Elektromechanische Servolenkung KANN sehr gefährlich werden!

VW Caddy 3 (2K/2C)

... zumindest auf meinem GC.

Liebe Caddy Gemeinschaft!
Ich machte eine unangenehme Erfahrung mit meiner (elektromechanischen) Servolenkung und möchte es hier mitteilen. Außerdem möchte ich wissen, ob noch jemand ähnliches erlebt hat.
Vor eine Weile fuhr ich in ein Kreisverkehr am Lande (in der Nacht, kein Verkehr, dreispurig) ein. Noch nicht an das 6-Gang Getriebe ganz gewöhnt, machte ich einen Schaltfehler (habe mich "verschalten"😉. Statt aus dem 5. in den 3. zu schalten, erwischte ich den 6. Gang und mitten drin in der (linken) Kurve, bei ca. 30 km/h starb der Motor ab. Was macht man dann? Den Motor neu starten. Wie macht man das? Schlüssel zurückdrehen und - das Lenkrad wurde mir aus der linken Hand GERISSEN (rechte war am Schlüssel...). Im nächsten Augenblick fuhr das Auto GERADEAUS! Was da alles sonst passieren kann, überlasse ich der Fantasie des Lesers. Mir ist, den Umständen und Schutzengel sei Dank, nichts passiert. Ich bekam keine Panik, startete den Motor sofort, bekam die Kontrolle über das Fahrzeug wieder und konnte noch die Straße (aber um eine Spur versetzt) halten. Ich wies die VW NF in Österreich darauf hin und bekam die lakonische Antwort (SCHRIFTLICH!), ich möge im Benutzer Handbuch nachschauen, wann und wo man den Motor abstellen darf (!). (Antwort selbsterklärend - Kommentar unnötig.)
Wenn man nur mit VCDS die Fahrzeugsteuerung umprogrammieren könnte, dass die Servolenkung, nach dem der Motor mit dem Schlüssel abgestellt ist, noch fünf Sekunden halten würde? Die geht ja doch schon mit Strom!
LG
BC

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Eine ganz klare Fehlbedienung, das Auto kann nichts dafür.

Eventuell besteht die Möglichkeit - nach diesem Posting - diesen Thread als beendet zu erklären.

Es war lustig ständig dabei zu sein, ich persönlich kann dem Fauxpas des TE nichts mehr abgewinnen, zumal sich User wie JoJoMS förmlich (sorry) den Arsch aufgerissen haben um hier einigermaßen Klarheit zu schaffen.

Man sollte eventuell das Sommerloch als gestopft ansehen und sich auf wichtigere Dinge konzentrieren.

-----------------------------------------------------------------------------------------------

P.S. das stellt meine ganz persönliche Meinung dar.

268 weitere Antworten
268 Antworten

Liebe Caddy 2K Gemeinschaft!
Im Zuge der Codierung der GRA (siehe meinen zweiten Thread über GRA) haben wir (Viktor und ich) feststellen können, dass meine Servotronic zwei handfeste und beständige Fehler hat, die mit ziemlicher Sicherheit nicht mit dem Einbau der GRA zusammenhängen. Im Gegenteil, ohne der GRA Nachrüstung hätte ich von den Fehlern nichts mitbekommen. Und die Garantie (wenn ich sie nicht verlängere) läuft im November aus... Nächster Woche werde ich damit meinen Freundlichen konfrontieren und das Ergebnis hier einstellen.
Des Weiteren, kann ich hier den Erfolg verkünden, in meinem Caddy 2.0 TDI GC ohne MFA, eine funktionierende GRA zu besitzen, obwohl es laut VW "Fachwerkstätten" nicht möglich ist. Den Einbau der notwendigen Teile habe ich selbst durchgeführt, die darauf folgende Codierung mit kräftiger Unterstützung vom Viktor und einigen (leider wenigen) Forummitgliedern. Wie das geht kann man dem nächst in dem schon erwähnten (meinem) Thread über GRA nachlesen. Es wird sich keiner mehr den Kopfzerbrechen müssen und die möglichen Detailfragen werde ich gern beantworten.
Gruß
BC

So, ich habe nun einmal direkt das Kraftfahrbundesamt in Flensburg angeschrieben und mit dem Sachverhalt konfrontiert und eine Stellungnahme erbeten, ob hier ein Rückruf erfolgen muß. Hier die Antwort:

Lenkkraftunterstützung beim VW Caddy fällt nach einem unbeabsichtigten Motorabsterben aus

Ihre Nachricht vom 04.08.2011

Sehr geehrter Herr XXX,

für Ihre obige Nachricht danke ich Ihnen.

