Endlich isser mein. Steht da und ich darf nich...
Hallo Leute,
endlich hab ich meinen Wunsch - A5 gefunden. Steht als Jahreswagen beim Freundlichen.
Alles unterschrieben. Wunderbar und mit Anzahlung über Audi finanziert...
Dachte: "Hmmm, jetzt kann ich den nächste Woche nach Anmeldung abholen..."
Tja, falsch gedacht. Es gibt wohl ein Gesetz, dass besagt, dass erstmal 2 Wochen nach Begin der Finanzierung, der Händler das Recht hat abzuwarten; da man als Kunde ohne Grundangabe vom Vertrag zurücktreten kann und der Händler das Auto dann zurückbekommt und keine Kohle bekommt....
Der will mich also 2 Wochen hinhalten.
Ist mir noch nie passiert. Nur, weil der Händler weiter weg ist und mich persönlich nicht kennt, nimmt er sich dieses Recht nun auch raus. Das gibt einem nicht gerade ein gutes Gefühl.....und ich darf eben 2 Wochen nicht fahren...
Kann man das irgenwie regeln..a la: "Ich trete vom Rücktrittsrecht zurück oder so ?!?!"
Danke
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Berner Baer
Falsch. Der Kaufvertrag gilt als mit dem Kreditvertrag verbundener Vertrag. Wenn der Kunde der Kreditvertrag widerruft, erlischt auch der Kaufvertrag. Und genau deshalb will sich der Händler gegen daraus resultierende Nachteile absichern, in dem er dem Käufer das Eigentum am Auto erst nach Ablauf der Widerrufsfrist des Kreditvertrages überträgt.Zitat:
Original geschrieben von Markenfrei
Selbst wenn der Kunde vom Kreditvertrag zurücktritt schuldet er dem Händler immer noch den Kaufpreis.
Liebe Gemeinde,
mit wachsendem Unbehagen lese ich die Beiträge hier... Der einzige, der hier juristisch alles richtig sieht, ist unser Schweizer Berner Bär. Man sieht mal wieder, dass unser BGB und das Schweizer Obligationenrecht sehr ähnlich sind...😛 Auch wenn hier schon auf die offenbar raffgierigen Rechtsanwälte geschimpft wurde, oute ich mich mal... Ich bin solch ein Raffgieriger (*Duck wech*...) und zu allem Überfluß noch auf Recht in der Autoindustrie spezialisiert...😎
Also: Ich hatte schon gepostet, dass das Problem nur auf einer Klausel in den AGB des Händlers basiert. Der Händler darf sich bei solchen drittfinanzierten Kaufverträgen (verbunden mit einem Darlehensvertrag mit einem Dritte, d. h. einer Bank) in seinen AGB das Recht vorbehalten, das Fahrzeug erst nach Ablauf der 2-wöchigen Widerrufsfrist des Käufers auszuliefern. Das ist rechtmäßig und steht in den AGB nahezu aller Kfz-Händler. Der Käufer weiß davon auch, weil er darauf hingewiesen wird, wie auch hier geschehen... Das Widerrufsrecht ist auch nicht mit einem Rücktritt zu verwechseln (auch wenn das BGB dann zur ABwicklung nach Widerruf auf die Rücktrittsvorschriften des BGB verweist), sondern besteht hier, um dem Käufer eine zusätzliche Sicherheit (Überlegungsfrist) einzuräumen, weil er eben nicht nur einen Kaufvertrag über das Auto mit dem Händler schließt, sondern gleichzeitig auch noch einen Darlehensvertrag mit der Bank, also 2 unterschiedliche Verträge. Und da diese Situation für den Käufer gefährlicher ist, gibt ihm der Gesetzgeber die Möglichkeit, nochmals 2 Wochen darüber nachdenken zu können (daher beginnt die 2-Wochenfrist auch erst nach ordnungsgemäßer Aufklärung des Käufers über diese Situation...). Und - wie der Berner Bär schon schrieb - handelt es sich um verbundene Verträge, d. h. wenn der Käufer wirksam den Widerruf erklärt, muss er natürlich auch den Kaufpreis nicht mehr zahlen und auch nichts an die Bank, weil gleichzeitig auch der Darlehensvertrag mit der Bank endet.
