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Endlich isser mein. Steht da und ich darf nich...

Themenstarteram 11. September 2009 um 17:36

Hallo Leute,

endlich hab ich meinen Wunsch - A5 gefunden. Steht als Jahreswagen beim Freundlichen.

Alles unterschrieben. Wunderbar und mit Anzahlung über Audi finanziert...

Dachte: "Hmmm, jetzt kann ich den nächste Woche nach Anmeldung abholen..."

Tja, falsch gedacht. Es gibt wohl ein Gesetz, dass besagt, dass erstmal 2 Wochen nach Begin der Finanzierung, der Händler das Recht hat abzuwarten; da man als Kunde ohne Grundangabe vom Vertrag zurücktreten kann und der Händler das Auto dann zurückbekommt und keine Kohle bekommt....

Der will mich also 2 Wochen hinhalten.

Ist mir noch nie passiert. Nur, weil der Händler weiter weg ist und mich persönlich nicht kennt, nimmt er sich dieses Recht nun auch raus. Das gibt einem nicht gerade ein gutes Gefühl.....und ich darf eben 2 Wochen nicht fahren...

Kann man das irgenwie regeln..a la: "Ich trete vom Rücktrittsrecht zurück oder so ?!?!"

Danke

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Berner Baer

Zitat:

Original geschrieben von Markenfrei

 

Selbst wenn der Kunde vom Kreditvertrag zurücktritt schuldet er dem Händler immer noch den Kaufpreis.

Falsch. Der Kaufvertrag gilt als mit dem Kreditvertrag verbundener Vertrag. Wenn der Kunde der Kreditvertrag widerruft, erlischt auch der Kaufvertrag. Und genau deshalb will sich der Händler gegen daraus resultierende Nachteile absichern, in dem er dem Käufer das Eigentum am Auto erst nach Ablauf der Widerrufsfrist des Kreditvertrages überträgt.

Liebe Gemeinde,

 

mit wachsendem Unbehagen lese ich die Beiträge hier... Der einzige, der hier juristisch alles richtig sieht, ist unser Schweizer Berner Bär. Man sieht mal wieder, dass unser BGB und das Schweizer Obligationenrecht sehr ähnlich sind...:p Auch wenn hier schon auf die offenbar raffgierigen Rechtsanwälte geschimpft wurde, oute ich mich mal... Ich bin solch ein Raffgieriger (*Duck wech*...) und zu allem Überfluß noch auf Recht in der Autoindustrie spezialisiert...:cool:

 

Also: Ich hatte schon gepostet, dass das Problem nur auf einer Klausel in den AGB des Händlers basiert. Der Händler darf sich bei solchen drittfinanzierten Kaufverträgen (verbunden mit einem Darlehensvertrag mit einem Dritte, d. h. einer Bank) in seinen AGB das Recht vorbehalten, das Fahrzeug erst nach Ablauf der 2-wöchigen Widerrufsfrist des Käufers auszuliefern. Das ist rechtmäßig und steht in den AGB nahezu aller Kfz-Händler. Der Käufer weiß davon auch, weil er darauf hingewiesen wird, wie auch hier geschehen... Das Widerrufsrecht ist auch nicht mit einem Rücktritt zu verwechseln (auch wenn das BGB dann zur ABwicklung nach Widerruf auf die Rücktrittsvorschriften des BGB verweist), sondern besteht hier, um dem Käufer eine zusätzliche Sicherheit (Überlegungsfrist) einzuräumen, weil er eben nicht nur einen Kaufvertrag über das Auto mit dem Händler schließt, sondern gleichzeitig auch noch einen Darlehensvertrag mit der Bank, also 2 unterschiedliche Verträge. Und da diese Situation für den Käufer gefährlicher ist, gibt ihm der Gesetzgeber die Möglichkeit, nochmals 2 Wochen darüber nachdenken zu können (daher beginnt die 2-Wochenfrist auch erst nach ordnungsgemäßer Aufklärung des Käufers über diese Situation...). Und - wie der Berner Bär schon schrieb - handelt es sich um verbundene Verträge, d. h. wenn der Käufer wirksam den Widerruf erklärt, muss er natürlich auch den Kaufpreis nicht mehr zahlen und auch nichts an die Bank, weil gleichzeitig auch der Darlehensvertrag mit der Bank endet.

