Einbauanleitung Ambientebeleuchtung

VW Golf 5 (1K1/2/3)

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Der Saarlaender hatte freundlicherweise eine Einbauanleitung für den Austausch der Lampeneinheit mit Ambientebeleuchtung erstellt. Hat die noch jemand zur Verfügung und kann mir die zumailen?

Vielen Dank

59 Antworten

wenn du eine 100%ig sichere Antwort darauf willst fahr beim TÜV vorbei und frag nach....was der dir sagt ist "Gesetz" bzw. kannst du dich jederzeit darauf berufen

Zitat:

Original geschrieben von #cousin#


wenn du eine 100%ig sichere Antwort darauf willst fahr beim TÜV vorbei und frag nach....was der dir sagt ist "Gesetz" bzw. kannst du dich jederzeit darauf berufen

Da um diese Uhrzeit wohl niemand Kompetentes mehr online ist, werde ich genau das Montag tun.

Habe keine Lust, wegen vier roten Leuchten die Betriebserlaubnis meines Gölfchen zu verlieren.

Gibst du dann Bescheid, was dein TÜV dazu sagt? Wäre bestimmt für viele interessant. Danke und schönes Wochenende !

Zitat:

Original geschrieben von OPAmitTDI


Gibst du dann Bescheid, was dein TÜV dazu sagt?

Werde Bescheid geben!

Auch Dir ein Schönes Wochenende.

(Vieles ist machbar, doch nur weniges erlaubt, leider )

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Hallo!

Es bleibt immer die Frage, ob die Funktion bei Änderung der Farbe eine andere ist. Z.B. Kann eine Leseleucht die blau leuchtet auch noch als solche verwendet werden oder verliert sie damit ihre Funktion?
Und dann währe noch die Frage zu klären, ob eine Änderung der Leuchtenfarbe gegen Bestimmungen im Ausland verstößt...

Hier ein paar hilfreiche Links:

DEKRA - Beleuchtung

TÜV - Beleuchtung

Und noch ein paar einzelne Fundstücke:

---------

Für die BRD gilt: Grundlage § 49a und § 30 der STVZO und ECE R48 (lichttechnische Einrichtungen). Danach darf die Innenbeleuchtung die Sicht des Fahrzeugführers wie auch die Sicht auf die Instrumente nicht beeinträchtigen. Dringt Licht nach außen, so dürfen die vorgeschriebenen lichttechnischen Einrichtungen und der Begegnungsverkehr nicht beeinträchtigt werden.Die Innenbeleuchtung ist so anzuordnen, daß kein direktes Licht nach außen dringen kann. Auf keinen Fall darf weißes Licht nach hinten abgestrahlt werden. Blinklicht ist unzulässig.

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TÜV-Bestimmungen

Ab Mai 2003 verbotene Lichter:

Bislang durften Innenraumleuchten, Leuchtdioden oder Neonröhren nicht im Straßenverkehr eingeschaltet werden, der Betrieb auf Parkplätzen war jedoch erlaubt. Jetzt müssen alle Lampen ausgebaut werden, bei denen der Besitzer die Möglichkeit hat, sie während der Fahrt anzuschalten. Egal, ob der Fahrer das auch wirklich macht. Begründung: Der Missbrauch ist nicht ausgeschlossen.

Ebenfalls auf der roten Liste des TÜV stehen Farbsprays für Heckleuchten, abgedunkelte Heckleuchten oder Leuchten im Innenraum, die nach außen wirken. Diese könnten andere Verkehrsteilnehmer irritieren und zudem durch Reflektionen auf den Scheiben die Sicht des Fahrers beeinträchtigen.

Die Unterbodenbeleuchtung ist grundsätzlich nur als Ausstiegsbeleuchtung erlaubt. Sie darf also nur angehen, wenn der Fahrer die Tür seines Wagens öffnet. Ebenso können blaue Leuchtdioden und beleuchtete Spritzwasserdüsen für Verwirrung sorgen, da sie das gewohnte Signalbild von Scheinwerfern oder Begrenzungsleuchten verändern.