Gruß
Dominik
79 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von frank_m
Hallo,zunächst haben einige hier wohl immer noch nicht verstanden, dass es gar nicht um das Auto oder dessen Rückgabe geht. Es geht um den Kreditvertrag. Da das Auto im Grunde außen vor ist, gehen die 14 Tage auch nicht erst mit der Übernahme des Autos los. Die laufen ab Start des Kreditvertrages, also ab sofort.
Du hast anscheinend nicht verstanden das diese Vorgehensweise doch absolut lächerlich ist.
Selbst wenn der Kunde vom Kreditvertrag zurücktritt schuldet er dem Händler immer noch den Kaufpreis.
Die Vorgehensweise des Händlers bescheinigt mir nur eins. Er will keine weiteren Geschäfte mit dem Kunden eingehen. Wieso nimmt der Händler sich das Recht aus, das Eigentum des Kunden 14Tage einzubehalten?
Lächerlich!
Zitat:
Original geschrieben von godam
*????*Zitat:
Original geschrieben von Nr.5 lebt
Gabz einfach:Weil das 14tägige Rückgaberecht erst bei Übergabe des Fahrzeuges zu laufen beginnt.😉
und was bringt es dem händler dann den wagen 14tage zurückzuhalten ??
OK, erkläre ich es dir mal anders:
Stelle dir vor, das Rückgaberecht gelte auch für Neufahrzeuge.
Dein A5 wird heute bestellt und kommt an Weihnachten.
Verklagst Du den Händler, weil das Rückgaberecht seit 3 Monaten abgelaufen ist?
Nein? Warum nicht, hast doch bereits vor Monaten unterschrieben.
Siehste! 😉
Ein Rückgaberecht für Ware gilt ab ÜBERGABE.
Ein Rücktrittsrecht gilt ab Vertragsunterschrift.
Hier geht es um ein Rücktrittsrecht von einem Kreditvertrag.
Erst wenn das verstrichen ist, ist der Vertrag definitiv rechtskräftig.
Und jetzt lies bitte noch einmal meinen ersten Beitrag hier. 🙁
P.S. @ hillebub: Ich hätte noch ein Weizen anzubieten. Willste? Chips sind alle. 🙂
P.P.S. Das Risiko des Händlers ist ungleich größer, wenn er nicht auf das Auto zugreifen kann. Wenn der Käufer 600km weit entfernt ist, kann das schon sehr spannend werden. Ich muss mir nur ansehen, was für Betrügereien im Internet verbreitet werden...
Abgesehen davon, dass der Händler mit dem Kunden mit größter Wahrscheinlichkeit eh kein Folgegeschäft macht. Und der Kunde hat die Ware ja auch noch nicht bezahlt (Stichwort erweiterter Eigentumsvorbehalt).
Zitat:
Original geschrieben von Markenfrei
Du hast anscheinend nicht verstanden das diese Vorgehensweise doch absolut lächerlich ist.
Was ist daran lächerlich?
Zitat:
Original geschrieben von Markenfrei
Selbst wenn der Kunde vom Kreditvertrag zurücktritt schuldet er dem Händler immer noch den Kaufpreis.
Richtig. Und was passiert, wenn man sein Auto nicht bezahlen kann? Richtig: Der Händler behält es, er wird dem Kunden das Auto nicht aushändigen, da der die Kaufsumme nicht aufbringen kann. Hat er es ihm aber schon ausgehändigt, und der Kunde tritt dann vom Kreditvertrag zurück, bedeutet das nur Theater für den Händler: Er muss das Geld an den Kreditgeber zurückgeben, wenn er es schon bekommen hat, er muss sich das Auto zurückbesorgen, es hat an Wert verloren, auf den An- und Abmeldekosten bleibt er möglicherweise auch noch hängen.
Möglicherweise kriegt der Händler das Geld sogar erst, nachdem die 14tägige Frist abgelaufen ist. Der Kreditgeber will sich den unnötigen Verwaltungsaufwand vielleicht auch sparen. Warum sollte der Händler eine Ware ausliefern, wenn er noch kein Geld gesehen hat?
