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Ein paar Fragen zum MK4

Ford Mondeo Mk4 (BA7)

Hallo,

habe seit Dienstag meinen neuen MK4 Titanium X Tunier und bin absolut begeistert.

Das einzige was mich stört ist eigentlich nur, das die abnehmbare Hängerkupplung keinen festen Platz unter der Kofferraummatte hat.
Wie ich das Auto übergeben bekam, lag Sie in einem blauen Nylonsack mit einem Haltegurt an den Verzurrösen festgemacht im Kofferraum. Daraufhin fragte ich den FFH ob das wirklich sein ernst wäre und er war ein bisschen Sprachlos....
Unter der Matte sind die Hartschaumformlinge, in welche die Kupplung ohne weiteres hätte integriert werden können!

Aber das trübt meinen Spaß an dem Auto überhaupt nicht!!!
Bisher war ausnahmslos jeder, der sich das Auto angeschaut hat, begeistert. Meistens kam der Spruch: Da hat Ford ja mal einen absoluten Hammer hingestellt! Die Ausstattung ist ebenfalls super ( Titanium X, Panther Schwarz mit 17" Y-Felgen, sowie Sony CD6 und Bluethooth Telefon +Ladeschale (habe bereits 3 Handys angemeldet, funzt super..man kann sogar während ein Handy schellt auf dieses im Menü wechseln und annehmen..!) schwarze Scheiben mit zus. Rollos, silb. Dachreling (Chrom währe schöner gewesen) Niveaureg., aAHK...

Eine Frage an die Gemeinde: Wo kann ich sehen, wenn das Auto den DPF ausbrennt? Gibt es irgendwo eine Meldung..?

und:
Wer hat Erfahrung mit einer günstigen Leistungssteigerung...?

Ach so: Ausgegangen ist er mir auch schon, allerdings denke ich, hatte das mit der Servolenkung zu tun, da ich bis Anschlag im Standgas eingeschlagen hatte.

Der neue Schlüssel hat ein Super-design (meine Meinung..)
Der Vorführwagen hatte einen anderen Schlüssel (ist aber auch nicht sooooo wichtig....)

Gruß Micapetrol

26 Antworten

Zitat:

Es ist verboten mit einer abnehmbarer Anhängerkupplung rumzufahren.

??

😉 Wo bitte steht das denn? In meiner Betriebserlaubnis jedenfalls nicht.

Der Unterschied zwischen fester und starrer Kupplung besteht doch einzig darin, dass ich meinen Wagen "cleanen" kann, wenn es mir optisch zu blöd ist mit Kupplung rumzufahren. An der Positionierung, der Festigkeit und dem Verwendungszweck gibt es sonst keinen Unterschied.

Ich kann mir auch nur schwer vorstellen das bei einer Polizeikontrolle ein Beamter auf die Knie fällt und einen Strafzettel ausstellt, nur weil es sich um die abnehmbare Version einer Kupplung handelt. Das macht ja nun irgendwie so gar keinen Sinn und wäre obendrein sowas von lächerlich.

Einzig - es bestünde die Möglichkeit das eine nachgerüstete AHK das amtl. Kennzeichen verdecken würde - beides ist hier aber nicht der Fall.

Zitat:

Wenn dir einer hinten draufährt bekommst du eine Mitschuld

Ja - und demnächst dann auch noch nach Farbe. Rote Autos tragen 25%, blaue 37,6% und schwarze 90%.

Ab 07.03.2008 dürfen alle Rentner bei Rot über die Strasse gehen, ab 07.06. müssen sie!?

Weil ich eine Anhängerkupplung am Auto habe, nehme ich einer auffahrenden Triefnase auch noch einen Teil der Schuld ab - so weit kommt das noch.

Ob das so in den Versicherungsunterlagen bzw. Vetragsbedingungen steht?

Da könnte man glatt noch einen draus drehen, welches Markenemblem am Heck wegen schlechter Erkennbarkeit mehr Auffahrunfälle verursacht.

Hallo zusammen, bitte nicht immer übertreiben😉

Hier ein Statement vom ADAC zu diesem Thema:

Zitat: ------------------------------------------
vielen Dank für Ihre Anfrage.

Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, die vorschreibt, dass bei einem Pkw mit abnehmbarer Anhängerkupplung die Anhängerkupplung bei Fahrten ohne Anhänger immer abgenommen werden muß. Nach den dem ADAC vorliegenden
Informationen gibt es derzeit auf dem Markt auch keine abnehmbare Anhängerkupplung, bei der im Rahmen der Betriebserlaubnis eine Abnahme bei
Fahrten ohne Anhänger vorgeschrieben oder empfohlen ist.

