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EA 288 Euro 6 vom Abgasskandal betroffen?

Audi A3 8VS Limousine/Cabrio
Themenstarteram 24. Februar 2020 um 15:26

guten tag experten.

Hat von Euch darüber schon was gehört das der

EA 288 Euro 6 Diesel Motor auch von Abgasskandal betroffen ist?

Beste Antwort im Thema
am 18. April 2020 um 6:52

Ich finde aber, dass hier die Pferde von diversen Anwälten ganz schön scheu gemacht werden. Kein Wunder, denn die gewinnen ja immer, egal, selbst wenn sie den Fall verlieren.

Zumächst einmal steht für mich fest, dass diese Anwaltskanzleien ausschließlich die Urteile veröffentlichen, bei denen der Hersteller dann das Fahrzeug zurückgenommen hat. Ich habe mir mal ein paar Urteile von den Links weiter oben durchgelesen. Diese Anwälte gehen immer so ins Gericht, dass sie die komplette ursprüngliche Kaufsumme nebst Zinsen verlangen, für ein Fahrzeug, was schon viele Jahre alt ist, Hauptsache der Streitwert ist hoch. Diese Summe bekommen Sie aber bei Gericht nicht, sondern nur einen ermittelten Restwert wegen der vom Gericht zu Recht abgezogenen Selbstnutzung über die Jahre. Zuzüglich gibt es dann noch eine zugesprochene Wertminderung in Höhe von meist 10% und nur darauf dann halt die Zinsen.

Folglich kein schlechter Deal für den Kunden, aber wer glaubt, er bekäme seinen Kaufpreis zurück, der ist auf dem Holzweg. Und dadurch, dass man nicht die komplette geforderte Summe erstreiten kann, hat man natürlich auch seinen Anteil an den Gerichtskosten zu tragen, meistens sind es etwas weniger als die Hälfte. Die zahlst entweder du als Kläger oder deine Rechtsschutz, wenn du denn einen hattest zu dem Zeitpunkt. Aber auch dann nur, wenn sie den Fall für dich übernimmt. Das machen längst nicht alle, ist ja auch klar warum, denn eine "Teilschuld" liegt ja auch immmer beim Kläger, wenn dieser mit der vollen Kaufsumme ins Rennen gehen will. Ergo: Jeder VW-Streit kostet somit auch der Rechtsschutzversicherung Geld. Das sollte man in Hintergrund beachten.

"Damals" glalt halt nur der Prüfstandzyklus, und zwar für alle Hersteller. Dass der EuGH dieses "Missverständnis" im Nachhinein im Sinne der Umwelt und Käufer klärt, konnte keiner der Hersteller so in der Form genau wissen, da hat nicht nur VW mit "getrickst", dies gilt auch für andere namhafte Hersteller.

Und jetzt mal zur Technik und den wirklichhen Kaufabsichten der Kunden. Die Behauptungen der Anwälte, die Kunden hätten ihr Fahrzeuge mehr oder weniger nur nach den Abgaswerten gekauft, das ist doch gelogen. Ich habe so ein Verkaufsgespräch bei einem Autokauf nämlich noch nie selbst mitbekommen. Da ging es immer Hauptsächlich um die Ausstattung und den Preis.

Mein EA288 läuft jedenfalls sehr gut, er hat richtig Leistung, ich vermute sogar mehr, als die eingetragenen 150PS. Und ich wollte auch gar nicht, dass mir davon vorher oder jetzt ein bisschen von weg genommen wird, was wohl die logische Konsequenz wäre.

Ziel von den Herstellern (z.B. VW) war es ja nie, einen möglichst hohen Abgas-Ausstoß zu haben, sondern ein Fahrzeug zu liefern, welches kostengünstig herzustellen ist, aber nebenbei auch welches vernünftig läuft und entsprechend vielleicht auch etwas länger hält. Denn immer mehr technische Vorrichtungen an den Fahrzeugen bedeuten auch zwangsläufig eine höhrere Reparaturanfälligkeit. Wo mehr verbaut ist, kann auch mehr kaputt gehen, ist ein ganz altes Gesetz.

Wie lange hielt denn früher eine Dieselmotor und wie lange heute? Ein Kumpel von mir fährt einen Benz 350 CDI, der hat jetzt bei 220.000km einen kapitalen Motorschaden, Kostenpunkt ca. 25.000,- Euro. Wann ist denn früher mal ein Mercedes Diesel verreckt? Vielelicht macht sich der ein oder andere vielleicht auch mal darüber Gedanken.

