Ein unmoralisches Angebot

BMW 3er E46

Diese Geschichte soll eine Warnung an all Diejenigen sein die mit dem Gedanken spielen einen gebrauchten BMW bzw. einen BMW Vorführwagen zu erwerben. Prüft alles ganz genau !

Als bisher zufriedener E36 323i Fahrer (Neuwagen erworben im Oktober 1995 bei der BMW Niederlassung Essen) entschied ich mich im Oktober 2003 zum Kauf eines Vorführwagens bei gleicher Niederlassung.

Das Angebot war vom Preis her sehr attraktiv und ein E46 325ti galt für mich als würdiger Nachfolger für meinen E36 323i.

Im Detail handelte sich um einen E46 325ti Compact mit einer Laufleistung von 10855 km. Inklusive Sportpaket, Lederausstattung und diversen anderem Zubehör zu einem Listenpreis von 36.500,00 EUR.

Der Wagen mit Erstzulassungsdatum 03/2003 wurde zum Preis von 29.000,00 EUR angeboten. Inklusive Überführung und Zulassung lag der Bruttopreis für mich bei 30.563,49 EUR.

Nach durchgeführter Probefahrt und Verhandlung über die Inzahlungnahme meines nunmehr 7 Jahre alten E36 kam ich im Oktober 2003 mit der BMW Niederlassung ins Geschäft.

Ich war also stolzer Besitzer eines 7 Monate alten Vorführwagens. Erstbesitzer laut KFZ Brief war die BMW Niederlassung Essen. Damit konnte ich leben.

Ende letzten Monats machte ich eine erschreckende Feststellung.

Bei strahlendem Sonnenschein und frisch gewaschenem Wagen (schwarz metallic) konnte man einen deutlichen Farbunterschied auf der Fahrerseite zwischen Tür und Heck des Wagens erkennen. Das gesamte hintere Seitenteil auf der linken Seite war erheblich dunkler als der Rest des Wagens.

Was nun? Fehler ab Werk? Etwa Unfallschaden?

Ich spielte mit dem Gedanken den Farbunterschied bei der DEKRA prüfen zu lassen, zog es aber dann vor, einen erfahrenen Autolackierer zu befragen.

Ergebnis: Das komplette Heck wurde auf der linken Seite Lackiert. Diverse Abklebespuren sowie eine leicht wellige Oberfläche konnte der Autolackierer ebenfalls erkennen.

Das roch für mich nach UNFALLSCHADEN.

Während der Verkaufsverhandlung die ich im letzten Jahr geführt hatte, fragte ich mindestens 3 mal nach, ob der Wagen denn auch Unfallfrei sei. Es wurde immer wieder bestätigt, daß kein Vorschaden vorhanden sei.

Nun meine Aktionen beim "freundlichen ???"

Hallo Frau ..., Sie erinnern sich sicher, ich habe vor einem halben Jahr bei Ihnen den 325ti Compact gekauft.

BMW: Aber natürlich, ich hoffe Sie sind noch zufrieden mit dem Auto. Was kann ich für Sie tun?

Frau ... ähm das Thema ist nicht sehr angenehm, Sie haben mir einen Unfallwagen verkauft und diesen Umstand verschwiegen.

BMW: Niemals, das kann nicht sein, das gibt es nicht (Stimme überschlug sich)

Entschuldigung Frau ..., der Wagen ist nachweislich lackiert worden und ich möchte Ihnen die Gelegenheit geben, dies in Ihrem Hause zu prüfen.

BMW: Gut, ich kann es mir zwar nicht vorstellen, werde aber mit unserem Karosseriemeister Rücksprache halten.

Nach weiteren Telefonaten und einige Tage später, folgte der Ortstermin bei BMW. Ich führte den Wagen vor und erhielt vom Karosseriemeister die Bestätigung:

"Der Wagen hatte einen Unfallschaden"

Ich bekam Fotos zu sehen auf dem die gesamte linke Heckseite eingedrückt war. Angeblich ein Parkplatzrempler.

