Eisenmann SAT Anlage zu Laut
hi
wie oben beschrieben habe ich ne eisenmann sat Anlage ab kat. War heute etwas unterwegs in Frankfurt und bemerkte nicht das mir Zwei Motorrad Streife hinter her fahren.
Bin dann zu Tanke wo die mich auch gleich angesprochen haben.
Die meinten das meine Anlage zu laut ist und ich nach hause fahren sollte und alles wieder orginal machen sollte. Habe mich dumm gestellt da ja alles vom TÜV eingetragen ist.
Dann meinten die netten Herren wenn die mich noch einmal in Frankfurt mit der Anlage sehen würden ist die Hölle los.
Nun meine Frage können die überhabt was machen oder kann ich grinsend so weiterfahren.
mfg
yahya
66 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Americanorigin
Das sagt gerade der Richtige, aber selber mit VSD-Attrappe, Standlichtringen und US-Standlicht rumfahren. 😉
Kannst dir ruhig selber mal ne Mängelkarte ausstellen...
Aber wenn man an der Quelle sitzt, kann man sich halt mehr erlauben, stimmt´s?
Meiner Meinung nach, zeigt dem Kollegen eventl. mal schnell den Dienstausweiß, ein Augenzwinkern und weiter geht die Fahrt.
VSD-Attrappe? Habe einen Sebring-VSD mit ABE drunter. Standlichtringe habe ich nur für Show & Shine außerhalb öffentlicher Straßen, die nicht angeschlossen sind (und dazu schon defekt sind, daher bald wieder rausfliegen), das US-Standlicht habe ich schon lange nicht mehr! Damit fähr jetzt ein anderer rum. 😉
Davon abgesehen, dass bei mir alles der StVZO entspricht bin ich noch nie angehalten worden und demnach auch nie in die Verlegenheit gekommen, irgendwas mit dem Dienstauswei "richten" zu müssen!
Aber wie schon gesagt, dass ist ja nicht wirklich das Thema. Fakt ist, dass man den Kürzeren zieht wenn man sich nicht an die Regeln hält. Und darüber herzuziehen, wenn die Beamten da sogar noch ein Auge zugedrückt haben finde ich nicht in Ordnung. Ich habe das auch schon mal gemacht und den Verkehrsteilnehmer ein paar Tage später wieder angehalten. Ich war zufrieden, dass er sich auf den Kompromiss eingelassen hat und zum Tüv zwecks Eintragung gefahren ist. Somit hat er eine Menge Geld gespart und ich habe mein Ziel erreicht. Soviel dazu...
So, und jetzt ist zu diesem Thema alles gesagt worden und jeder weiß hoffentlich, was er zu tun hat?!
Sorry, aber was sollen wir dir sagen was "DU" machen sollst. ""DU" bist der, der mit den Konsequenzen leben muss!
Ich selber würde die Anlage drunter lassen, die Augen eine Weile nach der Polizei aufhalten und abwarten. Wenn ich nach paar Monaten keine Probleme bekommen hab, würde ich sie drunter lassen.
Eventl. würde ich auch die Anlage verkaufen und mir was anderes holen, aber das käme auf die Auffälligkeit der Eisenmannanlage an.
*edit
@LOX
Ich wollte eigentlich nichts mehr sagen, damit kein unnötiges OT hier entsteht. Aber da es so hingestellt wird, als ob ich mir da was aus der Nase ziehe...
Du hattest von jemandem hier aus dem Forum die VSD-Attrappe, das weiß ich jetzt einfach mal. 😉
Die Standlichtringe sind, wenn sie nicht vom TÜV abgenommen wurden, verboten! Ob sie AN oder AUS sind, spielt dabei keine Rolle, da allein der nicht genehmigte Anbau schon verboten ist, stimmt´s?
Und wie gesagt, hattest du auch das US-Standlicht und das ist soweit ich weiß auch nicht ungenehmigt erlaubt.
Was ich damit sagen will, gerade DU hast dich genausowenig an die Regeln gehalten und nur weil du in der besseren Position sitzt, ist das nicht inordnung dass du mit dem erhobenen Zeigefinger kommst.