Die Richter vom OLG oder EuGH sind sicher toffte Typen, aber von Technik haben die keine Ahnung.

Es ist immer einfach, über andere zu urteilen, wenn man selbst nicht weiß, wie es besser geht.

Und die Wertverluste durch eine schlechtere Verkaufsmöglichkeit, die hat man nicht wegen der Software von VW, sondern dadurch, dass die Deutsche Umwelthilfe dafür gesorgt hat, dass diverse Diesel nicht mehr in die Innenstädte fahren dürfen.

Ich will nicht behaupten, dass VW hier unschuldig ist, aber diese "Handhabung" geht mir tierisch gegen den Strich.

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Nein. Aber ich hätte da nen Referenz Vergleich vom Golf 6 falls mein a3 Diesel betroffen wäre.

Wie erkenne ich welchen Motor ich habe?

Uuuupsi... Gilt das dann für alle Fahrzeuge mit diesem Motor?

Themenstarteram 24. Februar 2020 um 19:51

Na toll. Dann such ich mir gleich mal nen Anwalt... die haben ja den ***** offen... :confused:

Ich habe auch in meiner A3 Limo den EA288 2.0 TDI verbaut.. Das ganze ist ja schwer im Netz auffindbar:

Ich bin noch auf etwas gestoßen

Ich spiele schon länger mit den Gedanken einen Rechtsschutz abzuschließen. (von Daheim ausgezogen, Arbeit usw.) Würde der Rechtsschutz auch die kosten übernehmen, obwohl das Auto im Sommer 18' gekauft wurde, weiß das jemand?

Natürlich übernimmt die Rechtschutzversicherung die Kosten vom Sommer 2018 … NICHT :) … Ist ja wohl auch logisch, oder?

Themenstarteram 25. Februar 2020 um 14:06

Also ich werde erstmall abwarten bis ein Brief kommt.Bis jetzt habe ich nichts bekommen.Und dann gehe ich sofort zum Anwalt.Wenn das ganze stimmt dann wäre das eine grosse Schweinerei.

Man bekommt irgendwie das Gefühl dass die VW Gruppe einfach nicht aus den Ereignissen der letzten Jahre gelernt hat.

Leider bauen die schöne Autos ... ich werde mit einer andere Marke nicht wirklich warm. Mal gucken, ob Post kommt.

Mein Cabrio hat einen 2.0 TDI und ist laut den Links hier im Thread betroffen.

so weit ich weiß, gibt es noch keine klare, rechtssichere Entscheidung bzgl. Thermofenstern. Dass der EA288 welche hat, das hat VW bereits zugegeben, dass es auch eine Prüfstandserkennung gibt, ebenfalls.

Darüberhinaus gibt es noch verschiedene Varianten des EA288. Mit SCR Kat, mit NOx Speicherkat, Hochdruck AGR, Niederdruck EGR. Es muss also auch der Motorkennbuchstabe betrachtet werden.

Ob das KBA den EA288 zurückruft, ich glaube eher nicht daran, nichtsdestotrotz hat der EuGH entschieden, dass Abgaswerte auch auf der Straße eingehalten werden müssen, und nicht so wie VW durchweg (immernoch!!) behauptet, nur auf dem Prüftstand.

https://www.br.de/.../...al-jetzt-auch-euro-6-diesel-betroffen,RwL2ET2

Ich bin auch verunsichert... macht es Sinn, jetzt „irgendwie“ aktiv zu werden oder auf was muss man warten?

Schon übel genug, wie stark die Wertstabilität der TDIs gesunken ist seit dem VW-Abgas-Skandal, wenn der EA288 jetzt auch noch „fällig“ ist, bleibt einem nur, das Auto bis zum Verrecken zu fahren. Als wir unseren A3 bestellten, war eigentlich geplant, diesen vor Ablauf der 5 Jahre Garantie zu verkaufen da diese bis zum Zeitpunlt der Bestellung sehr wertstabil waren. Das ist aufgrund der seit der gesunkenen Wertstabilität bereits „vom Tisch“.

am 18. April 2020 um 6:52

Ich finde aber, dass hier die Pferde von diversen Anwälten ganz schön scheu gemacht werden. Kein Wunder, denn die gewinnen ja immer, egal, selbst wenn sie den Fall verlieren.