Zitat:
Original geschrieben von Markenfrei
Die Vorgehensweise des Händlers bescheinigt mir nur eins. Er will keine weiteren Geschäfte mit dem Kunden eingehen. Wieso nimmt der Händler sich das Recht aus, das Eigentum des Kunden 14Tage einzubehalten?
Das Auto ist ja noch gar nicht das Eigentum des Kunden (auf die Details des Eigentumvorbehalts gehen wir hier mal nicht ein). Der Händler muss dem Kunden das Eigentum an der verkauften Ware verschaffen, das ist richtig, aber erst, wenn der die Kaufsumme übergeben hat. Hat er das?
Zitat:
Original geschrieben von baastscho
OK, erkläre ich es dir mal anders:Zitat:
Original geschrieben von godam
*????*
und was bringt es dem händler dann den wagen 14tage zurückzuhalten ??Stelle dir vor, das Rückgaberecht gelte auch für Neufahrzeuge.
Dein A5 wird heute bestellt und kommt an Weihnachten.Verklagst Du den Händler, weil das Rückgaberecht seit 3 Monaten abgelaufen ist?
Nein? Warum nicht, hast doch bereits vor Monaten unterschrieben.Siehste! 😉
Ein Rückgaberecht für Ware gilt ab ÜBERGABE.
Ein Rücktrittsrecht gilt ab Vertragsunterschrift.Hier geht es um ein Rücktrittsrecht von einem Kreditvertrag.
Erst wenn das verstrichen ist, ist der Vertrag definitiv rechtskräftig.Und jetzt lies bitte noch einmal meinen ersten Beitrag hier. 🙁
P.S. @ hillebub: Ich hätte noch ein Weizen anzubieten. Willste? Chips sind alle. 🙂
P.P.S. Das Risiko des Händlers ist ungleich größer, wenn er nicht auf das Auto zugreifen kann. Wenn der Käufer 600km weit entfernt ist, kann das schon sehr spannend werden. Ich muss mir nur ansehen, was für Betrügereien im Internet verbreitet werden...
Abgesehen davon, dass der Händler mit dem Kunden mit größter Wahrscheinlichkeit eh kein Folgegeschäft macht. Und der Kunde hat die Ware ja auch noch nicht bezahlt (Stichwort erweiterter Eigentumsvorbehalt).
so langsam verstehe ich das....
dann musst du also warten bis die finanzierung durch ist, dann bekommst du den wagen ausgehändigt und kannst ihn dann nach 27tagen dem händler ohne angabe von gründen zurückgeben.... :-)
....stellt euch mal dessen gesicht vor..... :-)
(weizen hatte ich grad...jetzt gibbet noch ein pils und dann ist gut...bin im dienst....)
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von frank_m
Was ist daran lächerlich?Zitat:
Original geschrieben von Markenfrei
Du hast anscheinend nicht verstanden das diese Vorgehensweise doch absolut lächerlich ist.
Wenn ich im Internet etwas bestelle habe ich auch 14tägiges Rückgaberecht. Trotzdem behält der Händler die Ware nicht 14Tage ein, weil ja die theoretische Möglichkeit bestehen würde das ich die Ware wieder zurückschicke!
Zitat:
Original geschrieben von frank_m
Das Auto ist ja noch gar nicht das Eigentum des Kunden (auf die Details des Eigentumvorbehalts gehen wir hier mal nicht ein). Der Händler muss dem Kunden das Eigentum an der verkauften Ware verschaffen, das ist richtig, aber erst, wenn der die Kaufsumme übergeben hat. Hat er das?Zitat:
Original geschrieben von Markenfrei
Die Vorgehensweise des Händlers bescheinigt mir nur eins. Er will keine weiteren Geschäfte mit dem Kunden eingehen. Wieso nimmt der Händler sich das Recht aus, das Eigentum des Kunden 14Tage einzubehalten?
