EA 288 Euro 6 vom Abgasskandal betroffen?

Audi A3 8VS Limousine/Cabrio

guten tag experten.

Hat von Euch darüber schon was gehört das der
EA 288 Euro 6 Diesel Motor auch von Abgasskandal betroffen ist?

Beste Antwort im Thema

Ich finde aber, dass hier die Pferde von diversen Anwälten ganz schön scheu gemacht werden. Kein Wunder, denn die gewinnen ja immer, egal, selbst wenn sie den Fall verlieren.

Zumächst einmal steht für mich fest, dass diese Anwaltskanzleien ausschließlich die Urteile veröffentlichen, bei denen der Hersteller dann das Fahrzeug zurückgenommen hat. Ich habe mir mal ein paar Urteile von den Links weiter oben durchgelesen. Diese Anwälte gehen immer so ins Gericht, dass sie die komplette ursprüngliche Kaufsumme nebst Zinsen verlangen, für ein Fahrzeug, was schon viele Jahre alt ist, Hauptsache der Streitwert ist hoch. Diese Summe bekommen Sie aber bei Gericht nicht, sondern nur einen ermittelten Restwert wegen der vom Gericht zu Recht abgezogenen Selbstnutzung über die Jahre. Zuzüglich gibt es dann noch eine zugesprochene Wertminderung in Höhe von meist 10% und nur darauf dann halt die Zinsen.

Folglich kein schlechter Deal für den Kunden, aber wer glaubt, er bekäme seinen Kaufpreis zurück, der ist auf dem Holzweg. Und dadurch, dass man nicht die komplette geforderte Summe erstreiten kann, hat man natürlich auch seinen Anteil an den Gerichtskosten zu tragen, meistens sind es etwas weniger als die Hälfte. Die zahlst entweder du als Kläger oder deine Rechtsschutz, wenn du denn einen hattest zu dem Zeitpunkt. Aber auch dann nur, wenn sie den Fall für dich übernimmt. Das machen längst nicht alle, ist ja auch klar warum, denn eine "Teilschuld" liegt ja auch immmer beim Kläger, wenn dieser mit der vollen Kaufsumme ins Rennen gehen will. Ergo: Jeder VW-Streit kostet somit auch der Rechtsschutzversicherung Geld. Das sollte man in Hintergrund beachten.

"Damals" glalt halt nur der Prüfstandzyklus, und zwar für alle Hersteller. Dass der EuGH dieses "Missverständnis" im Nachhinein im Sinne der Umwelt und Käufer klärt, konnte keiner der Hersteller so in der Form genau wissen, da hat nicht nur VW mit "getrickst", dies gilt auch für andere namhafte Hersteller.

Und jetzt mal zur Technik und den wirklichhen Kaufabsichten der Kunden. Die Behauptungen der Anwälte, die Kunden hätten ihr Fahrzeuge mehr oder weniger nur nach den Abgaswerten gekauft, das ist doch gelogen. Ich habe so ein Verkaufsgespräch bei einem Autokauf nämlich noch nie selbst mitbekommen. Da ging es immer Hauptsächlich um die Ausstattung und den Preis.

Mein EA288 läuft jedenfalls sehr gut, er hat richtig Leistung, ich vermute sogar mehr, als die eingetragenen 150PS. Und ich wollte auch gar nicht, dass mir davon vorher oder jetzt ein bisschen von weg genommen wird, was wohl die logische Konsequenz wäre.

Ziel von den Herstellern (z.B. VW) war es ja nie, einen möglichst hohen Abgas-Ausstoß zu haben, sondern ein Fahrzeug zu liefern, welches kostengünstig herzustellen ist, aber nebenbei auch welches vernünftig läuft und entsprechend vielleicht auch etwas länger hält. Denn immer mehr technische Vorrichtungen an den Fahrzeugen bedeuten auch zwangsläufig eine höhrere Reparaturanfälligkeit. Wo mehr verbaut ist, kann auch mehr kaputt gehen, ist ein ganz altes Gesetz.