Sie teilen mir in Ihrer E-Mail mit, dass es an einem VW Caddy nach einem Motorabsterben zu einem Ausfall der Lenkhilfe gekommen ist. Da der Ausfall der Lenkhilfe beim VW Caddy nach Ihren Angaben offensichtlich keinen Einzelfall darstellt, fragen Sie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), ob es eine Möglichkeit gibt, die Volkswagen AG zu einem Rückruf der Fahrzeuge aufzufordern.

Das KBA ist die zuständige Behörde für alle Produkte im Sinne von § 2 Abs. 1 Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG), soweit sie dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) unterliegen. Der vom KBA zu betrachtende Produktbereich des GPSG umfasst alle Fahrzeuge (ausgenommen schienengebundene Fahrzeuge), die zum Betrieb auf öffentlichen Verkehrswegen zweckbestimmt sind. In seiner Zuständigkeit untersucht das KBA Mängel an Fahrzeugen und Fahrzeugteilen, die bei bestimmungsgemäßer Nutzung eine erhebliche Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellen und damit Maßnahmen nach dem GPSG nach sich ziehen. Auf der Grundlage des GPSG kann das KBA dann Maßnahmen ergreifen wie das Veranlassen von Warnungen und/oder Rückrufen.

Zu den Grundsätzen bei der Anwendung des GPSG zählt, dass anwendbare Spezialvorschriften vorrangig zum GPSG anzuwenden sind. Spezialvorschriften sind in diesem Falle gesetzliche Anforderungen an die Lenkanlage von Fahrzeugen, die in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), in entsprechenden EG-Richtlinien oder in ECE-Regelungen verankert sind. Werden auch nach Eintreten des Mangels die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, gibt es für das KBA keine Möglichkeit, weitere Maßnahmen vom Fahrzeughersteller zu fordern.

Zu den gesetzlichen Anforderungen an die Lenkanlage gehört u. a., dass nach Auftreten von Mängeln, die zum Ausfall der Lenkhilfe (Servolenkung) führen, die Lenkung auch noch die Vorschriften von Lenkanlagen ohne Lenkhilfe erfüllt. Dies bedeutet, dass der Kraftaufwand zum Betätigen der Lenkung zwar erheblich höher wird als mit funktionstüchtiger Lenkhilfe, aber gesetzlich vorgeschriebene Höchstkräfte nicht übersteigen darf. Die vorgenannten Anforderungen werden bei der Typprüfung (Grundlage für das Inverkehrbringen von Fahrzeugen) der Fahrzeuge überprüft und mit der Erteilung der Betriebserlaubnis (Typgenehmigung) bestätigt.

Der am Caddy aufgetretene Vorfall hat nicht zum völligen Ausfall der Lenkung, sondern nur zum Ausfall der Lenkhilfe geführt, sodass das Fahrzeug weiterhin lenkbar war. Für das KBA gibt es deshalb keine Möglichkeit, vom Fahrzeughersteller die Einleitung einer Rückrufaktion zu verlangen, da die gesetzlichen Anforderungen an die Lenkanlage auch bei Eintritt des Mangels erfüllt wurden.

Ich bedauere, Ihnen nicht weiterhelfen zu können und bitte um Verständnis, dass das KBA auch nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben handeln kann. Ich werde deshalb den Vorgang beim KBA abschließen.

Mit freundlichen Grüßen

Das fett gedruckte "erheblich" war so auch in dem Antwortschreiben fett gesetzt.

Also entspricht alles den Vorschriften, wir können unsere Caddy beruhigt weiterfahren und müssen auch beim Verkauf niemanden etwas von einem gefährlichen Mangel erzählen, das ist "Stand der Technik".

Gruß

Uli

Zitat:

Original geschrieben von Deichgraf63


So, ich habe nun einmal direkt das Kraftfahrbundesamt in Flensburg angeschrieben und mit dem Sachverhalt konfrontiert und eine Stellungnahme erbeten, ob hier ein Rückruf erfolgen muß. Hier die Antwort:

Lenkkraftunterstützung beim VW Caddy fällt nach einem unbeabsichtigten Motorabsterben aus

Ihre Nachricht vom 04.08.2011

Sehr geehrter Herr XXX,

für Ihre obige Nachricht danke ich Ihnen.

Sie teilen mir in Ihrer E-Mail mit, dass es an einem VW Caddy nach einem Motorabsterben zu einem
Ich bedauere, Ihnen nicht weiterhelfen zu können und bitte um Verständnis, dass das KBA auch nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben handeln kann. Ich werde deshalb den Vorgang beim KBA abschließen.
....
Mit freundlichen Grüßen

Das fett gedruckte "erheblich" war so auch in dem Antwortschreiben fett gesetzt.

