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E46 macht probleme nach dem Kauf...

BMW 3er E46
Themenstarteram 27. Mai 2021 um 11:35

Ich habe letzte Woche einen E46 318Ci von 2004 gekauft(Privat) Auto ist scheckheftgepflegt und alles.

Allerdings sind 2 Tage nach kauf die ABS Leuchte angegangen, laut Fehler auslesen liegt es an den Drucksensoren am Hauptbremszylinder

Jetzt ist die Motorkontrollleuchte auch noch angegangen und der Motor ruckelt ab ca 50Km/H ...

Kann man irgendwie überprüfen ob diese Fehler schon vorher da waren? Der Verkäufer wird es bestimmt verneinen aber es kann doch nicht sein dass innerhalb von einer Woche 2 Leuchten angehen nachdem ich das Auto gekauft habe...

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13 Antworten

Der Verkäufer wird das bestimmt gewusst haben und kann Haftbar gemacht werden.

Jetzt musst du nur noch den Nachweis erbringen, das dieser Fehler auch vor dir vorhanden war.

Davon ausgehend das du zwischenzeitlich nicht daran rumgefummelt hast.

Wenn Scheckheft, dann frag die Werkstatt, ob da was vorgelegen hat.

Interessante rechtliche Auffassung..Würde ich mir ggf. Noch von nem Anwalt bestätigen lassen..

Das mit der Werkstatt ist nen guter Tip, könnte aber Probleme wegen Datenschutz machen..

Je nach Auslese-Equipment wird schon angezeigt ob der Fehler öfter oder zum ersten Mal aufgetreten ist.

Das könnte man ja für ein Gespräch mit dem VK nutzen..und auf ein Einsehen hoffen.

Ansonsten Gerichtsfeste Nachweise führen wird als Laie wohl eher nix. Und Sachverständige dürften sich bei dem Auto und Kosten auch eher nicht rechnen…

Auch ein Privatverkäufer muss Gewährleistung leisten, wenn ein Fehler bekannt ist aber bei Verkauf nicht genannt wurde, haftet der Verkäufer innerhalb ein halbjahresfrist. Auch wenn er jegliche Gewährleistung ausgeschlossen hat.

Müsste auch in deinem Kaufvertrag stehen.

Der Datenschutz betrifft ja nicht das Fahrzeug, somit dürfte die Werkstatt die Scheckheft zuletzt gemacht hat auch Auskunft geben können.

Ich würde aber auch gezielt den Verkäufer darauf ansprechen.

Sollte im KV stehen, das du ein Bastler Auto gekauft hast, sieht es schlecht aus.

Musst jetzt überlegen ob du dagegen vorgehen willst oder es selbst reparierst.

Er muss nicht nur nachweisen, dass der Fehler bei Verkauf vorhanden war - das wäre bei Gewährleistung ausschlaggebend - sondern dass der Verkäufer von dem tatsächlich bestehenden Mangel gewusst und ihn verschwiegen hat.

 

Das dürfte nahezu unmöglich sein. Insbesondere weil die Leuchte ja bei Verkauf nicht leuchtete, dürfte es dem Verkäufer leicht fallen, glaubhaft zu argumentieren, dass er von Mangelfreiheit ausgehen durfte. Selbst wenn das Problem früher schon einmal bestanden hätte.

Zitat:

@Cougi schrieb am 27. Mai 2021 um 16:26:54 Uhr:

Auch ein Privatverkäufer muss Gewährleistung leisten, wenn ein Fehler bekannt ist aber bei Verkauf nicht genannt wurde, haftet der Verkäufer innerhalb ein halbjahresfrist. Auch wenn er jegliche Gewährleistung ausgeschlossen hat.

Müsste auch in deinem Kaufvertrag stehen.

Sorry, das ist Nonsens.

Der Verkäufer haftet nur für verschwiegene, ihm bekannte und dem Käufer nicht offenbarte Mängel. Wenn Gewährleistung ausgeschlossen ist, ist sie ausgeschlossen. Ohne wenn und aber.

Wird nicht leicht, Nachweis wäre ja schon erbracht, wenn es irgendwo dokumentiert wurde (Werkstatt/ Unterlagen etc) und nicht behoben.

Das nach so kurzer Zeit überhaupt ein Fehler auftaucht und dazu sogar zwei ich schon zwielichtig. Aber man steckt auch nicht drin und bisher wissen wir auch nicht, ob er selbst ggf etwas gemacht hat oder ein äusserer Einfluss schuldhaft ist (Marder etc)

Es wurde ein gebrauchtes Kfz unbekannter Laufleistung,unbekanntem Pflegezustand (scheckheftgepflegt sagt GARNIX über den Zustand diverser Komponenten aus.....) mit einem Alter von 15 Jahren erstanden......

Sich mit einer solchen Einschätzung so weit aus dem Fenster lehnen finde ich optimistisch......

