Schwer zufahren, oder OT gelaber!?
Ein heutiges Auto, mit PNRD (1,2,...) Getriebe, wenn man das Gas gibt und dauernd schnell fährt auf der Autobahn, schaltet der Wagen ja auch in die höheren Gänge und man muss wenig Gas geben. Wenn ein E.Auto kein Getriebe hat und man will 10 Stunden mit 130 Km/h fahren, ist das nicht sehr anstrengend für den Körper man muss das Gas dauernd durch treten???
Beste Antwort im Thema
Man muss ja nur 1 x aussteigen lassen. 🙂
186 Antworten
Zitat:
@schelle1 schrieb am 8. November 2017 um 01:42:29 Uhr:
Warum gibt es kein Gesetz gegen Staubildner, welches man unter Strafe umgehen könnte ?
Oh Herr laß Hirn regnen!
Hä? Gesetz, welches Stau bilden unter Strafe stellt, aber man gegen Zahlung doch machen darf?
Wie blöd ist das denn?
MfG
Zitat:
@Johnes schrieb am 7. November 2017 um 19:03:24 Uhr:
Nicht Höchstrichterlich geklärt und Fallentscheidung. Wie Schmierfinken immer wieder Gesetze erschaffen wollen... Seltsam! Oft daneben und dann versucht man sich damit auch noch vor dem Richter zu verteidigen. Klappt seltenst.Neulich ist auch lustig! Das steht doch schon locker >10 Jahre in der StVO und ist noch lange kein Freifahrtschein für Mittelspurschleicher. Man bekommt dennoch Knöllchen und Punkte. Warum sich dieser Mythos vom Freifahrtschein so verbreitet ist mir ein Rätsel.
Sobald von hinten ein schnelleres Fahrzeug kommt, muss man Platz machen, auch wenn das folgende Fahrzeug auf die linke Spur wechseln kann. Macht man dies nicht, verstößt man gegen die StVO. Sprich: In Ballungsgebieten ist dies i.d.R. nicht erlaubt auf der mittleren Spur durchgehend zu fahren. Dies ist nur erlaubt, wenn die geringe Verkehrsdichte dies her gibt. (Also, hinter einem kein Fahrzeug aufrückt!)
Erst Gesetze verstehen und dann Artikel schreiben!
MfG
Das sehe ich "etwas" anders ;-)).
Dieser "§ 7 Absatz 3c StVO" gibt es nun mal und wo sollte der sonst Anwendung finden, wenn nicht in der Situation, wie im verlinkten Artikel beschrieben. Bei mindestens "Drei Spuren" und "außerhalb" geschlossener Ortschaft.
Warum soll bei einer freien äußeren "linken" Spur (bei Drei- oder noch mehr Spuren) jemand auf der Mittleren Spur nach Rechts wechseln müssen, wenn Links davon (eine) Spur (en) zum Überholen "FREI" sind (ist)?! Dann dürfte man ja nur noch in absoluten Ausnahmefällen "nicht" die anderen, außer die ganz rechte Spur benutzen.
Dann hätten wir genau das Szenario was besonders Unfallträchtig ist. Ständige Spurwechsel, auch mal von ganz Links nach ganz Rechts und umgekehrt.
Wer schneller, als in der Mittelspur gerade gefahren wird, Fahren möchte muss natürlich die Spur nehmen auf der schneller gefahren wird und das kann ja immer nur die jeweils weiter Linkere sein.
Gruß! toyotahelferlein (Wolfgang)
P.S.: Es ist keine Behinderung wenn eine Spur immer noch zur Verfügung steht, um schneller Fahren zu können, als eben die in den Spuren rechts davon. Natürlich gilt trotzdem das Rechtsfahrgebot, wenn man selbst eben nicht schneller Fahren möchte als in der gewählten Spur gerade gefahren wird. Behinderung oder gar Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs natürlich ausgeschlossen.
Wenn ich mich nicht irre, redet ihr hier über die Stadtautobahnen in Berlin Hamburg oder sonst wo?!
Innerhalb von Ortschaften ist das wie??? mit mehrspurigen Strassen???
Rechtsfahrgebot gibts nur außerhalb von Ortschaften, innerhalb kann die Fahrspur frei gewählt werden.
Aus diesem Grund ärgere ich mich auch immer über die Berliner (beispielhaft) da diese das nicht wissen und außerhalb ebend auch fahren wo sie wollen.
Noch dazu meißt relativ langsam, da keine Ampel und keine Striche vorhanden. Das Verunsichert schon den Stadtmenschen.
Ähnliche Themen
StVO §7, Absatz 3:
Zitat:
Innerhalb geschlossener Ortschaften – ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330.1) – dürfen Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden.