 

Gruß

 

Dominik

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Wenns dir nur darum geht zu fahren vereinbar halt eine "Probefahrt" ....

Hab meinen wegen guter Prozente auch mit Vorführoption bestellt ma hat mir aber jetzt bereits zugesagt das es kein Problem ist wenn ich bereits in der Vorführzeit fahren kommen möchte ....

 

lg

Mit Audi Gebrauchtwagen Plus, kannst du 10 Tage ohne Angaben von Gründen zurücktreten.

Dies würde ich machen wenn der Händler den Wagen nicht vor Ablauf dieser Frist den Wagen aushändigen will.

Was soll denn dies von dem Händler ?

Kann ich nicht nachvollziehen.

Wenn sie ihn tatsächlich nicht rausrücken wollen würd ich davor gleich noch einen Ankaufstest machen lassen...

Vielleicht stimmt was nicht mit dem Auto und Sie wollen verhindern das dus Ihnen gleich wieder um die Ohren haust!

Ist jetzt ein sehr negativer Gedanke aber schon ein bisschen makaber die Spielerei ...

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Mit Audi Gebrauchtwagen Plus, kannst du 10 Tage ohne Angaben von Gründen zurücktreten.

Dies würde ich machen wenn der Händler den Wagen nicht vor Ablauf dieser Frist den Wagen aushändigen will.

Was soll denn dies von dem Händler ?

Kann ich nicht nachvollziehen.

Ich würde auch genauso handeln, bzw. die Frist kürzer ansetzen!

Das Verstreichenlassen der Rücktrittsfrist ist m.E. illegal!

Um welchen Händler geht es, damit hier zumindest Alle vorgewarnt sind?

Grüße

Der Haken liegt daran, dass der Kunde zurücktreten kann, das Auto aber bereits auf ihn zugelassen wurde. Und was macht dann der Händler?

Kauft ihr dann ein Auto, das bereits einen zweiten Besitzer hatte? Warum hat der das Auto nur ein paar Tage gehabt? Ist vielleicht an dier Kiste etwas faul und der Händler erzählt mir nur Mist?

Sorry, aber jede Medaille hat zwei Seiten. Und das Rücktrittsrecht ist für den Kunden ein Schutz und im Falle eines Autos für den Händler ein erhebliches Risiko. Im Rahmen von Fahrzeugfinanzierungen ist das Rücktrittsrecht eben Standard. Und wenn der Händler einen nicht kennt, am Ende noch 500km fahren muss, wird er eben solange warten, bis nichts mehr passieren kann.

Ich habe einem Händler mal einen Kunden vermittelt, der den Vorführer haben wollte. Alles war fertig, der Wagen aufbereitet, die Aufkleber runter, Fahrzeug abgemeldet und der Kunde sprang ab. Trotz unterschriebenen Vertrages--- Scheiß Spiel!

Mir total peinlich und der Händler heilfroh, den Wagen noch nicht auf den Kunden zugelassen zu haben.

 

Denkt auch mal an die andere Seite, Freunde. Nicht alles ist Mist, nur weil es einem nicht passt.

Den Frust, das Auto gekauft zu haben, aber nicht fahren zu können, kann ich natürlich auch verstehen.

Themenstarteram 11. September 2009 um 19:12

Hi baastscho,

Du hast es richtig erkannt. Das is ein Schutz für den Händler.

Er meldet auf mich diese Woche an...

Wenn ich jetzt den Wagen hätte, könnte ich egal wieviel km fahren und einfach in den 2 Wochen den Wagen zurückgeben und von meinem Widrrufsrecht Gebrauch machen.

Dann gleibt der Freundliche (jetzt wohl er Erboste) auf dem A5 sitzen und darf mir das nicht mal in Rechnung stellen. Auch wenn ich 10.000km gefahren wäre...

