Eine Frage der Felge...:)
Abend...
Mal ne Fachfrage an die Auskenner für TÜV-Fragen!
Also ich habe mir neue Felgen geholt und zwar von Borbet(Typ LS) 7x16 ET38 LK 4x100. Hatte vorher auch 16zoll aber ne andere Felge 7,5x16
ET 35 die sind auch so eingetragen mit 195/45/16 so die reifengröße fahr ich jetzt auch wieder aber in der ABE von den Borbets steht diese reifengröße net mit dabei....
muss ich die jetzt wieder eintragen lassen also diese Felgen mit dem Reifen obwohl die Reifen schon eingetragen sind halt nur mit ner anderen Felge???
Lg Lm4nn
22 Antworten
NEIN..........🙁
und wieso eigentlich?? Abrollumfang is doch der gleiche nur weil die felge bissl andere maße hat oder wie darf man das verstehen....Thx für die schnelle antwort Lg Lm4nn
Zitat:
Original geschrieben von Lm4nn
NEIN..........🙁und wieso eigentlich?? Abrollumfang is doch der gleiche nur weil die felge bissl andere maße hat oder wie darf man das verstehen....Thx für die schnelle antwort Lg Lm4nn
et und breite der felge könnten probleme machen bei der freiläufigkeit, deshalb eine erneute eintragung
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Andere Felge muss IMMER eingetragen werden.
Ausnahme: Felge hat eine ABE, man verwendet eine ABE-Konforme Reifengröße und das Fahrzeug ist sonst im Serienzustand.
Trifft in der Regel nur auf sehr seriennahe Felgentypen zu.
Selbst ich musste meine Keskin eintragen lassen, hatte vorher 7x15 ET32 Aluett mit 195/50 R15 (fahr ich jetzt im Winter) und die neuen Keskin sind fast gleich nur das die ne ET von 25 haben, so ist alles identisch (7x15 mit 195/50 R15)
MfG Dark-Angel712
Ja dann werde ich meinem DEKRAmanne mal wieder ein besuch abstatten...🙁
wie viel zeit hab ich zum eintragen bei solchen sachen??? weiß das auch noch wer...🙂
Lg Lm4nn
Keine!
Die Abnahme muss umgehend erfolgen.
Erlaubt ist lediglich die direkte Fahrt zur nächsten Prüfstelle.
Andere Fahrten entsprechen Fahrten ohne gültige Betriebserlaubnis. Damit erlischt sogar ggf. der Versicherungsschutz.
Das entspricht einem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz:
§ 6 PflVG: Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen gebraucht, obwohl der erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht: Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder Geldstrafe (vorsätzliche Tat). Außerdem bei Vorsatz: Einzug des Gefährts.
Aber als Gegenbeispiel wurde mir hier im Forum gesagt ich bräuchte keine Umschreibung!
Folgende Situation: Im alten KFZ Schein stand erst 175/55 R13. Nach Ummeldung des KFZ: 155/55 R13
Habe nach wie vor 175er Reifen drauf und habe nix umtragen lassen. Scheint ja ein Fehler deS STVA zu sein.
Mir wurde gesagt dass dies kein Fehler sei, sondern nur noch die kleinste zulässige Größe eingetragen werde, alles andere, was serienmäßig drauf war aufm F, ist zulässig ohne Umschreibung.
Nun hab ich mir Alus geholt in 175/65 R14. Muss ich jetzt zum Tüv oder nicht?
Irgendwie sagen hier alle was anderes. Oder Tüv Nord/süd haben andere Auflagen.
Also was ist jetzt korrekt? Eintragen lassen? Oder einfach fahren?
Wenn es orig Opelfelgen sind nicht, weil es ja um Zubehörfelgen geht, die z.B. halt ne andere ET haben und andere Felgenbreite und deshalb muss halt nen Prüfer nachkontrollieren ob das dann so noch passt.😉
MfG Dark-Angel712
ET = Einpresstiefe, gibt nen schönes Bild in den FAQ dazu, da versteht man es am besten😉
MfG Dark-Angel712
nene weiß schon was gemeint ist danke 😁 Die ET ist bei mir dieselbe also von Stahl und ALU... Also kann ich mir die 50 Schleifen sparen nicht wahr?!