Eine Woche nach dem Kauf Mängel : Widerrufen oder Garantie in Anspruch nehmen?

VW Golf 7 (AU/5G)

Hallo,

habe letzte Woche ein
Golf 7 1.6 TDI Bj2013@115TKm bei einem VW Händler
mit einer Reparaturgarantie, neuem HU und neuer Inspektion gekauft.

Nun zu den beiden "Mängeln" :
1. Start-Stopp-Funktion geht mal an und mal nicht.
Hier gehe ich davon aus, dass die Batterie an ihre 80%Grenze ist.
Rekupiere ich ein paar mal hintereinander, so geht der StartStopp-Modus wieder.
Eine schwache Batterie hätte doch bei der Inspektion kontrolliert werden müssen, oder?

2.Stoßdämpfer/Stabilisatoren; Beim runterfahren vom Bordstein im Rückwärtsgang hört man vorne
ein metallisches Geräusch beim Einfedern. Bei schneller Fahr ab 20kmh keine Geräusche;
Lastwechsel, Kurvenfahrt alles in Ordnung.
Habe auf beiden Federbeinen vorne kein Öl sehen können.

Da dies mein zweiter Gebrauchter ist fehlt es mir an Erfahrung,
ob die obigen Dinge "relevante" Mängel sind oder
ob hier eine gekauft-wie-gesehen-alles-Verschleißteile Situation vorliegt.
Im ersteren Fall würde ich nochmal das Autohaus anschreiben,
im letzteren Fall einfach die Garantie in Anspruch nehmen.

Da ich die Kaufzusage per Email erteilt habe stehen
mir Widerrufsrechte (14 Tage) zu. (Ja, ich habe den Wagen voll auf Risiko
aus der Ferne gekauft, halt auf VW vertraut.)

PS. Bei der am Telefon verschwiegenen kleinen Delle ist der Verkäufer mir
mit 70€ entgegengekommen.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@grandiso schrieb am 18. Dezember 2019 um 19:57:57 Uhr:


Das mit der Sitzheizung muss ich mal ausprobieren.
Hätte jetzt gedacht, je mehr Verbraucher um so schwieriger die Ladung.

Beim Golf 7 läuft die Lichtmaschine gar nicht immer mit - wieder so eine Maßnahme, um Sprit zu sparen. Wenn die Sitzheizung an ist, muss sie aber dauerhaft mitlaufen, da die Sitzheizung nicht aus der Batterie gespeist wird. Ein Nebeneffekt ist, dass dann die Batterie dauerhaft geladen wird und nicht nur bis 80%.

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Zitat:

@KK2404 schrieb am 20. Dezember 2019 um 12:32:49 Uhr:



Zitat:

@grandiso schrieb am 20. Dezember 2019 um 08:52:44 Uhr:


Ja, das Knarzen muss ich wohl oder übel hinnehmen.
Scheint ja häufig vorzukommen.
Der Vorbesitzer hatte es wohl auch schon 2 Jahre nach dem Kauf
moniert.

Allerdings ärgert es mich ein wenig, wenn
ein ölfeuchter Stoßdämpfer nicht im Inspektionsprotokoll
vermerkt wurde.

Hinsichtlich Unfallfreiheit ist mein Kenntnisstand,
dass alles was über ein Bagatellschaden (750€)hinaus
am Fahrzeug ausgetauscht/repariert/lackiert wurde
nicht mehr als unfallfrei einzuschätzen ist.

Richtig, alles was über den bekannten Betrag hinausgeht, gilt als Unfallwagen. Zumindest wurde uns das während der Ausbildungszeit zum Autoverkäufer so beigebracht...
Zum Thema aufbereiten: Wenn hier ein Wagen im Sinne von Smartrepair "kurz" überlackiert wird, bzw. der Lack nur rübergehaucht wurde, kommt man wohl kaum auf einen Aufbereitungswert von 750 Euro. Wer Nachlackierungen verschweigt, ist unseriös. Meine Meinung. So etwas gehört beim Berätungsgespräch erwähnt.

.. sehe ich genauso, vor allem bei einem ISO-zertifiziertem Kundenservice.

@grandiso Dann gibt ihn doch zurück, bevor du dich noch lange ärgerst...

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