Endlich isser mein. Steht da und ich darf nich...

Audi S5 8T & 8F

Hallo Leute,

endlich hab ich meinen Wunsch - A5 gefunden. Steht als Jahreswagen beim Freundlichen.

Alles unterschrieben. Wunderbar und mit Anzahlung über Audi finanziert...

Dachte: "Hmmm, jetzt kann ich den nächste Woche nach Anmeldung abholen..."

Tja, falsch gedacht. Es gibt wohl ein Gesetz, dass besagt, dass erstmal 2 Wochen nach Begin der Finanzierung, der Händler das Recht hat abzuwarten; da man als Kunde ohne Grundangabe vom Vertrag zurücktreten kann und der Händler das Auto dann zurückbekommt und keine Kohle bekommt....

Der will mich also 2 Wochen hinhalten.

Ist mir noch nie passiert. Nur, weil der Händler weiter weg ist und mich persönlich nicht kennt, nimmt er sich dieses Recht nun auch raus. Das gibt einem nicht gerade ein gutes Gefühl.....und ich darf eben 2 Wochen nicht fahren...

Kann man das irgenwie regeln..a la: "Ich trete vom Rücktrittsrecht zurück oder so ?!?!"

Danke

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Berner Baer



Zitat:

Original geschrieben von Markenfrei



Selbst wenn der Kunde vom Kreditvertrag zurücktritt schuldet er dem Händler immer noch den Kaufpreis.
Falsch. Der Kaufvertrag gilt als mit dem Kreditvertrag verbundener Vertrag. Wenn der Kunde der Kreditvertrag widerruft, erlischt auch der Kaufvertrag. Und genau deshalb will sich der Händler gegen daraus resultierende Nachteile absichern, in dem er dem Käufer das Eigentum am Auto erst nach Ablauf der Widerrufsfrist des Kreditvertrages überträgt.

Liebe Gemeinde,

mit wachsendem Unbehagen lese ich die Beiträge hier... Der einzige, der hier juristisch alles richtig sieht, ist unser Schweizer Berner Bär. Man sieht mal wieder, dass unser BGB und das Schweizer Obligationenrecht sehr ähnlich sind...😛 Auch wenn hier schon auf die offenbar raffgierigen Rechtsanwälte geschimpft wurde, oute ich mich mal... Ich bin solch ein Raffgieriger (*Duck wech*...) und zu allem Überfluß noch auf Recht in der Autoindustrie spezialisiert...😎

Also: Ich hatte schon gepostet, dass das Problem nur auf einer Klausel in den AGB des Händlers basiert. Der Händler darf sich bei solchen drittfinanzierten Kaufverträgen (verbunden mit einem Darlehensvertrag mit einem Dritte, d. h. einer Bank) in seinen AGB das Recht vorbehalten, das Fahrzeug erst nach Ablauf der 2-wöchigen Widerrufsfrist des Käufers auszuliefern. Das ist rechtmäßig und steht in den AGB nahezu aller Kfz-Händler. Der Käufer weiß davon auch, weil er darauf hingewiesen wird, wie auch hier geschehen... Das Widerrufsrecht ist auch nicht mit einem Rücktritt zu verwechseln (auch wenn das BGB dann zur ABwicklung nach Widerruf auf die Rücktrittsvorschriften des BGB verweist), sondern besteht hier, um dem Käufer eine zusätzliche Sicherheit (Überlegungsfrist) einzuräumen, weil er eben nicht nur einen Kaufvertrag über das Auto mit dem Händler schließt, sondern gleichzeitig auch noch einen Darlehensvertrag mit der Bank, also 2 unterschiedliche Verträge. Und da diese Situation für den Käufer gefährlicher ist, gibt ihm der Gesetzgeber die Möglichkeit, nochmals 2 Wochen darüber nachdenken zu können (daher beginnt die 2-Wochenfrist auch erst nach ordnungsgemäßer Aufklärung des Käufers über diese Situation...). Und - wie der Berner Bär schon schrieb - handelt es sich um verbundene Verträge, d. h. wenn der Käufer wirksam den Widerruf erklärt, muss er natürlich auch den Kaufpreis nicht mehr zahlen und auch nichts an die Bank, weil gleichzeitig auch der Darlehensvertrag mit der Bank endet.

