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E92 335i Motor auf Garantie, oder nicht ?

BMW 3er

Hi leute,
habe am 2.1.14 meinen Traum erfüllt einen 335i E92.
bin ihn seit dem auch schon ganz schön viel gefahren (fast 7500 km) und das nur mit gutem Ultimate 102
Als ich am freitag nach der arbeit aus einer Kurve raus beschleunigen wollte, ging auf einmal nichts mehr und er muckte und zuckte rum. :eek:
Ich hielt an um vielleicht im motorraum etwas entdecken zu können.. aber es war nichts zu sehen.
Übrigens lief er nur auf 5 Zylinder sprich also wie ein 75 jahre alter Traktor :( nachdem ich den adac angerufen hab um mich abschleppen zu lassen machte ich meinen bmw aus und ihn 2 minuten später wieder an.. und siehe da ?! nichts kein problem mehr.. volle leistung und er lief wie als ich ihn vom händler abgeholt hab.
Tester hat folgendes angezeigt: Zylinderabschaltung Druck zu Niedrig 29DC
Jetzt meine frage an euch ?
wird das von der Garantie übernommen ? Oder gibt bmw Kulanz darauf ?!
Also ich bin schwer enttäuscht von dem BMW Vertragshändler.. Erst das Auto schön reden und hier und da.. und jetzt wo man einen Rat braucht, wird man mit einem einfach schreiben abgefertigt :mad:
EDIT:
Also herausgefunden habe ich bereits das es wahrscheinlich die injektoren HDP (Hochdruckpumpe) oder die Zündung ( ?! ) als fehler quelle(n) in frage kommt/kommen.

Beste Antwort im Thema

Wenn man ein Fahrzeug bei einem Händler kauft, ist dieser verpflichtet, eine Garantie zu geben. In den ersten 6 Monaten muß er für solche Schäden aufkommen, die nächsten 6 Monate ebenso, nur muss man beweisen, dass der Schaden schon vorhanden war. (Beweislastumkehr)
Das hat überhaupt nix mit einer Gebrauchtwagengarantie zu tun, die dir der Händler mitgibt. Er kann zwar versuchen den Schaden darüber abzurechnen, wenn die das aber ablehnen, ist er deswegen noch lange nicht aus der Haftung raus.
Der Händler ist, ganz speziell, in den ersten 6 Monaten nach Kauf, die bei dir ja noch nicht rum sind, dein Ansprechpartner, nicht die von ihm abgeschlossene Zusatzgarantie.

34 weitere Antworten
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34 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von stef 320i


Jup. Ganz klarer Fall von Garantie. Dem Händler hinstellen, auf die 1 jährige Garantie verweisen. Fertig.
Wenn sie sich quer stellen: Anwalt. Ein schreiben müsste genügen.

Habe ich ihn auch geraten,nicht lange diskutieren sondern sofort handeln,ANWALT!!!

hi leute,
wow erstmal und danke für die ganzen antworten :eek::D
ich bin damals extra 400km weit gefahren, weil er es aus meiner sicht einfach wert war bzw. es ja eigentlich noch ist. (komme aus dem Sauerland und der händler liegt zwischen bremen und hamburg)
kann ich denn jetzt einfach zum :) in meiner nähe und es dann über den abwickeln lassen, oder muss ich extra den weiten weg wieder auf mich nehmen ?

Zitat:

Original geschrieben von testothai


kann ich denn jetzt einfach zum :) in meiner nähe und es dann über den abwickeln lassen, oder muss ich extra den weiten weg wieder auf mich nehmen ?

Kommt am Ende darauf an, ob es eine Gewährleistungssache oder ein Garantiefall ist. Im Gewährleistungsfall hat der Verkäufer zwingend ein Nachbesserungsrecht, was bedingt, dass der Mangel erstmal angezeigt und Nachbesserung verlangt wird.

Was im Garantiefall zu tun ist , entscheiden die jeweiligen Garantiebedingungen.

Wie hier aber schon richtig umschrieben wurde, zuständig ist erstmal der Händler, wo Du den Wagen erstanden hast.

Und der Händler lässt gar nicht mit sich reden?!
Der muss doch auch an ner friedlichen Lösung interessiert sein?

Zitat:

Original geschrieben von testothai


hi leute,
wow erstmal und danke für die ganzen antworten :eek::D
ich bin damals extra 400km weit gefahren, weil er es aus meiner sicht einfach wert war bzw. es ja eigentlich noch ist. (komme aus dem Sauerland und der händler liegt zwischen bremen und hamburg)
kann ich denn jetzt einfach zum :) in meiner nähe und es dann über den abwickeln lassen, oder muss ich extra den weiten weg wieder auf mich nehmen ?

