Ebay Problem :((((

BMW 3er E36

Hallo Leute!

Mal wieder ein Ebay Problem 🙁 Gehört zwar nicht ganz hier hin, aber vielleicht kann mir ja doch jemand weiter helfen. Weiss net, wo ich sonst fragen kann. Ebay selbst ist ja keine Hilfe.

Ich hab am Sonntag einen Artikel verkauft. Der Käufer schrieb mir nach Auktionsende, dass er das Geld an Iloxx Treuhandservice überweisen will... Erst nach Freigabe durch den Käufer würde ich das Geld erhalten.

In meiner Auktion steht aber, dass ich sowas nicht mache! (Nicht weil meine Ware schlecht, gefälscht oder sonstwas ist, sondern weil es heutzutage soviele Menschen gibt, die IMMER was auszusetzen haben).

Das schrieb ich auch dem Käufer. Und das in meiner Auktion steht, nur Barzahlung oder Überweisung auf mein Konto innerhalb 5 Tagen nach Auktionsende. (Innerhalb 5 Tagen auf mein Konto hätte ebenfalls mit dem Treuhandservice nicht geklappt).

Hab nochmalig angeboten die Sache "normal" ablaufen zu lassen, der Käufer wollte aber nicht.

Hab dann geschrieben, dass ich die Ware den 3 unterlegenen Käufern anbieten werde. Der Käufer meinte nur, er würde sich an Ebay wenden und abwarten was die dazu sagen...

Ich hab dann den Artikel den unterlegenen Bietern angeboten, am gleichen Tag (Montag) Kam noch der Kauf mit dem unterlegenen Bieter zustande. Am Dienstag war das Geld auf meinem Konto und am Mittwoch hatte der Käufer die Ware (zufrieden 😉 )

Nun hab ich eine negative Bewertung vom ursprünglichen Käufer kassiert 🙁

Was kann ich da machen? An Ebay wenden? Wohin? Interessiert die das überhaupt?

Bin sauer!!

Gruß
Frank

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von afgpower


warum flemmst du wegen 1. neg so rumm?

Hast Du eigentlich, seit Du hier registriert bist, schon mal einen Beitrag verfasst, der irgendwem weitergeholfen hat? 🙄

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Zitat:

Original geschrieben von esalet


Ich wurde einmal verarscht um 270Euro.

Ich kenn jetzt den konkreten Fall nicht, aber wenn man um sein Geld betrogen wird, kann man doch zur Polizei gehen!?

Oder werden solche Verfahren eingestellt?

Zitat:

Original geschrieben von Gerry08



Zitat:

Original geschrieben von esalet


Ich wurde einmal verarscht um 270Euro.
Ich kenn jetzt den konkreten Fall nicht, aber wenn man um sein Geld betrogen wird, kann man doch zur Polizei gehen!?
Oder werden solche Verfahren eingestellt?

War ich...Hab gleich eine Anzeige gemacht, aber meinst du ich hab je was gekriegt? Ich fürchte sogar, dass der Typ alles gelöscht hat, nachdem ich weg war...

Zitat:

Original geschrieben von M336



Zitat:

Original geschrieben von afgpower


warum flemmst du wegen 1. neg so rumm?
Hast Du eigentlich, seit Du hier registriert bist, schon mal einen Beitrag verfasst, der irgendwem weitergeholfen hat? 🙄

Geholfen eher nie. Aber beleidigt hat er schon oft. 🙄

Zitat:

Original geschrieben von digooless



Zitat:

Original geschrieben von M336



Hast Du eigentlich, seit Du hier registriert bist, schon mal einen Beitrag verfasst, der irgendwem weitergeholfen hat? 🙄
Geholfen eher nie. Aber beleidigt hat er schon oft. 🙄

Nennt man auch Unverhältnis. 😁

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Zitat:

Original geschrieben von afgpower


hat er eben pech gehabt gegen eine negativ bewertung kann man nichts machen!

Kann man ja offensichtlich schon,aber was erwarte ich von einem User wie dir,der nur aufgrund seiner unqualifizerten Kommentare und Ausdrucksweise ausm "Ghetto" Beachtung geschenkt bekommt (was ich garned nachvollziehen kann,dafür is mir meine Zeit zu kostbar).

Gelesen haste diesen Thread offensichtlich ned,sonst wäre dir aufgefallen,das Ebay das durchaus tut und bereits getan hat....