Was nun? Wertminderung, Wandlung, Eintausch ?

Ich muß dazu sagen, "Einen Unfallwagen hätte ich nie im Leben gekauft"

Ich entschied mich, mir ein Angebot für den Kauf eines Neuwagens machen zu lassen.

Der jetzige Wagen sollte nach meinen Vorstellungen Kostenneutral zurückgenommen werden.

Weit gefehlt. BMW hat meinen Unfallwagen von der DAT schätzen lassen, ohne daß ein Gutachter das Auto je gesehen hat.

Ergebnis laut DAT: Der Wagen hat bei der jetzigen Laufleistung von 22.000 km einen Wert von 19.750,00 EUR.

Das bedeutet für mich, daß ich in 7 Monaten für einen Wagen, für den ich im Oktober 2003 noch Runde 30.500 EUR bezahlt habe, einen Wertverlust von 10.750,00 EUR habe.

Das kann ich ja fast nicht glauben !!!

Nun die Spitze: Bei einem Neuwagenkauf würde die Niederlassung Essen meinen Unfallwagen für 22.600,00 EUR in Zahlung nehmen und einen Nachlaß von 10% auf einen Neuwagen gewähren.

Den Nachlaß von 10% bekomme ich heute an jeder Ecke ohne groß zu verhandeln.

Auf dieses unmoralische Angebot bin ich natürlich nicht eingegangen.

Wenn es sich vermeiden läßt, möchte ich nicht unbedingt einen Rechtsstreit vom Zaun brechen. Ich bin ja schon froh, daß BMW den Schaden nach 7 Monaten zugegeben hat. Das hätte auch anders ausgehen können.

Man sollte sich also beim Gebrauchtwagenkauf auf jeden Fall die Unfallfreiheit bzw. Vorschäden schriftlich bestätigen lassen.

Auch beim freundlichen seines Vertrauens !

Habe ich eigentlich ein Recht den Wagen zurückzugeben? Der Unfallschaden wurde schließlich verschwiegen. Ist das Betrug?

Hat einer eine Idee mit welchem realistischen Wertverlust ich rechnen muß ?

Was würdet Ihr tun?

Gruß blackwolf56

44 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von oerek


Sind die in Essen weich in der Birne.
Verkaufen einen Vorführwagen mit einem kapitalem Unfallschaden noch dazu nicht fachmännisch instandgesetzt und stellen sich dann noch stur.

.

KAPITALER UNFALLSCHADEN????

ich bitte blackwolf56 nochma bitte GENAU zu erläutern was damals getauscht wurde. am besten das foto mal online stellen.

glaube wir haben alle ne andere vorstellung wie der wagen beschädigt war?! 😉

Zitat:

Original geschrieben von cryptoki


boah, also ich glaube ich wäre da keine 5 min ruhig geblieben. Ich hätte den knallhart ins Gesicht gesagt entweder ein traumhaftes Angebot auf einen Neuwagen (ohne große Zuzahlung) oder ne Anzeige wegens Betruges (Polizei + Anwalt).

wie schon gesagt wurde, Anwalt einschalten und den guten Mann mal machen lassen. Ich würde das keinesfalls auf mich sitzen lassen und entsprechend Klagen. Schadensersatz nicht vergessen!!!

Ich glaub ich wär so stinksauer.......

Wünsche Dir viel Glück. Vielleicht lenkt ja noch Dein BMW Händler ein und schlichtet den eindeutigen Betrug mit einem _traumhaften_ Angebot für Dich. ach so, 10% sind nicht die Welt heutzutage! Das bekommt man selbst ohne zu verhandeln und wie schon gesagt wurde an fast jeder Ecke!

viele grüße,
Steffen

Natürlich bin ich STINKSAUER und bald geplatzt vor Wut.

