Eine Woche nach dem Kauf Mängel : Widerrufen oder Garantie in Anspruch nehmen?
Hallo,
habe letzte Woche ein
Golf 7 1.6 TDI Bj2013@115TKm bei einem VW Händler
mit einer Reparaturgarantie, neuem HU und neuer Inspektion gekauft.
Nun zu den beiden "Mängeln" :
1. Start-Stopp-Funktion geht mal an und mal nicht.
Hier gehe ich davon aus, dass die Batterie an ihre 80%Grenze ist.
Rekupiere ich ein paar mal hintereinander, so geht der StartStopp-Modus wieder.
Eine schwache Batterie hätte doch bei der Inspektion kontrolliert werden müssen, oder?
2.Stoßdämpfer/Stabilisatoren; Beim runterfahren vom Bordstein im Rückwärtsgang hört man vorne
ein metallisches Geräusch beim Einfedern. Bei schneller Fahr ab 20kmh keine Geräusche;
Lastwechsel, Kurvenfahrt alles in Ordnung.
Habe auf beiden Federbeinen vorne kein Öl sehen können.
Da dies mein zweiter Gebrauchter ist fehlt es mir an Erfahrung,
ob die obigen Dinge "relevante" Mängel sind oder
ob hier eine gekauft-wie-gesehen-alles-Verschleißteile Situation vorliegt.
Im ersteren Fall würde ich nochmal das Autohaus anschreiben,
im letzteren Fall einfach die Garantie in Anspruch nehmen.
Da ich die Kaufzusage per Email erteilt habe stehen
mir Widerrufsrechte (14 Tage) zu. (Ja, ich habe den Wagen voll auf Risiko
aus der Ferne gekauft, halt auf VW vertraut.)
PS. Bei der am Telefon verschwiegenen kleinen Delle ist der Verkäufer mir
mit 70€ entgegengekommen.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@grandiso schrieb am 18. Dezember 2019 um 19:57:57 Uhr:
Das mit der Sitzheizung muss ich mal ausprobieren.
Hätte jetzt gedacht, je mehr Verbraucher um so schwieriger die Ladung.
Beim Golf 7 läuft die Lichtmaschine gar nicht immer mit - wieder so eine Maßnahme, um Sprit zu sparen. Wenn die Sitzheizung an ist, muss sie aber dauerhaft mitlaufen, da die Sitzheizung nicht aus der Batterie gespeist wird. Ein Nebeneffekt ist, dass dann die Batterie dauerhaft geladen wird und nicht nur bis 80%.
46 Antworten
Zitat:
@chrisdash schrieb am 18. Dezember 2019 um 17:56:42 Uhr:
Knarzt er jedes Mal, oder morgens beim Losfahren ein-zweimal? Falls Letzteres - ignorieren, das macht meiner von Anfang an. Das ist ein Feature ;-)Was die Batterie angeht: Mach mal S+S aus und fahre eine längere Strecke mit eingeschalteter Sitzheizung (z.B. Beifahrerseite, kleinste Stufe reicht). Dann bekommst du die Batterie womöglich noch vom Sterbebett zurückgeholt.
Es knarzt leider immer! so bis Schrittgeschwindigkeit besonders beim rechts einlenken.
Der Meister hat Ölfeuchte am linken Dämpfer festegetsellt.
Auch die Buchse am Querlenker rechts scheint min. Spiel zu haben.
Ob das alles das Knarzen verursacht konnte er nicht bestimmt sagen.
Das mit der Sitzheizung muss ich mal ausprobieren.
Hätte jetzt gedacht, je mehr Verbraucher um so schwieriger die Ladung.
Das Querlenkerproblemchen hatte ich bis jetzt bei jedem VW bei ungefähr dieser laufleistung. Beim Golf 7 noch nicht, da unser erst 57tkm gelaufen ist. So was kann aber generell schon mal sein. Wird es zu heftig, lässt es halt machen, so wie auch die Batterie...
Mach doch beim ADAC eine Ankaufsüberprüfung. Die Mängel schickst du dem Verkäufer zur Behebung! Wo ist das Problem?
Zitat:
@grandiso schrieb am 18. Dezember 2019 um 19:57:57 Uhr:
Das mit der Sitzheizung muss ich mal ausprobieren.
Hätte jetzt gedacht, je mehr Verbraucher um so schwieriger die Ladung.
Beim Golf 7 läuft die Lichtmaschine gar nicht immer mit - wieder so eine Maßnahme, um Sprit zu sparen. Wenn die Sitzheizung an ist, muss sie aber dauerhaft mitlaufen, da die Sitzheizung nicht aus der Batterie gespeist wird. Ein Nebeneffekt ist, dass dann die Batterie dauerhaft geladen wird und nicht nur bis 80%.
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Hi, war heute bei VW Fahrzeughistorie auslesen lassen.
Siehe da der Vorbesitzer hatte bereits im dritten Jahr nach Kauf knarzgerausch moniert. Auch wurde 2015 die Heckklappe und die Stoßstange neu lackiert.
Der Verkäufer meinte am Telefon nun mit Hinweis auf die Laufleistung knarzen sei hinzunehmen. Heck und Stoßstange seien nur im Rahmen von schönheitsreparatur nötig gewesen zu lackieren.
