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Ein unmoralisches Angebot

Themenstarteram 9. Juni 2004 um 18:50

Diese Geschichte soll eine Warnung an all Diejenigen sein die mit dem Gedanken spielen einen gebrauchten BMW bzw. einen BMW Vorführwagen zu erwerben. Prüft alles ganz genau !

Als bisher zufriedener E36 323i Fahrer (Neuwagen erworben im Oktober 1995 bei der BMW Niederlassung Essen) entschied ich mich im Oktober 2003 zum Kauf eines Vorführwagens bei gleicher Niederlassung.

Das Angebot war vom Preis her sehr attraktiv und ein E46 325ti galt für mich als würdiger Nachfolger für meinen E36 323i.

Im Detail handelte sich um einen E46 325ti Compact mit einer Laufleistung von 10855 km. Inklusive Sportpaket, Lederausstattung und diversen anderem Zubehör zu einem Listenpreis von 36.500,00 EUR.

Der Wagen mit Erstzulassungsdatum 03/2003 wurde zum Preis von 29.000,00 EUR angeboten. Inklusive Überführung und Zulassung lag der Bruttopreis für mich bei 30.563,49 EUR.

Nach durchgeführter Probefahrt und Verhandlung über die Inzahlungnahme meines nunmehr 7 Jahre alten E36 kam ich im Oktober 2003 mit der BMW Niederlassung ins Geschäft.

Ich war also stolzer Besitzer eines 7 Monate alten Vorführwagens. Erstbesitzer laut KFZ Brief war die BMW Niederlassung Essen. Damit konnte ich leben.

Ende letzten Monats machte ich eine erschreckende Feststellung.

Bei strahlendem Sonnenschein und frisch gewaschenem Wagen (schwarz metallic) konnte man einen deutlichen Farbunterschied auf der Fahrerseite zwischen Tür und Heck des Wagens erkennen. Das gesamte hintere Seitenteil auf der linken Seite war erheblich dunkler als der Rest des Wagens.

Was nun? Fehler ab Werk? Etwa Unfallschaden?

Ich spielte mit dem Gedanken den Farbunterschied bei der DEKRA prüfen zu lassen, zog es aber dann vor, einen erfahrenen Autolackierer zu befragen.

Ergebnis: Das komplette Heck wurde auf der linken Seite Lackiert. Diverse Abklebespuren sowie eine leicht wellige Oberfläche konnte der Autolackierer ebenfalls erkennen.

Das roch für mich nach UNFALLSCHADEN.

Während der Verkaufsverhandlung die ich im letzten Jahr geführt hatte, fragte ich mindestens 3 mal nach, ob der Wagen denn auch Unfallfrei sei. Es wurde immer wieder bestätigt, daß kein Vorschaden vorhanden sei.

Nun meine Aktionen beim "freundlichen ???"

Hallo Frau ..., Sie erinnern sich sicher, ich habe vor einem halben Jahr bei Ihnen den 325ti Compact gekauft.

BMW: Aber natürlich, ich hoffe Sie sind noch zufrieden mit dem Auto. Was kann ich für Sie tun?

Frau ... ähm das Thema ist nicht sehr angenehm, Sie haben mir einen Unfallwagen verkauft und diesen Umstand verschwiegen.

BMW: Niemals, das kann nicht sein, das gibt es nicht (Stimme überschlug sich)

Entschuldigung Frau ..., der Wagen ist nachweislich lackiert worden und ich möchte Ihnen die Gelegenheit geben, dies in Ihrem Hause zu prüfen.

BMW: Gut, ich kann es mir zwar nicht vorstellen, werde aber mit unserem Karosseriemeister Rücksprache halten.

Nach weiteren Telefonaten und einige Tage später, folgte der Ortstermin bei BMW. Ich führte den Wagen vor und erhielt vom Karosseriemeister die Bestätigung:

"Der Wagen hatte einen Unfallschaden"

Ich bekam Fotos zu sehen auf dem die gesamte linke Heckseite eingedrückt war. Angeblich ein Parkplatzrempler.

