Eintragung Gewindefahrwerk.........
hi.............
hab mal wieder ne kleine frage.....ich will in nächster zeit ( endlich ) ein gewindefahrwerk bei meinem kleinen ( siehe signatur ) einbauen...nur hab ich momentan meine winterreifen mit den original 15" stahlfelgen auf dem auto.....muss ich, wenn ich wieder auf sommerreifen wechsel, dann nochmal zum tüv und das fahrwerk mit den alus ( 18" ) abnehmen lassen??? oder reicht es, wenn ich die unterlagen von den alu- felgen mitnehme, das der prüfer das gleich eintragen kann???
bitte um schnelle antwort.....fahrwerk is schon bestellt 🙂 und kommt die tage ins haus geflattert 🙂 !!!!!!
danke schonmal im vorraus.............
gruß.............................
23 Antworten
Eigentlich trägt man das Fahrwerk in Verbindung mit den Felgen ein.Könnte ja sein das es mit Stahlfelgen bei einer bestimmten höhe nicht schleift aber bei den Alus schon .
müsste ich also die alus mitnehmen zum eintragen??? das prob is, das ich das fahrwerk nich hier in lübeck einbauen werde sondern in anklam....das sind so 250 km eine tour von hier weg........denn müsste ich wohl im sommer nochmal zur abnahme mit den alus, oder???????
Es kommt ja ganz darauf an was der Prüfer einträgt.Wenn du glück hast steht da gar nicht davon drin und du kannst die Alus so drauf fahren.
hi chris...............
danke für deine antworten...aber ich werd dem prüfer einfach den sachverhalt schildern, das ich im sommer halt 18- zöller alus fahre und werd dann sehn, was der sagt...aber eigentlich kennt der mein auto, da er schonmal was bei mir eingetragen hat...es ist ein tüv- prüfer, der immer zu meinem onkel in die werkstatt kommt...ich werd die unterlagen von den felgen mitnehmen und dann mal sehn wie´s läuft...wenn nicht, fahr ich halt im sommer nochmal und lass es abnehmen mit den alus......
danke trotzdem......
gruß..............................
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Warum nicht Alu´s drauf, Fahrwerk rein, eintragen, fertig.
Wenn dann wieder die Stahlfelgen drauf kommen, passt es ja auf jeden Fall und kaum ein Polizist oder TÜV´ler wird nen Grund zu meckern haben. Damit würdest du dir auch doppelte Anpassungsarbeiten sparen, weil du ja schon auf die Sommerpellen abstimmst ( Höhe etc. ).
Oder würde das nicht klappen, wie ich mir das denke?
hi...................sicherlich mags du recht haben...aba wie ich schon weiter oben geschrieben hab, is das mit den alus son problem, da das fahrwerk nich hier in lübeck sondern in anklam eingebaut wird (250 km auseinander)...und wenn ich zu meinem cousin hinfahre, um das fahrwerk einzubauen, habe ich auch immernoch meine beiden kiddies und meine frau mit im auto...und die alu´s sind ja auch nich grade klein und wiegen ja auch bissl was...und die arbeit mit jetzt erst wieder alu´s drauf usw. is mir bissl viel...denn pass ich nächstes jahr lieber nochmal neu an...würde es vielleicht auch reichen, wenn ich nur 2 alu´s mitnehme?????und dann achsweise anpasse???muss aml sehn, wie ich das am besten hinbekomme. muss mich nochmal mit meinem cousin kurzschliessen, wie wir das am besten machen...vielleicht hat er ja noch nen kumpel, der auch 18- zöller mit 225/40iger bereiffung drauf hat im sommer, jetzt aba winterreifen...das ich die mal leiweise von ihm bekommen könnte...dann könntne wir die draufstecken, anpassen, eintragen und fertig...der prüfer kommt ja immer zu denen in die werkstatt zur abnahme.......schaun mer mal.........aba trotzdem danke für deinen beitrag.......gruß.......................Zitat:
Original geschrieben von Pepsi15
Warum nicht Alu´s drauf, Fahrwerk rein, eintragen, fertig.