Bei einem Unfall kann es allerdings durchaus dazukommen, dass durch eine vorhandene Anhängerkupplung am gegnerischen Fahrzeug ein größerer Schaden entsteht. Unter dem Gesichtspunkt der Erhöhung der Betriebsgefahr ist daher
nicht auszuschließen, dass ein Gericht, obwohl eine Abnahmeverpflichtung die abnehmbare Anhängerkupplung per Gesetz nicht besteht, ein Mitverschulden des
Kraftfahrers annimmt. Der Juristischen Zentrale des ADAC liegen einschlägige Urteile bislang nicht vor.

Wir hoffen, Ihnen mit dieser Auskunft etwas weitergeholfen zu haben und verbleiben

mit freundlichen Grüßen

Kai Thiele
Juristische Zentrale - RechtsService
ADAC e.V., Am Westpark 8, 81373 München

Zitat:

Original geschrieben von Mondeo MK4



Zitat:

Es ist verboten mit einer abnehmbarer Anhängerkupplung rumzufahren.

Ich kann mir auch nur schwer vorstellen das bei einer Polizeikontrolle ein Beamter auf die Knie fällt und einen Strafzettel ausstellt, nur weil es sich um die abnehmbare Version einer Kupplung handelt. Das macht ja nun irgendwie so gar keinen Sinn und wäre obendrein sowas von lächerlich.

Hallooooo...du wohnst hier in Deutschland!!!! Was in der StVo ist nicht lächerlich????😕

der wanner

Zitat:

Original geschrieben von Loddar



Zitat:

Original geschrieben von micapetrol


Kein Problem......
Den habe ich auch. Frage: Hast du schon mal probiert das Auto damit aufzuschließen?😕
Viel Spass dabei.😁

ja, habe ich gemacht - deine frage zielt sicherlich auf den kleinen schlüsselkopf hin und die fingernägel, welche kaputt gehen :-)

das kannste umgehen, wenn du den schlüssel ins schloss steckst, dann nimmst du den leeren schachtkopf (bessere beschreibung fällt mir nicht ein) und viola du hast nen 1a hebel um aufzuschließen.

ich mach mal nen foto

ps: ob ich jetzt mi ahk fahre oder ohne ist für mich nicht der aufreger - nur es soll ja schon hersteller geben die ein schwenkbares system haben :-) da ist das rein uns raus auch nicht so nervig - aber das ist ein anderer thread

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@coestar

Super Idee!!

Steht mit Sicherheit nicht in der Anleitung, oder?

Gruß Micapetrol

Hallo,

----Fahren mit abnehmbarer Zugvorrichtung----

Die Polizei beruft sich auf die (stvzo §30c).
Und somit ist man drann.
Aus die Maus.

Gruss
Radeldealer

@micapetrol:

hmm - keine ahnung - habe meinen wagen noch keine woche und zu meinem ärger habe ich zurzeit noch keinen blick in die betriebsanleitung geworfen - spricht ja auch irgendwie für ford - autodidaktisch nennt man sowas oder nicht? 😁

aloah und noch nen schönen pokalabend

Das doch nur der Not-Schlüssel um das Auto
(bei leerer Batterie) von aussen öffnen zu können!

Bei defekten Startknopf musst die Blende abnehmen und
den kompletten Schwarzen "Klotz" benutzen...
Der einzelne Schlüssel funzt da nicht...

cu
Patrick

Ps: Der Schlüssel is ab Modelljahr 2008 Serienmäßig
beim Mondeo, ob`s das auch bei den anderen Modellen
gibt weiß ich leider auch nicht...

Zitat:

Die Polizei beruft sich auf die (stvzo §30c).

Und somit ist man drann.

So, nachdem ich mich gerade bei Frontal im ZDF bewundern durfte und von Sarkasmus nie genug bekomme, hab ich gleich noch bessere Dinge auf Lager.

Die Außenspiegel kann ich auch elektrisch anklappen und wenn sich ein Fußgänger am geparkten Auto stößt wäre ich wohl auch dran? Ist ja anklappbar und damit ein vermeidbares Verletzungsrisiko, oder?