Wie lange hielt denn früher eine Dieselmotor und wie lange heute? Ein Kumpel von mir fährt einen Benz 350 CDI, der hat jetzt bei 220.000km einen kapitalen Motorschaden, Kostenpunkt ca. 25.000,- Euro. Wann ist denn früher mal ein Mercedes Diesel verreckt? Vielelicht macht sich der ein oder andere vielleicht auch mal darüber Gedanken.

Die Richter vom OLG oder EuGH sind sicher toffte Typen, aber von Technik haben die keine Ahnung.

Es ist immer einfach, über andere zu urteilen, wenn man selbst nicht weiß, wie es besser geht.

Und die Wertverluste durch eine schlechtere Verkaufsmöglichkeit, die hat man nicht wegen der Software von VW, sondern dadurch, dass die Deutsche Umwelthilfe dafür gesorgt hat, dass diverse Diesel nicht mehr in die Innenstädte fahren dürfen.

Ich will nicht behaupten, dass VW hier unschuldig ist, aber diese "Handhabung" geht mir tierisch gegen den Strich.

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Zitat:

@bauks schrieb am 18. April 2020 um 13:15:23 Uhr:


...nie behaupten, ich hätte ihn wegen der damaligen Abgaswerte getätigt, sehr wohl aber wegen der damaligen Wertstabilität des Dieselantriebes. Und der bricht nun ein, verursacht durch den Hersteller - das ist nunmal Fakt.

Da muss man aber ehrlich fragen, warum ein Diesel denn damals wertstabiler war?

1. Der Verbrauch war viel geringer als beim Benziner
Der Vorteil ist heute zwar immer noch da, aber längst nicht mehr so wie früher einmal. Inzwischen gibt es relativ sparsame Benziner.

2. Der Kraftstoff war immer wesentlich günstiger
Das ist heute nominal zwar immer noch so, aber nicht mehr prozentual, denn die Kraftstoffsorten steigen nominal in etwa gleich. Der Grund warum Dieselkraftstoff günstiger ist, hängt mit einem Steuervorteil zusammen, der m.E. eh null Grundlage hat. Warum ist das heute noch so?

3. Die Motoren und die Technik waren wesentlich langlebiger
Das ist eben heute nicht mehr so, siehe Beispiel oben. Es fängt schon damit an, dass jeder Diesel heute turboaufgeladen ist, zudem kommt, dass die Abgasreinigung immer aufwendiger wird, z.B Adblue

4. Es gibt inzwischen immer mehr Hybridfahrzeuge und die sind nur in seltesten Fällen mit Dieselmotoren kombiniert, da der Diesel-Motor im PKW nicht die beste Zukunft hat., bedingt u.a. durch die Feinstaubdiskussion.

5. Das Fahrverbot für Diesel, für die die Hersteller aber auch nix können, da die für den Antrieb als solchen gilt, unabhängig vom Hersteller.

Und DAS (Hauptsächlich aber wohl Punkt 3) sind in erster Linie die Gründe des heute angepassten Wertverlustes der Diesel. Und selbst wenn man dem Hersteller die meinetwegen 10% Wertverlust an den Hals binden will, dann kommt der m.E. nicht beim Kauf zu Stande, sondern beim Verkauf, sprich vom Gebrauchtwagenpreis. Von was reden wir hier also in Euro? Von relativ wenig, zumindest zu wenig für einen Prozess, der über 2 Jahre geht.

Außerdem war die Wertstabilität nie eine zugesicherte Produkteigenschaft, sondern deine Erwartungshaltung nach der Erfahrung der Jahre davor. In die Zukunft kann aber keiner sehen, weder du, noch ich, noch VW.

Jeder wie er meint, aber ich heule da nicht mit.