 

Und Probefahrt ist nicht möglich, da das Autohaus ca. 600km weg is....

Aber egal wie; is natürlich sau schlimm. Da weisste, der steht da; angemeldet mit Deinem Wunschkennzeichen (ne 1er nummer) und Du darfst nicht...

Sau schlimm........

Hab halt nur gedacht, da gäbs irgendwie ne Möglichkeit, dass man das ausschließt... ?!?!

dann müsste das doch jeder händler bei jedem autokauf so machen *????*

N´abend!

Also, die `Verständnis-haben-für-den-Händler-Nummer´ zieht bei mir nicht.:confused:

Je mehr ich drüber nachdenke, umso mehr rege ich mich auf.:mad:

Es gibt nunmal Verbraucherschutzgesetze und daran hat sich auch dieser Händler zu halten.

Neuwagen liefert dieser wahrscheinlich erst nach Ablauf der Garantie aus!?!

Von mir hätten die Brüder morgen früh den Rücktritt vom Kaufvertrag am Fax hängen, abgesendet von der Kanzlei meines Anwaltes!

Wenn ich dann nicht Anfang der kommenden Woche mein neues Wägelchen hätte, würde ich die Nummer durchziehen!

Grüße, hillebub, der, wenn es um seinen Neuen gehen würde, schon geplatzt wäre...:mad::mad:

Zitat:

Original geschrieben von hillebub

N´abend!

Also, die `Verständnis-haben-für-den-Händler-Nummer´ zieht bei mir nicht.:confused:

 

Je mehr ich drüber nachdenke, umso mehr rege ich mich auf.:mad:

 

Es gibt nunmal Verbraucherschutzgesetze und daran hat sich auch dieser Händler zu halten.

 

Neuwagen liefert dieser wahrscheinlich erst nach Ablauf der Garantie aus!?!

 

Von mir hätten die Brüder morgen früh den Rücktritt vom Kaufvertrag am Fax hängen, abgesendet von der Kanzlei meines Anwaltes!

 

Wenn ich dann nicht Anfang der kommenden Woche mein neues Wägelchen hätte, würde ich die Nummer durchziehen!

 

Grüße, hillebub, der, wenn es um seinen Neuen gehen würde, schon geplatzt wäre...:mad::mad:

Vorsicht! Wenn Du einen guten Anwalt hast, wird er das gerade nicht tun, weil der Rücktritt - besser der Widerruf - nämlich nichts brächte, es sei denn, Du willst den Wagen nicht mehr....

 

Das Geheimnis steckt hier in den "Allgemeinen Lieferbedingungen" des Händlers (= dem Kleingedruckten auf der Vertragsrückseite...), in denen mit Sicherheit eine Klausel steht, dass der Händler berechtigt ist, den Pkw erst dann an den Kunden auszuliefern, wenn die 2-wöchige Widerrufsfrist des § 355 BGB abgelaufen ist. Leider ist diese Klausel nach § 308 Nr. 1 BGB wirksam und erlaubt.

 

Diese 2-wöchige Widerrufsfrist besteht aber nicht bei allen Kaufverträgen, sondern hier nur, weil der Kaufpreis von einem Dritten, der Bank, finanziert wird. Kauft man dagegen ein Auto ohne Finanzierung, bezahlt es also einfach selbst, gibt es die 2-wöchige Widerrufsfrist dagegen nicht. 

 

Du mußt Dich also leider bis dahin gedulden...:mad:

Hallo,

das ist natürlich wirklich ne saublöde Situation.

Zitat:

Original geschrieben von hillebub

Es gibt nunmal Verbraucherschutzgesetze und daran hat sich auch dieser Händler zu halten.

Tut er ja. Das 14 tägige Rücktrittsrecht, das dem Kunden zusteht, hat er ja nie angetastet.

Zitat:

Original geschrieben von hillebub

Von mir hätten die Brüder morgen früh den Rücktritt vom Kaufvertrag am Fax hängen, abgesendet von der Kanzlei meines Anwaltes!