Wenn dann wieder die Stahlfelgen drauf kommen, passt es ja auf jeden Fall und kaum ein Polizist oder TÜV´ler wird nen Grund zu meckern haben. Damit würdest du dir auch doppelte Anpassungsarbeiten sparen, weil du ja schon auf die Sommerpellen abstimmst ( Höhe etc. ).
Oder würde das nicht klappen, wie ich mir das denke?
wird schon. oder bringst 2 räder mit dann wissen wir das nichts schleifen kann😉
Wenn die Rad/Reifenkombination identische Maße haben von Deinen Sommerreifen, dann kannst Du sie mit dehnen auch abnehmen lassen.
Ansonsten gilt: Immer die maximal gefahrende Radgröße mit der Fahrwerksveränderungt Z U S A M M E N !!! abnehmen lassen.
Also ich würde die Sommerbereifung draufziehen und mit dem eingebauten Sonderfahrwerk abnehmen lassen.
Dann bist du auf der sicheren Seite.
Zitat:
Original geschrieben von Bullibuh
Ansonsten gilt: Immer die maximal gefahrende Radgröße mit der Fahrwerksveränderungt Z U S A M M E N !!! abnehmen lassen.
Wieso das? 😕 Ich mein, klar spart es Arbeit, aber mehr auch nicht...
Zitat:
Original geschrieben von NaNuNaNa
Wieso das? 😕 Ich mein, klar spart es Arbeit, aber mehr auch nicht...Zitat:
Original geschrieben von Bullibuh
Ansonsten gilt: Immer die maximal gefahrende Radgröße mit der Fahrwerksveränderungt Z U S A M M E N !!! abnehmen lassen.
Na bei der Abnahme des Fahrwerks wird doch nicht nur der ordnungsgemäße Einbau selbst überprüft, sondern auch die Kombination aus Fahrwerk, Rad/Reifenkombination und Lenkung. Wenn jetzt später erst die Sommerreifen verbaut werden und vorher die Tieferlegung mit den schmalen Reifen abgenommen wurde, ist die neue Kombination in Verindung mit den 18"Felgen wieder nichtig und eine erneute Abnahmen fällig, da ja eine ausreichende Freigängigkeit beim Auto überprüft werden muss und sonst aufgrund der Größeren, Breiteren Felgen ein Gefährdung zu erwarten wäre.
Falsch.
Im Gutachten des Gewindefahrwerks steht ein Mindestabstand drin, meistens Bördelkante Radmitte oder Bördelkante zum Boden, dieser Abstand zählt.
Wenn er jetzt die 18er raufmacht und das passt nicht muss er das Fahrwerk wieder höher schrauben damit der TÜV - Mensch ihm die Felgen einträgt, nicht jedoch das Fahrwerk, denn das Fahrwerk ist schon eingetragen. Da wird also keine EIntragung nichtig, denn ein Gewindefahrwerk wird mit Mindestmaßen eingetragen, darüber hinaus kann man gehen soweit man will. Da der gute edelpassi weiß das er das Fahrwerk dann eh wieder hochschrauben muss und das in Kauf nimmt ist es so wie er es vor hat in Ordnung.
Zitat:
Original geschrieben von NaNuNaNa
Wenn er jetzt die 18er raufmacht und das passt nicht muss er das Fahrwerk wieder höher schrauben damit der TÜV - Mensch ihm die Felgen einträgt, nicht jedoch das Fahrwerk, denn das Fahrwerk ist schon eingetragen.
😕 Den Satz versteh ich nicht. Was meinst Du denn nun.
Richtig ist ja, dass das Fahrwerk abgenommen ist. Aber nur mit der schmalen Winterbereifung. Macht er jetzt wieder die breiten Sommerreifen im Frühjahr drauf und lässt sich dann diese gänderte Rad/Reifenkombination in VERBINDUNG mit dem Gewindefahrwerk nicht nochmal begutachten, erlischt die ABE des Fahrzeugs.
Wo steht denn im Fahrzeugschein das er die Winterreifen draufhatte bei der Abnahme?? Seine Sommerpneus sind ja schon eingetragen oder? 😕