Der Diesel-Motor hat immer noch den besseren Wirkungsgrad (als ein Benziner) und egal, was die Gründe waren... Dieselfahrzeuge waren als Gebrauchte immer gefragter und somit wertstabiler als vergleichbare Benziner. (AdBlue hat mein EA288 im 8VA noch nicht.)
Eine Frage hattest du aber ausgelassen... Warum waren/sind Dieselmodelle ab Werk denn teurer wenn die Vorteile so gering sind? Bestimmt nicht, weil ein Diesel leiser oder komfortabler ist. Die Wertstabilität und zu erwartende, höhere Lebensdauer war im (höheren) Kaufpreis natürlich immer mit berücksichtigt.

Zitat:

@bauks schrieb am 18. April 2020 um 14:27:58 Uhr:


Der Diesel-Motor hat immer noch den besseren Wirkungsgrad (als ein Benziner)

Ich habe auch nichts gegenteiliges behauptet. Daher werkeln die ja u.a. auch im LKW rum. Ändert aber nix am höheren Feinstaubausstoß durch Rußbildung.

Zitat:

und egal, was die Gründe waren... Dieselfahrzeuge waren als Gebrauchte immer gefragter und somit wertstabiler als vergleichbare Benziner.

Dann ist doch gut, dann hast du ja auch nix diesbezüglich zu "befürchten"

Zitat:

Eine Frage hattest du aber ausgelassen... Warum waren/sind Dieselmodelle ab Werk denn teurer wenn die Vorteile so gering sind? Bestimmt nicht, weil ein Diesel leiser oder komfortabler ist.

Diesel sind aufwendiger von der Technik her und auch "stärker" gebaut, da die Drücke im System wesentlich höher sind. Ferner sind auch einige "Anbauteile" größer dimensioniert, z.B. Batterie und Lima.
Außerdem weiß der Hersteller, dass mit einem Diesel i.d.R. mehr Laufleistung einhergehen und somit steigt die Gefahr für ihn, Gewährleistungsansprüche abzuarbeiten. Dieses wird im Vorfeld vom Hersteller eingepreist.
Letzten Endes gilt hier aber das Preisgesetz von Angbot und Nachfrage. Da der Diesel so stark nachgefragt war/ist, wird hier vom Hersteller auch draufgeschlagen, ganz einfach, weil er es kann.

Hallo zusammen, ich hole diesen Thread Mal wieder hoch da ich heute über eine Update Maßnahme von unserem Audi Partner informiert wurde als ich einen Termin für eine andere Reparatur ausmachen wollte.

Laut Aussage am Telefon geht es um ein Update für das Motorsteuergerät, anscheinend freiwillig. Wir haben einen A3 8V FL von 04/2017 mit 2.0 TDI Motor (CRLB).

Gibt es andere die hier bereits Erfahrungen gemacht haben oder näheres wissen? Ich habe von der 23x4 Aktion bei VW am EA288 gelesen und werde daher vermutlich erst einmal das Update verweigern.

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Dafür gab es hier auch schon ein eigenes Thema. Ich weiß aber nicht mehr, worum es bei dem Update genau geht. Ansonsten gilt bei freiwilligen Updates der aus dem Computerbereich bekannte Grundsatz: Never change a running system.

Das ist auch erstmal meine Einstellung - wenn jemand den passenden Thread findet gerne verlinken / verschieben, ich habe nur das Update für den 1.6 TDI gefunden.

Hier mal ein Link:
https://www.lifepr.de/.../812593

So wie ich das sehe, greift das Update in das berüchtigte Thermofenster ein.

Ich warte erst mal ab, bis eindeutig feststeht, dass der A3 definitiv betroffen ist.

Mal ne Frage am Rande:
Kann man feststellen, ob man das Update schon hat? Die Software müsste doch eine Versionsnummer etc. haben, die man mit VCDS o. Ä. nachschauen kann. Kennt die jemand?

Mit der Änderung der Namenslogik der Motorisierung wurde meines Wissens zumindest im A3 SB 40 TDI eine SCR-Katalysator mit Adblue Einspritzung verbaut. Ledier habe ich bisher dazu keine Infos über deren Auslegung etc gefunden. Weiss hier noch jemand mehr dazu ?

