Eintragung Gewindefahrwerk.........

VW Passat B5/3B

hi.............
 
hab mal wieder ne kleine frage.....ich will in nächster zeit ( endlich ) ein gewindefahrwerk bei meinem kleinen ( siehe signatur ) einbauen...nur hab ich momentan meine winterreifen mit den original 15" stahlfelgen auf dem auto.....muss ich, wenn ich wieder auf sommerreifen wechsel, dann nochmal zum tüv und das fahrwerk mit den alus ( 18" ) abnehmen lassen??? oder reicht es, wenn ich die unterlagen von den alu- felgen mitnehme, das der prüfer das gleich eintragen kann???
 
bitte um schnelle antwort.....fahrwerk is schon bestellt 🙂 und kommt die tage ins haus geflattert 🙂 !!!!!!
 
danke schonmal im vorraus.............
 
gruß.............................

23 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von NaNuNaNa


Wo steht denn im Fahrzeugschein das er die Winterreifen draufhatte bei der Abnahme?? Seine Sommerpneus sind ja schon eingetragen oder? 😕

In der Abnahme steht dann aber, dass die Fahrwerkstieferlegung nur mit der Winterbereifung geprüft wurde.

Wenn das nicht so wäre, würde doch jeder sich ein Fahrwerk einbauen und dann die schmalste und kleinste Bereifung bei der Abnahme draufziehen. Da ist das Risiko einer Ablehnung eher gering. Später wurde man sich die fetten Reifen drauf machen und hoffen, das nichts schleift.

Das kann doch so nicht richtig sein 😕

Folglich muss doch die größtmögliche Bereifung iergn Verbindung mit dem Fahrwerk abgenommen werden.

Ist doch bei Federn auch so. Es gibt Tieferlegungsfedern, die eine ABE haben. Die gilt aber nur bei serienmäßigen Rad/Reifenkombinationen. Weiterhin giibt es Rad/Reifenkombinationen, die keiner Abnahme bedürfen, wenn das Fahrwerk Serienzustand aufweist.
Wenn aber beides aufeinander trifft, muss diese Kombination geprüft werden.

Genauso verhält es sich auch mit den 18" Felgen von Edelpassi. Die Abnahme der 18" Felgen beruht auf dem Serienfahrwerk.

Bei mir wurde da nix mit Serienbereifung oder Winterbereifung eingetragen 😉 Und ich hatte die Serienalus drauf.

P.S. Es gibt keine Tieferlegungsfedern mit ABE 😉 nur mit Teilegutachten

Zitat:

Original geschrieben von NaNuNaNa


P.S. Es gibt keine Tieferlegungsfedern mit ABE 😉 nur mit Teilegutachten

Das stimmt nicht. Manche Tieferlegungsfedern(meist die 30mm) haben eine ABE(rot). Die gilt aber nur bei der Verwendung der Standartbereifung. Ansonsten ist Sie als Teilegutachten anzusehen, steht aber in der ABE mit drin.

Beispiel: Golf III 40/40 Federn von H&R mit ABE (und somit eintragungsfrei).

also ich hab noch keine Federn mit ABE gesehen, aber wenn du das sagst glaub ichs dir

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Beispiel Golf III 40/40 Federn von H&R mit ABE (und somit eintragungsfrei).

klar ist es besser das fahrwerk mit den größeren felgen eintragen zu lassen. dem prüffer ist es aber egal. er trägt das fahrwerk ein wenn die räder am wagen nicht schleifen usw. wenn er dann im frühjahr die 18er anbaut sieht keiner das das gewinde mit winterrädern eingetragen wurde. außerdem soll sein passat nicht über die straße schleifen sondern nur leicht tiefer mehr nicht.

bei meinem passat ist es sogar andersrum. das fahrwerk wurde auf den 17er felgen eingetragen, im winter sind dann aber 15 zoll drauf und da schleift die schürze des öffterens. und ist alles ordnungsgemäß eingetragen.

@ NaNuNaNa und Bullibuh........
 
danke das ihr euch meinetwegen so die köpfe zerbrecht.....ich hab aber bei euren ganzen beiträgen den überblick verloren...ich werds so machen, wie es mein cousin (B4 VR6) geschrieben hat...ich werd einfach 2 alus mitnehmen und dann das fahrwerk einstellen (auf alus).....aber wie gesagt, danke trotzdem für eure beiträge...
 
@ NaNuNaNa..............
 
die alus sind natürlich vom TÜV abgenommen...ich werd mal zur zulassungsstelle und alles gemeinsam eintragen lassen (fahrwerk, felgen und frontspoiler), wenn das fahrwerk drin is...aber wie gesagt, abgenommen sind sie.
 
und wie mein cousin geschrieben hat...mein auto soll nicht über die strasse schleifen, sondern nur dezent tiefer...
 
gruß........................

Zitat:

Original geschrieben von B4 VR6


klar ist es besser das fahrwerk mit den größeren felgen eintragen zu lassen. dem prüffer ist es aber egal. er trägt das fahrwerk ein wenn die räder am wagen nicht schleifen usw.

sag ich doch 😎

Leute, wegen falschen Reifen erlischt die Betriebserlaubnis des autos nicht. Hab mal da was gelesen, da muss man schon ne menge falsch machen, damit die betriebserlaubnis erlischt. Und es muss nachgewiesen werden, dass die reifen mit der Tieferlegung eine Gefahr dargestellt haben.

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