Eigenes Öl und ZK bei Inspektion 2 (keine Garantie?)
Hallo,
habe mir bei meinem örtlichen BMW Händler einen Termin für die Inspektion 2 geben lassen.
Inkl. Prüfarbeit bezüglich des von mir bemängelten Leistungsverlusts beläuft sich das ganze auf 558 Euro inkl. Teile und MwSt.
Wenn ich Öl und Zündkerzen selbst mitbringe beläuft sich das alles nur auf 320 Euro inkl. MwSt.
Natürlich erscheint mir das selbst mitbringen durch aus attraktiver, wenn nicht noch diese Zeile in der Email gestanden haette:
"bei möglichen Folgeschäden wie z.B. ein Motorschaden haben sie keine Garantie"
Bei Mobil 1 Öl und NGK Platinum Zündkerzen sollte hier doch nichts passieren oder?
Was empfehlt ihr mir?
Gruss
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Kevcali
...Geiz ist geil und wir alle schaufeln unser eigenes Grab... Unser Lebensstandard wird immer grösser und weil es wir uns eigentlich gar nicht leisten können, machen wir alles nach "Do it yourself" Methode und irgendwann geht die ganze Dienstleistungbranche den Bach runter.....
Besonders albern wird das ganze, wenn hier heiß diskutiert wird, welches Gewindefahrwerk man unbedingt haben muß, welche Hühnerleiter auf dem Kofferraumdeckel, Schwellerbeleuchtung, 25-Zoll-Felgen mit 275ern Reifen (natürlich nur mit Kotflügelrausbeulen), aufgepappte M3-Kiemen, Antennenattrappen oder sonstigen Kitsch, und dann kein Geld mehr hat für einen vernünftigen Ölwechsel, der sowieso nur alle zigtausend Kilometer mal anfällt. Dem Klischee des "typischen" 3er-BMW-Fahrers wird hier vortrefflich gedient *g*
91 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Bajazzo39
Was sagt denn eigentlich Dein Bäcker, wenn Du ihm das Mehl für Dein Brot selbst mitbringen willst?
ich heisse müller - daher stellt die lieferung von mehl grundsätzlich sicher kein problem dar 🙂 🙂
Gruß,
Kai
Zitat:
Original geschrieben von KaiMüller
ich heisse müller - daher stellt die lieferung von mehl grundsätzlich sicher kein problem dar 🙂 🙂Zitat:
Original geschrieben von Bajazzo39
Was sagt denn eigentlich Dein Bäcker, wenn Du ihm das Mehl für Dein Brot selbst mitbringen willst?Gruß,
Kai
Na, dann kommt eben ein anderer Kunde zum Bäcker, der Müllers Mehl nicht will, sondern sein eigenes. Auch da wird der Bäcker sagen: back dir dein Brot doch selbst.
richtig- das ist die von mir angesprochene abschlussfreiheit im rahmen der privatautonomie, der angebotene werkvertrag wird also abgelehnt....
da aber nunmal der kfz-werkstattmarkt ein völlig anderer ist als der markt der backwarenproduktion ist das wohl kaum vergleichbar...
und hat auch nichts mit der gewährleistungspflicht oder des ungültigen auschlusses per nachrtrag derselben zu tun (nach der der TE gefragt hat)
WENN sich der bäcker nämlich mein öl, äh mehl 🙂 geben lässt habe ich einen anspruch darauf, dass das brot auch schmeckt und ich mir keine lebensmittelvergiftung beim verzehr zuziehe.. egal was er evtl. auf seine rechnung schreibt
Gruß,
Kai
@kai ;D
just ignore it...
the man mix apples with pears
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Zitat:
Original geschrieben von KaiMüller
...WENN sich der bäcker nämlich mein öl, äh mehl 🙂 geben lässt habe ich einen anspruch darauf, dass das brot auch schmeckt und ich mir keine lebensmittelvergiftung beim verzehr zuziehe.. egal was er evtl. auf seine rechnung schreibtGruß,
Kai
blabla.... weiße erst mal nach, daß Dein Mehl auch zum Verzehr geeignet ist. Das kannst Du nicht, da Du auch nur glauben kannst, was auf der Packung steht. Wenn Du flotten Otto bekommst von dem Brot, dann würde der Bäcker gute Karten haben, das auf Dein weißes Pulver zu schieben. Der Bäcker muß nur für die ordnungsgemäße Verarbeitung haften. Informier Dich lieber mal richtig im BGB, bevor Du solche Unfug schreibst.
um wieder zum eigentlich thema zu kommen...