Gruß
Uwe
wird zeit für ein generelles tempolimit.
und wer angst hat das dadurch die internationale hochachtung vor den leistungen der deutschen automobilindustrie verloren geht, die ist spätestens seit dem abgaskrempel fürn arsch.
und jetzt wieder zurück zum thema elektroschwerzufahren....😁
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 8. November 2017 um 11:04:15 Uhr:
@GururomStVO §7, Absatz 3:
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 8. November 2017 um 11:04:15 Uhr:
Zitat:
Innerhalb geschlossener Ortschaften – ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330.1) – dürfen Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden.
Gruß
Uwe
Genau und deswegen sind Stadtautobahnen "nicht" ausgeschlossen, ergo "muss" so gefahren werden wie Außerhalb ;-))
Zitat:
@slv rider schrieb am 8. November 2017 um 11:14:13 Uhr:
wird zeit für ein generelles tempolimit.
und wer angst hat das dadurch die internationale hochachtung vor den leistungen der deutschen automobilindustrie verloren geht, die ist spätestens seit dem abgaskrempel fürn arsch.
und jetzt wieder zurück zum thema elektroschwerzufahren....😁
Stimmt! Das Thema hätte einen eigenen Thread gebraucht und ist hier OT.
Was hat ein "generelles" Tempolimit mit dieser Problematik zu tun?! Auch auf "limitierten" Autobahnabschnitten kann es zu den geschilderten Problemen (?) kommen, da auch hier in "aller" Regel "kein" Überholverbot herrscht!
P.S.: es sei denn Du forderst ein Limit auf 100 Km/h und "keiner" darf Bauartbedingt "langsamer" Fahren. Im Moment "muss" ein Fahrzeug "mindestens" 60 Km/h schaffen um dort Fahren zu dürfen, ergo würde es ja trotzdem "unterschiedlich" schnelle Fahrer geben, die sich irgendwie "geregelt" anpassen müssen ;-))
Zitat:
@toyotahelferlein schrieb am 8. November 2017 um 10:27:16 Uhr:
P.S.: Es ist keine Behinderung wenn eine Spur immer noch zur Verfügung steht, um schneller Fahren zu können, als eben die in den Spuren rechts davon. Natürlich gilt trotzdem das Rechtsfahrgebot, wenn man selbst eben nicht schneller Fahren möchte als in der gewählten Spur gerade gefahren wird. Behinderung oder gar Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs natürlich ausgeschlossen.
Das sieht der Gesetzgeber ganz anders! Kannst du nach rechts fahren, ohne merklich verlangsamen zu müssen, hast du die Pflicht dies zu tun. Machst du das nicht, behinderst du den nachfolgenden Verkehr, der dann die Spur wechseln muss. Statt ein Mittelspurschleicher nach rechts, müssen ggf. 5 andere Verkehrsteilnehmer auf die ganz linke Spur wechseln. Da besteht für diese die höhere Gefährdung.
Ergo: Du behinderst diese VTs und wirst dafür zahlen und nen Punkt kassieren! Viele haben eine falsche Meinung, wie das gemeint ist und sind immer wieder entsetzt, wenn sie dann zur Kasse geboten werden.
MfG
Zitat:
@Johnes schrieb am 8. November 2017 um 11:38:25 Uhr:
Zitat:
@toyotahelferlein schrieb am 8. November 2017 um 10:27:16 Uhr:
P.S.: Es ist keine Behinderung wenn eine Spur immer noch zur Verfügung steht, um schneller Fahren zu können, als eben die in den Spuren rechts davon. Natürlich gilt trotzdem das Rechtsfahrgebot, wenn man selbst eben nicht schneller Fahren möchte als in der gewählten Spur gerade gefahren wird. Behinderung oder gar Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs natürlich ausgeschlossen.Das sieht der Gesetzgeber ganz anders! Kannst du nach rechts fahren, ohne merklich verlangsamen zu müssen, hast du die Pflicht dies zu tun. Machst du das nicht, behinderst du den nachfolgenden Verkehr, der dann die Spur wechseln muss. Statt ein Mittelspurschleicher nach rechts, müssen ggf. 5 andere Verkehrsteilnehmer auf die ganz linke Spur wechseln. Da besteht für diese die höhere Gefährdung.
Ergo: Du behinderst diese VTs und wirst dafür zahlen und nen Punkt kassieren! Viele haben eine falsche Meinung, wie das gemeint ist und sind immer wieder entsetzt, wenn sie dann zur Kasse geboten werden.
