Einpresstiefe Sommereifen bzw. Felgen

Audi S5 8T & 8F

Hallo Zusammen,

zur Sommersaison brauche ich neue Felgen. Nun stellt sich die Frage, welche Felgen ich in die nähere Auswahl einbeziehe bzw. welche überhaupt draufpassen.

Fahrzeug ist ein S5 Sportback von 2012

In der EG Übereinstimmungsbescheinigung sind Größen angeben:
Winterreifen (zur Zeit Serienfelgen montiert): 245/40 R18 ET31
und
255/35 R19 ET32

Von den 19"ern gibt es in der o.g. Größe ausreichend Auswahl, jedoch NICHT mit einer ET 32.
Auf anderen Plattformen habe ich von einer "Toleranz" gelesen, bei welcher ich mir das ganze Eintragen etc. spare. Ist das wahr? Wie hoch ist die Toleranz? Bis zu welcher ET sind die Felgen in der genannten Größe eintragungsfähig?

Besten Dank und Grüße

28 Antworten

Zitat:

@Yasid schrieb am 15. Februar 2017 um 12:02:09 Uhr:


Eine ABE erfordert keine Eintragung, ich denke das sollte bekannt sein.

Trotz ABE kann es aber sein, dass der Wagen dann beim TÜV vorgeführt werden muss. Außerdem gibt es ABEs, bei denen der Wagen nur unter bestimmten Voraussetzungen nicht beim TÜV vorgeführt werden muss. Zum Beispiel in Abhängigkeit davon, ob eine bestimmte Felgengröße bereits ab Werk eingetragen ist, oder nicht. Im Zweifel muss man immer die Papiere durchlesen. Oder anders: Solange etwas nicht explizit erlaubt ist, ist es i.d.R. verboten.

Zitat:

@MaV3RiX schrieb am 15. Februar 2017 um 15:41:00 Uhr:



Zitat:

@Yasid schrieb am 15. Februar 2017 um 12:02:09 Uhr:


Eine ABE erfordert keine Eintragung, ich denke das sollte bekannt sein.

Trotz ABE kann es aber sein, dass der Wagen dann beim TÜV vorgeführt werden muss. Außerdem gibt es ABEs, bei denen der Wagen nur unter bestimmten Voraussetzungen nicht beim TÜV vorgeführt werden muss. Zum Beispiel in Abhängigkeit davon, ob eine bestimmte Felgengröße bereits ab Werk eingetragen ist, oder nicht. Im Zweifel muss man immer die Papiere durchlesen. Oder anders: Solange etwas nicht explizit erlaubt ist, ist es i.d.R. verboten.

Das ist richtig, es hängt von den Bestimmungen in der ABE ab.

Da man mir einfach nicht glauben will, helfen wohl nur Beweise... Erfahrungsberichte anderer zeigen auch, dass man sehr wohl von der AUDI AG eine ABE bekommt.

Asset.PNG.jpg

Zitat:

@Yasid schrieb am 15. Februar 2017 um 15:48:33 Uhr:



Da man mir einfach nicht glauben will, helfen wohl nur Beweise... Erfahrungsberichte anderer zeigen auch, dass man sehr wohl von der AUDI AG eine ABE bekommt.

Ja, die ET29 Felge ist eine der wenigen Felgen die es bei Audi auch im Zubehör als Radsatz gab, daher existiert auch die ABE. Für die gleiche Felge mit ET26 gibt es keine ABE sondern nur eine Tragfähigkeitsbescheinigung. Eine ABE von Audi ist nach wie vor für die allermeisten Felgen die man modellübergreifend verwenden möchte eine absolute Ausnahme.

Richtig, Herr Dottore.
Aber ich könnte wetten, dass er das auch wieder nicht glauben will.😁
Und selbst bei dem gezeigten Beispiel müssen bei der nächsten Gelegenheit die Änderungen in den Papieren nachgetragen werden....ergo...auch nicht eintragungsfrei.

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Hallo, ich laufe gerade in das gleiche Problem, für meine bereits gekauften Felgen bekomme ich (hoffentlich die nächsten Tage) von Audi "nur" die Tragfähigkeit Bescheinigung, da es keine Zubehörfelge sei...
Es geht um die Audi Originalfelgen 8T0601025CC 18 Zoll mit 245/40er Pirelli Reifen.
Damit muss ich laut Audi Kundenbetreuung zum TÜV oder DEKRA und eine Einzelabnahme machen lassen. Das ist für mich absolut unverständlich was Audi (aber wohl auch andere, z.B. BMW) hier macht.
Warum tragen die nicht die Felgen einfach ein. Wenn das Auto mit einer der grösseren Original Felgen ausgeliefert wird, z.B. 19 Zoll, werden diese und wohl alle kleineren für diesen Wagen zugelassenen eingetragen.
Da mein 2016er A5 Cabriolet (1,8TFSI 177) mit 17 Zoll ausgeliefert wurde (Jahreswagen), stehen nur diese 17 Zöller drin.

