e 190 als anfängerfahrzeug

Mercedes W201 190er

hallo leute, ich bin der samson, 21 jahre alt und möchte mir im sommer einen kleinen traum erfüllen- mein erster benz 🙂

ich hab mir schon viele modelle angeschaut, e 230, c180, e 280, e 300 und natürlich den e190 der immer mein favorit war und es wahrscheinlich auch bleiben wird. da ich gerade erst den führerschein mache wäre der benz dann mein erstes auto und deshalb habe ich als neuling eine menge fragen für euch 🙂

ist der e190 überhaupt empfehlenswert als "anfängerauto" ?

mein fahrlehrer meinte das ich zu groß wäre für den (bin 1,90) und das er auch relativ viel verbrauchen würde, da hab ich schon viele sachen gehört, die zahlen gehen von 8-13 liter verbrauch. jeder sagt etwas anderes.

ab wieviel geld sind die modelle brauchbar, fängt ja schon bei unter 500 € an. ich dachte so ab 1000 müsste man einen halbwegs vernünftigen kriegen, liege ich da richtig ?

der diesel soll ja anscheinend weniger verbrauchen als der benziner, ist der empfehlenswert ?

was wären evtl. gute alternativen zum e190, also limousinen, da ich einen kleinwagen nicht fahren möchte.

wie hoch wären die laufenden kosten bzgl. reparaturen bzw. verschleiß, steuern und versicherung.

hoffe ihr könnt mir helfen und ich freue mich auf eure antworten!

Beste Antwort im Thema

Der W201 ist im Grenzbereich übrigens sehr gutmütig - wer die Signale nicht versteht, der hat kein Popometer und sollte sich unbedingt ein ESP-verlangsamtes Auto holen. Als Anfänger lernt man so wenigstens Auto fahren. Bin mit meiner Nichte das letzte Jahr mit dem L17 mit dem 190D gefahren - da hat sie deutlich mehr gelernt als mit den modernen Audi und Fiat Karren ihrer Eltern - nämlich gefühlvoll kuppeln und schalten, die Rückmeldungen des Fahrzeuges ernst zu nehmen und sich nicht von nervösem Geblinke und Getute ablenken zu lassen (Bin mit ihr aber auch mit dem W220 und dem W126 gefahren...jetzt will sie einen Mercedes als erstes Auto...🙂🙂🙂🙂 )

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ich hab in meinen vergangenes jahr gute 1000 Euro investiert und der wagen hat vielleicht 180 Tausend runter. und die ZKD komtm erst noch 😁

zkd is dochn klacks da is einma bremsen rundrum von den materialkosten mehr 😁

Hey Leute,

mal wieder schlechte Neuigkeiten. Diese Betrüger!

Heute sollte der Wagen, nach mehrmaligem Aufschieben der Frist, fertig repariert sein...

Habe in der Werkstatt angerufen, dort sagte man mir, sie hätten die entsprechenden Teile nicht gefunden. Da heute das Ultimatum für die Reperatur ablief, habe ich direkt den Händler angerufen und zur Rede gestellt. Nach mehrmaligem Versuchen konnte ich endlich den "Chef" sprechen.

Eben dieser, der mir vor 2 Wochen noch versprochen hatte, ich würde mein Geld zurückbekommen. Auf die Absprache mit ihm und sein Versprechen angesprochen meinte er, er hätte nochmal mit dem anderen "Chef" gesprochen. Dieser meinte sie könnten bei unter 1500 € keine Gewährleistung geben, ich müsse mich selber drum kümmern und würde ja wissen, wo der Wagen steht. Also nicht nur gelogen, sondern auch noch dreist. Schweinebande!

Diese Penner glauben doch nicht ernsthaft, dass sie damit durchkommen. Einfach unglaublich. Alle Anfangsverdachte haben sich ausnahmslos bestätigt.

Jetzt werden wir wohl die juristischen Geschütze auffahren müssen, Rechtsanwalt ist eingeschaltet. Jegliche Hilfe/Tipps bzgl der rechtlichen Lage bzw. der weiteren Vorgehensweise sind Willkommen.

PS. Falls der Betrüger hier mitliest, soll er sich auf sein blaues Wunder gefasst machen. Ich krieg dich dran!

Grüße von Samson

Na dann wünsche ich schonmal viel Spass und gutes Gelingen. 🙂

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Original geschrieben von BenzerSamson

"Diese Betrüger!"
- Bist Du sicher, welche Anforderungen an den Straftatbestand des § 263 StGB gestellt werden?

"Dieser meinte sie könnten bei unter 1500 € keine Gewährleistung geben,"
- Können und wollen sind zweierlei. Ich kenne keine rechtliche Regelung, nach welcher es eine €-Untergrenze geben sollte.

"Also nicht nur gelogen, sondern auch noch dreist. Schweinebande!"
- Geld stinkt nicht.

"Diese Penner glauben doch nicht ernsthaft, dass sie damit durchkommen."
- Wer letztendlich der Penner ist, wird sich sicherlich noch herausstellen. Ich bin gespannt...