Zitat:

Original geschrieben von Compi316


Zum Thema wurde eigentlich alles gesagt. eBay wird die Bewertung so nicht zurück nehmen.

Kannst du hellsehen? 😕

Greetz

Cap

bei mir das selbe mit der schlechten bewertung.

hab ein radio verkauft. ich versende nur innerhalb deutschland. radio wird von einem porto gekauft und da ich nicht nach portugal versende oder sonst einem land (nur innerhalb deutschland) hat er mir eine negative bewertung gegeben. an ebay hab ich mich auch schon gewendet aber bis jetzt (zwei wochen her) nichts gehört.

mfg

Zitat:

Original geschrieben von DemoEIGHT


an ebay hab ich mich auch schon gewendet aber bis jetzt (zwei wochen her) nichts gehört.

mfg

Denen würde ich so lange auf den Sack gehen und mailen, bis die genervt meine negativen Bewertungen löschen. Zwischendurch würde ich auch noch zur Unterstützung Faxe und Briefe schreiben. 🙄

Hallo Herr xxx,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Sie haben uns mitgeteilt, dass Sie
sich mit dem Käufer "xxx" darauf geeinigt haben, die Transaktion
xxx nicht abzuschließen. Trotzdem hat Ihr Handelspartner für
Sie eine negative Bewertung abgegeben, die ungerechtfertigt ist und Sie diese entfernen lassen möchten.

Herr xxx, ich kann aufgrund Ihrer Argumentation sehr gut
nachvollziehen, wie ärgerlich diese Angelegenheit für Sie ist. Bei dem
Umgang mit Bewertungen handelt es sich nämlich um ein sehr sensibles
Thema. Gern erläutere ich Ihnen, warum die Bewertung nicht entfernt
wurde und was Sie noch tun können.

Grundsätzlich hatte Ihr Handelspartner das Recht, Sie zu bewerten. Dies
konnten wir ihm nicht verwehren. In dem Moment, in dem ein Angebot bei
eBay endet, kommt zwischen dem Verkäufer und dem Höchstbieter ein
Kaufvertrag zustande. Das Bewertungssystem bietet beiden Handelspartnern
die Möglichkeit, ihre Erfahrungen im Umgang mit anderen eBay-Mitgliedern
offen darzulegen und dient dem freien Erfahrungsaustausch.

Nur in Ausnahmefällen können Bewertungen von eBay entfernt werden. So
kann eBay eine Bewertung entfernen, wenn der Bewertungskommentar
persönliche Angaben über ein anderes Mitglied enthält, wie z.B. den
Namen, die Adresse, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse. Auch wenn die
Bewertung vulgäre, obszöne, rassistische, nicht jugendfreie oder im
strafrechtlichen Sinne beleidigende Bemerkungen enthält, wird eBay die
Bewertung entfernen.

Über die sehr begrenzten Möglichkeiten einer Bewertungsrücknahme oder
-löschung informieren Sie sich bitte auch unter diesem Link:

http://pages.ebay.de/help/tp/withdraw-feedback.html

Einen eindeutigen Verstoß gegen unsere Grundsätze und Richtlinien zur
Bewertungsabgabe, aufgrund dessen wir die von Ihnen genannte Bewertung
entfernen, konnten wir nicht feststellen.

Wir als eBay Mitarbeiter können nur entsprechend der eBay-AGB agieren,
dafür bitte ich Sie um Ihr Verständnis.

Ich kann es jedoch nachvollziehen, dass Sie als zuverlässiges
eBay-Mitglied ein einwandfreies Bewertungsprofil aufbauen und erhalten
wollen. Bitte bedenken Sie aber, Herr xxx, dass die meisten
Mitglieder auf den Gesamteindruck eines Bewertungsprofils achten. Wenige
negative Bewertungen fallen also in einem überwiegend positiven
Bewertungsprofil nicht ins Gewicht.

Sie haben aber bereits eine Antwort in dieser Bewertung hinterlassen.
Dadurch können andere Mitglieder Ihre Sichtweise des Geschehens
nachlesen und nachvollziehen, warum es zu dieser Bewertung gekommen ist.