Weiss einer was das Nachtragen kostet und ob es hilft, wenn man die Tragfähigkeitsbescheinigung sowie die Verkaufsprospekte vorlegt (die natürlich diese Felgen auch für dieses Auto optional aufzeigen) und somit um eine komplette - teure - Einzelabnahme herumkommt.
Geht das Nachtragen bei Dekra und Tüv? Klar, nach deren Bestätigung muss man ja auf jeden Fall noch zur Zulassung, damit sie in den Schein kommen...

Danke für einen Vorschlag, was ich noch tun kann.

Hast Du mal in die EGÜ/COC Papiere geschaut?
Normalerweise sind bei jedem A5 die 8,5x18 und auch 8,5x19 aufgeführt,
auch bei Auslieferung mit 17".
Im Anhang meine EGÜ (ab Werk mit 9x19)

Eg-ue

Man scheint hier wirklich aneinander vorbei zu reden.
Original-Audi-Felgen, die es bei Neubestellung zu ordern gibt, müssen nicht eingetragen werden. Es stehen immer die Rad-Reifenkombination im Fahrzeugschein, die bei der Auslieferung montiert waren. Anhand der Teilenummer kann der TÜV erkennen ob diese Felge eine Freigabe hat. Meine Wintereifen (die eine Nummer kleiner sind) sind ja auch nicht eingetragen, obwohl sie ab Werk mitgeliefert worden sind.
Es gibt heutzutage sehr viele Rad-Reifenkombinationen ab Werk, so dass nur noch die Reifen ab Auslieferungen eingetragen werden. Alle anderen Originalfelgen haben einen Freigabe seitens des Herstellers.
Welche Möglichkeiten es gibt erfährt man bei seinem Audihändler des Vertrauens. Das drucken die Freigabeliste einem sogar aus. Ich spreche hier aus eigener Erfahrung und nicht von hörensagen.
Diese Freigabepapiere kann man ja zur Sicherheit mitführen, falls man mal in einen Kontrolle kommt. Wurde bei mir bisher immer akzeptiert, In diesem Fall bei meinen CLS SB auf dem ich Mischbereifung gefahren habe, die NICHT eingetragen war! Ich bin damit anstandslos durch den TÜV gekommen. Selbstverständlich hat der Prüfer nachgeschaut.
ALLE anderen Felgen,die keine Freigabe von Audi haben oder Fremdfabrikate, müssen eingetragen werden.
ES sei denn sie haben eine ABE in der ausdrücklich steht, dass sie eintragungsfrei sind.

Zitat:

@volonne1969 schrieb am 26. April 2017 um 08:00:05 Uhr:


Man scheint hier wirklich aneinander vorbei zu reden.
Original-Audi-Felgen, die es bei Neubestellung zu ordern gibt, müssen nicht eingetragen werden. Es stehen immer die Rad-Reifenkombination im Fahrzeugschein, die bei der Auslieferung montiert waren. Anhand der Teilenummer kann der TÜV erkennen ob diese Felge eine Freigabe hat. Meine Wintereifen (die eine Nummer kleiner sind) sind ja auch nicht eingetragen, obwohl sie ab Werk mitgeliefert worden sind.
Es gibt heutzutage sehr viele Rad-Reifenkombinationen ab Werk, so dass nur noch die Reifen ab Auslieferungen eingetragen werden. Alle anderen Originalfelgen haben einen Freigabe seitens des Herstellers.
Welche Möglichkeiten es gibt erfährt man bei seinem Audihändler des Vertrauens. Das drucken die Freigabeliste einem sogar aus. Ich spreche hier aus eigener Erfahrung und nicht von hörensagen.
Diese Freigabepapiere kann man ja zur Sicherheit mitführen, falls man mal in einen Kontrolle kommt. Wurde bei mir bisher immer akzeptiert, In diesem Fall bei meinen CLS SB auf dem ich Mischbereifung gefahren habe, die NICHT eingetragen war! Ich bin damit anstandslos durch den TÜV gekommen. Selbstverständlich hat der Prüfer nachgeschaut.
ALLE anderen Felgen,die keine Freigabe von Audi haben oder Fremdfabrikate, müssen eingetragen werden.
ES sei denn sie haben eine ABE in der ausdrücklich steht, dass sie eintragungsfrei sind.