"Jetzt werden wir wohl die juristischen Geschütze auffahren müssen, Rechtsanwalt ist eingeschaltet."
- Hfftl. einer, der auf Allg. Vertragsrecht spezialisiert ist.

"Falls der Betrüger hier mitliest, soll er sich auf sein blaues Wunder gefasst machen. Ich krieg dich dran!"
- Gut gebrüllt, Löwe... ;-)
- Wer zuletzt lacht, ...

Hi!

Die ersten Erfahrungen sind gewöhnlicherweise nicht kostenlos. Lehrgeld! 😁

Zitat:

Original geschrieben von Berny3


Original geschrieben von BenzerSamson

"Diese Betrüger!"
- Bist Du sicher, welche Anforderungen an den Straftatbestand des § 263 StGB gestellt werden?

"Dieser meinte sie könnten bei unter 1500 € keine Gewährleistung geben,"
- Können und wollen sind zweierlei. Ich kenne keine rechtliche Regelung, nach welcher es eine €-Untergrenze geben sollte.

"Also nicht nur gelogen, sondern auch noch dreist. Schweinebande!"
- Geld stinkt nicht.

"Diese Penner glauben doch nicht ernsthaft, dass sie damit durchkommen."
- Wer letztendlich der Penner ist, wird sich sicherlich noch herausstellen. Ich bin gespannt...

"Jetzt werden wir wohl die juristischen Geschütze auffahren müssen, Rechtsanwalt ist eingeschaltet."
- Hfftl. einer, der auf Allg. Vertragsrecht spezialisiert ist.

"Falls der Betrüger hier mitliest, soll er sich auf sein blaues Wunder gefasst machen. Ich krieg dich dran!"
- Gut gebrüllt, Löwe... ;-)
- Wer zuletzt lacht, ...

Hast du außer deiner Schadenfreude auch noch etwas sinnvolles beizutragen ? Ich muss mich von dir doch nicht als Penner bezeichnen lassen. Einfach unnötig, so einen hämischen Beitrag zu verfassen.

Du hast doch inhaltlich nichts weiter beizutragen, dann lass es doch einfach sein. Hilfreich ist das, was du von dir gegeben hast, nicht.

Entschuldige meinen rüden Tonfall, aber ich hab echt keinen Bock mich nach dem Erlebnis noch von irgendwelchen Forentrolls nerven zu lassen.

lass dich doch von so einem nich provozieren... einfach nich beachten.

ich wünsch dir ma viel glück.

Ich hab den Thread mal überflogen und nichts von einem Kaufvertrag gelesen...täusche ich mich und es gibt doch einen?
Wenn du einen hast, mach mal einen Scan und stelle ihn ein, allerdings kann man einen Vertrag auch dementsprechend formulieren, dass du auch damit schlecht da stehst.
Hast du keinen Vertrag, vergiß deinen Anwalt und die Rechtsschutz, denn ich bezweifle stark, dass die für solch eine Streitigkeit aufkommen wird.

Zitat:

Original geschrieben von Stamp


Ich hab den Thread mal überflogen und nichts von einem Kaufvertrag gelesen...täusche ich mich und es gibt einen?
Wenn du einen hast, mach mal einen Scan und stelle ihn ein, allerdings kann man einen Vertrag auch dementsprechend formulieren, dass du auch damit schlecht da stehst.
Hast du keinen Vertrag, vergiß deinen Anwalt und die Rechtsschutz, denn ich bezweifle stark, dass die für solch eine Streitigkeit aufkommen wird.

Hey Stamp,

selbstverständlich habe ich einen Kaufvertrag. Habe nur leider keinen Scanner zur Hand. Ich werde aber bei News vom Anwalt bzw. weiteren Schritten hier schreiben. Steht auch nix von Kundenauftrag oder sowas drin. Die haben handschriftlich einen Ausschluss der Sachmängelhaftung wg. des Fahrzeugalters in den Vertrag geschrieben.

Tja, soweit ich die Rechtslage überblicke, ist das wohl ungültig, da man diese in keinem Fall ausschließen kann, egal was im Vertrag steht. Aber die haben bestimmt noch irgendwelche Tricks auf Lager, machen das bestimmt nicht zum ersten Mal...

@ w201 freak: Du hast wohl Recht, war ziemlich sauer vorhin. Danke für dein Verständnis.

Jetzt wieder freundlich grüßend

Samson

Noch eine Frage: War das ein Kundenauftrag, oder direkt vom Händler?

edit
Habs gerade gelesen...steht nichts von Kundenauftrag.

Dann sehe ich aber eher Chancen, dass dein Anwalt dem Händler einen Vergleich unterbreitet, denn vor Gericht wird es schwierig, solch einen Schaden einzufordern, da er für den Händler nicht absehbar war.
Aber wenn deine Rechtsschutz mitmacht, lasse es darauf ankommen.

Viel Glück

Es ist ja erstmal die Frage ob Samson überhaupt Rechtsschutz-Versichert ist... kann sein dass ich das überlesen habe, aber kann mich eigentlich nicht daran erinnern, das gelesen zu haben.