Weiterhin erlaubte Lichter

Nach wie vor lässt sich sämtliches Zubehör im Handel erwerben, aber diejenigen, die ihr Auto lichtmäßig aufmotzen wollen, sollten entweder den Beratungsservice beim TÜV nutzen oder sich vor dem Kauf im Fachhandel informieren. Denn die Auswahl an zugelassenem Lichtzubehör kann sich immer noch sehen lassen.

Viele Hersteller bieten Scheinwerfer in Klarglasoptik oder getönte Heckleuchten in allen Variationen an. Seitenmarkierungsleuchten sind ebenfalls weiterhin erlaubt. Allerdings nur in Gelborange und an der dafür vorgesehenen Stelle am Fahrzeug montiert.

Der Kunde sollte auf alle Fälle darauf achten, dass sich eine Genehmigungsnummer auf dem Zubehörteil befindet, eine ABE- oder ECE-Zulassung vorliegt, oder ein entsprechendes Teilegutachten dabei ist.

Danke für deine Links. Klingt leider nicht gut. Die Frage die bleibt ist, ob der Einbau nur ein Knöllchen nach sich zieht oder ich für das Auto meinen Versicherungsschutz verliere. Mit einem Knöllchen könnte ich leben ...

Zitat:

Original geschrieben von frankengolf


TÜV-Bestimmungen

Ab Mai 2003 verbotene Lichter:
Bislang durften Innenraumleuchten, Leuchtdioden oder Neonröhren nicht im Straßenverkehr eingeschaltet werden, der Betrieb auf Parkplätzen war jedoch erlaubt. Jetzt müssen alle Lampen ausgebaut werden, bei denen der Besitzer die Möglichkeit hat, sie während der Fahrt anzuschalten. Egal, ob der Fahrer das auch wirklich macht. Begründung: Der Missbrauch ist nicht ausgeschlossen.

Das kann nicht sein, sonst müsste man ja die Leseleuchten ausbauen! Und die sind ja schon ab Werk verbaut.

Gruß
Rainer

Also den vollständigen Versicherungsschutz wirst du auf garkeinen Fall verlieren.

118d

so, hab dem TÜV jetzt mal eine e-mail zu diesem Thema geschrieben, mal sehen was die Antwort ist!

oder war inzwischen schon Einer von Euch beim TÜV??

Hallo fotografix ! Warst du schon beim TÜV? Wäre toll, wenn du was positives erfahren hättest 😉

Zitat:

Original geschrieben von OPAmitTDI


Hallo fotografix ! Warst du schon beim TÜV? Wäre toll, wenn du was positives erfahren hättest 😉

Habe es nicht vergessen, bin nur leider z.Z. beruflich etwas stark beansprucht. Ich versuche es heute, spätestens morgen zu klären.

Melde mich auf jedenfall.

so, ich hab jetzt genug vom blöden TÜV, bau die Dinger ein sobald sie geliefert wurden....

hab mit denen jetzt ungefähr 15 e-mails hin und her geschickt mit dem Ende, dass er das übers Internet nicht beantworten kann

Zitat:

Original geschrieben von #cousin#


so, ich hab jetzt genug vom blöden TÜV

Oh, wie kann ich dem nur zustimmen.

Habe heute versucht, telefonisch eine Klärung zu erreichen. Was habe ich mir da angetan!

Nach dreimaligen Verbinden erklärte mir ein Mitarbeiter des TÜV Rheinland nach ca. 20min., ich zitiere: "Ich kann ihnen keine verbindliche Auskunft geben, bitte führen sie das Fahrzeug einfach bei einer unserer Prüfstellen vor."

Klar doch, dann kann man ja vielleicht eine Gebühr berechnen.

Ich werde jetzt noch einen Versuch beim DEKRA unternehmen, ansonsten noch das Urlaubsende meines Nachbarn (Prüfingenieur, TÜV) abwarten.

PS: Heute abend werden die Birnen getauscht, basta

Zitat:

Heute abend werden die Birnen getauscht, basta

So, der Austausch ist gemacht.

Und so sieht es vorne aus:

Und so sieht das Innenleben aus:
Diese Aufnahme wurde Karfreitag gemacht (Lagepeilung 😉 )

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