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E92 335i Motor auf Garantie, oder nicht ?

BMW 3er

Hi leute,
habe am 2.1.14 meinen Traum erfüllt einen 335i E92.
bin ihn seit dem auch schon ganz schön viel gefahren (fast 7500 km) und das nur mit gutem Ultimate 102
Als ich am freitag nach der arbeit aus einer Kurve raus beschleunigen wollte, ging auf einmal nichts mehr und er muckte und zuckte rum. :eek:
Ich hielt an um vielleicht im motorraum etwas entdecken zu können.. aber es war nichts zu sehen.
Übrigens lief er nur auf 5 Zylinder sprich also wie ein 75 jahre alter Traktor :( nachdem ich den adac angerufen hab um mich abschleppen zu lassen machte ich meinen bmw aus und ihn 2 minuten später wieder an.. und siehe da ?! nichts kein problem mehr.. volle leistung und er lief wie als ich ihn vom händler abgeholt hab.
Tester hat folgendes angezeigt: Zylinderabschaltung Druck zu Niedrig 29DC
Jetzt meine frage an euch ?
wird das von der Garantie übernommen ? Oder gibt bmw Kulanz darauf ?!
Also ich bin schwer enttäuscht von dem BMW Vertragshändler.. Erst das Auto schön reden und hier und da.. und jetzt wo man einen Rat braucht, wird man mit einem einfach schreiben abgefertigt :mad:
EDIT:
Also herausgefunden habe ich bereits das es wahrscheinlich die injektoren HDP (Hochdruckpumpe) oder die Zündung ( ?! ) als fehler quelle(n) in frage kommt/kommen.

Beste Antwort im Thema

Wenn man ein Fahrzeug bei einem Händler kauft, ist dieser verpflichtet, eine Garantie zu geben. In den ersten 6 Monaten muß er für solche Schäden aufkommen, die nächsten 6 Monate ebenso, nur muss man beweisen, dass der Schaden schon vorhanden war. (Beweislastumkehr)
Das hat überhaupt nix mit einer Gebrauchtwagengarantie zu tun, die dir der Händler mitgibt. Er kann zwar versuchen den Schaden darüber abzurechnen, wenn die das aber ablehnen, ist er deswegen noch lange nicht aus der Haftung raus.
Der Händler ist, ganz speziell, in den ersten 6 Monaten nach Kauf, die bei dir ja noch nicht rum sind, dein Ansprechpartner, nicht die von ihm abgeschlossene Zusatzgarantie.

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34 Antworten

Hi,wie alt ist dein Auto,und wieviel KM hat er drauf?

hi,
EZ 02/08 gelaufen hat er jetzt 125.500.

Zitat:

Original geschrieben von testothai


hi,
EZ 02/08 gelaufen hat er jetzt 125.500.

Da du den beim Vertragshändler gekauft hast hast du bestimmt die EuroPlus Garantie,oder?

stimmt genau

Typischer Vorführeffekt wenns mal nicht gehen sollte dann Funktioniert es!
http://ah-krauth.bmw.de/.../EuroPlusGarantiebedingungen.pdf
Also normalerweise sollte die Garantie im ersten Jahr übernommen werden!
Aber da du über 120.000KM drauf hast würdest du laut tabelle 20 % selbst bezahlen müssen und die 80% BMW!Und da der Fehler da ist auch im Fehlerspeicher müssten die es machen müssen!
Also seite 6 und 7 mal durchlesen,oder hast du es schon gelesen zuhause?

habe mir das heftchen direkt nach dem vorfall durchgelesen und habe halt darauf den händler kontaktiert.
Antwort: Sie müssen den Schadensfall bei der Garantie melden.
Die prüfen und entscheiden ob es ein Garantiefall ist, oder nicht.
bum.. fertig ?! was soll sowas ?

Zitat:

Original geschrieben von testothai


habe mir das heftchen direkt nach dem vorfall durchgelesen und habe halt darauf den händler kontaktiert.
Antwort: Sie müssen den Schadensfall bei der Garantie melden.
Die prüfen und entscheiden ob es ein Garantiefall ist, oder nicht.
bum.. fertig ?! was soll sowas ?

Lass dich nicht von denen verarschen :mad:
auch wenn die kommen und sagen nein,würde ich es mir nicht gefallen lassen an deiner stelle!
Warte mal,du mußt das melden?Oder hab ich es jetzt falsch verstanden?

Zitat:

Original geschrieben von George 73



Zitat:

Original geschrieben von testothai


habe mir das heftchen direkt nach dem vorfall durchgelesen und habe halt darauf den händler kontaktiert.
Antwort: Sie müssen den Schadensfall bei der Garantie melden.
Die prüfen und entscheiden ob es ein Garantiefall ist, oder nicht.
bum.. fertig ?! was soll sowas ?