Also entspricht alles den Vorschriften, wir können unsere Caddy beruhigt weiterfahren und müssen auch beim Verkauf niemanden etwas von einem gefährlichen Mangel erzählen, das ist "Stand der Technik".

Gruß

Uli

Schauen wir mal, wie sich die Servotronic auf meinem Fahrzeug nach der geplannten Software update und/oder Reparatur verhalten wird (siehe: "Fehlermeldung im Gerät 44 nach dem Einbau der GRA"😉. Ich werde diesbezüglich sicher ein Test am ARBÖ Übungsgelende veranstalten und das Ergebnis hier posten. Inzwischen wissen wir, dass Golf VI diese negativen Eigenschaften nicht zeigt...

MfG

BC

Nicht anders zu erwarten. Nicht das es schlecht ist, bestätitgt alles was hier gesagt wurde. Nichts gefähliche im Caddy vorhanden.

Ciao

Peter

Ähnliche Themen

Hallo Deichgraf63,
Hallo Uli,

ganz herzlichen Dank für Deine Initiative. Anders war dem insistierenden Vortrag nicht zu begegnen. Beachtenswert auch die Reaktionszeit in der das KBA geantwortet hat. Wenn überhaupt hat es sich beim hier vorgetragenen Ereignis um ein persönliches Erlebnis des TE und/oder einem technischen Defekt an dessen Caddy gehandelt. Wie schon viele Caddyfreunde zuvor geschrieben haben, hat keine allgemeine grundsätzliche Gefahr an allen Caddys mit elektromchanischer Servolenkung bestanden.

Nachdem hier offenkundig wurde, dass der TE an seinem Fahrzeug manipuliert, war der Fall für mich auch klar und ich habe mir jede weitere Äußerung verkniffen. Bei der Untersuchung meines Caddys durch Werksspezialisten hat sich im übrigens herausgestellt, dass im Caddy ein Vielzahl an Informationen dauerhaft gespeichert ist, die das Werk auslesen kann. Allerdings gab es dort keine nachteilgen Einträge gegen ich. Aber man konnte doch nachvollziehen, welche Werkstatt was gemacht hat. Änderungen an der Fahrzeugelektronik des Caddys werden mit Kilometerstand und ggf. dem 4stelligen Code von autorisierten und für Nutzfahrzeuge zertifizierten VAG Werkstätten gespeichert. "Wildes Programmieren" (😁) hinterläßt zwar keinen Werkstattcode, ist aber auch auslesbar. Wie man mir sagte, werden auch Umgebungsbedingungen wie Motortemperatur, Außentemperatur etc. aufgezeichnet und zwar nicht nur zu Fehlerspeichereinträgen.

Es ist jederzeit nachvollziehbar, was eine VW-Werkstatt am Fahrzeug gemacht hat und wann das war. Das sollte man jedenfalls wissen. Es muss allerdings jeder für sich selber entscheiden, ob er an seinem Caddy schraubt oder Umcodierungen selbst vornimmt. Dass dann Garantieleistungen in Frage gestellt oder abgelehnt werden ist die notwendige Konsequenz. Im Einzelfall ist das zwar für den gern-schraubenden Besitzer zwar eine bittere Pille, aber irgendwie ist es schon gerecht, wenn Folgeschäden eines unsachgemäßen Einbgriffs nicht reguliert werden. Grundsätzlich sollte man sich überlegen, ob man während der Garantiezeit oder der Anschlußgarantie selber am Caddy schraubt. Dies nicht als "Belehrung", sondern als Information, dass im Streitfall vom Werk durchaus mehr Informationen ausgelesen werden können, als den meisten hier bekannt ist.

Ich will das auch nicht werten oder verurteilen, wenn jemand an seinem Caddy "rumprogrammiert" - es gibt hier im Forum ja durchaus "Fachleute" die das Thema Programmierungen bzw. Codierungen wirklich sehr gut beherrschen. Man muss eben nur wissen, dass VWN es ggf. nachher nachweisen kann und man auf einer Rechnung dann doch mal sitzen bleibt.