Gruß

Dominik

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Fakt ist, daß der vom TE beschriebene Vorgang ein überaus dreister Versuch des Händlers ist, sein unternehmerisches Risiko auf den Kunden abzuwälzen. Da zwischen Händler und Kunde eine große Entfernung liegt, ist der Händler auch nicht auf eine Kundenbindung angewiesen. Ihm dürfte durchaus bewußt sein, daß eine solche Vorgehensweise jegliches Kundenvertrauen zerstört.

Ich sehe das ein wenig anders:

Ich bin gerade mit einem "Freund" vor Gericht, kenne ihn nunmehr seit 19 Jahren, wir waren bei den Geburtstagsfeiern, anderen Feten, haben zusammen gegrillt ... ...

Erst habe ich ihm über Jahre hinweg Rechnungsbeträge gestundet, finanziell gings ihm nicht besonders gut und schliesslich war er ja ein "Freund". Als der Schuldenberg auf über 7.000 Euro angewachsen ist, wollte er plötzlich nichts mehr mit mir zu tun haben. Dem Mahnbescheid hat er widersprochen und jetzt denkt er sich vor Gericht die tollsten Lügen aus. Wie heißt es doch gleich: "Undank ist der ... ...". Und von solch ähnlich gelagerten Fällen könnt ich mal schnell so 4-5 aktuelle aufzählen. 😠

Dass da der Händler - gerade bei einem Kunden der weiter weg wohnt - kein Risiko eingehen will kann ich vollkommen nachvollziehen. Gerichtsstand ist dann am Wohnort des Kunden, ... ... ...

Der TE hätte ja auch bar bezahlen können. Einfach bei Easy-Credit ein Darlehen aufnehmen und gut ists. 🙄 😁😁

@smhb0310

Das Rücktrittsrecht bei DARLEHENSVERTRÄGEN ist gesetzlich geregelt und hat NICHTS mit den "Premium Gebrauchten" von Audi zu tun.

Zitat:

Original geschrieben von Nr.5 lebt


Der TE hätte ja auch bar bezahlen können. Einfach bei Easy-Credit ein Darlehen aufnehmen und gut ists.

Dies wäre hier sicherlich die sauberste Lösung gewesen, da stimme ich dir 100%ig zu.

Habe zwar jetzt nicht alles gelesen, aber ich würde nach dieser Nummer sofort vom Kauf zurücktreten.

Ist wohl lächerlich, vor allem ein super Vertrauensbeweis vom Händler an seine Kunden.

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Wenn der TE über dieses Geschäftsgebaren vor dem Vertragsabschluß informiert worden wäre, hätte er das Geschäft sicherlich nicht in dieser Form abgeschlossen.

Zitat:

Original geschrieben von Markenfrei


Habe zwar jetzt nicht alles gelesen, aber ich würde nach dieser Nummer sofort vom Kauf zurücktreten.

Ist wohl lächerlich, vor allem ein super Vertrauensbeweis vom Händler an seine Kunden.

Ich habe alles gelesen und würde nach dieser Nummer auch sofort vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn es der gesetzliche Rahmen hergäbe. Diesbezüglich würde ich sofort meinen Anwalt konsultieren, ohne den es (leider) in der heutigen Geschäftswelt immer seltener geht!

Nur meine Meinung!

Wer diese Gleich-zum-Anwalt-Rennerei daneben findet, kann seine Naivität weiter ausleben.
Ich bin in der Baubranche, dass erklärt vielleicht meine, wie ich finde, strukturierte, Vorgehensweise.
Ich würde immer eher einen Fachmann zu Rate ziehen, als zu spät - ohne die Absicht zu haben, die Angelegenheit vor Gericht zu bringen.

Wie wir aus den vielen gehaltvollen Antworten entnehmen können, ist die Sachlage für einen Laien zu komplex!