Zumächst einmal steht für mich fest, dass diese Anwaltskanzleien ausschließlich die Urteile veröffentlichen, bei denen der Hersteller dann das Fahrzeug zurückgenommen hat. Ich habe mir mal ein paar Urteile von den Links weiter oben durchgelesen. Diese Anwälte gehen immer so ins Gericht, dass sie die komplette ursprüngliche Kaufsumme nebst Zinsen verlangen, für ein Fahrzeug, was schon viele Jahre alt ist, Hauptsache der Streitwert ist hoch. Diese Summe bekommen Sie aber bei Gericht nicht, sondern nur einen ermittelten Restwert wegen der vom Gericht zu Recht abgezogenen Selbstnutzung über die Jahre. Zuzüglich gibt es dann noch eine zugesprochene Wertminderung in Höhe von meist 10% und nur darauf dann halt die Zinsen.

Folglich kein schlechter Deal für den Kunden, aber wer glaubt, er bekäme seinen Kaufpreis zurück, der ist auf dem Holzweg. Und dadurch, dass man nicht die komplette geforderte Summe erstreiten kann, hat man natürlich auch seinen Anteil an den Gerichtskosten zu tragen, meistens sind es etwas weniger als die Hälfte. Die zahlst entweder du als Kläger oder deine Rechtsschutz, wenn du denn einen hattest zu dem Zeitpunkt. Aber auch dann nur, wenn sie den Fall für dich übernimmt. Das machen längst nicht alle, ist ja auch klar warum, denn eine "Teilschuld" liegt ja auch immmer beim Kläger, wenn dieser mit der vollen Kaufsumme ins Rennen gehen will. Ergo: Jeder VW-Streit kostet somit auch der Rechtsschutzversicherung Geld. Das sollte man in Hintergrund beachten.

"Damals" glalt halt nur der Prüfstandzyklus, und zwar für alle Hersteller. Dass der EuGH dieses "Missverständnis" im Nachhinein im Sinne der Umwelt und Käufer klärt, konnte keiner der Hersteller so in der Form genau wissen, da hat nicht nur VW mit "getrickst", dies gilt auch für andere namhafte Hersteller.

Und jetzt mal zur Technik und den wirklichhen Kaufabsichten der Kunden. Die Behauptungen der Anwälte, die Kunden hätten ihr Fahrzeuge mehr oder weniger nur nach den Abgaswerten gekauft, das ist doch gelogen. Ich habe so ein Verkaufsgespräch bei einem Autokauf nämlich noch nie selbst mitbekommen. Da ging es immer Hauptsächlich um die Ausstattung und den Preis.

Mein EA288 läuft jedenfalls sehr gut, er hat richtig Leistung, ich vermute sogar mehr, als die eingetragenen 150PS. Und ich wollte auch gar nicht, dass mir davon vorher oder jetzt ein bisschen von weg genommen wird, was wohl die logische Konsequenz wäre.

Ziel von den Herstellern (z.B. VW) war es ja nie, einen möglichst hohen Abgas-Ausstoß zu haben, sondern ein Fahrzeug zu liefern, welches kostengünstig herzustellen ist, aber nebenbei auch welches vernünftig läuft und entsprechend vielleicht auch etwas länger hält. Denn immer mehr technische Vorrichtungen an den Fahrzeugen bedeuten auch zwangsläufig eine höhrere Reparaturanfälligkeit. Wo mehr verbaut ist, kann auch mehr kaputt gehen, ist ein ganz altes Gesetz.

Wie lange hielt denn früher eine Dieselmotor und wie lange heute? Ein Kumpel von mir fährt einen Benz 350 CDI, der hat jetzt bei 220.000km einen kapitalen Motorschaden, Kostenpunkt ca. 25.000,- Euro. Wann ist denn früher mal ein Mercedes Diesel verreckt? Vielelicht macht sich der ein oder andere vielleicht auch mal darüber Gedanken.

Die Richter vom OLG oder EuGH sind sicher toffte Typen, aber von Technik haben die keine Ahnung.

Es ist immer einfach, über andere zu urteilen, wenn man selbst nicht weiß, wie es besser geht.

Und die Wertverluste durch eine schlechtere Verkaufsmöglichkeit, die hat man nicht wegen der Software von VW, sondern dadurch, dass die Deutsche Umwelthilfe dafür gesorgt hat, dass diverse Diesel nicht mehr in die Innenstädte fahren dürfen.

Ich will nicht behaupten, dass VW hier unschuldig ist, aber diese "Handhabung" geht mir tierisch gegen den Strich.

Ich werde über meinen Kauf auch nie behaupten, ich hätte ihn wegen der damaligen Abgaswerte getätigt, sehr wohl aber wegen der damaligen Wertstabilität des Dieselantriebes. Und der bricht nun ein, verursacht durch den Hersteller - das ist nunmal Fakt. Warum sollte ich als Neuwagenkäufer dafür aufkommen?

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