Am stäksten fand ich die gewisse Arroganz mit der man mir begegnet ist. Man kommt sich vor wie ein Bittsteller weil man sein gutes Recht einfordert.

Gruß blackwolf56

Wenn ich mich recht erinner muß ein Schade der in einer Werkstatt behoben wurde auch gemeldet werden!

Es lang schon wenn das hintere Seitenteil eingedrückt war, wie beschrieben um von einem größeren Unfallschaden zu sprechen.

Gruß´Oerek

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So hier mal ein Auszug aus einem SWR bericht über Fahrzeugkauf

Unfallschäden

Der Verkäufer muss hinweispflichtige Unfallschäden grundsätzlich bekannt geben. Ein solcher Unfallschaden mindert den Wert des Fahrzeugs. Die Grenze, ab der ein Unfallschaden hinweispflichtig ist, ist nicht einfach mit einem Betrag festzumachen. Eine Faustformel wären 766,94 Euro (1.500.- DM).

Bei einem so genannten Parkrempler, also wenn die Nachbartür eine Delle in die eigene Tür schlägt, ist diese Grenze noch nicht unbedingt erreicht. Aber ein Auffahrunfall ist hinweispflichtig. Wenn Schäden am Auto vorliegen, die die Reparatur in der Fachwerkstatt notwendig machen - Austausch des Kotflügels oder großflächige Lackierarbeiten -, dann liegt auf jeden Fall ein hinweispflichtiger Unfallvorschaden vor.

Tipp: Dokumentieren Sie einen Parkrempler oder "Neidkratzer" mit dem Fotoapparat und legen Sie die Fotos zusammen mit der Rechnung zu den Fahrzeugpapieren. Dann können Sie später einem Käufer eventuelle Farbabweichungen im Lack erklären, ohne dass das Auto an Wert verliert.

Den Einbau eines Originalersatzteils, zum Beispiel eines Kotflügels, können Sie daran erkennen, dass die Schrauben innen nicht mitlackiert sind, wie es werksseitig der Fall wäre. Das könnte auf einen Unfall hinweisen. Nachlackierungen werden überprüft, indem man am Fenster und an den Türen hinter die Gummi-Dichtungen schaut. Werden dort Brüche oder Glanzunterschiede im Lack oder sogar die Spuren vom Abkleben entdeckt, dann wurde das Fahrzeug neu lackiert. Bei Metallic-Lackierungen gibt es fast immer Farbunterschiede. Auch unterschiedliche Spaltmaße an den Türen und Hauben, sollten einen Käufer vorsichtig machen.

Also dieser Unfallschaden hätte angebeben werden müsse!

Klarer Fall von Betrug

Je nachdem wie groß der Unfall war,hättest du vielleicht das Recht auf Rückgabe des Wagens oder einen Preisnachlaß.BMW hat aber das Recht,für die gefahrenen Km (immerhin 12000Km) , einen Teil der Betrages abzuziehen.

Mein Schwiegervatter hatte 2001 einen neuen 330Ci Cabrio für ca. 50T€ gekauft.Der Wagen war innerhalb 3 Monate einige Male in der Werkstatt,weil er Probleme mit der Kühlung hatte.Einmal blieb er sogar auf der Autobahn mit überhitzen Kühler liegen.
4 Monate nach dem Kauf kamm mein Schwiegervater vom Einkaufen zurück zum Auto und es brannte lichterloh aus dem Motorraum.Das geparkte Auto ist einfach abgefackelt.Und das bei einem neuen 100.000DM-BMW.
BMW hat ihm dann das Angebot gemacht den Wagen zu reparieren,was die aber auch selber nicht empfohlen haben,da der Gestank eigentlich nicht mehr zu beseitigen ist ,oder er könnte den Wagen so zurückgeben und den Betrag abzüglich den gefahrenen Km (ca.10.000) erhalten.Das waren dann exakt 10T€ unter Neupreis,die mein Schwiegervater für 4 Monate fahren zahlen durfte.
Er hatte auch kein Recht einen neuen 330Ci zu fordern,da der Wagen immerhin 4 Monate gefahren wurde.

lol das is n größerer unfallschaden?
auf "kleinen unfallschaden" würd ich mich ja grad noch einlassen..

was is denn für dich dann ein kleiner unfallschaden oder ne lapalie? wenn vorne n kleiner steinschlag is? oder wenn vogelkacke aufm dach ist oder mücken an der scheibe kleben? also ich weiß ja nicht....