Falsch!
Eintragungsfrei ist NUR, was in der CPC steht, oder eine ABE hat, in der eine Abnahme ausdrücklich nicht verlangt wird...und dann auch nur, wenn die Reifen zu dem passen, was in der COC steht.

War ja wieder mal klar, dass wenige Postings nach Klarstellung wieder jemand Humbug schreibt.

Danke für die Rückmeldungen.

Ich habe diese weiteren Grössen leider weder im "KFZ Schein" ZB Teil I, Teil II noch in der COC eingetragen, NUR die 17 Zoll Felgen.

Das ist es ja, was ich bei den Herstellern nicht ganz nachvollziehen kann. Im Prinzip heisst das doch, es soll verhindert werden, das Originalfelgen, die nicht im Zubehör verkauft werden, gehandelt werden.
Für Originalfelgen, die nicht im Zubehör angeboten werden, gibt es keine ABE.
Somit ist immer eine Einzelabnahme notwendig, es sei denn, bei Auslieferung wurde eine grössere oder gleiche Grösse geliefert, dann sind ja offensichtlich alle darunter liegenden Felgen Kombinationen eingetragen.

Heute habe ich von der Audi Kundenbetreuung die angeforderte Traglastbescheinigung erhalten.
Vielen Dank! Die Damen und Herren sind sehr hilfsbereit und freundlich!!
Jetzt werde ich bei TÜV bzw. DEKRA nachfragen was ich sonst noch benötige und einen Termin machen.
Bin gespannt was es kostet und ob es Probleme gibt.

Wenn jemand weitere Infos zum "was brauche ich?", "was könnte den Vorgang vereinfachen" und "worauf muss ich noch achten?" hat, wäre ich über jeglichen Hinweis dankbar.

Zitat:

@Cokefreak schrieb am 25. April 2017 um 23:56:53 Uhr:


Hast Du mal in die EGÜ/COC Papiere geschaut?
Normalerweise sind bei jedem A5 die 8,5x18 und auch 8,5x19 aufgeführt,
auch bei Auslieferung mit 17".
Im Anhang meine EGÜ (ab Werk mit 9x19)

Danke für dein Feedback und deine Frage, wie geschrieben, Auslieferung mit 17 Zoll, keinerlei grössere Felgen dokumentiert, weder ZB I und ZB II noch bei COC.
Dein Fall bestätigt meine These, das die Auslieferungsgrösse und die kleineren noch zugelassenen eingetragen werden, da dein Wagen mit 9*19 ausgeliefert wurde.

Komisch.
Wir diskutieren das Thema bereits in mehreren Beiträgen.
Auch Fahrzeuge mit 17" Auslieferung haben Felgen bis 8,5x19 in der COC/EGÜ aufgeführt.
Hast Du unter Ziffer 50 geschaut?
Falls nicht:
der TÜV hat eine Liste der freigegebenen Rad/Reifenkombinationen.
Daher sollte eine normale Eintragung machbar sein.
Einfach mal beim TÜV anfragen.

Bei mir wäre die notwendige Eintragung unter 52 "Anmerkungen" zu machen, dort steht nur ein Hinweis gleiche Werte wie unter NO 35 jedoch für M&S.

Von der Audi Kundenbetreuung hatte ich auf meine erste Anfrage die Antwort erhalten, das dies keine Zubehörfelge sei (nur Werkslieferung) und ich eine Einzelabnahme machen lassen müsse. Einzig der Sachverständige entscheidet über die Eintragung...
Danach habe ich um die Traglastbescheinigung gebeten, da dies in einigen Foren als notwendiges Dokument benannt wurde.

Ich hoffe nicht, das ich eine Ablehnung erhalte...

(Falsch!
Eintragungsfrei ist NUR, was in der CPC steht, oder eine ABE hat, in der eine Abnahme ausdrücklich nicht verlangt wird...und dann auch nur, wenn die Reifen zu dem passen, was in der COC steht.

War ja wieder mal klar, dass wenige Postings nach Klarstellung wieder jemand Humbug schreibt.)

Du kannst mich dafür verantwortlich machen was ich schreibe, aber nicht ob du es verstehst.

Ich werde jetzt folgendes machen:
Da meine Winterreifen nicht eingetragen sind, dürfte ich die nach deiner Aussage nicht fahren!
Das entspricht ja genau das angesprochene Grundproblem.
Ich werde hierzu Audi und Dekra befragen. Ich melde mich.

Du solltest lieber bestehende Gesetzestexte lesen, anstatt wieder evtl falsche Infos zu bekommen und dann zu verbreiten.
Die StvZo ist sehr umfangreich.

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