MfG
Ich bezog mich ganz klar auf den im Artikel beschriebenen Vorgang und nicht wie Du es jetzt schilderst. Das ist natürlich klar, wenn man davon ausgehen kann längere Zeit, "ohne vom Gas gehen zu müssen", dort Fahren zu können, die äußerste Spur nutzen muss (kann aber auch bei mehr als Drei Spuren eine andere Spur sein ;-))!. Das ist aber eben nur dann gegeben wenn die Frequentierung dies generell erfordert, bzw. dann eben auch zulässt ;-)).
Es wird immer von "Verkehrsfluss und Anpassung" (natürlich ohne Behinderung oder gar Gefährdung anderer) in den zuständigen Paragrafen geschrieben.
Wenn die Spur rechts neben mir so ausgelastet ist das ein Einscheren "keinen" Sinn ergibt, weil eben die Geschwindigkeiten (meine und die der auf diesen Spuren) nicht passen, dann bleibt man eben auf der "Überholspur" ;-)) und wechselt unter Umständen dann auch nach ganz Links. Dabei sind immer alle Geschwindigkeiten anderer Verkehrsteilnehmer zu beachten.
Zitat:
@Johnes schrieb am 8. November 2017 um 11:38:25 Uhr:
Gesetzgeber
Die StVO ist kein Gesetz, also befasst sich auch kein Gesetzgeber damit.
Hat aber Gesetzescharakter! Oder ist es nur eine "Richtlinie"? (Der Rest ist Wortklauberei!)
Zitat:
wie Du es jetzt schilderst
Ist meist das, was die Meisten falsch machen! Sie verstehen nicht den Sinn des Textes und fahren penetrant in der Mitte. Der YT-Clip zeigt klar, wie das nicht gemeint ist. Da wäre oft genug Platz da gewesen, auch wenn der Fahrer das nicht sehen will. Ihn mussten Fahrzeuge auf der linken Spur passieren, obwohl sie auch in der Mitte fahren könnten, wenn er nicht dort mit ähnlicher Geschwindigkeit wie der Verkehr auf der rechten Spur gefahren wäre.
Der Verkehr in dem Clip war oftmals nicht dicht genug um die Anforderungen des Paragraphen zu erfüllen. Wenn die Verkehrsdichte höher ist, wird keiner sich deswegen aufregen.
Aber, mal ehrlich: Selbst wenn links frei ist, regt man sich darüber auf, wenn jemand in der Mitte schleicht, obwohl rechts eine große Lücke ist!
MfG
Nein, es ist eine Verordnung und Verordnungen dürfen per Verfassung keinen Gesetzescharakter haben. Verordnungsgeber ist das Verkehrsministerium, das im wesentlichen aber nur noch Empfehlungen des Verkehrsgerichtstages umsetzt. Das Verkehrsministerium ist als Verordnungsgeber durch den Gesetzgeber ermächtigt (StVG). Im StVG steht aber nichts von Fahrspuren. Der Verkehrsgerichtstag ist mit Leuten besetzt, die sich mit dem alltäglichen Kleinkram befassen: Richter, Gutachter usw. Deren Empfehlung war es seinerzeit, das Rechtsfahrgebot zugunsten wenigerer Spurwechsel zu entschärfen.
Zitat:
@Johnes schrieb am 8. November 2017 um 12:06:41 Uhr:
Hat aber Gesetzescharakter! Oder ist es nur eine "Richtlinie"? (Der Rest ist Wortklauberei!)
Zitat:
Aber, mal ehrlich: Selbst wenn links frei ist, regt man sich darüber auf, wenn jemand in der Mitte schleicht, obwohl rechts eine große Lücke ist!
MfG
Die StVO ist nicht nur eine Richtlinie, man hat sich daran zu halten.
Bei dem Fall (Dauerfahren auf einer "Überholspur" ohne Not, ergo weiter Rechts wäre genug Platz zum Einscheren u.a.) den Du anmahnst bin ich ja "voll" bei Dir.
Es gibt aber genug Beispiele wo ich eine solche Überholspur eben nicht sofort bei jeder kleinsten Gelegenheit nach Rechts räumen muss. Immer dann gegeben, wenn ich deswegen "ständig" dann hin und her wechseln müsste, um meine eigene Geschwindigkeit beibehalten zu können (natürlich "immer" im Kontext sonstiger Verkehrsregelungen).
Zitat:
@markuc schrieb am 8. November 2017 um 12:20:30 Uhr:
Deren Empfehlung war es seinerzeit, das Rechtsfahrgebot zugunsten wenigerer Spurwechsel zu entschärfen.
Genau die Aussage in dem verlinkten Artikel und die "Anpassung" durchaus nachvollziehbar ;-))