Habe ihm entgegengehalten dass der Wagen ja nicht Unfall frei sei.
Wegen einer Neulackierung handelt es sich ja nicht um einen Unfallwagen. was machste nun?
Autokauf hat viel mit Emotionen zu tun, wenn du dich mit dem Wagen nicht mehr wohlfühlst, würde ich versuchen den Golf zurückzugeben. Sonst denkst du bei allem was passiert, Mist hätte ich damals mal...
Hey der Wagen ist 6 Jahre, da ist es doch legitim, dass es hier und da mal etwas klappert?
Eine Neulackierung ohne Tausch eines Karosserieteils, zudem auch noch die Kunststoffschale, stellt noch lange keinen
Unfallschaden dar. Das ein Golf mit knapp über 100Tkm mind. 1/3 seiner Lebenszeit herum hat, ist auch klar.
Dementsprechend, auch was man dafür bezahlt hat, sollte die Lage eingeschätzt werden. Hier gibt es m.E.
keine Ansätze, das Auto zurück zu geben. Und knarzen an der Vorderachse hast du bei den Konzernmodellen, zumindest beim Langsamüberfahren von z.B. 30er Zonen-Hügeln, leider schon im Neuzustand....:-)
Kann ich bestätigen, hat auch sporadisch unser 2 Jahre alter Touran...
Meiner knarzt von Anfang an bis heute! Man kann dagegen nichts dauerhaftes unternehmen....Leb damit. Der TÜV wird es nicht bemängel...hat er bei mir 5 Jahre nicht getan.
Ja, das Knarzen muss ich wohl oder übel hinnehmen.
Scheint ja häufig vorzukommen.
Der Vorbesitzer hatte es wohl auch schon 2 Jahre nach dem Kauf
moniert.
Allerdings ärgert es mich ein wenig, wenn
ein ölfeuchter Stoßdämpfer nicht im Inspektionsprotokoll
vermerkt wurde.
Hinsichtlich Unfallfreiheit ist mein Kenntnisstand,
dass alles was über ein Bagatellschaden (750€)hinaus
am Fahrzeug ausgetauscht/repariert/lackiert wurde
nicht mehr als unfallfrei einzuschätzen ist.
Viele Werks-Jahreswägen von WAs werden vor dem Weiterverkauf aufbereitet, teilweise nachlackiert, etc. Von dem her finde ich das bei einem 6 Jahre alten Wagen nicht schlimm, ist deshalb kein Unfallwagen. Sieht man denn etwas von der Lackierung? Und der Stoßdämpfer, ok, willste deshalb ein Fass aufmachen? Der kostet doch auch nicht die Welt, frag doch mal nach, vielleicht ist der Verkäufer einsichtig und lässt nochmal nach.
Und ja, dies bestätigt mal wieder, warum ich persönlich nur lokal kaufe, da wäre das locker zu regeln.
Zitat:
@grandiso schrieb am 20. Dezember 2019 um 08:52:44 Uhr:
Ja, das Knarzen muss ich wohl oder übel hinnehmen.
Scheint ja häufig vorzukommen.
Der Vorbesitzer hatte es wohl auch schon 2 Jahre nach dem Kauf
moniert.Allerdings ärgert es mich ein wenig, wenn
ein ölfeuchter Stoßdämpfer nicht im Inspektionsprotokoll
vermerkt wurde.Hinsichtlich Unfallfreiheit ist mein Kenntnisstand,
dass alles was über ein Bagatellschaden (750€)hinaus
am Fahrzeug ausgetauscht/repariert/lackiert wurde
nicht mehr als unfallfrei einzuschätzen ist.
Dein Stoßdämpfer sieht soweit in Ordnung aus. Es handelt sich nur um leite Ölfeuchte. Meiner vorne links ist da minimal mehr...wurde auch vom TÜV mitgeteilt, wäre jedoch unkritisch. Mal abwarten.... Da ich mich so oder so noch immer im Verfahren einer Rückabwicklung befinde, sehe ich es locker... .
Zitat:
@grandiso schrieb am 20. Dezember 2019 um 08:52:44 Uhr:
Ja, das Knarzen muss ich wohl oder übel hinnehmen.
Scheint ja häufig vorzukommen.
Der Vorbesitzer hatte es wohl auch schon 2 Jahre nach dem Kauf
moniert.Allerdings ärgert es mich ein wenig, wenn
ein ölfeuchter Stoßdämpfer nicht im Inspektionsprotokoll
vermerkt wurde.Hinsichtlich Unfallfreiheit ist mein Kenntnisstand,
dass alles was über ein Bagatellschaden (750€)hinaus
am Fahrzeug ausgetauscht/repariert/lackiert wurde
nicht mehr als unfallfrei einzuschätzen ist.
Richtig, alles was über den bekannten Betrag hinausgeht, gilt als Unfallwagen. Zumindest wurde uns das während der Ausbildungszeit zum Autoverkäufer so beigebracht...
Zum Thema aufbereiten: Wenn hier ein Wagen im Sinne von Smartrepair "kurz" überlackiert wird, bzw. der Lack nur rübergehaucht wurde, kommt man wohl kaum auf einen Aufbereitungswert von 750 Euro. Wer Nachlackierungen verschweigt, ist unseriös. Meine Meinung. So etwas gehört beim Berätungsgespräch erwähnt.