Wenn ich hier die vielen Beiträge über Schäden am Caddy lese und gelichzeitig sehe, dass hier viele junge Familien mit knapperer Geldbörse zu den Anhängern des Caddys gehören, dann möchte ich die "Anschlußgarantie" denjenigen doch nochmal dringend ans Herz legen. Zumindest läß sich das Risiko eines Supergaus etwas minimieren. Ausgenommen vielleicht diejeningen, die den Mut und vielleicht auch Verstand hatten, einen Caddy ohne viel Schnick-Schnack zu bestellen. Vor drei Jahren gabs einen neuen Caddy schon für 10.500 Euro. Wo nicht viel dran ist, kann auch nicht viel kaputt gehen. Die Qualität des Grundfahrzeuges ist ja immer dieselbe - egal wieviel oder wie wenig Seriensonderausstattung geordert wurde.

LG JoJoMS

Zitat:

Original geschrieben von JoJoMS


Hallo Deichgraf63,
Hallo Uli,

ganz herzlichen Dank für Deine Initiative. Anders war dem insistierenden Vortrag nicht zu begegnen. Beachtenswert auch die Reaktionszeit in der das KBA geantwortet hat. Wenn überhaupt hat es sich beim hier vorgetragenen Ereignis um ein persönliches Erlebnis des TE und/oder einem technischen Defekt an dessen Caddy gehandelt. Wie schon viele Caddyfreunde zuvor geschrieben haben, hat keine allgemeine grundsätzliche Gefahr an allen Caddys mit elektromchanischer Servolenkung bestanden.

Nachdem hier offenkundig wurde, dass der TE an seinem Fahrzeug manipuliert, war der Fall für mich auch klar und ich habe mir jede weitere Äußerung verkniffen. Bei der Untersuchung meines Caddys durch Werksspezialisten hat sich im übrigens herausgestellt, dass im Caddy ein Vielzahl an Informationen dauerhaft gespeichert ist, die das Werk auslesen kann. Allerdings gab es dort keine nachteilgen Einträge gegen ich. Aber man konnte doch nachvollziehen, welche Werkstatt was gemacht hat. Änderungen an der Fahrzeugelektronik des Caddys werden mit Kilometerstand und ggf. dem 4stelligen Code von autorisierten und für Nutzfahrzeuge zertifizierten VAG Werkstätten gespeichert. "Wildes Programmieren" (😁) hinterläßt zwar keinen Werkstattcode, ist aber auch auslesbar. Wie man mir sagte, werden auch Umgebungsbedingungen wie Motortemperatur, Außentemperatur etc. aufgezeichnet und zwar nicht nur zu Fehlerspeichereinträgen.

Es ist jederzeit nachvollziehbar, was eine VW-Werkstatt am Fahrzeug gemacht hat und wann das war. Das sollte man jedenfalls wissen. Es muss allerdings jeder für sich selber entscheiden, ob er an seinem Caddy schraubt oder Umcodierungen selbst vornimmt. Dass dann Garantieleistungen in Frage gestellt oder abgelehnt werden ist die notwendige Konsequenz. Im Einzelfall ist das zwar für den gern-schraubenden Besitzer zwar eine bittere Pille, aber irgendwie ist es schon gerecht, wenn Folgeschäden eines unsachgemäßen Einbgriffs nicht reguliert werden. Grundsätzlich sollte man sich überlegen, ob man während der Garantiezeit oder der Anschlußgarantie selber am Caddy schraubt. Dies nicht als "Belehrung", sondern als Information, dass im Streitfall vom Werk durchaus mehr Informationen ausgelesen werden können, als den meisten hier bekannt ist.

Ich will das auch nicht werten oder verurteilen, wenn jemand an seinem Caddy "rumprogrammiert" - es gibt hier im Forum ja durchaus "Fachleute" die das Thema Programmierungen bzw. Codierungen wirklich sehr gut beherrschen. Man muss eben nur wissen, dass VWN es ggf. nachher nachweisen kann und man auf einer Rechnung dann doch mal sitzen bleibt.

Wenn ich hier die vielen Beiträge über Schäden am Caddy lese und gelichzeitig sehe, dass hier viele junge Familien mit knapperer Geldbörse zu den Anhängern des Caddys gehören, dann möchte ich die "Anschlußgarantie" denjenigen doch nochmal dringend ans Herz legen. Zumindest läß sich das Risiko eines Supergaus etwas minimieren. Ausgenommen vielleicht diejeningen, die den Mut und vielleicht auch Verstand hatten, einen Caddy ohne viel Schnick-Schnack zu bestellen. Vor drei Jahren gabs einen neuen Caddy schon für 10.500 Euro. Wo nicht viel dran ist, kann auch nicht viel kaputt gehen. Die Qualität des Grundfahrzeuges ist ja immer dieselbe - egal wieviel oder wie wenig Seriensonderausstattung geordert wurde.

