e30 nach deutschland.. genaue kosten, schlüßelnummer?
hallo leute.. jetzt müßts mir mal helfen..
werde meinen e30 im frühjahr auf deutschland anmelden..
wieso? wir brauchen mind 11cm bodenfreiheit, räder dürfen vom radhaus nicht vorstehn leistungssteigerung max 30% ohne größere probs. erlaubt.
bau aber grad einen m102 motor ein und mit den 11cm komm ich auch bei weitem nicht hin..
meine frage... ich muß den paragraphem machen, das ist mir klar. aber in D gibt es schlüßelnummern..
aber bei uns in österreich gibts sowas nicht..
und die schlüßelnummern sind ja sehr bedeutend für die steuerklasse.. das heist, wenn ich meinen bmw in D anmelde, wie wird das handgehabt... welche schlüßelnummer oder einstufung bekomme ich?
21 Antworten
zottlbaer ich mach es deshalb weil ich nicht mal den motor eingetragen bekomm..
und ich wollte das nur wissen weil ich ihn ja praktisch nicht mehr als 171ps auto anmelde in deutschland, das mit dem paragraphen ist mir schon klar, das ist kein streß, kostet 80 euros..
Servus e30_schrauber,
wo machst du den die Vollabnahme sprich den § 21 für 80€??
mein bekannter hat auch vorkurzen einen §21 machen müssen da das Auto länger wie 12 Monate abgemeldet war und der kam auf 250€. Und wie ich das verstehe, willst ja du deinen anderen Motor auch noch eingetragen haben oder hab ich das faslch verstanden??
würd mich schon intressieren!!!
gruß
hab nachgefragt, die verlangen 80 euros dafür. aber ich muß mir speziel einen terminmachen lassen, weil nicht alle den paragraphen 21 nicht alle machen dürfen..
servus nochmal,
§21 darf eigentlich nur bei uns in Deutschland der TÜV machen nicht GTÜ oder sonst wie alle heißen.
gruß
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Zitat:
Original geschrieben von zottlbaer
servus nochmal,
§21 darf eigentlich nur bei uns in Deutschland der TÜV machen nicht GTÜ oder sonst wie alle heißen.
gruß
hier noch ein kleiner Auszug:
Vollgutachten gem. § 21 StVZO
Dieser Paragraph regelt die Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge.
Bei welchen Fahrzeugen muss ein Vollgutachten durchgeführt werden?
Fahrzeuge, deren deutscher Brief verfallen ist, d.h. das Fahrzeug war länger als 18 Monate abgemeldet.
Fahrzeuge, die aus dem Ausland nach Deutschland importiert wurden.
Ausgenommen sind Neu- oder Gebrauchtfahrzeuge mit einer EWG-Betriebserlaubnis und einer sogenannten EG-Übereinstimmungserklärung, die Fahrzeug-Identifikations-Nummern-bezogen vom Hersteller/Importeur ausgestellt wurde. Für einzeln importierte Fahrzeuge aus dem Nicht-EG-Raum ( z.B. USA/Kanada) ist immer ein Vollgutachten erforderlich!
Wer kann ein Vollgutachten durchführen? Jeder amtlich anerkannte Sachverständige einer technischen Prüfstelle, der über die entsprechende Befugnis zur Durchführung des § 21 verfügt.
Was und nach welchen Kriterien wird geprüft?
Der Sachverständige prüft zum einen den technischen Zustand und die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs, da ja nach erfolgter Zulassung eine Plakette für 2 Jahre erteilt wird. Dies entspricht in etwa der technischen Überprüfung bei einer normalen Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO.
Außerdem wird die Übereinstimmung des Fahrzeugs mit den Zulassungsvorschriften abgecheckt, hier geht es unter anderem auch um das Abgasverhalten, Geräuschgrenzwerte, Bremsanlage, Beleuchtungseinrichtungen etc. Dabei sind natürlich die Grenzwerte und Vorschriften einzuhalten, die zum Zeitpunkt der Erstzulassung des Fahrzeugs Gültigkeit hatten. Eventuell nötige Umrüstungen des Fahrzeuges (z. B. Scheinwerfer, Rückstrahler, Typenschild etc.) werden vom Sachverständigen vor Ort festgelegt. Genauere Informationen dazu finden Sie auch unter Importfahrzeug-Richtlinie
Bei gebrauchten Fahrzeugen muss auch eine Abgasuntersuchung (AU) durchgeführt werden.
Zuletzt müssen die technischen Daten für die Erstellung des deutschen Kraftfahrzeugbriefes festgelegt werden. Der Sachverständige ist hierbei verpflichtet, diese Informationen aus gesicherten Quellen zu beziehen, also nicht aus Briefkopien etc, sondern z.B. von unserem Datenblatt-Service.
Alle Angaben zum Fahrzeug-Brief, die sich nicht beschaffen lassen, müssen durch eine Messung ermittelt werden, z.B. eine Geräuschmessung.
Zitat:
Original geschrieben von zottlbaer
Servus e30_schrauber,
wo machst du den die Vollabnahme sprich den § 21 für 80€??
mein bekannter hat auch vorkurzen einen §21 machen müssen da das Auto länger wie 12 Monate abgemeldet war und der kam auf 250€. Und wie ich das verstehe, willst ja du deinen anderen Motor auch noch eingetragen haben oder hab ich das faslch verstanden??
würd mich schon intressieren!!!
gruß
Das finde ich ziemlich heftig, dann hat er bestimmt einige Sachen per Einzelabnahme eintragen lassen - das kostet extra. Ich habe in Luebeck 60 Euro fuer nen 21er geloehnt...
Gruss
Daniel
ein freund von mir hat sleber den paragraphen machen müssen, weil das auto ewig lange abgemeldet war.. hat auch 80 euros bezahlt.. nahja, mir wirds sicher mehr kosten..