Da die Bewertung, wie bereits erwähnt, so nicht entfernt werden kann,
können Sie gegebenenfalls doch noch versuchen, sich mit Ihrem
Handelspartner auf eine Überarbeitung zu einigen.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier:

http://pages.ebay.de/help/feedback/revision-request.html

Abgesehen einmal von der Bewertung Ihres Käufers versichere ich Ihnen,
dass wir auch prüfen, ob es Auffälligkeiten im Mitgliedskonto oder
Bewertungsprofil Ihres Käufers gibt. Das eBay-Sicherheitsteam kann
Mitglieder nach wiederholten Verstößen gegen die eBay-Grundsätze
verwarnen oder von der Nutzung des eBay-Marktplatzes ausschließen.

Herr xxx, seien Sie versichert, dass wir Sie als aktives und faires
eBay-Mitglied schätzen und gerade deshalb auf Ihr Verständnis für unsere
Vorgehensweise setzen.

Bitte zögern Sie nicht, sich erneut an uns zu wenden, wenn Sie weitere
Hinweise, Fragen oder Schwierigkeiten haben. Das eBay Sicherheitsteam
steht Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Ich wünsche Ihnen noch, trotz
aller Unannehmlichkeiten, einen schönen Tag.

Mit freundlichen Grüßen nach xxx

Alice Klemens
eBay-Sicherheitsteam

eBay - Der weltweite Online-Marktplatz!

Zitat:

Original geschrieben von C 37 RS


Einen eindeutigen Verstoß gegen unsere Grundsätze und Richtlinien zur
Bewertungsabgabe, aufgrund dessen wir die von Ihnen genannte Bewertung
entfernen, konnten wir nicht feststellen.

Also doch fast nur blabla.

Dass ein Verstoß nicht feststellbar war, kann ich nicht sehen.

Der Käufer erwartete entgegen des Verkäufers die Abwicklung per Treuhandservice.

Die ebay Richtlinien besagen aber, dass beide Parteien gleichermaßen einverstanden sein müssen.

Was ist das denn, wenn kein Verstoß 😕

Das einzige ist wohl wirklich abhaken.

Zitat:

Bitte bedenken Sie aber, Herr xxx, dass die meisten
Mitglieder auf den Gesamteindruck eines Bewertungsprofils achten. Wenige
negative Bewertungen fallen also in einem überwiegend positiven
Bewertungsprofil nicht ins Gewicht.

Das sehe ich etwas kritischer.

Der Bewertungsschnitt wird seit einiger Zeit nur aus den letzten 12 Monaten berechnet! Dies war früher nicht so, da wurde aus allen Bewertungen errechnet, auch aus einem längeren Zeitraum.

Durch das neue System kann der Bewertungsschnitt schon mal ganz schön in den Keller gehen. 😠

Und darauf allein schauen einige.

Ja, da hast Du vollkommen Recht, aber was soll ich machen? Kann man nichts machen. Höchstens neu anmelden, aber dann sind die 350 Bewertungen futscht. Bin jetzt von 100% auf 98% gerutscht.

Abhaken 🙁

Hab ich's nicht gesagt? Es ist zwecklos.

haha 350 bewertungen so wenig? ich hab 2000 🙂

Zitat:

Original geschrieben von C 37 RS


Ja, da hast Du vollkommen Recht, aber was soll ich machen? Kann man nichts machen. Höchstens neu anmelden, aber dann sind die 350 Bewertungen futscht. Bin jetzt von 100% auf 98% gerutscht.

Abhaken 🙁

Jo abhaken.

Du hast immerhin noch 98%. Aufgrund einiger Aktivität die letzten 12 Mon.

Da würde ich es nicht ganz so kritisch sehen.

Einen Kommentar hast du bei der Bewertung doch abgegeben, denke ich.

Das übelste ist wohl die Erinnerung an den Vorfall bei zukünftigen Verkäufen.

Zitat:

Original geschrieben von afgpower


haha 350 bewertungen so wenig? ich hab 2000 🙂

Alle positiv?

Zitat:

Original geschrieben von afgpower


haha 350 bewertungen so wenig? ich hab 2000 🙂

Hast du 1998 Bewertungen bei 100% von vor über 12 Monaten und innerhalb dieser Zeit 1 Bewertung,

kann bei Erhalt einer einzigen negativen Bew. dein Schnitt auf 50% fallen. 😛

BTW: wieder ein posting von afgpower, welcher nicht weiterhilft. 😉

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