Riiichtiiig. Immer feste drauf mit Justitia. Dein Anwalt freut sich, das er dir die Kohle aus der Tasche ziehen kann, da er in dem Vorgang ja absolut gar nichts verloren hat. Denn kündigen kannst darfst nur du den Vertrag. Dem Anwalt entstehen also nur Kosten für ein Blatt Papier und das Fax (sogar unterschreiben musst du selber). Das lohnt sich (für ihn). Du bist ein ganz Cleverer, ich merk das schon. Jaja, Du Schelm, du.

Fakt ist: Der Kunde hat den Bonus des 14tägigen Rücktrittsrechtes, der Händler das Recht, die Ware zurückzuhalten. Ein Händler, dem man einmal nach 13 Tagen ein Auto mit etlichen hundert km mehr wieder auf den Hof gestellt hat, wird jederzeit so handeln.

Das ist eine Patt-Situation. Eine rechtliche Handhabe hat man nicht. Man kann im Grunde nur an den Händler appellieren. Wenn es nicht so weit weg wäre, würde ich sagen: fahr hin, rede in Ruhe mit ihm. Wenn du in einem persönlichen Gespräch erst mal einen seriösen Eindruck hinterlassen hast, ist alles wahrscheinlich viel leichter. Aber es besteht natürlich die Gefahr, dass du vergeblich fährst.

@ DomWendel

Kingt nachvollziehbar - Trotzdem ´ne ganz üble Masche!

Bist Du Rechtsanwalt?

Darf der Händler hier genannt werden?

 

@ frank_m

Dass ich meine eigene Kündigung selber unterschreiben müßte, ist schon klar...

Im Übrigen kannst Du Dir Deine Überheblichkeit sparen!

Danke!

 

@ all

So what - immer schön das Kleingedruckte lesen!!!:mad:

 

Grüße

es gibt das 14 tägige Rücktrittsrecht in deutschland.

jetzt stellt sich mir die frage: ab wann diese 14 tage anfangen zu zählen?

ich glaube aber nicht,das man ohne weiteres ein auto so zurückgeben kann,ohne etwas zu zahlen.

ich glaube man muss die km zahlen, die abnutzung, den wertverlust,wenn man nicht nachweisen kann,das das auto irgend einen mangel bei der übernahme hatte,auf den der händler nicht hingewiesen hatte.

ich denke nicht,das das soooooooooooo einfach geht

Nabend!

Mal Interessehalber unabhängig vom hier diskutierten Thema: Welchen Prozentsatz Zinsen zahlst du für den (AudiClassic?)-Kredit?

Lese hier schon ne Zeitlang mit und plane die Anschaffung eines gebrauchten A5! Dauert aber noch :-/

Schönen Abend!

Zitat:

Original geschrieben von AudisteffiA5

es gibt das 14 tägige Rücktrittsrecht in deutschland.

Das deutsche Recht kennt kein generelles 14-tätiges Rücktrittsrecht.

 

Ein Rücktritt von einem geschlossenen Vertrag ist nur in ganz bestimmten Ausnahmefällen möglich. Drei dieser Fälle sind:

 

- Der Vertragspartner liefert eine mangelbehaftete Ware. Hier anscheinend nicht der Fall.

- Widerruf eines Versandkaufs innert 14 Tagen. Hier auch nicht der Fall, da der Käufer den Wagen beim Verkäufer abholt.

- Widerruf eines Verbraucherkreditvertrages innert 14 Tagen. Hier anscheinend der vom Verkäufer befürchtete Fall.

 

Beim Widerruf eines Verbraucherkreditvertrages kann der Kaufvertrag allerdings nur dann widerrufen werden, wenn die beiden Verträge miteinander verbunden sind. Dies scheint hier der Fall zu sein, falls der Verkäufer des Autos gleichzeitig auch Vermittler des Kreditvertrages ist. Wenn der Kreditvertrag ohne Zutun des Händlers bei einer Bank geschlossen worden wäre, könnte der Käufer zwar den Kreditvertrag widerrufen, wäre dann aber immer noch an den Kaufvertrag gebunden.

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