Die AHK hat eine Betriebserlaubnis und gehört zur Werksausrüstung des Fahrzeugs. Ich kann ja zur Not ein rotes Fähnchen dranhängen, dann bin ich auf der sicheren Seite ;-))

Ich hab das Auto mit montierter AHK ausgeliefert bekommen. Muß ich meinem Händler nun den Vorwurf machen, mir damit ein nicht der StVO entsprechendes Fahrzeug auf die Strasse gestellt zu haben? Sicher nicht!

Dabei fällt mir ein - ist die Dachantenne eigentlich in die Gesamtabmessungen des Fahrzeugs eingeflossen? Ist ja auch so ein überstehendes Teil.

Fliegt bei einem Unfall jemand über das Dach (und überlebt die Antenne) - ich hab die Reeling drauf - ist das nicht auch ein kritischer Punkt?

Zitat:

dass durch eine vorhandene Anhängerkupplung am gegnerischen Fahrzeug ein größerer Schaden entsteht

Hm vielleicht das der Kühler des Hintermannes nicht nur aus der Verankerung reißt (und dann eh hinüber ist), sondern zusätzlich noch ein Loch bekommt?

Man könnte auch dahingehend überlegen, dass eben genau umgekehrt das Fahrzeug mit AHK den größeren Schaden nimmt.

Da geht der Stoß nämlich nicht zuerst auf Plastikteile und Blech, sondern wird unmittelbar auf tragende Teile übertragen.

Das ist doch Erbsenzählerei und solange mich als Fahrzeugführer weder eine eingeschränkte Betriebserlaubnis, noch eine Vorschrift oder sonstige Dinge auf ein bewusstes Vergehen hinweisen, zerbreche ich mir darüber auch nicht den Kopf.

Ich fahre seit Jahren mit AHK, abnehmbar und auch starr und mich hat noch niemand deswegen an die Wand gestellt und ich werde das auch weiterhin so handhaben.

Sorry für meine eigenartige Wortwahl, bei solchen Themen kann ich nur schwer an mich halten - ist ned bös gemeint.

Ist schon viele Jahre her aber während des Studiums (Elektrotechnik) hatten wir u.a. auch die Möglichkeit Privatrecht und Strafrecht als Wahlfach zu belegen. Wurde von einem Amtrichter abgehalten, war recht unterhaltsam 😁.
Jedenfalls war seine damalige klare Aussage: Wer sein Auto auch nur auf öffentlichem Grund abstellt nimmt bereits am Strassenverkehr teil und stellt somit eine Gefährdung dar. Würde ein Fussgänger gegen das geparkte Auto rennen so hätte de jure der Fahrer den Fussgänger gefährdet und wäre ggf. schadenersatzpflichtig. Zwar beruhigte er uns das die tatsächliche Rechtsprechung i.A. etwas anders aussieht 😉, man sieht aber welche Stilblüten bei wortgenauer Auslegung von Gesetzestexten auftreten können. Weiteres Beispiel: Einen Unfall ohne eigene Schuld gibt es nicht da alleine das Bewegen eines Fahrzeugs ein Unfallrisiko birgt! Ausnahme: Urplötzlich fällt einem aus einem Baum ein Elefant aufs Dach, damit muss man tatsächlich nicht rechnen...😁 😁 😁

Gruss
Toenne

bezieht sich der neue schlüssel eigentlich nur auf das key-free system oder wie wollen die da bei normaler zündung nen klappschlüssel raus machen 😁 oder ist der dann wieder starr?

Toenne hats erfaßt ! Von einem Auto geht generell eine Gefahr aus. Und ja - Du bist auch dann dran, wenn Deine Antenne mal das Dach verlassen würde und einen Fußgänger verletzt. Das gleiche gilt für den Außenspiegel, der andere verletzen kann, wenn er nicht ordungsgemäß angebracht ist. Ordnungsgemäß ist also auch die AHK anzubringen. Nicht angehalten oder bestraft zu werden heißt doch gar nichts. Oder fährst Du immer brav 50 in der Stadt ? Nur weil du nicht angehalten wirst, wird sich das Recht dadurch nicht ändern. Schneller fahren steht unter Strafe und dabei Unfall bauen unter Verlust von Versicherungsschutz. Die Versicherer sind übrigens gar nicht zimperlich, irgendetwas nicht anzuerkennen, weil es vielleicht aus unkorrekter Verwendung zu Schäden gekommen ist.
Der Jurist vom ADAC hat nur herrschende Rchtsauffassung wieder gegeben - die Argumente dagegen interessieren die Juristen nicht und die Versicherer schon mal gar nicht ! Das aufgezeigte Risiko ist einfach existent so wie er es geschildert hat !

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