Rechtsschutz ist doch eine Zusatzversicherung, richtig?

Hallo,
es ist genau so gekommen, wie ich's befuerchtet hatte. Die muendlichen Versprechen des Haendlers waren reine Hinhaltetaktik. Apropos Vertrag: Es gibt seitens eines gewerblichen Verkaeufers einen Passus, mit der die gesetzliche Gewaehrleistung ausgeschlossen werden kann, und zwar die Deklaration des Fahrzeugs als Bastlerauto bzw. Ersatzteilspender.
Ich vermute, dass der Haendler davon ausgeht, dass Du aufgrund des relativ geringen Streitwerts
eine langwierige und ggf. teure juristische Auseinandersetzung letztendlich doch scheust. Der hat ja anhand Deines Verhaltens auch schnell gemerkt, dass Du auf dem Gebiet absoluter Laie bist.
Als problematisch duerfte sich auch erweisen, dass rein gar nichts schriiftlich festgehalten wurde, was Fehlerreklamation, Beauftragung der Werkstatt und Zusicherungen des Haendlers angeht. Muendliche Absprachen sind zwar theoretisch gueltig, lassen sich aber nicht beweisen und sind aus juristischer Sicht quasi wertlos.
Du haettest den Anwalt besser schon zu Anfang eingeschaltet, ich hoffe fuer Dich, dass Du zumindest einen teilweisen Erfolg erzielst. Viel Glueck!

Zitat:

Original geschrieben von FlyingKiwi95


Es ist ja erstmal die Frage ob Samson überhaupt Rechtsschutz-Versichert ist... kann sein dass ich das überlesen habe, aber kann mich eigentlich nicht daran erinnern, das gelesen zu haben.

Rechtsschutz ist doch eine Zusatzversicherung, richtig?

Ich meinte es gelesen zu haben, kann mich aber auch täuschen.

Ja, das ist eine Zusatzversicherung.

Welche Bedingungen gelten für die Übernahme der Kosten?
Ein gewerblicher Verkäufer hat das Recht, die bei Verkauf an privat gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung für Sachmängel (Sachmängelhaftung) vertraglich von zwei Jahren auf ein Jahr zu verkürzen. Entscheidend ist dann der Zeitpunkt, an dem der Mangel auftritt und der Käufer diesen reklamiert. Passiert dies innerhalb von sechs Monaten nach dem Kauf, muss der Händler die Kosten tragen. Will er das nicht, muss er dem Käufer beweisen, dass der Mangel beim Kauf nicht schon (verborgen) vorlag.

Warum werden ähnliche Schäden oft unterschiedlich vor Gericht bewertet?
Die Abgrenzung zwischen Verschleiß und Mangel ist mitunter schwierig. Oft kommt es dann auf das Alter und die Laufleistung des Fahrzeugs an. Gibt etwa ein Teil bereits mit 20 000 Kilometern den Geist auf, deutet das eher auf einen Mangel hin. Fällt es dagegen erst nach 180 000 Kilometern aus, liegt Verschleiß nahe.

Überlege dir gut, ob es sich für dich lohnt, vor Gericht zu ziehen, denn sonst kann es evtl. ein teurer 190er werden.

Mal so ganz nebenbei....

Ich würde einen unserer Moderatoren darum bitten, folgendes zu löschen:

Zitat:

Original geschrieben von BenzerSamson


mal wieder schlechte Neuigkeiten. Diese Betrüger!

Zitat:

Original geschrieben von BenzerSamson


Also nicht nur gelogen, sondern auch noch dreist. Schweinebande!

Zitat:

Original geschrieben von BenzerSamson


Diese Penner glauben doch nicht ernsthaft, dass sie damit durchkommen.

Zitat:

Original geschrieben von BenzerSamson


PS. Falls der Betrüger hier mitliest, soll er sich auf sein blaues Wunder gefasst machen. Ich krieg dich dran!

Denn dies spricht nicht gerade für Dich. Auch wenn man sauer ist, sollte man sich vor solchen Aussagen im Netz hüten.

Es wäre wohl besser, wenn der VK dies hier nicht mitbekommt....

Zum Sachverhalt hatte ich mich ja schon anfangs geäußert........da, wo schon gleich geschrieben wurde, dass man da eine Anzeige erstatten solle...........wogegen auch immer......ist bis heute eine offene Frage.

Ich sehe da noch immer sehr wenig Chancen die Sache ohne Verlust zu beenden.
Aber gut......hier werden lieber die "positiven" Aussagen gelesen, als die, die der Realität eher entsprechen.

Die Rechtschutz kalkuliert grob die Gewinnchancen und rechnet den Streitwert gegen die entstehenden Anwalts- Gerichtskosten. Im Forum "Verkehr & Sicherheit" könnte man mal anfragen........

PS: Dokumente kann man nicht nur scannen sondern auch abfotografieren. Vielleicht gelingt es ja mal, den Vertrag zu Gesicht zu bekommen (schwärzen bitte nicht vergessen).

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