Was nun? Wertminderung, Wandlung, Eintausch ?

Ich muß dazu sagen, "Einen Unfallwagen hätte ich nie im Leben gekauft"

Ich entschied mich, mir ein Angebot für den Kauf eines Neuwagens machen zu lassen.

Der jetzige Wagen sollte nach meinen Vorstellungen Kostenneutral zurückgenommen werden.

Weit gefehlt. BMW hat meinen Unfallwagen von der DAT schätzen lassen, ohne daß ein Gutachter das Auto je gesehen hat.

Ergebnis laut DAT: Der Wagen hat bei der jetzigen Laufleistung von 22.000 km einen Wert von 19.750,00 EUR.

Das bedeutet für mich, daß ich in 7 Monaten für einen Wagen, für den ich im Oktober 2003 noch Runde 30.500 EUR bezahlt habe, einen Wertverlust von 10.750,00 EUR habe.

Das kann ich ja fast nicht glauben !!!

Nun die Spitze: Bei einem Neuwagenkauf würde die Niederlassung Essen meinen Unfallwagen für 22.600,00 EUR in Zahlung nehmen und einen Nachlaß von 10% auf einen Neuwagen gewähren.

Den Nachlaß von 10% bekomme ich heute an jeder Ecke ohne groß zu verhandeln.

Auf dieses unmoralische Angebot bin ich natürlich nicht eingegangen.

Wenn es sich vermeiden läßt, möchte ich nicht unbedingt einen Rechtsstreit vom Zaun brechen. Ich bin ja schon froh, daß BMW den Schaden nach 7 Monaten zugegeben hat. Das hätte auch anders ausgehen können.

Man sollte sich also beim Gebrauchtwagenkauf auf jeden Fall die Unfallfreiheit bzw. Vorschäden schriftlich bestätigen lassen.

Auch beim freundlichen seines Vertrauens !

Habe ich eigentlich ein Recht den Wagen zurückzugeben? Der Unfallschaden wurde schließlich verschwiegen. Ist das Betrug?

Hat einer eine Idee mit welchem realistischen Wertverlust ich rechnen muß ?

Was würdet Ihr tun?

Gruß blackwolf56

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44 Antworten

So etwas würde ich auf keinen Fall auf mir sitzen lassen!!

Denn wenn im kaufvertrag eindeutig Unfallfrei steht, so hat man dich eindeutig betrogen!!! Ich würde noch einmal ein freundliches Gespräch mit dem Besitzer des Autohauses bzw. dem Leiter der Niederlassung suchen,und meinen Standpunkt nochmal zum Ausdruck bringen!!! Falls dass nicht hilft, einfach mal direkt bei BMW in München anrufen, und über die machenschaften dieses Händlers berichten!!

Und wenn alle Stricke reissen: Ab zum Anwalt! Dass macht zwar keiner gern, aber sich so übers Ohr hauen zu lassen würde ich mir nicht gefallen lassen!!!

Also da du den Wagen ja beim freundlichen gekauft hast und ich hoffe mit nem richtigen Kaufvertrag, sollte da drin stehen unfallfrei!

Da BMW den Schaden verschwiegen hat und das ja auch zugegeben hat kannst du die vor Gericht richtig fertig machen.

So weit ich weis ist das also Betrug! Wie das nun aussieht ob du das Geld komplett wiederbekommst oder sonst was weis ich nicht. Geh auf jedenfall zu einem Anwalt. Hallo es geht um 10000 Euro!

Und das Recht ist 100% auf deiner Seite.

Hoffe bist rechtschutzversichert!

MFG Angelo

Themenstarteram 9. Juni 2004 um 19:08

Das beschriebene Angebot stammt vom Verkaufsleiter der BMW Niederlassung Essen. Die bewegen sich keinen Meter.

Der Tip sich an die Münchner zu wenden ist gut. Danke. Werde auch dort meinen Fall schildern.