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@Americanorigin
Du willst es nicht verstehen, oder? Ich komme nicht mit dem erhobenen Zeigefinger, ich mache nur darauf aufmerksam, dass meine Kollegen da auch anders hätten reagieren können. Denn wenn man es genau nimmt, und das wollte ich eigentlich durch die Blume sagen, dann hat das Fahrzeug mit dem ESD keine BE mehr, was ein weitaus anders einzuordnender Verstoß ist als das US-Standlicht. Und jetzt komm mal wieder auf den Teppich und tu´ mal nicht so, als hättest du mich erwischt!
Wenn sich das Abgasverhalten auch noch ändert liegt auch noch eine Straftat vor, da es sich auch bei den Steuern ändert. Also wollen wir mal nichts verharmlosen und schon gar nicht mit Standlichtringen vergleichen (was einen 25€-Verwarngeldtatbestand darstellt). Also, wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die ....... den Rest kennst du ja sicher!
So, das Thema hat sich damit für mich erledigt. Es ist alles gesagt. Wer es jetzt immer noch nicht besser weiß, der soll halt auf die Schnauze fallen.
PS: Der Einbau der Standlichtringen ist nicht verboten. Lediglich der Betrieb!
du veränderst ein bauartgeprüftes teil wie nen scheinwerfer, und das soll nicht verboten sein?
Zitat:
Original von Lox-TT
....dann hat das Fahrzeug mit dem ESD keine BE mehr, was ein weitaus anders einzuordnender Verstoß ist als das US-Standlicht. Und jetzt komm mal wieder auf den Teppich und tu´ mal nicht so, als hättest du mich erwischt!
Hab ich aber und das weißt du, verständlich dass dich das ärgert. 😉
Und um die Sache mit dem US-Standlicht mal beiseite zu lassen, mir ging es in dem Thread hauptsächlich um die VSD-Attrappe die du bei dir eingebaut hast/hattest, mit der sich bei deiner Abgasanlage genauso das Geräuschverhalten verändert wie bei jedem anderen auch. Brauchst es nicht schon wieder leugnen und versuchen mich für dumm zu verkaufen. 😉
Zitat:
(die Atrappe ist jetzt per GLS gerade auf dem Weg zu Lox )
Zitat:
Original von Lox-TT
Ist gerade angekommen und wird vielleicht, wenn ich es schaffe, morgen angebaut. Allerdings natürlich nur einmal kurz zum testen. Danach ist sie nur für die Rennstrecke vorgesehen... *rofl* 😉 😁Versuche dann auch mal ein kleines Video zu machen...
Gruß, Lox
Zitat:
Original von Lox-TT
Wenn sich das Abgasverhalten auch noch ändert liegt auch noch eine Straftat vor, da es sich auch bei den Steuern ändert.
Na wie gut dass hier nicht die Rede von einem Kat-Ersatz war, denn alles andere verändert das Abgasverhalten ja nicht.
Zumal es hier um eine eingetragene Eisenmannanlage ging, also nichts präpariertes.
Was die Standlichtringe betrifft:
"Beleuchtungseinrichtungen an Fahrzeugen, die unzulässig oder falsch angebracht sind, führen gerade bei Nacht zu den skurrilsten Signalbildern. Damit wird das zulässige Signalbild z.T. stark verändert und kann zu Fehleinschätzungen oder Gefährdungen im Straßenverkehr führen.
Das hat zur Folge, dass derartige Einrichtungen im Rahmen von polizeilichen Kontrollen bußgeldbewehrt bemängelt werden.
Mit diesem Thema hat sich auch der zuständige Bund-Länder-Fachausschuss befasst und entschieden, dass lichttechnische Einrichtungen, die nicht zulässig sind oder die falsch oder in unzulässiger Anzahl am Fahrzeug verbaut sind, künftig als erheblicher Mangel (EM) im Rahmen der Hauptuntersuchung zu bewerten sind. Die Prüfplakette kann somit nicht zugeteilt werden.
Sie vermeiden unnötige Kosten und Aufwand, wenn Sie veranlassen, dass alle nicht zulässigen oder falsch angebrachten leuchtenden Einrichtungen an und in Fahrzeugen, auch wenn sie nicht funktionsfähig sind, dauerhaft entfernt werden.