LG JoJoMS

Hallo Jojo!

Von lautem Eigenglanz bist du etwas geblendet. Weder habe ich ("der TE"😉 an meinem Fahrzeug etwas manipuliert, noch sind die Werkstattdaten untastbar. Ich kann dich beruhigen, bei meinem STG 44 (Servotronic) ist bisher nur ein Programmierversuch unternommen worden und zwar, beim Einbau in mein Fahrzeug, am 06.10.2009. Des Weiteren, Werkstattdaten, welche auch immer, kann man bei jeder Codeänderung mitspeichern. Auch solche, die von vorherigen Eingriffen stammen. Ich frage mich, warum die "Meister" an dem Tag wo ich das Problem gemeldet habe, den Fehlerspeicher vom STG 44 nicht ausgelesen haben. Weil sie schlampig und besessen von meinem "Fahrfehler" (genau wie einige Forummittgliedern) waren. Morgen ist der Tag der Abrechnung!

MfG

BC

Zitat:

Original geschrieben von Deichgraf63


So, ich habe nun einmal direkt das Kraftfahrbundesamt in Flensburg angeschrieben und mit dem Sachverhalt konfrontiert und eine Stellungnahme erbeten, ob hier ein Rückruf erfolgen muß. Hier die Antwort:

Lenkkraftunterstützung beim VW Caddy fällt nach einem unbeabsichtigten Motorabsterben aus

Ihre Nachricht vom 04.08.2011

Sehr geehrter Herr XXX,

für Ihre obige Nachricht danke ich Ihnen.

Sie teilen mir in Ihrer E-Mail mit, dass es an einem VW Caddy nach einem Motorabsterben zu einem Ausfall der Lenkhilfe gekommen ist. Da der Ausfall der Lenkhilfe beim VW Caddy nach Ihren Angaben offensichtlich keinen Einzelfall darstellt, fragen Sie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), ob es eine Möglichkeit gibt, die Volkswagen AG zu einem Rückruf der Fahrzeuge aufzufordern.

Das KBA ist die zuständige Behörde für alle Produkte im Sinne von § 2 Abs. 1 Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG), soweit sie dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) unterliegen. Der vom KBA zu betrachtende Produktbereich des GPSG umfasst alle Fahrzeuge (ausgenommen schienengebundene Fahrzeuge), die zum Betrieb auf öffentlichen Verkehrswegen zweckbestimmt sind. In seiner Zuständigkeit untersucht das KBA Mängel an Fahrzeugen und Fahrzeugteilen, die bei bestimmungsgemäßer Nutzung eine erhebliche Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellen und damit Maßnahmen nach dem GPSG nach sich ziehen. Auf der Grundlage des GPSG kann das KBA dann Maßnahmen ergreifen wie das Veranlassen von Warnungen und/oder Rückrufen.

Zu den Grundsätzen bei der Anwendung des GPSG zählt, dass anwendbare Spezialvorschriften vorrangig zum GPSG anzuwenden sind. Spezialvorschriften sind in diesem Falle gesetzliche Anforderungen an die Lenkanlage von Fahrzeugen, die in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), in entsprechenden EG-Richtlinien oder in ECE-Regelungen verankert sind. Werden auch nach Eintreten des Mangels die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, gibt es für das KBA keine Möglichkeit, weitere Maßnahmen vom Fahrzeughersteller zu fordern.

Zu den gesetzlichen Anforderungen an die Lenkanlage gehört u. a., dass nach Auftreten von Mängeln, die zum Ausfall der Lenkhilfe (Servolenkung) führen, die Lenkung auch noch die Vorschriften von Lenkanlagen ohne Lenkhilfe erfüllt. Dies bedeutet, dass der Kraftaufwand zum Betätigen der Lenkung zwar erheblich höher wird als mit funktionstüchtiger Lenkhilfe, aber gesetzlich vorgeschriebene Höchstkräfte nicht übersteigen darf. Die vorgenannten Anforderungen werden bei der Typprüfung (Grundlage für das Inverkehrbringen von Fahrzeugen) der Fahrzeuge überprüft und mit der Erteilung der Betriebserlaubnis (Typgenehmigung) bestätigt.

Der am Caddy aufgetretene Vorfall hat nicht zum völligen Ausfall der Lenkung, sondern nur zum Ausfall der Lenkhilfe geführt, sodass das Fahrzeug weiterhin lenkbar war. Für das KBA gibt es deshalb keine Möglichkeit, vom Fahrzeughersteller die Einleitung einer Rückrufaktion zu verlangen, da die gesetzlichen Anforderungen an die Lenkanlage auch bei Eintritt des Mangels erfüllt wurden.