Ich hab meinen Z im Alter von 12 Jahren gekauft und mir war klar,das dies ein gebrauchtes Kfz ist,bei dem jederzeit ein Defekt auftreten kann.Also warum sollte ich dem privaten Verkäufer die Bude einrennen?

Vorausgesetzt man hat die Kiste nicht bei nem "Privat"verkäufer erstanden,der aktiv mit Autos im großen Stil handelt,aber die gesetzlichen Bestimmungen umgehen will.

Wer bei solchen Betrügern kauft,sollte sich überlegen bei nächsten Mal das volle Gebrauchtwagencheck-Programm durchzunehmen.....

So blind kauft man heute einfach keinen Gebrauchtwagen mehr.....

Und wer was defektfreies oder gar Garantie will,sollte besser bei nem Autohaus neu kaufen.....

 

Greetz

Cap

Zitat:

@asoro94 schrieb am 27. Mai 2021 um 13:35:27 Uhr:

Ich habe letzte Woche einen E46 318Ci von 2004 gekauft(Privat) Auto ist scheckheftgepflegt und alles.

..

Schätze KmStand ca. 150tkm,oder? Da ist es normal.

Ich hol das Popcorn raus. Immer lustig wenn sich hier mal wieder jemand meldet mit frisch gekauftem 15-20 Jahre alten Auto und Fehler feststellt. Und dann noch die ganzen Rechtsexperten und Anwälte ...

 

Rechte und Pflichten beim privaten PKW-Verkauf

Wenn der frisch verkaufte Gebrauchtwagen schon kurz nach der Übergabe unerwartete Mängel zeigt, ist ein Käufer in vielen Fällen daran interessiert, die entstehenden Kosten auf den Vorbesitzer zu übertragen. Um dieser unangenehmen und kaum zu kontrollierenden Situation aus dem Weg zu gehen, achtest Du als Verkäufer unbedingt darauf, beim Privatverkauf eine Gewährleistung und eine potenzielle Haftung auszuschließen.

In jedem Fall bist Du als Verkäufer aber dazu verpflichtet, vor der Kaufabwicklung auf alle Dir schon bekannten Schäden hinzuweisen. Diese sollten selbstverständlich auch im Kaufvertrag erwähnt werden. Nicht gesondert erwähnen musst Du allerdings offensichtliche Schäden, wenn der Verkäufer die Möglichkeit hatte, das Fahrzeug zu besichtigen. Gleiches gilt bei minimalen Beschädigungen wie kleinen Kratzern.

Mal im Ernst. Wir reden hier über eine uralte Karre, bei der nun zwei Lampen angegangen sind... und das ist jetzt in Augen mancher " komisch???"

Meinen 750i habe ich bei einem befreundeten Händler gekauft. Wenn ich es darauf angelegt hätte, so hätte ich ihn wegen der in der ersten Woche aufleuchtenden Motorkontrollleuchte ( Falschluft, Faltenbalg und Unterdruckschläuche), in der zweiten Woche aufleuchtenden Airbaglampe ( Sitzbelegung) und in der siebten Woche aufleuchtenden DSC/ABS Lampe( Steuergerät) belangen können. Denn der Handschlag mit dem ich ihm versichert habe, bei einer 20 Jahre alten Luxuskarosse, keine Gewährleistung zu erwarten gilt nicht vor Gericht. Ich bin aber nie davon ausgegangen, dass der Wagen ein Jahr ohne Mängel übersteht und das gesprochene Wort zählt bei mir. Ich wollte einen E38, ohne Rost an den Schwellern und sonstigen tragenden Teilen und den hab ich bekommen .

 

Sorry. Aber man kann doch nicht so naiv sein, weil da ein Paar Stempel im Heft sind, von nem TipTop Auto auszugehen und direkt rumheulen wenn-Überraschung- es trotzdem ein 20 Jahre altes Auto mit 20 Jahre alter Technik bleibt.

 

Teile es dem Verkäufer mit. Frage mal ob da schon einmal was war und dann lass das ganze beheben.

Und wenn dich das stört, kauf den nächsten 3er bei BMW inkl. Garantie ...

Wichtig ist zuerstmal was im Kaufvertrag steht.

Dann reden wir darüber was alles rechtlich möglich besser nicht möglich ist.

MfG kheinz

Das Auto ist 17 Jahre alt.

Schaut man sich hier im Forum mal um, dann kann man feststellen, daß die DSC-Drucksensoren am Hauptbremszylinder häufiger defekt sind. Eher ein Standardfehler. Tauschen - dann ist Ruhe :-).

Z.B.: https://www.motor-talk.de/.../...-bei-kaelte-geht-wieder-t7097804.html

Das gleiche gilt für Nocken- und Kurbelwellensensoren.

Wenn es sich nur um Sensordefekte handelt, dann würde ich sie tauschen lassen.

Man könnte den Verkäufer bitten sich an den Kosten zu beteiligen, bevor man das große Faß aufmacht. ;-) Gruß

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