"
DEKRA
Zitat:
Original von Lox-TT
Also, wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die ....... den Rest kennst du ja sicher!
Wie es scheint Du ja ganz bestimmt... 😉
nachdem es hier immer wieder in`s o.T. geht, wäre es vielleicht nett wenn wir mal wieder zum Thema kommen würden.
Wir schrauben fast alle an unseren TT`s rum (manche tun aber hier auch nur so 😁 ) und probieren mal Dies, mal Jenes aus. Wem es gefällt, der lässt es dann dabei und wem es nicht gefällt, aus welchen Gründen auch immer, der baut wieder auf StVo tauglich zurück.
Jeder auf sein eigens Risiko!
Es ist doch wohl Shicegal, welcher Sheriff was an seiner Karre bastelt und damit rumfährt 😠
Wir ALLE suchen im täglichen Leben unseren kleinen Vorteil.
Na und? Worum geht es hier? Um die Geräuschemission einer Abgasanlage..
@Dr.Bizzaro,
die Entscheidung kannst nur Du alleine treffen.
ich würde folgendes machen:
Zum TÜV fahren und einmal kurz zur Probe das Messgerät dranstellen lassen.. Das sollte man vorher absprechen können? Wenn Chancen bestehen, dass Du mit der Anlage geräuschtechnisch durchkommst. könntest Du immer noch eine teure Db Messung machen lassen. Dazu bekommst Du dann offizielle Papiere und alles wäre ok.
Wenn es aber im Ansatz schon darauf hinausläuft dass die Anlage wesentlich zu laut ist, dann bau das Teil wieder aus.. und erspare Dir die Kosten der Messung.
Zweite Möglichkeit: immer schön unter Asphalt rollen und nicht auffallen.. wohlwissend, dass Dich die Rennleitung jederzeit in die Boxengasse schicken könnte.
Wohlwissend auch, das im Grunde genommen die BE Deines TT`s nicht mehr so richtig gültig sein könnte.
Also. Mal viel Spaß bei Deiner Entscheidungsfindung 😉
Lasse es uns wissen.
Lohnt sich der Eisenmann Stufe SS denn nun eigentlich nur für den Quattro, oder auch für den "Kleinen"?
Für 800 Euro möchte ich nämlich schon einen brachialen Sound haben.
brachial ist der Eisenmann beim Frontler nicht, aber schon sehr kernig, wenn er warm gefahren ist. Beim lockeren Gleiten ist er ähnlich wie Serie.
Der 225er ist da schon ab Werk wegen der größeren Abgaswege lauter, wenn man einen Eisenmann einbaut.
hi
habe die eisenmann anlage von SAT.
Unter meine Quattro hört sie sich echt laut an.
Wenn du normal fährst ist die leise aber wehe du gibst vollgas.
Mal im ernst ich glaube nicht das du was lauteres für 800 euro bekommst.
Zitat:
Original geschrieben von Lox-TT
Und mit solchen Aussagen wie "...können die Idioten mich am Arsch lecken" sollte man ganz vorsichtig sein. Sie hätten auch anders gekonnt wenn sie gewollt hätten.
Wenn die Anlage gegen keine "Regeln" verstößt, halte ich den Vorschlag mit dem Hinterteil für ok.
Zitat:
Original geschrieben von andy_neu
Wenn die Anlage gegen keine "Regeln" verstößt, halte ich den Vorschlag mit dem Hinterteil für ok.
Das Thema ist seit Tagen erledigt. Brauchen wir nicht wieder aufwärmen...
Und wie sieht es mit der SUPERSPRINT Anlage aus? Da solles auch eine extrem sonore geben. Nur check ich auf der Page nicht richtig durch, alles auf Englisch und so durcheinander. Kein Plan was ich da jetzt alles brauche. Besteht überhaupt irgenwie die Möglichkeit, diese Anlage die scheinbar kein TÜV hat, eingetragen zu bekommen?
@Playboy
Jedenfalls nicht auf Legale weise.
Dazu kommt, dass du wahrscheinlich keinerlei Papiere zu der Anlage bekommst.
Ob dann eine Abnahme nach §21 möglich ist, weiß ich nicht.
Aufjedenfall wird das durch die Geräuschmessung auch eine Stange Geld kosten.