Ich bedauere, Ihnen nicht weiterhelfen zu können und bitte um Verständnis, dass das KBA auch nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben handeln kann. Ich werde deshalb den Vorgang beim KBA abschließen.

Mit freundlichen Grüßen

Das fett gedruckte "erheblich" war so auch in dem Antwortschreiben fett gesetzt.

Also entspricht alles den Vorschriften, wir können unsere Caddy beruhigt weiterfahren und müssen auch beim Verkauf niemanden etwas von einem gefährlichen Mangel erzählen, das ist "Stand der Technik".

Gruß

Uli

Die ganze Tirade vom Deutschen Verkehrsamt ist für Hugo. Wer maßt sich an zu behaupten, dass mein Caddy nach dem Ausfall der Lenhilfe noch steuerber war? Wer ist, außer meiner Frau, mit mir im Fahrzeug gesessen? Und ich behaupte, das Fahrzeug ist beim Ausfall der Lenkhilfe für ältere und schwächere Menschen NICHT MEHR STEUERBAR GEWESEN! Und dabei blebt's und ist NACHVOLLZIEHBAR. Ich wünsche wirklich niemanden das zu erleben, was ich erlebt habe.

Gruß

BC

Mahlzeit,

wenn du, wie an anderer Stelle geschrieben, in mehreren Foren aktiv unterwegs bist, solltest du zumindest wissen, dass das Zitieren des vorangegangenen (vor allem längeren) Beitrags nicht gern gesehen wird und auch nicht wirklich toll zu lesen ist, wenn du dich direkt auf eben diesen beziehst. DAS NERVT!!!!!😠

Edit: Ich meinte die Antwort auf JoJo's Beitrag.😉

Hallo JoJoMS

Als dem TE das mit der Servolenkung passiert ist,
hat er noch gar nix an seinen Fahrzeug herumgeschraubt,
und auch noch nichts codiert!

Er war auch kurz nach diesem Ereigniß in einer VW-Werkstatt,
wo er sein Problem schilderte, und die haben dort in keinster Weise was unternommen,
um diesen Fehler zu finden.
Die haben nichtmal den Fehlerspeicher ausgelesen!
Möglicherweise war schon damals sein Steuergerät defekt,
oder falsch codiert worden.

Bei der Untersuchung deines Fahrzeuges durch die Werksspezialisten,
ist auch herausgekommen, das vieles nicht in der Fahrzeughistorie steht!
Und was haben dir diese Spezialisten genau gesagt, eigentlich gar nichts!

Und der TE hat auch nicht "wild herumcodiert".
Die Teile, die er eingebaut hat, hat er in einem VW-Betrieb bekommen,
samt der Codierungen, die er ändern muß.
Es scheiterte eigentlich an seinem "Codiergerät"

Und zum KBA.
Wir wissen ja nicht, was Uli genau dem KBA mitteilte!
Ob Uli dem KBA auch mitteilte, das der Maxi vom TE das Lenkrad von "selbst" in die Mittelstellung lenkte?
Davor wollte der TE in diesem Forum mit diesem Fred warnen.