Zitat:

Original geschrieben von souler22


So hier mal ein Auszug aus einem SWR bericht über Fahrzeugkauf

Unfallschäden

Der Verkäufer muss hinweispflichtige Unfallschäden grundsätzlich bekannt geben. Ein solcher Unfallschaden mindert den Wert des Fahrzeugs. Die Grenze, ab der ein Unfallschaden hinweispflichtig ist, ist nicht einfach mit einem Betrag festzumachen. Eine Faustformel wären 766,94 Euro (1.500.- DM).

Bei einem so genannten Parkrempler, also wenn die Nachbartür eine Delle in die eigene Tür schlägt, ist diese Grenze noch nicht unbedingt erreicht. Aber ein Auffahrunfall ist hinweispflichtig. Wenn Schäden am Auto vorliegen, die die Reparatur in der Fachwerkstatt notwendig machen - Austausch des Kotflügels oder großflächige Lackierarbeiten -, dann liegt auf jeden Fall ein hinweispflichtiger Unfallvorschaden vor.

Tipp: Dokumentieren Sie einen Parkrempler oder "Neidkratzer" mit dem Fotoapparat und legen Sie die Fotos zusammen mit der Rechnung zu den Fahrzeugpapieren. Dann können Sie später einem Käufer eventuelle Farbabweichungen im Lack erklären, ohne dass das Auto an Wert verliert.

Den Einbau eines Originalersatzteils, zum Beispiel eines Kotflügels, können Sie daran erkennen, dass die Schrauben innen nicht mitlackiert sind, wie es werksseitig der Fall wäre. Das könnte auf einen Unfall hinweisen. Nachlackierungen werden überprüft, indem man am Fenster und an den Türen hinter die Gummi-Dichtungen schaut. Werden dort Brüche oder Glanzunterschiede im Lack oder sogar die Spuren vom Abkleben entdeckt, dann wurde das Fahrzeug neu lackiert. Bei Metallic-Lackierungen gibt es fast immer Farbunterschiede. Auch unterschiedliche Spaltmaße an den Türen und Hauben, sollten einen Käufer vorsichtig machen.

Also dieser Unfallschaden hätte angebeben werden müsse!

Klarer Fall von Betrug

danke souler, haben's wir endlich rechtlich geklärt 🙂!dann scheint das wohl der fall zu sein!

wobei ich blackwolf immer noch bitte nochma genau zu beschreiben was gemacht wurde...

@Feldtins

Wen meinst du?

Aber wie in dem Bericht von SWR geschrieben, sobald ein Fahrzeug in einer Werkstatt repariert wird ist es ein Unfallschaden.

Die Lackierung der hinteren Seite wurde in ner Werkstatt gemacht und die Kosten für so eine Arbeit liegen bei ca 1000 Euro!

Also Unfallschaden.

Zitat:

Original geschrieben von Feldtins


KAPITALER UNFALLSCHADEN????

ich bitte blackwolf56 nochma bitte GENAU zu erläutern was damals getauscht wurde. am besten das foto mal online stellen.

glaube wir haben alle ne andere vorstellung wie der wagen beschädigt war?! 😉

Also, die Fotos die mir vorgelgt wurden zeigen im Bereich der hinteren linken Seitenteils (Compact ist 2Türer) ein im Durcmesser ca 30 cm große Beule, bei der das Blech ca 5 cm eingedrückt ist.

