Einbauanleitung Ambientebeleuchtung
Suche Einbauanleitung Ambientebeleuchtung
Der Saarlaender hatte freundlicherweise eine Einbauanleitung für den Austausch der Lampeneinheit mit Ambientebeleuchtung erstellt. Hat die noch jemand zur Verfügung und kann mir die zumailen?
Vielen Dank
59 Antworten
na is ja eh ostern, wird dir ja auch noch morgen reichen, oder? 🙂
is übrigens kinderleicht!
gruß,
buzz
Wer die Ambientebeleuchtung incl. Klappe für seinen Trendline haben möchte, kann sich bei mir melden. Habe sie aus meinem Trendline wieder ausgebaut, wegen Wandlung, nun Sportline!
Neuwertig, VHB!
Der Austausch ist relativ einfach und es sieht ERHEBLICH besser aus!!!
Hi Leute,
ich weiss, das wurde hier schonmal erläutert, aber ich finde den Thread nicht mehr, auch nicht mit der Suche!
Wo bekomme ich die roten/blauen Lampen für die Ambientebeleuchtung??
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Wenn du das Ersetzen der Lampen durch rote/blaue LEDs meinst, ist das dieser:
http://www.motor-talk.de/t591297/f217/s/thread.html
Wie sieht es eigentlich aus: Erlischt dadurch eigentlich die Betriebserlaubnis für das Auto ?
Moin,
Opa, ich denke es ging eher um die Ambientebeleuchtung !? 😁
Sollte noch jemand die Anleitung zum Tausch der Innenleuchte gegen die Ambientebeleuchtung oder die Anleitung zum Tausch des Ablagefaches gegen das Brillenfach benötigen.
Kann man die gerne per PN mit der Angabe der eMail anfordern.
Gruß
Saarländer
Zitat:
Original geschrieben von OPAmitTDI
Wie sieht es eigentlich aus: Erlischt dadurch eigentlich die Betriebserlaubnis für das Auto ?
Gesetzliche Grundlage zur Fahrzeugbeleuchtung ist der §49a StVZO.
Allerdings geht es im §49a StVZO im erheblichen um Lichttechnischen Einrichtungen "rund ums Fahrzeug"; also das sehen und gesehen werden. Nur der §49a Abs. 1 Satz 1 lässt sich auf alle Beleuchtungseinrichtungen auslegen.
Dabei ist aber wichtig, dass Innenlicht nicht nach aussen "scheinen" darf (z.B in Trucks die Namesschilder oder beleuchtete Bäume). Ist sich lediglicht, z.B. im Stand, für das sichere Ein- und Aussteigen oder bei der Amaturenbeleuchtung, für das erkennen der Instrumente verantwortlich, gibt es keine gesetzliche Regelung in Bezug auf Farbe oder Helligkeit. (Daher hat ja jeder Hersteller eine andere Amaturenbeleuchtung die ja auch gedimmt werden kann).
Anders sieht es bei der Ambientebeleuchtung in den Aussenspiegeln aus. Solange die nur im Stand (?ohne Zündung) laufen sehe ich da kein Problem wenn sie nicht vom Fahrzeug "weg" wirken. Das was ich bisher gesehen habe, ist diese Beleuchtung ja nur für die Bodenausleuchtung direkt am Fahrzeug verantwortlich.
Ich gehe davon aus, dass solange die Funktion nicht verändert wird, hier ein zusätzlicher Anbau keine Probleme bring.
[KLUGSCHEI?MODUS AN]
Zitat:
Original geschrieben von frankengolf
Anders sieht es bei der Ambientebeleuchtung in den Aussenspiegeln aus.
Dies ist keine Ambiente- sondern eine Umfeldbeleuchtung.
[KLUGSCHEI?MODUS AUS]
Zitat:
Original geschrieben von OPAmitTDI
Wenn du das Ersetzen der Lampen durch rote/blaue LEDs meinst, ist das dieser:
http://www.motor-talk.de/t591297/f217/s/thread.htmlWie sieht es eigentlich aus: Erlischt dadurch eigentlich die Betriebserlaubnis für das Auto ?
danke, genau den Thread meinte ich!
Zitat:
Original geschrieben von Saarländer
[KLUGSCHEI?MODUS AN]
Dies ist keine Ambiente- sondern eine Umfeldbeleuchtung.
[KLUGSCHEI?MODUS AUS]
😰 Ups - Wo waren denn da meine wenigen Gehirnzellen aktiv?! 🙂
Zitat:
Original geschrieben von Saarländer
Moin,
Opa, ich denke es ging eher um die Ambientebeleuchtung !? 😁
Meien Antwort bezog sich auf die Frage von #cousin# -> rot/blau ....
@frankengolf: Deiner Meinung nach kann ich z.B. Innenbeleuchtung mit LEDs auf blau umstellen, ohne von der Rennleitung behelligt 😉 zu werden ?
Lichttechnische Einrichtungen sind sonst ja ein rotes Tuch für die Jungs und Mädels ...
Zitat:
Original geschrieben von OPAmitTDI
@frankengolf: Deiner Meinung nach kann ich z.B. Innenbeleuchtung mit LEDs auf blau umstellen, ohne von der Rennleitung behelligt 😉 zu werden ?
Lichttechnische Einrichtungen sind sonst ja ein rotes Tuch für die Jungs und Mädels ...
Nagel mich nicht fest 😉 - Aber ich finde keinen Rechtssatz der das verbietet die Innrenraumleuchten (und NUR DIE) farblich zu ändern. Allerdings nur solage die Funktion nicht verändert wird. Ich bin mir dann nicht sicher, wenn die Innenleuchten blau sind und die während der Fahrt brennen würden. Aber wenn die Türe auf und zu gemacht wird und dabei das Licht an und aus geht, worin liegt der Verstoß bei der Farbe? Hmmmmmm.....
Und bei allen anderen Lichtern am Fahrzeug VORSICHT!
denke auch, dass es da kein Problem gibt, denn man sieht es ja nur im Stand bei offener türe (außer den Leseleuchten) und ich denke nicht, dass das die Grünen interessiert!
Auch wenn hier O.T.
Zitat:
Original geschrieben von frankengolf
Aber ich finde keinen Rechtssatz der das verbietet die Innrenraumleuchten (und NUR DIE) farblich zu ändern.
Dadurch ist die Frage aber immer noch nicht beantwortet.
Habe folgendes vor:
Innenraumbeleuchtung (durch die Türkontakte geschaltet) bleibt im Orginal.
Leseleuchten (durch Kippschalter geschaltet) sollen auf Rotlicht umgerüstet werden (U-Boot-Effekt).
Darf man oder darf man nicht!? Nur eine eindeutige, rechtlich untermauerte Aussage zählt. Alles andere sind Vermutungen und Meinungen.