Gruß blackwolf56

Ich würde in München anrufen und auf jedenfall auch einen Anwalt einschalten. Allein das kann schon bei dem Auohaus das einlecken verursachen.

Themenstarteram 9. Juni 2004 um 19:21

Einen Kaufvertrag im klassischen Sinne wie beim Gebrauchtwagenkauf gibt es nicht.

Es ist genau wie beim Neuwagenkauf abgelaufen. Bestellung, Auftragsbestätigung und Rechnung. Die Unterlagen sind identisch zum Neuwagen. Es ist lediglich als "Vorführfahrzeug" beschrieben.

Gruß blackwolf56

Also ich würde sagen das ein Neuwagen ja keinen Unfallschaden haben kann ist das das zugeständniss das der Wagen frei von sowas ist.

Wie gesagt schnell zu nem Anwalt!

hmm also wenn hinten links nur was eingedrückt war und lackiert werden musste ist es doch kein unfallwagen?!!

ich glaub das kann man im kaufvertrag als unfallfrei bezeichnen?!

ist zwar ärgerlich und die niederlassung hätte dies beim kauf natürlich auch erwähnen müssen!!

aber ich glaub da kommt man bei nem rechtsstreit nicht weit...

der wertverlust ist natürlich heftig in den 7 monaten aber nicht zum großteil auf den "unfallschaden" zurückzuführen denke ich...

also ich würd ja einfach fragen ob sie dir die neu lackierten teile nochmal "besser" lackieren sodass da kein farbunterschied mehr ist...

am 9. Juni 2004 um 19:37

Hi

Ich bin der gleichen Meinung wie Feldtins. Lass untersuchen, ob es Schäden am Fahrwerk gab. Wenn nicht, dann würde ich verlangen, dass die Ecke richtig repariert bzw. lackiert wird. Wenn nur der Kotflügel eingedrückt wurde, dann ist es kein Unfallwagen.

Themenstarteram 9. Juni 2004 um 19:37

Zitat:

Original geschrieben von Feldtins

hmm also wenn hinten links nur was eingedrückt war und lackiert werden musste ist es doch kein unfallwagen?!!

ich glaub das kann man im kaufvertrag als unfallfrei bezeichnen?!

ist zwar ärgerlich und die niederlassung hätte dies beim kauf natürlich auch erwähnen müssen!!

aber ich glaub da kommt man bei nem rechtsstreit nicht weit...

der wertverlust ist natürlich heftig in den 7 monaten aber nicht zum großteil auf den "unfallschaden" zurückzuführen denke ich...

also ich würd ja einfach fragen ob sie dir die neu lackierten teile nochmal "besser" lackieren sodass da kein farbunterschied mehr ist...

Aber wenn ich den Wagen irgendwann verkaufe, muß ich diesen Schaden doch angeben. Sonst gelte ich als Betrüger. Außerdem wird der Verkaufswert mit Schaden erheblich geringer sein als ohne.

Gruß blackwolf56

am 9. Juni 2004 um 19:38

boah, also ich glaube ich wäre da keine 5 min ruhig geblieben. Ich hätte den knallhart ins Gesicht gesagt entweder ein traumhaftes Angebot auf einen Neuwagen (ohne große Zuzahlung) oder ne Anzeige wegens Betruges (Polizei + Anwalt).

wie schon gesagt wurde, Anwalt einschalten und den guten Mann mal machen lassen. Ich würde das keinesfalls auf mich sitzen lassen und entsprechend Klagen. Schadensersatz nicht vergessen!!!

Ich glaub ich wär so stinksauer.......

Wünsche Dir viel Glück. Vielleicht lenkt ja noch Dein BMW Händler ein und schlichtet den eindeutigen Betrug mit einem _traumhaften_ Angebot für Dich. ach so, 10% sind nicht die Welt heutzutage! Das bekommt man selbst ohne zu verhandeln und wie schon gesagt wurde an fast jeder Ecke!

 

viele grüße,

Steffen

Jeder schaden am Wagen muß beim Verkauf angegeben werden! Auch so sachen wie beim Parken sich mal schnell die Seite eindrücken!