als nachweis reicht voll und ganz ein verschlossenes original-gebinde des öls mit entsprechender freigabebezeichnung (z.b. ll-01), sollte es zum schaden kommen muss die werkstatt beweisen, daß es kein original öl war, ich das gewusst habe (also bösgläubig war) UND der schaden darauf zurückzuführen ist,
nicht ich muss mich entlasten, sondern die werkstatt muss mich BELASTEN... und das wird ihr schwerfallen
und beim werkvertrag wird nicht die ordentliche verarbeitung vereinbart, sondern das ERGEBNIS!
und darauf habe ich einen schuldrechtlichen anspruch, sollte das der werkstatt mit dem gelieferten material nicht möglich sein, hat sie die möglichekit den werkvertrag abzulehnen (schon mehrfach angesprochen)- und diese beurteilung unterliegt denen- die sind schliesslich die fachleute und müssen sich mit öl auskennen
nochmal, WENN sie das öl annehmen haben sie genau die gleichen verpflichtungn wie mit ihrem eigenen öl- und daran ändert keine klausel etwas
Gruß,
Kai
Zitat:
Original geschrieben von mz4
@kai ;D
just ignore it...
the man mix apples with pears
hast Du was geraucht?
Und was sagt uns die ganze Geschichte nun??
Der wo sein eigenes Öl mitbringen will,der soll das tun und der wo es nicht möchte,der soll es sein lassen.
So,ich geh jetzt zum Bäcker und kaufe Brot 😁
Zitat:
Original geschrieben von Neo the Hacker
Kann mir noch jemand meine Frage von der ersten Seite beantworten?
Klar ist es sinnvoll,das Kühlwasser nach einer gewissen Zeit zu wechseln. BMW gibt dafür 4 Jahre an.Ich habe dafür knapp 70€ bezahlt. Das ist gut investiertes Geld.Verstehe das sowieso nicht,das es Leute gibt,die das für unnötig halten,aber beim Öl dann alle 10000KM wechseln.
Naja meiner will 100 haben, find das immer krass wie stark die Preisunterschiede da sind. Werde mich mal bei anderen Händlern umhören was die für den Wechsel nehmen. Danke auf jedenfall für deine Antwort. Wie sieht es nun weiter mit der Frage aus ob es sinn macht ZK selbst zu verbauen oder ob es bei der Inspektion ehh mitgemacht wird da immer ein fester satz dafür berechnet wird?
MFG
Neo
Zitat:
Original geschrieben von KaiMüller
um wieder zum eigentlich thema zu kommen...
als nachweis reicht voll und ganz ein verschlossenes original-gebinde des öls mit entsprechender freigabebezeichnung (z.b. ll-01), sollte es zum schaden kommen muss die werkstatt beweisen, ...........und beim werkvertrag wird nicht die ordentliche verarbeitung vereinbart, sondern das ERGEBNIS!.....
Du schreibst vielleicht einen Mist..... lies Dir mal Kapitel 3.2 und 3.3 durch:
www.kfzgewerbe.de/_downloads/40433.pdf
Du schließt doch hier mit der Werkstatt quasi einen Werkvertrag über eine Dienstleistung, und nicht über eine Mangelbeseitigung im Allgemeinen!!!!
Ich weiß ja nicht, mit was Du Dein Geld verdienst, aber von Vertragsrecht hast Du keine Ahnung!
Zitat:
Original geschrieben von Neo the Hacker
Kann mir noch jemand meine Frage von der ersten Seite beantworten?
na klar: bei mitgebrachtem Material hast Du nur Gewährleistung auf die sachgemäße Durchführung der Arbeitsleistung, jedoch nicht auf die Mängelfreiheit des Materials.
Ich rate Dir also davon ab, da Du im Schadensfalle der Dumme sein wirst.
Hallo,
wenn ich ne Werkstatt hätte und dann kommt da ein Kunde an und bringt Öl mit, erzählt mir dann auch noch, das er Zündkerzen, Luftfilter, Microfilter und Spritfilter schon gewechselt hat, dann würde ich das auch schriftlich festhalten und keinen Stempel ins Serviceheft geben, da die Inspektion als solches ja nicht durchgeführt wurde, sondern nur ene Ölwechsel. Die Wekstatt kann ja dann nicht mehr nachvollziehen, ob derjenige, der den ganzen Mist verbaut hat auch ordentlich gearbeitet hat. Ich kann das schon verstehen, das sich eine Werkstatt absichern will, in Zeiten, wo jeder alles für jeden Furz reklamiert. Öl mitbringen sollte schon gehen, mach ich auch. Ich bin aber Fair geblieben - habe meine Werkstatt gefragt, ob die den Preis halten können, nach dem wilden Kopfschütteln hab ich dann gesagt, das Öl im Kofferraum steht, den Rest lasse ich da wechseln (bis auf ZK, hab ja nen Diesel), soviel Preisunterschied ist da bei Luftfilter, Spritfilter, Microfilter z.B. nicht.
Gruß
Dirk
PS: auch eine Werkstatt muß überleben können.