Endlich isser mein. Steht da und ich darf nich...

Audi S5 8T & 8F

Hallo Leute,

endlich hab ich meinen Wunsch - A5 gefunden. Steht als Jahreswagen beim Freundlichen.

Alles unterschrieben. Wunderbar und mit Anzahlung über Audi finanziert...

Dachte: "Hmmm, jetzt kann ich den nächste Woche nach Anmeldung abholen..."

Tja, falsch gedacht. Es gibt wohl ein Gesetz, dass besagt, dass erstmal 2 Wochen nach Begin der Finanzierung, der Händler das Recht hat abzuwarten; da man als Kunde ohne Grundangabe vom Vertrag zurücktreten kann und der Händler das Auto dann zurückbekommt und keine Kohle bekommt....

Der will mich also 2 Wochen hinhalten.

Ist mir noch nie passiert. Nur, weil der Händler weiter weg ist und mich persönlich nicht kennt, nimmt er sich dieses Recht nun auch raus. Das gibt einem nicht gerade ein gutes Gefühl.....und ich darf eben 2 Wochen nicht fahren...

Kann man das irgenwie regeln..a la: "Ich trete vom Rücktrittsrecht zurück oder so ?!?!"

Danke

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Berner Baer



Zitat:

Original geschrieben von Markenfrei



Selbst wenn der Kunde vom Kreditvertrag zurücktritt schuldet er dem Händler immer noch den Kaufpreis.
Falsch. Der Kaufvertrag gilt als mit dem Kreditvertrag verbundener Vertrag. Wenn der Kunde der Kreditvertrag widerruft, erlischt auch der Kaufvertrag. Und genau deshalb will sich der Händler gegen daraus resultierende Nachteile absichern, in dem er dem Käufer das Eigentum am Auto erst nach Ablauf der Widerrufsfrist des Kreditvertrages überträgt.

Liebe Gemeinde,

mit wachsendem Unbehagen lese ich die Beiträge hier... Der einzige, der hier juristisch alles richtig sieht, ist unser Schweizer Berner Bär. Man sieht mal wieder, dass unser BGB und das Schweizer Obligationenrecht sehr ähnlich sind...😛 Auch wenn hier schon auf die offenbar raffgierigen Rechtsanwälte geschimpft wurde, oute ich mich mal... Ich bin solch ein Raffgieriger (*Duck wech*...) und zu allem Überfluß noch auf Recht in der Autoindustrie spezialisiert...😎

Also: Ich hatte schon gepostet, dass das Problem nur auf einer Klausel in den AGB des Händlers basiert. Der Händler darf sich bei solchen drittfinanzierten Kaufverträgen (verbunden mit einem Darlehensvertrag mit einem Dritte, d. h. einer Bank) in seinen AGB das Recht vorbehalten, das Fahrzeug erst nach Ablauf der 2-wöchigen Widerrufsfrist des Käufers auszuliefern. Das ist rechtmäßig und steht in den AGB nahezu aller Kfz-Händler. Der Käufer weiß davon auch, weil er darauf hingewiesen wird, wie auch hier geschehen... Das Widerrufsrecht ist auch nicht mit einem Rücktritt zu verwechseln (auch wenn das BGB dann zur ABwicklung nach Widerruf auf die Rücktrittsvorschriften des BGB verweist), sondern besteht hier, um dem Käufer eine zusätzliche Sicherheit (Überlegungsfrist) einzuräumen, weil er eben nicht nur einen Kaufvertrag über das Auto mit dem Händler schließt, sondern gleichzeitig auch noch einen Darlehensvertrag mit der Bank, also 2 unterschiedliche Verträge. Und da diese Situation für den Käufer gefährlicher ist, gibt ihm der Gesetzgeber die Möglichkeit, nochmals 2 Wochen darüber nachdenken zu können (daher beginnt die 2-Wochenfrist auch erst nach ordnungsgemäßer Aufklärung des Käufers über diese Situation...). Und - wie der Berner Bär schon schrieb - handelt es sich um verbundene Verträge, d. h. wenn der Käufer wirksam den Widerruf erklärt, muss er natürlich auch den Kaufpreis nicht mehr zahlen und auch nichts an die Bank, weil gleichzeitig auch der Darlehensvertrag mit der Bank endet.

Gruß

Dominik

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Hi,

sorry, war keine Absicht....

Habs verrafft !!!

Werde morgen mal den Händler kontaktieren und die Sache mit der Kaution ansprechen. Melde mich und teile mit, was er dazu meint..

Drückt die Daumen und danke für die Tipps

Macht doch NIX, kann doch jedem mal passieren. 😉

Schlimmer finde ich, wie gleich wieder auf dem Händler rumgehackt wird, ohne die Fakten richtig zu kennen. 🙄

Macht aber nix, der kann ja jetzt seinen raffgierigen Anwalt anrufen und alle Meckerfritzen abmahnen. 😁 😁

Zitat:

Original geschrieben von saar_spezi


Weil mein Fahrzeug zu nem Klassedeal wegging. Und der Käufer den natürlich auch unbedingt haben wollte.

Und der A5 , der bei dem Händler steht, hat mein absolute Traumausstattung....wie von mir bestellt...

Fahr ich eben die Woche mit meinem WG Kumpel senem TTS, der grad in Urlaub is.
Geiles Auto, aber scheiss Verbrauch.....

Wenn ich so was lese stellt sich mir die Frage nach Realität und Phantasie.

Aber was wäre ein Forum ohne Beiträge über die hitzig diskutiert werden kann.

Grüße
Peter

Zitat:

Original geschrieben von saar_spezi


Hi,

sorry, war keine Absicht....

Habs verrafft !!!

Werde morgen mal den Händler kontaktieren und die Sache mit der Kaution ansprechen. Melde mich und teile mit, was er dazu meint..

Drückt die Daumen und danke für die Tipps

Und, was ist nun beim Anruf rausgekommen?

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Hi,

leider mit der Frist nix zu machen. Dafür hab ich aber ausgehandelt, dass die die Anreisekosten übernehmen; der A5 vollgetankt ist und der Ipod Anschluss komplett...

Damit kann ich leben....is ja nur noch ne Woche

Gruß

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