Die Fotos stammen aus der Datenbank der BMW NL und sind dort elektronisch archiviert.

Der Autolackierer meines Vertrauens der sich den Schaden angesehen hat spricht davon das in dem beschriebenen Bereich auch gespachtelt wurde. Anscheinend wurde kein Teil ausgetauscht. Das wäre dann auch mit Schweißarbeiten verbunden gewesen.

Souler hats eigentlich auf den Punkt gebracht.

Mir hat BMW selber einmal gesagt: " Wenn nur eine lackierung fällig ist wird von Lackierarbeiten im Vertrag gesprochen, sobald ein Karosserieteil erneuert oder gezogen werden muß ist es ein Unfallschaden.
Bei einem Seitenteil kommt doch schon ein beträchtlicher Instandsetzungswert zusammen.
Wenn die am Ende nur gezogen und verzinnt haben ist das wohl schon Pfusch.

Grad bei einer NL würde ich so einen Fall nicht verniedlichen. Letzten Endes erwartet man bei einer NL eine andere Qualität als bei nem Verkauf auf einem Kiesplatz.

Gruß Oerek

Gespachtelt????

Für mich macht man sowas bei 1000 Euro Autos.

Reinster Pfusch

Gruß Oerek

@souler

war richtung oerek gemeint vorhin 😉

@blackwolf

ich bin jetzt überzeugt 😁, es hätte dir gesagt werden MÜSSEN!!
wie gesagt war mir vorher nicht ganz klar was mit "hinten links kaputt" gemeint war genau 😉

hmm dann gehts jetzt wohl wieder mit vorschlägen weiter, wie du da akkurat entschädigt werden kannst 🙂

Zitat:

Original geschrieben von oerek


Souler hats eigentlich auf den Punkt gebracht.

Mir hat BMW selber einmal gesagt: " Wenn nur eine lackierung fällig ist wird von Lackierarbeiten im Vertrag gesprochen, sobald ein Karosserieteil erneuert oder gezogen werden muß ist es ein Unfallschaden.
Bei einem Seitenteil kommt doch schon ein beträchtlicher Instandsetzungswert zusammen.
Wenn die am Ende nur gezogen und verzinnt haben ist das wohl schon Pfusch.

Grad bei einer NL würde ich so einen Fall nicht verniedlichen. Letzten Endes erwartet man bei einer NL eine andere Qualität als bei nem Verkauf auf einem Kiesplatz.

Gruß Oerek

Man glaubt in guten Händen zu sein und vertraut den Leuten der NL natürlich. War ja immerhin das zweite Auto was ich dort gekauft habe.

Das Vertrauen ist erst mal futsch.

Ich kann dazu nur eines sagen,sofort zum Rechtsanwalt,Gutachter einschalten und alles fordern,was möglich ist.Nicht abzocken,aber dennoch alles mögliche für Dich,denn ich finde es eine Unverschämtheit und absolut rechtswidrig,so etwas zu machen.Da ich auch erst vor 2 Jahren so eine Erfahrung gemacht habe,kann ich Dir nur sagen,der Händler schleimt heute noch bei mir,obwohl ihm der "Scherz" bei einem 22 000,- € Fahrzeug bestimmt so 3500 -4500 ,- € gekostet hat.Hätte ich das ganze über einen Rechtsanwalt gemacht,wäre es noch teurer gekommen,ganz zu schweigen vom Image Schaden.

Laß Dich einfach mal bei einem Rechtsanwalt über Deine Rechte aufklären und laß Dir auch gleich sagen,nach welchen Vorschriften es Dir möglich ist,etwas zu unternehmen oder gegen welche Bestimmungen er verstoßen hat,vielleicht kannst Du ja vorher mit diesem Wissen nochmal ein klärendes Gespräch führen.

Wenn das nichts nützt,kann es nur eines geben-Rechtsanwalt.

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