Mit Unterschrift unter dem Kreditvertrag ist das Auto bezahlt! Der Kreditvertrag ist ja auch sofort gültig. Die Verzinsung des geliehenen Geldes beginnt ja nicht auch erst 14Tage später!
Zitat:
Original geschrieben von frank_m
Warum sollte der Händler eine Ware ausliefern, wenn er noch kein Geld gesehen hat?
Wenn alle Händler so denken würden, wäre unser Wirtschaftssystem längst zusammengebrochen...
Zitat:
Original geschrieben von Markenfrei
Selbst wenn der Kunde vom Kreditvertrag zurücktritt schuldet er dem Händler immer noch den Kaufpreis.
Falsch. Der Kaufvertrag gilt als mit dem Kreditvertrag verbundener Vertrag. Wenn der Kunde der Kreditvertrag widerruft, erlischt auch der Kaufvertrag. Und genau deshalb will sich der Händler gegen daraus resultierende Nachteile absichern, in dem er dem Käufer das Eigentum am Auto erst nach Ablauf der Widerrufsfrist des Kreditvertrages überträgt.
Zitat:
Original geschrieben von Berner Baer
Falsch. Der Kaufvertrag gilt als mit dem Kreditvertrag verbundener Vertrag. Wenn der Kunde der Kreditvertrag widerruft, erlischt auch der Kaufvertrag. Und genau deshalb will sich der Händler gegen daraus resultierende Nachteile absichern, in dem er dem Käufer das Eigentum am Auto erst nach Ablauf der Widerrufsfrist des Kreditvertrages überträgt.Zitat:
Original geschrieben von Markenfrei
Selbst wenn der Kunde vom Kreditvertrag zurücktritt schuldet er dem Händler immer noch den Kaufpreis.
so würde ich das auch beurteilen, auch wenn die Meinungen der hier postenden "Hobby-Juristen" etwas Anderes aussagen.
Zitat:
Original geschrieben von Markenfrei
Mit Unterschrift unter dem Kreditvertrag ist das Auto bezahlt! Der Kreditvertrag ist ja auch sofort gültig. Die Verzinsung des geliehenen Geldes beginnt ja nicht auch erst 14Tage später!Zitat:
Original geschrieben von frank_m
Das Auto ist ja noch gar nicht das Eigentum des Kunden (auf die Details des Eigentumvorbehalts gehen wir hier mal nicht ein). Der Händler muss dem Kunden das Eigentum an der verkauften Ware verschaffen, das ist richtig, aber erst, wenn der die Kaufsumme übergeben hat. Hat er das?Zitat:
Original geschrieben von Markenfrei
Die Vorgehensweise des Händlers bescheinigt mir nur eins. Er will keine weiteren Geschäfte mit dem Kunden eingehen. Wieso nimmt der Händler sich das Recht aus, das Eigentum des Kunden 14Tage einzubehalten?
Wie frank_m schon schrieb, ist der Käufer noch nicht Eigentümer des Autos. Im Kaufvertrag kann vereinbart werden, dass die beiden Pflichten aus dem Erfüllungsgeschäft (Zahlung des Kaufpreises, Übergabe der Kaufsache) zu unterschiedlichen Zeitpunkten geleistet werden.
Darüber hinaus kann auch im Kreditvertrag festgelegt werden, dass die Auszahlung des Darlehens erst in der Zukunft (nach Ablauf der Widerrufsfrist) erfolgt. Die Widerrufsfrist beginnt hier mit der Unterschrift zu laufen, nicht erst mit Auszahlung des Darlehens.
Zitat:
Original geschrieben von Markenfrei
Wenn ich im Internet etwas bestelle habe ich auch 14tägiges Rückgaberecht. Trotzdem behält der Händler die Ware nicht 14Tage ein, weil ja die theoretische Möglichkeit bestehen würde das ich die Ware wieder zurückschicke!Zitat:
Original geschrieben von frank_m
Was ist daran lächerlich?Zitat:
Original geschrieben von Markenfrei
Du hast anscheinend nicht verstanden das diese Vorgehensweise doch absolut lächerlich ist.
