eben ist mir an der ampel jmd drauf gefahren, keine polizei gerufen

BMW 5er E39

hallo zusammen,

hätte gerne mal zu folgenden sachverhalt eure meinung gewusst.

meine freundin war heute mit meinem auto unterwegs und da fuhr ihr an der ampel eine junge frau rein ( mein schönes auto🙁 )

auf den ersten blick ist wohl nichts zu sehen (allerd. war es schon leicht dunkel). die polizei wurde nicht gerufen sondern die personalien getauscht. die junge frau versprach den schaden ihrer versicherung zu melden. meine freundin haette von MEINER versicherung aus eig. gar nicht mit meinem wagen fahren duerfen, da nur fahrer ab 25 versichert sind. nun meine frage:

1. wäre es ueberhaupt ratsam gewesen die polizei zu rufen oder haette es hier eher ein schuss nach hinten werden können ?

2. wie realistisch seht ihr meine chancen nun doch den schaden SO reguliert zu bekommen als haette die polizei den unfall aufgenommen ?

meine bedenken sind, eben dass wenn ich nun zum gutachter gehe, und dieser (auch vllt. schon kleine vorschäden) entdeckt oder evtl. sogar die stosstangenaufhaengung etwas abbekommen hat, und ich mit dem sicher nicht ganz guenstigen kostenvoranschlag an den unfallverursacher herantrete, der kommentar kommt, "von wegen 1000 euro, da war ja nicht mal ein kratzer zu erkennen".

was haltet ihr davon ? wie würdet ihr nun vorgehen ? selbst wenn ich den schaden nicht komplett beheben lassen wuerde, freut man sich ja dennoch auf den ein oder anderen hunderter der anderen versicherung ?!

danke und gruß KIK

15 Antworten

Also du hast erst mal zwei Möglichkeiten:
A) du trittst den Schaden an deine Werkstatt ab. D.h. die kümmern sich um die ganze Abwicklung mit der gegnerischen Versicherung, du gibst den kaputten Wagen ab und kriegst ih repariert wieder. Soweit so gut. Du siehst dann natürlich keinen Euro on der Versicherung. Die Geltendmachung eines Nutzungsausfalles wäre mit der Werkstatt dann abzuklären, denn wenn du den Schaden abtrittst, dann in der Regel auch den Anspruch auf Nutzungsausfall denn fast immer wird dir die Werkstatt einen Ersatzwagen stellen dessen Kosten sie mit der Versicherung verrechnet

B) du machst das selbst und solltest folgendes tun
- der gegnerischen Versicherung schriftlich anzeigen, daß ihr Versicherungsnehmer sowieso bei dir enen Schaden verursacht hat und du deshalb demnächst mit Ersatzansprüchen kommen wirst
- selbst einen Gutachter beauftragen. Vorsicht! Die gegenerische Versicherung wird evtl. versuchen dir einen ihrer eigenen Gutachter vorbeizuschicken. Du mußt das nicht akzeptieren, aber wenn doch, dann gibts ein Gutachten (von einem in der Regel vereidigten Sachverstädigen) und wenn dir das Ergebnis nicht behagt, dann geht das Theater los mit Gutachten und Gegengutachten usw. Also besser ist, wenn du zuerst und umgehend einen Gutachter deiner Wahl bestellst.
- wenn der Schaden per Gutachten feststeht, dann kannst du entweder reparieren lassen und die Rechnung als Beweis für die erfolgte Repararur mit einrechen und kriegst die Reparaturkosten plus deinen weiteren Schaden ersetzt oder du rechnest nach Gutachten ab, d.h. du kriegst die geschätzen Reparaturkosten minus die Mehrwertsteuer plus den weiteren Schaden
- als weiteren Schaden kannst du noch geltend machen: Nutzungsausfall bzw. Mietwagen für die Reparaturzeit (gemäß Gutachten - bei ner Stoßstange sind das wohl kaum mehr als 2 Tage), Kostenpauschale für Porto, Tl, etc. 30 Euro wird meist anerkannt. Wenn du mehr verlangst kommts auf die Versicherung an, weitere Sachschäden soweit entstanden und nachgewiesen (z.b. beschädigte Ladung im Kofferraum), medizinische Behandlungskosten bei Personenschäden
- außerdem natürlich Anwaltskosten sofern du vorziehst einen solchen einzuschalten, was manchmal selbst bei kleinen Schäden Sinn machen kann. Ich hatte vor ca 1 1/2 Jahren einen Unfall und wollte meinen Schaden selbst abwickeln. Der Schadensmanager bei der gegenerischen A...... Versicherng erklärte mir dann nach etlichen Nachfragen und Mahnungen und bereits verstrichenen 8 Wochen, daß sich die Fälle auf seinem Schreibtisch häufen und er mir keinen Termin für eine Regulierung des Schadens nennen könne. Nachdem ich dann einen Anwalt hinzuzog ging alles binnen 2 Wochen über die Bühne.
- Ach ja, ich hatte natürlich nach 2 Wochen ohne Regulierung den Versicherer schriftlich in Verzug gesetzt und für die restliche Bearbeitungzeit Verzugszinsen gefordert und schließlich auch erhalten.

Und weil das ja verboten ist, bitte ich dich noch ausdrücklich darum, das alles jetzt nicht als direkte oder indirekte Rechtsberatung in irgendeiner Form aufzufassen.

gruß
ghm

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