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Einpresstiefe Sommereifen bzw. Felgen

Audi S5 8T & 8F
Themenstarteram 14. Februar 2017 um 21:20

Hallo Zusammen,

zur Sommersaison brauche ich neue Felgen. Nun stellt sich die Frage, welche Felgen ich in die nähere Auswahl einbeziehe bzw. welche überhaupt draufpassen.

Fahrzeug ist ein S5 Sportback von 2012

In der EG Übereinstimmungsbescheinigung sind Größen angeben:

Winterreifen (zur Zeit Serienfelgen montiert): 245/40 R18 ET31

und

255/35 R19 ET32

Von den 19"ern gibt es in der o.g. Größe ausreichend Auswahl, jedoch NICHT mit einer ET 32.

Auf anderen Plattformen habe ich von einer "Toleranz" gelesen, bei welcher ich mir das ganze Eintragen etc. spare. Ist das wahr? Wie hoch ist die Toleranz? Bis zu welcher ET sind die Felgen in der genannten Größe eintragungsfähig?

Besten Dank und Grüße

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28 Antworten

ET 33 ist auf jeden Fall eintragungsfrei, das haben nämlich die Audi Rotor und BBS Felgen. ET 26 vom RS5 geht auch mit Einzelabnahme durch den TÜV problemlos.

Das ist so nicht ganz richtig.

Jede Änderung muss abgenommen und eingetragen werden, es sei denn es ist eine ABE/Gutachten vorhanden, welche das ausschließt.

Zitat:

@Yasid schrieb am 14. Februar 2017 um 22:55:28 Uhr:

ET 33 ist auf jeden Fall eintragungsfrei, das haben nämlich die Audi Rotor ....

wo hast Du diese Weisheit her ?

ich habe auch von meinem Vorgängerfahrzeug die Rotoren in ET 33 übernommen. Dort waren sie ab Werk im COC Schein, da das Fahrzeug so ausgeliefert wurde. Im COC zum neuen Fahrzeug standen die 19 er Felgen in ET 33 nicht drin ( weil mit anderen Felgen ausgeliefert ), also habe ich sie sehr wohl nachtragen lassen.

Ich bin für den Sommer ausgegangen, da stehen sie bei mir drin. Also sind sie folglich eintragungsfrei. Falls sie nicht drinstehen braucht man nur mit der Traglastbescheinigung von Audi zur nächsten HU vorstellig werden. Also müssen sie natürlich eingetragen werden, tut mir leid für die Verwirrung.

Seit wann darf man mit nicht eingetragenen Felgen egal von welchem Herrsteller bis zur nächster HU rumfahren? :rolleyes:

9x19 ET 33 und 9x20 ET29 stehen nur in den CoC Papieren wenn das Fahrzeug ab Werk damit ausgeliefert wurde. Zumindest gilt das für den A5. Ob das beim S5 genau so ist bzw. was dort in den Papieren steht weiß ich nicht.

FWill man irgendwelche Felgen fahren die nicht in den CoC Papieren aufgeführt sind müssen sie entweder über das Gutachten oder mit einer Traglastbescheinigung und einer Reifenfreigabe per Einzelabnahme einegtragen werden.

Muss mich korrigieren, da ich bei meinem Freundlichen nachgefragt habe. Sind die Räder von Audi ab Werk für das besagte Modell bestellbar, liegt für diese Räder eine ABE vor und sie müssen natürlich NICHT eingetragen werden.

Zitat:

@Yasid schrieb am 15. Februar 2017 um 11:28:32 Uhr:

Muss mich korrigieren, da ich bei meinem Freundlichen nachgefragt habe. Sind die Räder von Audi ab Werk für das besagte Modell bestellbar, liegt für diese Räder eine ABE vor und sie müssen natürlich NICHT eingetragen werden.

Und diese Aussage Deines :) ist definitiv nicht richtig. Ich habe es hier....http://www.motor-talk.de/.../...mmereifen-bzw-felgen-t5947503.html?... erklärt. Wenn mit bestellt ab Werk...dann sind sie bereits eingetragen, wenn die Felgen nachgekauft wurden, muss eingetragen werden.