Es entwickelt sich zu einem Problem, dass man kostengünstig deutschlandweit ein Fahrzeug sucht ( und auch findet), dieses aber mehrere 100 km entfernt gekauft wird.

Man sollte, speziell wenn man ältere Fahrzeuge kauft, nicht vergessen, dass der Verkäufer erst mal das Recht ( quasi wie im Mittelalter der König das Recht der ersten Nacht

:D

) auf Nachbesserung hat. Oft wird er argumentieren, dass er selbst in der Lage ist diese Reparatur durchzuführen und das dies für ihn kostengünstiger ist.

Das ist sein gutes Recht.

Das dadurch aber für den Kunden im schlechtesten Fall viele Kilometer entstehen können, vielleicht noch Urlaub drauf geht, Übernachtungskosten entstehen oder man 2-3 Tage sein Fahrzeug los ist ... das sollte beim Kauf mit überdacht werden.

... wobei die zum Zwecke der Mangelbeseitigung anfallenden Transport- und Wegekosten ebenfalls vom gewährleistungspflichtigen Händler zu tragen sind.

Kling erst mal logisch ... ähnlich wie bei einer Wandlung, wenn selbst Inspektionskosten und Finanzierungskosten rückerstattet werden müssen.
Mir wurde einmal ein Navi getauscht, dafür musste ich einfach 130 km weiter fahren. Hätte ich dem Händler jetzt beispielsweise 35 Cent pro km in Rechnung stellen können? Das hatte ich bisher noch nie gehört.
Kann man das irgendwo nachlesen?

Kann's von Handy aus gerade schlecht verlinken, aber die Fahrtkosten im Zuge von Nachbesserungen aufgrund der Gewährleistung müssen ersetzt werden.
Wobei Fahrtkosten hier meist als reine Kraftstoffkosten definiert werden.
Dennoch würde ich in diesem Fall (HDP sollte ja über E+ gedeckt sein?) erst eine Abwicklung über die E+ durch einen Händler vor Ort anstreben, einfach mal mit dem sprechen - die Händlergewährleistung ist ja immer so lange "rein theoretisch", bis der Händler diesen Anspruch anerkennt oder dazu gezwungen wird. Weigert der sich einfach erstmal (das Verhalten lässt ja darauf schliessen...), kann das 'ne verdammt lange Geschichte werden...
Edit: Zimpa, googel mal: Nachbesserung Gewährleistung Wegekosten Gebrauchtwagen,
da solltest du den BGB-Paragraphen finden.

Zitat:

Original geschrieben von HelldriverNRW


Weigert der sich einfach erstmal, kann das 'ne lange Geschichte werden...

Da muss ich jetzt mal widersprechen (wenn auch ungern...)...

:D

Verweigert der Händler die Nachbesserung nachweislich (per Mail, Telefon mit Zeugen usw.), dann erlischt sein Recht auf diese Nachbesserung sofort. In dem Fall kann der Käufer in Vorkasse treten, den Mangel in einer Werkstatt seiner Wahl beseitigen lassen und dann vom Verkäufer einfordern.

Da bekommt so mancher Händler große Augen, denn ein Fremdreparatur ist immer teurer und letztlich kämen die Rechtsvertretungskosten noch obendrauf, ohne dass der Händler eine Chance hätte, sich da herauszuwinden.

Ist juristisch betrachtet eine wasserdichte Angelegenheit, dauert dann eben nur ein Weilchen bis man sein Geld zurückbekommt.

Zitat:

Original geschrieben von NeoNeo28 Verweigert der Händler die Nachbesserung nachweislich (per Mail, Telefon mit Zeugen usw.), dann erlischt sein Recht auf diese Nachbesserung sofort. In dem Fall kann der Käufer in Vorkasse treten, den Mangel in einer Werkstatt seiner Wahl beseitigen lassen und dann vom Verkäufer einfordern.

Sorry, blöd ausgedrückt bzw. Hälfte weggelassen.
Vollkommen richtig, meinte mit "lange Geschichte" das zurückholen der Kohle - Vorkassereparatur ist natürlich nach Ablehnung des Verkäufers möglich.
"Lang" kann das ganze halt dadurch werden, dass der Verkäufer den Gewährleistungsanspruch an sich anzweifeln kann.
Bezüglich der Garantie fällt mir gerade noch auf, dass das Fahrzeug hier von der Laufleistung her schon in einem Bereich liegt, in welchem vermutlich ein Eigenanteil fällig würde...hilft also alles nix - doch an den Händler 'ran ;)

gut leute.. also ich werde dann am montag mit meinem wagen zum freundlichen in meiner nähe fahren und versuchen die hdp über die e+ reparieren zu lassen.
wenn es allerdings die zweite gar sogar die dritte hdp sein sollte.. haftet da ebenfalls die e+ bzw. überhaupt jemand anderes außer ich ?