Viktor

So. Jetzt ist die neue Software in meine Servotronic eingespielt worden (hatte 1 Stunde gedauert!) - und ich habe es bewusst gleich am nächsten Kreisverkehr getestet. Ich konnte machen was ich wollte oder mir einfiel (bis auf den Zündschlüssel herausziehen) - den Motor abdrehen und wieder starten, aber die Servotronic blieb immer aktiv und das Auto lenkbar!
Damit habe ich Recht behalten: Die GRA KANN GEFÄHRLICH SEIN - wenn sie in das Notprogramm umschaltet und die alte Firmware Revision intus hat. Ich sehe es auch als erwiesen, dass das Fahrzeug für schwächere Menschen (alte, zierliche Frauen & so weiter), beim Totalausfall der Lenkunterstützung unsteuerbar wird. Der Mechatroniker in der Werkstatt bestätigte mir, dass mehrere VW Fahrzeugtypen mit etwas mehr Gewicht (Caddy Maxi, Touran, diverse SUV, ohne Lenkunterstützung sehr schwer steuerbar sind und große Kräfte am Lenkrad auftreten. Damit ist auch die ganz lange Ausführung des "Bundesverkehrsamtes" nicht ein Mal das Papier wert auf dem sie geschrieben wurde (man kann nicht einen großen Arbeitgeber und Steuerzahler im Lande schwächen. Die dadurch mögliche, kleine Steigerung der Verkehrsunfälle wird vertretbar!).
Meine Servolenkung (und GRA) funktionieren jetzt fehlerfrei. Ein großes Dankeschön an Viktor, der mich vom Anfang an hier im Forum, dann auch direkt, bei diesem Problemen stark unterstützt hat (in diesem Forum braucht man unbedingt einen Anwalt!). Des Weiteren, ein großes BUUUH an die VW Werkstatt die sich bei meiner Reklamation nicht ein Mal die Mühe gegeben hat, den Fehlerspeicher auszulesen , wie auch an die VW Nutzfahrzeuge Salzburg. Beide (wie auch viele in diesem Forum) haben den Vorfall als meinen Fehler und nicht als Fehler am Fahrzeug unterstrichen.
Noch ein Wort zum Fehler in der Servotronic: Aus meinen Recherchen geht hervor, dass diese Type in viele VW Fahrzeuge eingebaut und mit der fehlerhaften "0" Version Firmware bespielt wurde. daher ist es für mich ein eindeutiger Serienfehler. Auf meine Frage, warum diese Firmware nicht automatisch aktualisiert wird, wenn ein Fahrzeug mit entsprechender Ausstattung zum Service kommt, sagte mir der VW Kundenberater, dass das Update mit "falls Störungen auftreten" gekennzeichnet ist. Klar, bei einer Stunde Arbeit und zigtausend Fahrzeugen, würde der Rückruf viel, viel Geld kosten. Und dazu kann man die Folgen der Störung dem Kunden als "falsches Lenkverhalten" anhängen (was auch bei mir versucht wurde). Ich kann nur jedem raten (auch den Touranfahrern!), die Softwareversion in seiner Servotronic überprüfen und auf dem neusten Stand bringen zu lassen.
Freundliche Grüße aus Wien
BoCaddy

@bo
dann beschwer dich doch auch bei der vw kundenhotline, dem adac/öamtc, der auto bild usw.

vielleicht kannste dadurch ja eine große rückruf aktion starten lassen.

das aber auch nachgerüstete sachen immer probleme herrvorufen KÖNNEN muss dir auch bewusst sein.
ich kann nicht ein "nacktes" auto kaufen und dann komplett plug&play auf eine luxus edelkarosse erweitern. 
dazu ist in unserem elektronischen zeitalter leider viel zu viel möglich um ständig alles richtig programmiert zu bekommen.

deshalb lass uns alle nun mit den ständig neuen freds in ruhe und schreib es in einem großen langen fred. ich habe nämlich keinen bock mehr erst 25 neue freds von dir zu lesen (in der übersicht) obwohl inhaltlich einmal in 17 und einmal in 3 und einmal in 5 freds überall das gleiche steht.
das forum wird durch ständig neue themen nicht unbedingt übersichtlicher und die mods scheinen der ordnunghalber hier auch nicht unbeding arbeiten zu wollen.

deswegen für dich nochmal extra aus meiner sig:
KLICK MICH GANZ SANFT

denn wenn man mobil oder von der arbeit nur mal eben hier reinschaut dann ist die übersichtlichkeit das A und O.

achtung dieser text enthält teilweise schwarzen humor aber auch ernsthaftigkeit.

Zitat:

Original geschrieben von hardcore_t4


@bo
dann beschwer dich doch auch bei der vw kundenhotline, dem adac/öamtc, der auto bild usw.

vielleicht kannste dadurch ja eine große rückruf aktion starten lassen.

- MIT UNTERSTÜZUNG SOLCHER WIE DU IST ES UNMÖGLICH!

das aber auch nachgerüstete sachen immer probleme herrvorufen KÖNNEN muss dir auch bewusst sein.
ich kann nicht ein "nacktes" auto kaufen und dann komplett plug&play auf eine luxus edelkarosse erweitern.

RICHTIGSTELLUNG:
1) Die nachgerüstete GRA hat (Got sei Dank!) der Entdeckung des Servotronic-Fehlers durch auslesen des Fehlerspeichers beigetragen.
2) Zu dieser Caddy Type war keine GRA angeboten, WARUM MUSS ICH DANN DARAUF VERZICHTEN?
3) Das NACHRÜSTEN DER GRA HAT NICHTS MIT DEM SERVOTRONIC-FEHLER AM HUT.

dazu ist in unserem elektronischen zeitalter leider viel zu viel möglich um ständig alles richtig programmiert zu bekommen.