Lass dich nicht von denen verarschen :mad:
auch wenn die kommen und sagen nein,würde ich es mir nicht gefallen lassen an deiner stelle!
Warte mal,du mußt das melden?Oder hab ich es jetzt falsch verstanden?

ja genau, ich soll den schaden melden.

:confused:

Zitat:

Original geschrieben von testothai



Zitat:

Original geschrieben von George 73

Lass dich nicht von denen verarschen :mad:
auch wenn die kommen und sagen nein,würde ich es mir nicht gefallen lassen an deiner stelle!
Warte mal,du mußt das melden?Oder hab ich es jetzt falsch verstanden?


ja genau, ich soll den schaden melden. :confused:

Ich würde mich in München beschweren bei den großen,und wenn das nicht hilft,Anwalt nehmen und fertig!!
Ich hatte in der Vergangenheit auch während der Garantiezeit was kaputt gehabt am Auto,bin zum meinen BMW Vertragshändler gefahren und die haben ohne zu murksen alles in die wege geleitet ;)
Also sowas höre ich zum ersten mal!!:mad:
Umverschämmt sowas :mad::mad::mad:

Wenn man ein Fahrzeug bei einem Händler kauft, ist dieser verpflichtet, eine Garantie zu geben. In den ersten 6 Monaten muß er für solche Schäden aufkommen, die nächsten 6 Monate ebenso, nur muss man beweisen, dass der Schaden schon vorhanden war. (Beweislastumkehr)
Das hat überhaupt nix mit einer Gebrauchtwagengarantie zu tun, die dir der Händler mitgibt. Er kann zwar versuchen den Schaden darüber abzurechnen, wenn die das aber ablehnen, ist er deswegen noch lange nicht aus der Haftung raus.
Der Händler ist, ganz speziell, in den ersten 6 Monaten nach Kauf, die bei dir ja noch nicht rum sind, dein Ansprechpartner, nicht die von ihm abgeschlossene Zusatzgarantie.

So isses, auch wenn es sich bei der Verpflichtung des Händlers um die Gewährleistung handelt, nicht um eine Garantie. Aber das wäre jetzt Haarspalterei... :D :D :D
Man muss nur eines unterscheiden. Handelt es sich um einen alters- und laufleistungsüblichen Verschleiß (Sind die Injektoren eigentlich ein übliches Verschleißteil???) haftet nicht der Händler über die gesetzliche Gewährleistung. In dem Fall kann man froh sein, wenn die Garantie einen Teil der Kosten übernimmt.
Ist hingegen die HD-Pumpe defekt, die ja nun keinesfalls ein übliches Verschleißteil sein wird, so greift die Gewährleistungsverpflichtung des Händlers, da wie von Zimpa schon richtig angemerkt, in den ersten 6 Monaten grundsätzlich davon ausgegangenen wird, dass der Schaden schon bei Kauf vorhanden war. Das zu widerlegen ist für den Händler ebenso schwer wie nach Ablauf der 6 Monate selbst zu beweisen, dass ein Mangel schon vorhanden war.
Dünner wird das Eis, wenn die ersten 6 Monate der Gewährleistung schon abgelaufen sind. In dem Fall ist es fast unmöglich einen Gewährleistungsanspruch abzuleiten, sodass man tunlichst versuchen sollte, die Garantie in Anspruch zu nehmen...
Pauschal kann man also sagen, dass nur die ersten 6 Monate der gesetzlichen Gewährleistung von Interesse sind. Alles was danach kommt ist juristische Augenwischerei.

Und die Fehlermeldung ist übrigens zu 100% die HDP :)
Injektor bekommst ne andere Fehlermeldung (Zündaussetzer / Kurzschluss von Hoch- zu Niederspannung).
War bei mir genau so. Die HDP bringt zu wenig Druck, deshalb schaltet das System einen Zylinder ab damit der Druck für die restlichen reicht und man noch weiter fahren kann. So wurde es mir erklärt ;)

Zitat:

Original geschrieben von stef 320i


Und die Fehlermeldung ist übrigens zu 100% die HDP :)
Injektor bekommst ne andere Fehlermeldung (Zündaussetzer / Kurzschluss von Hoch- zu Niederspannung).
War bei mir genau so. Die HDP bringt zu wenig Druck, deshalb schaltet das System einen Zylinder ab damit der Druck für die restlichen reicht und man noch weiter fahren kann. So wurde es mir erklärt ;)

Der Hammer ist ja auch das er sich selber drum kümmern soll,also sprich selbst anrufen und bestätigen lassen,hey wir reden von einem BMW Vertragshändler!!!

Jup. Ganz klarer Fall von Garantie. Dem Händler hinstellen, auf die 1 jährige Garantie verweisen. Fertig.
Wenn sie sich quer stellen: Anwalt. Ein schreiben müsste genügen.

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