Anders als beim Kreditvertrag, bei dem die Widerrufsfrist mit dem Vertragsschluss beginnt, beginnt bei Versandkaufverträgen die Widerrufsfrist mit dem Erhalt der Ware beim Käufer. Daher könnten Internethändler dieses Spiel nicht spielen, weil der Käufer auch bei verzögertem Versand zwei Wochen Zeit ab Erhalt der Ware Zeit hat, den Vertrag zu widerrufen.
Zitat:
Original geschrieben von Berner Baer
Anders als beim Kreditvertrag, bei dem die Widerrufsfrist mit dem Vertragsschluss beginnt, beginnt bei Versandkaufverträgen die Widerrufsfrist mit dem Erhalt der Ware beim Käufer. Daher könnten Internethändler dieses Spiel nicht spielen, weil der Käufer auch bei verzögertem Versand zwei Wochen Zeit ab Erhalt der Ware Zeit hat, den Vertrag zu widerrufen.Zitat:
Original geschrieben von Markenfrei
Wenn ich im Internet etwas bestelle habe ich auch 14tägiges Rückgaberecht. Trotzdem behält der Händler die Ware nicht 14Tage ein, weil ja die theoretische Möglichkeit bestehen würde das ich die Ware wieder zurückschicke!
Und zusätzlich wird der Versandhändler selbstverständlich erst dann die Ware versenden, wenn der Kaufpreis vollständig bei ihm eingegangen ist. Er trägt daher null Risiko, was die Bezahlung der gelieferten Ware angeht. Natürlich hat er ein Rückgaberisiko, das mit admimistrativen Kosten verbunden ist, aber das ist in der Regel eingepreist.
Anders der Autohändler, der dem Kunden das Fahrzeug übergibt und nach 10 Tagen eventuell von der Audi-Bank hört, dass diese die Finanzierungszusage ablehnt oder die Finanzierung aus anderen Gründen doch nicht zustandekommt. Wer weiß, welche spontane Bonitätsauskunft über den TE vorlag?! Dann steht der Händler ohne Kohle und ohne Auto da. U. U. liegen diesbezüglich schon solche Erfahrungen bei dem Händler vor. Und dann ist der Kunde nicht mehr greifbar.... Gegen dieses Risiko (da sprechen wir ja nicht über 50 € Verwaltungskosten) würde ich mich als Händler auch absichern wollen. Würde es dann dem Kunden aber auch genau so erklären.
Ihr könnt das drehen und wenden wie ihr wollt!
Die Vorgehensweise des Händlers ist falsch und bestimmt so auch nicht gewünscht seitens der AUDI- Bank!
Ich würde stonieren und auch die Gründe dafür an entsprechende Stellen schicken.
Wo kämen wir den da hin, wenn hier jeder irgendwelche Verbraucherschutzgesetze aushebelt.
Ich denke mal, daß wir uns alle darüber einig sind, daß der Händler im vorliegenden Fall seinen Informationspflichten gegenüber dem Kunden nicht in vollem Umfang nachgekommen ist.
Mit welchen Fakten begründest du deine Vermutung?
Vielleicht hat der Themenersteller die Erklärung des Verkäufers auch nur nicht richtg verstanden?
Möglich ist auch, dass der Themenersteller die Erklärung des Verkäufers nicht verstehen will/wollte?
HI,
also; um das mal klarzustellen....
Die 14 Tage - Frist wurde mir schon vorher erklärt....Falschberatung können die sich gar nicht erlauben; ist ein Riesen Audi Zentrum !!
Aber es ist natürlich so, dass die auf die Kundenbindung keinen Wert legen, da ich von weit weg komme und die wissen, dass ich den Service etc. hier bei mir vor Ort mache...
Aber ein User hatte hier ne klasse Idee, was ich morgen dort versuchen werde.
Die sollen mir den A5 offiziell für 2 Wochen vermieten und ich zahle denen 2.000,-€ aufs Konto. Sollte ich das Auto zurückgeben, halten Sie die 2.000,-€ ein, ansonsten wird mir nach 2 Wochen die Kohle zurücküberwiesen...
Ich glaube, dass das ne gute Lösung sein könnte....
Drückt mir also die Daumen
Gruß