Zitat:

Original geschrieben von blackwolf56

Es ist genau wie beim Neuwagenkauf abgelaufen. Bestellung, Auftragsbestätigung und Rechnung. Die Unterlagen sind identisch zum Neuwagen. Es ist lediglich als "Vorführfahrzeug" beschrieben.

Ein Unfallschaden ist ein schwerwiegender Mangel und muss im Kaufvertrag festgehalten werden. Ist dies nicht geschehen handelt es sich um arglistige Täuschung und berechtigt den Käufer zur Wandlung oder Wertausgleich.

Es gab sogar schon ein Urteil, wo die Unterschlagung des Kriterium EU-Import zu Schadenersatzzahlungen führte. Und das ist noch nicht mal ein materieller Schaden!

@bmw-zeichen-nick ;)

danke dass du meiner meinung bist :D

 

hmm also sowas muss man (bin mir ziemlich sicher) nicht angeben. sollte man natürlich wenn man ehrlich ist!!!

aber n unfallwagen ist das ja noch lange nicht! das ist ja erst der fall wenn was verzogen ist, er auf der richtbank war, geschweißt wurde etc., aber nciht wen nur hinten links ein blechteil ausgetauscht und lackiert wurde!

wie gesagt, ich würd mich auch ärgern an deiner stelle, die niederlassung hat sich auf jeden fall nicht richtig verhalten!!!

aber ich denke sie werden dir schon entgegenkommen, und gleich ans verkaufen/tauschen zu denken halte ich für übertrieben...

 

by the way: ich hatte im august mit unserm auto (320d touring, EZ 02/02 nen auffahrunfall.

hmm brauch ich ja jetzt nicht auszuführen wie blöd ich war ;), aber auf jeden fall hats heftig gekracht und es waren einige tausend euro schaden. das is dann tatsächlich n unfallwagen :(! aber vaddern hat's halbwegs locker genommen und man sieht und merkt beim fahren auch nix!

nur gut dass das nich mit meinem (316i coure e36) passiert ist, der is nämlich nur teilkasko und das wärs dann gewesen...

 

naja, das wars mit der laberei ;)!

gruß, Jan

Sind die in Essen weich in der Birne.

Verkaufen einen Vorführwagen mit einem kapitalem Unfallschaden noch dazu nicht fachmännisch instandgesetzt und stellen sich dann noch stur.

Als mir mal mein E36 in der NL bei der Inspektion ma Unterboden beschädigt wurde. Hat der Meister die halbe Werkstatt rund gemacht und anschließen wurde der Schaden am Freitag nachmittag innerhalb 1er Stunde beseitigt. Ich kann gar nicht mehr zählen wie oft die sich entschuldigt haben.

So nun zum sachlichen Teil.

Der verkaufte Gegenstand wurde asl Unfalfrei verkauft. Da dies wieder des Wissens des Verkäufers war spricht man von arglistiger Täuschung.

Für eine BMW NL ist dies schon ein Imageschädigender Vorwurf sondergeichen, baut man doch grad als NL auf ein besonderes Vertrauen der Kunden.

Deine Forderung sollte sein Rückgängigmachung des Kaufvertrages ohne Wertminderung.

Das heiß der Vertag wird aufgehoben, Du erhälts das volle Geld und die NL den Wagen.

In diesem Falle wichtig wäre ein Gutachten und am Besten einen Beweis für die Beschädigung.

Hattest Du einen Zeugen als der Meister den Schaden zugab?

Wenn Du es auf keinen Rechtsstreit ankommen lassen willst, dann geh mit der Geschichte zu Autobild.

Die werden sich freuen und ich denke die NL ist sehr schnell verhandlungsbereiter.

 

Auf keinen Fall würde ich bei so einem Skandal die Samthandschuhe anziehen.

Gruß Oerek

P.S. denk auch drann Deine Auslagen die Du durch die Geschichte hattest bis auf den Cent geltend zu machen.

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