DAFÜR IST DER FORUM DA. IST DIR DAS ZUVIEL, BIST IM FALSCHEN FORUM.

deshalb lass uns alle nun mit den ständig neuen freds in ruhe und schreib es in einem großen langen fred. ich habe nämlich keinen bock mehr erst 25 neue freds von dir zu lesen (in der übersicht) obwohl inhaltlich einmal in 17 und einmal in 3 und einmal in 5 freds überall das gleiche steht.

DANN LESE EBEN MEINE BEITRÄGE NICHT. GERADE ERHIELT ICH EINE PN IN DER MIR LOB AUSGESPROCHEN WURDE. ALSO IST DEINE MEINUNG NICHT STELLVERTRETEND FÜR ALLE IN DIESEM FORUM.

das forum wird durch ständig neue themen nicht unbedingt übersichtlicher und die mods scheinen der ordnunghalber hier auch nicht unbeding arbeiten zu wollen.

deswegen für dich nochmal extra aus meiner sig:
KLICK MICH GANZ SANFT

DEIN HINWEIS IST NICHT GANZ AM PLATZ. ICH HABE ZULETZT NUR EINE ANTWORT (OHNE ZITAT) UND NICHT EIN NEUES THREAD AUF DIESES THEMA ERSTELLT. UND WEIL SICH DIE SACHE EBEN ÜBER MEHRERE TAGE ZIEHT, ZIEHT SICH AUCH DIESE DISKUSSION SO LANG.

denn wenn man mobil oder von der arbeit nur mal eben hier reinschaut dann ist die übersichtlichkeit das A und O.

achtung dieser text enthält teilweise schwarzen humor aber auch ernsthaftigkeit.

LIEBE GRÜSSE

BoCaddy

Zitat:

Original geschrieben von hardcore_t4


@bo
dann beschwer dich doch auch bei der vw kundenhotline, dem adac/öamtc, der auto bild usw.

vielleicht kannste dadurch ja eine große rückruf aktion starten lassen.

das aber auch nachgerüstete sachen immer probleme herrvorufen KÖNNEN muss dir auch bewusst sein.
ich kann nicht ein "nacktes" auto kaufen und dann komplett plug&play auf eine luxus edelkarosse erweitern. 
dazu ist in unserem elektronischen zeitalter leider viel zu viel möglich um ständig alles richtig programmiert zu bekommen.

Na,Na, wenn ich originalTeile verwende mache ich doch nichts anderes als das VW-Werk,
Elektronisches Zeitalter - na,na wenn ich mitspielen will, dann muss ich schon wissen was ich tue beim Programmieren.
Zudem baut VW nicht erst seit gestern Autos, die hatten schon Zeit immer mit der neuesten Programmiertechnik mit zu gehen
und mussten nicht von 0 auf 100 springen

deshalb lass uns alle nun mit den ständig neuen freds in ruhe und schreib es in einem großen langen fred. ich habe nämlich keinen bock mehr erst 25 neue freds von dir zu lesen (in der übersicht) obwohl inhaltlich einmal in 17 und einmal in 3 und einmal in 5 freds überall das gleiche steht.

Deshalb lass uns....., sprichen Sie für alle oder wie? Für mich brauchen Sie nicht zu sprechen, schreiben etc.

das forum wird durch ständig neue themen nicht unbedingt übersichtlicher und die mods scheinen der ordnunghalber hier auch nicht unbeding arbeiten zu wollen.

Na,Na, vielleicht wären Sie ja der geeignete mods.

deswegen für dich nochmal extra aus meiner sig:
KLICK MICH GANZ SANFT

denn wenn man mobil oder von der arbeit nur mal eben hier reinschaut dann ist die übersichtlichkeit das A und O.

Vielleicht hilft es wenn mann nicht nur mal eben reinschaut.

achtung dieser text enthält teilweise schwarzen humor aber auch ernsthaftigkeit.

Achtung mein Text enthält teilweise .................................... Ernsthaftigkeit.

kmf

Zitat:

Original geschrieben von BoCaddy


Der Mechatroniker in der Werkstatt bestätigte mir, dass mehrere VW Fahrzeugtypen mit etwas mehr Gewicht (Caddy Maxi, Touran, diverse SUV, ohne Lenkunterstützung sehr schwer steuerbar sind und große Kräfte am Lenkrad auftreten.

Wie unerwartet ... 😰

Dein Problem ist durch unsachgemässe Bedienung entstanden. Das ist der Grund, warum sich kein Schwein dafür interessiert.

@BoCaddy & fuchsbau1b:
könnt ihr bitte mal so zitieren, dass das anschließend auch lesbar ist...😉.

Ähnliche Themen