eine weitere frage hätte ich da aber noch. :D
als der fehler ausgelesen wurde, hat der nette herr den fehler einfach gelöscht.
werden die fehler nur im fehlerspeicher aufgeführt, oder kann ein richtiger bmw händler mit einem speziellen bmw tester (wie für MB z.b. einen so genannten stern oder star tester) die fehlermeldung noch einmal einsehen ?
also ausgelesen wurde mein wagen mit einem bosch tester .. falls das hilft :confused:

Ich würde raten, es doch erst über die Gewährleistung mit deinem Händler zu klären, ich musste mich ja korrigieren.

Zitat:

Original geschrieben von HelldriverNRW



Bezüglich der Garantie fällt mir gerade noch auf, dass das Fahrzeug hier von der Laufleistung her schon in einem Bereich liegt, in welchem vermutlich ein Eigenanteil fällig würde...hilft also alles nix - doch an den Händler 'ran ;)

Wie nämlich jemand schon auf der ersten Seite schrieb: Bei der E+ wirst du wohl aufgrund deiner km einen Eigenanteil ubernehmen müssen. Also noch einmal mit dem Händler sprechen und dich ausdrücklich auf die "Gewährleistung" berufen.
An dieser Stelle bräuchte ich einmal deine Meinung, NEO:
Wenn der Händler ablehnt, könnte der TE bei einem anderen Händler über E+ reparieren lassen (vorausgesetzt E+ stimmt zu) und nur seinen Eigenanteil von seinem Händler einfordern?
Oder ist das deiner Meinung nach eine unzulässige, na sagen wir: "Vermischung" von Gewährleistung mit Garantieleistungen? Vorteil wäre halt, dass er nicht komplett in Vorleistung treten müßte...und die aus Gewährleistung haftenden Händler selber holen sich ja auch von der E+ zurück, was zu holen ist.
Komplexe Kiste bei Gewährleistung, Garantie und querschlagendem Händler.
Für die E+ dürfte irrelevant sein, ob die erste oder fünfte HDP verbaut ist, solange das Teil an sich mitversichert ist.

Das ist ne interessante Konstellation, wird aber meines Erachtens nicht funktionieren, weil der Versicherer von sich aus schon prüfen wird, ob hier ein Gewährleistungs- oder Garantiefall vorliegt.
Prinzipiell wäre es allerdings rechtlich möglich, falls die Versicherung den Schaden anerkennt, teilweise reguliert und der Händler freiwillig die Selbstbeteiligung übernimmt.
Vom logischen Standpunkt aus würde ich aber eher davon ausgehen, dass die Versicherung eine Regulierung ablehnt, wenn es sich um einen Gewährleistungs- nicht um einen Garantiefall handelt. Denke mal, die werden schon einige solcher Fälle gehabt haben.
Ich würde, wie schon beschrieben wurde, gegenüber dem Händler auf Nachbesserung bestehen, und zwar schriftlich per Einschreiben mit Fristsetzung von 10 Tagen. Weigert sich der Händler nach wie vor, ich nehme an eine Antwort seinerseits würde dann ausbleiben, würde ich dann zur Kostenminimierung den Weg über die Versicherung zumindest versuchen. Lehnen die eine Regulierung ab, ist ja noch nichts verloren. Ansonsten bliebe nur in Vorkasse zu gehen, den Wagen in der hiesigen BMW-Werkstatt reparieren zu lassen und den Betrag auf Grund der verweigerten Gewährleistungsansprüche einzuklagen.
Aber... Erstmal prüfen, was konkret in den Garantiebedingungen steht!
Aber... Erstmal prüfen, ob tatsächlich ein Gewährleistungsschaden vorliegt
Wichtig... Schriftlich zur Nachbesserung auffordern

Die Reihenfolge würde ich so unterstützen :)
Ich glaube allerdings, die E+ kennt gar keinen Gewährleistungsfall des Händlers bzw. Garantieausschluss wegen Gewährleistungansprüchen?
Ich hatte bei meinem Tage (!) nach Kauf das Getriebe erneuern lassen und auf Gewährleistung reklamiert. Gezahlt hat letztlich, wie ich erfahren hatte, die Garantie, und meines Wissens läuft das immer so, solange natürlich das Teil in der Garantie enthalten ist...In den ersten 6 Monaten ist sie für den Händler da und in den darauffolgenden 6 für den Kunden ;)

Okay, das wäre natürlich so schlecht auch nicht. Kenn mich mit der E+ allerdings auch nicht so wirklich aus, da ich noch keine hatte. Allerdings frage ich mich dann schon, warum sich der Händler so affig hat... :D

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