 15:53:19 Uhr:



Zitat:

@TePee schrieb am 31. Dezember 2014 um 15:43:04 Uhr:


Bevor wir uns in Steuerdetails verlieren: Ein evtl Privatanteil wird schon in der Lohnabrechnung vom geldwerten Vorteil abgezogen. Also ist es nicht so ungerecht und nicht ungewöhnlich.

Ich finde aber Capri sollte die Steuerkomponente erst mal rauslassen. Deswegen war es für uns total undurchschaubar. Klar muss man es auch irgendwann für sich mit betrachten, aber hier erst mal nicht unbedingt.

Also ich fasse mal zusammen:
Capri hat eine max. Leasingrate bei vorgegebenen Bedingungen, sagen wir z.B. 500€ bei 36Mon./0€Anz./30tkm p.a. ??
Da würde für mich erst mal der Leasingfaktor zählen, also wieviel Auto/Ausstattung Max. drin ist bis zur erlaubten Max. Leasingrate. Erst dann würde ich mich mit den weiteren Details wie evtl Privatanteil, Versteuerung beschäftigen. Das machen hier ziemlich alle so. Ansonsten könnte man überhaupt nicht vergleichen bzw würde den Überblick verlieren.

Ich kann das nicht getrennt sehen, den je höher der Bruttolistenpreis steigt, desto mehr muss ich netto vom Gehalt abgeben unabhängig von zusatzzahlungen. Aber ich denke wir sind an einem Punkt gekommen bei dem ich den Weg ganz alleine gehen muss 😁. Aber ich geb Euch Bescheid was ich am Ende bestellt habe.

Ist angekommen 🙂 Das kann ich auch verstehen. Aber Du hast es uns auch nicht einfach gemacht mit Deinen etwas undurchschaubaren Angaben.

Dann viel Spass beim Vergleichen und Wählen! Bin gespannt was am Ende rauskommt...

Zitat:

@Blow_by schrieb am 31. Dezember 2014 um 16:01:34 Uhr:



Zitat:

@Z4 Fahrer schrieb am 31. Dezember 2014 um 15:49:58 Uhr:


Sicherlich kostet mich dieser Spaß auch einen nicht unerheblichen Betrag von meinem Nettoeinkommen, allerdings möchte ich auch nicht gegenrechnen, was mich ein zusätzliches privates Alltagsfahrzeug kosten würde.
Du darfst mir glauben, dass dich ein Privatfahrzeug in jedem Fall teurer kommen würde. Auch wenn du für beruflich veranlasste Fahrten 30 Cent/km pauschal vom Arbeitgeber bekommst 😉

...das wäre für mich sowieso keine Alternative, wie bereits beschrieben, hat der derzeitige Mercedes C Klasse Benz nach 39 Monaten knapp 180.000km gelaufen, also Jahresfahrleistung von knapp 60.000km. Das würde ich sicherlich auch bei einer Anrechnung der Dienstfahrten durch den Arbeitgeber nicht mit einem Privatfahrzeug machen.

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