Ich hätte es bestimmt nicht nachtragen lassen, wenn ich es nicht hätte machen lassen müssen. Die entsprechenden Infos habe ich "hausintern" erfragt. Die Zulassungsstelle sitzt genau ein Stockwerk unter mir ;)

Eine ABE erfordert keine Eintragung, ich denke das sollte bekannt sein.

Zitat:

@Yasid schrieb am 15. Februar 2017 um 12:02:09 Uhr:

Eine ABE erfordert keine Eintragung, ich denke das sollte bekannt sein.

wir reden aneinander vorbei...Du verstehst leider nicht was ich will.

Audi gibt Dir für seine originalen Felgen keine ABE in die Hand.

Edit.....so sieht der Nachtrag dann bei mir aus.

Nachtrag-rotor

Zitat:

@Yasid schrieb am 15. Februar 2017 um 11:28:32 Uhr:

Muss mich korrigieren, da ich bei meinem Freundlichen nachgefragt habe. Sind die Räder von Audi ab Werk für das besagte Modell bestellbar, liegt für diese Räder eine ABE vor und sie müssen natürlich NICHT eingetragen werden.

Da kann man mal sehen, was einige tolle Audi-Werkstätten so für einen Mist erzählen.

Die Mechs haben ja vielleicht noch Ahnung aber die Verkäufer brauchst du auf sowas gar nicht ansprechen.

Mein Sohn ist selbst Autoverkäufer (aber das andere bayerische Unternehmen) und der hat sowas von keinen

Plan von Technik.

Wie hohirode schrieb: Audi-ABE gibt es nicht. Nur Traglastbescheinigungen. Seht die Rädergröße nicht

im COC, MUSS sie eingetragen werden. Da gibt´s kein wenn und aber. Egal, ob die Felgen von Audi sind, ob

einer seriemäßig damit rum fährt oder sonst was.

Ich habe auch 19er ET 33 original Audifelgen nachträglich gekauft und die sind, wie bei hohirode, eintragungspflichtig weil sie nicht im COC standen.

Die ABE gibt es bei Audi auf Nachfrage beim Kundenservice. Die braucht Audi nämlich für das KBA sonst gibt es keine Zulassung.

Zitat:

@Yasid schrieb am 15. Februar 2017 um 12:42:54 Uhr:

Die ABE gibt es bei Audi auf Nachfrage beim Kundenservice. Die braucht Audi nämlich für das KBA sonst gibt es keine Zulassung.

Erzähl hier nicht so ein Halbwissen...das ist schlichtweg falsch!

Eine ABE für originale Audi Felgen wird Dir hein Händler in die Finger geben.

Wenn Du Zubehörfelgen kaufst sieht das anders aus, denn diese dürfen nicht ohne Papiere verkauft werden.

Zu den originalen Werksfelgen bekommt man aber definitiv nur eine Traglastbescheinigung.

Da muss ich dir leider widersprechen. Zwar stimmt es, dass kein Händler die ABE rausgibt, ABER wenn man gezielt bei der AUDI AG per E-Mail nachfragt bekommt man sehr wohl eine ABE. Da kannst du zur Überprüfung gerne auch in anderen Foren schauen oder einfach googeln, um DEIN Halbwissen aufzubessern...

Zitat:

@Yasid schrieb am 15. Februar 2017 um 15:00:03 Uhr:

Da muss ich dir leider widersprechen. Zwar stimmt es, dass kein Händler die ABE rausgibt, ABER wenn man gezielt bei der AUDI AG per E-Mail nachfragt bekommt man sehr wohl eine ABE. Da kannst du zur Überprüfung gerne auch in anderen Foren schauen oder einfach googeln, um DEIN Halbwissen aufzubessern...

...schon wieder falsch...

Lass es doch einfach sein.

Wenn man sich an den Kundenservice der AUDI AG wendet, bekommt man besagte Traglastbescheinigung und sonst nichts.

Es sei denn, es handelt sich um Felgen aus dem Zubehörprogramm, die für mehrere Modelle zugelassen sind.

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