Grüße an Alle

Da Du ja aus der Baubranche bist, ist dir die übliche Vorgehensweise, OHNE gesicherte Finanzierung mit dem Bau anzufangen, durchaus bekannt. Aus diesem Grund kann ich dein Missverständnis gegenüber dem Autohändler auch vollkommen verstehen. 😁

Mahlzeit, sind noch Bier und Chips da. Wer will? 🙂

Jetzt ist mir klar, warum Bauen so teuer ist. 😎

Zitat:

Original geschrieben von Benutzer1978



... nur dieses *Anwaltgerede*
regt mich auch auf, einfach nur lächerlich, einen Anwalt benötigt man für sowas sicherlich nicht, wenn jemand mit Rechtsanwalt und oder Verbraucherschutz droht, wird vieles manchmal langsamer....
Wie es in den Wald reinruft......die anderen Vorschläge wie z.B.
Dieses Auto für 2000 Euro leihen finde ich schon produktiver.

Mit Dir würde ich gerne Geschäfte machen! 😁

Ich leihe mir doch nicht etwas, was mir schon gehört! Du anscheinend schon! 😁

Oder mit meinen Worten ausgedückt:
Ich baue Dir auf Deine Kosten ein Haus und für die Dauer der Gewährleistung (5 Jahre) vermiete ich Dir die Hütte! Ich mache Dir auch einen guten Preis!

Ich nehme ein Bier!
Ploppp!
Prost! 😁

Der Abend scheint gerettet!

Hallo,

zunächst haben einige hier wohl immer noch nicht verstanden, dass es gar nicht um das Auto oder dessen Rückgabe geht. Es geht um den Kreditvertrag. Da das Auto im Grunde außen vor ist, gehen die 14 Tage auch nicht erst mit der Übernahme des Autos los. Die laufen ab Start des Kreditvertrages, also ab sofort.

Dennoch schule ich auf Rechtsanwalt um glaube ich. Wenn sich die Leute förmlich darum reißen, mir bei jedem Fliegenschiss das Geld in den Arsch stecken zu dürfen, dann muss das ja ein Traumjob sein. Oder warum sonst sollte man in dieser Situation einen Rechtsanwalt hinzuziehen? Die Lage ist ja klar: Er hat das Widerrufsrecht für den Kreditvertrag ... Was soll der Anwalt daran ändern? Ist der Rücktritt schöner, wenn er vom Rechtsverdreher kommt?
Ich hab in meinem Job viel mit Patentrecht und Vertragsrecht zu tun. Da sind auch immer Anwälte im Spiel, keine Frage. Die kennen sich besser aus im Zweifel. Aber man sollte deshalb nicht seinen gesunden Menschenverstand über Bord werfen. Ihr nehmt euren Anwalt auch mit, wenn ihr einen Liter Milch kaufen geht, oder?

Zitat:

Original geschrieben von Nr.5 lebt


@smhb0310

Das Rücktrittsrecht bei DARLEHENSVERTRÄGEN ist gesetzlich geregelt und hat NICHTS mit den "Premium Gebrauchten" von Audi zu tun.

Das weiß ich auch!

Aber das Rückgaberecht ist ja von Audi ein beworbener Zustand. Auto gefällt nicht -> gib es zurück.

Aber wie soll das gehen, wenn die Karre erst nach 14 Tagen übergeben wird 😉

wenn audi damit wirbt, würde ich das problem mal mit audi bereden ;-)
weil es dann in meinen augen wirklich eine frechheit vom händler ist

Gabz einfach:

Weil das 14tägige Rückgaberecht erst bei Übergabe des Fahrzeuges zu laufen beginnt.😉

Zitat:

Original geschrieben von Nr.5 lebt


Gabz einfach:

Weil das 14tägige Rückgaberecht erst bei Übergabe des Fahrzeuges zu laufen beginnt.😉

*????*

und was bringt es dem händler dann den wagen 14tage zurückzuhalten ??

Zitat:

Original geschrieben von godam



Zitat:

Original geschrieben von Nr.5 lebt


Gabz einfach:

Weil das 14tägige Rückgaberecht erst bei Übergabe des Fahrzeuges zu laufen beginnt.😉

*????*
und was bringt es dem händler dann den wagen 14tage zurückzuhalten ??

ich denke mal,das der händler so lange wartet,bis er sein geld von der audibank hat

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