Zumindest beim großen Diesel war auch vor der Umstellung der Namenslogik schon ein SCR-Katalysator mit Adblue-Einspritzung verbaut

Von dem "Skandal" wären wohl nur die EA288 TDIs ohne Adblue betroffen. Der A3 hatte die Limits wahrscheinlich noch erfüllen können, weil das Fahrzeuggewicht geringer ist als bspw. beim A4 (dessen EA288 mit EU6 m.W. von Beginn an Adblue hatte).

Haben bereits die EA288 im A3 ab FL die Adblue-Technik erhalten oder erst die TDIs mit dem ganz neuen A3-Modell?

Nach meinem Kenntnisstand hatte der 2.0 TDi auch im A3 einen SCR-Katalysator, seit die Euro 6-Norm erfüllt wurde. Nur die 1.6 TDi konnten die Euro 6-Werte noch ohne Adblue erreichen. Die sind irgendwann später umgestellt worden.

Zitat:

@rsepsilon schrieb am 3. Oktober 2020 um 10:51:07 Uhr:


Zumindest beim großen Diesel war auch vor der Umstellung der Namenslogik schon ein SCR-Katalysator mit Adblue-Einspritzung verbaut

Zitat:

@rsepsilon schrieb am 3. Oktober 2020 um 11:26:01 Uhr:


Nach meinem Kenntnisstand hatte der 2.0 TDi auch im A3 einen SCR-Katalysator, seit die Euro 6-Norm erfüllt wurde. Nur die 1.6 TDi konnten die Euro 6-Werte noch ohne Adblue erreichen. Die sind irgendwann später umgestellt worden.

Woher stammt dieser "Kenntnissstand"? Ernsthaft, eine Antwort wäre interessant.

Ich kenne jede Menge A3 8V 2.0TDI (mit 150 und 184 PS), die mit Euro 6 und serienmäßig ohne SCR-Kat unterwegs sind.

Zitat:

@bauks schrieb am 3. Oktober 2020 um 11:14:16 Uhr:


Von dem "Skandal" wären wohl nur die EA288 TDIs ohne Adblue betroffen.
...
Haben bereits die EA288 im A3 ab FL die Adblue-Technik erhalten oder erst die TDIs mit dem ganz neuen A3-Modell?

Bzgl. NOx Speicherkat Alterung passt das, die Frage ist, ob die späteren Motoren mit SCR nun nur mit zulässigen Thermofenstern arbeiten, also "skandalfrei" sind.

A3 8V vor Euro 6d-xxxxx haben keine Adblue Einspritzung, davon gibt es auch FL Fahrzeuge (ein paar Jahre so gebaut).

Zitat:

@bauks schrieb am 3. Oktober 2020 um 11:14:16 Uhr:


Von dem "Skandal" wären wohl nur die EA288 TDIs ohne Adblue betroffen. Der A3 hatte die Limits wahrscheinlich noch erfüllen können, weil das Fahrzeuggewicht geringer ist als bspw. beim A4 (dessen EA288 mit EU6 m.W. von Beginn an Adblue hatte).

Haben bereits die EA288 im A3 ab FL die Adblue-Technik erhalten oder erst die TDIs mit dem ganz neuen A3-Modell?

Genau so einen betrifft es bei mir, Facelift 2.0 TDI mit EU6 aber ohne SCR / AdBlue. Ist also definitiv so gebaut worden, inklusive Facelift.

Hi, dass ganze scheint an mir vorbei gegangen zu sein. Der EA288 ist ja wirklich auch betroffen.

Ich habe einen 2014er NoX und DPF euro6

Wer von euch hat da jetzt schon rechtliche schritte eigeleitet?

Gruß

Meines Wissens ist der „Betrug“ beim EA288 noch nicht nachgewiesen... oder?

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