e 190 als anfängerfahrzeug

Mercedes W201 190er

hallo leute, ich bin der samson, 21 jahre alt und möchte mir im sommer einen kleinen traum erfüllen- mein erster benz 🙂

ich hab mir schon viele modelle angeschaut, e 230, c180, e 280, e 300 und natürlich den e190 der immer mein favorit war und es wahrscheinlich auch bleiben wird. da ich gerade erst den führerschein mache wäre der benz dann mein erstes auto und deshalb habe ich als neuling eine menge fragen für euch 🙂

ist der e190 überhaupt empfehlenswert als "anfängerauto" ?

mein fahrlehrer meinte das ich zu groß wäre für den (bin 1,90) und das er auch relativ viel verbrauchen würde, da hab ich schon viele sachen gehört, die zahlen gehen von 8-13 liter verbrauch. jeder sagt etwas anderes.

ab wieviel geld sind die modelle brauchbar, fängt ja schon bei unter 500 € an. ich dachte so ab 1000 müsste man einen halbwegs vernünftigen kriegen, liege ich da richtig ?

der diesel soll ja anscheinend weniger verbrauchen als der benziner, ist der empfehlenswert ?

was wären evtl. gute alternativen zum e190, also limousinen, da ich einen kleinwagen nicht fahren möchte.

wie hoch wären die laufenden kosten bzgl. reparaturen bzw. verschleiß, steuern und versicherung.

hoffe ihr könnt mir helfen und ich freue mich auf eure antworten!

Beste Antwort im Thema

Der W201 ist im Grenzbereich übrigens sehr gutmütig - wer die Signale nicht versteht, der hat kein Popometer und sollte sich unbedingt ein ESP-verlangsamtes Auto holen. Als Anfänger lernt man so wenigstens Auto fahren. Bin mit meiner Nichte das letzte Jahr mit dem L17 mit dem 190D gefahren - da hat sie deutlich mehr gelernt als mit den modernen Audi und Fiat Karren ihrer Eltern - nämlich gefühlvoll kuppeln und schalten, die Rückmeldungen des Fahrzeuges ernst zu nehmen und sich nicht von nervösem Geblinke und Getute ablenken zu lassen (Bin mit ihr aber auch mit dem W220 und dem W126 gefahren...jetzt will sie einen Mercedes als erstes Auto...🙂🙂🙂🙂 )

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Was ich nicht erwähnt habe. Bei meinem Onkel genau die selbe Geschichte mit der neueren E-Klasse. Ist ein Totalschaden. Da beide Wagen über ihn laufen, liegt der Streitwert wohl deutlich höher. Gutachten ist gerade in der Mache.

Zitat:

Denn dies spricht nicht gerade für Dich. Auch wenn man sauer ist, sollte man sich vor solchen Aussagen im Netz hüten.

Es wäre wohl besser, wenn der VK dies hier nicht mitbekommt....

Schön, dass du meinst, mich aufgrund meiner Beiträge hier, so gut zu kennen. Ich habe bewusst darauf verzichtet, den Namen des Händlers hier rein zu schreiben. Aber warum sollte er es nicht mitbekommen, der kann ruhig wissen das ich sauer bin. Wäre lächerlich, mir daraus einen Strick zu drehen.

Definitiv liegt hier ein Betrugsfall vor, zumindest wurde (vor Zeugen) seitens des Autohändlers mehrfach Wortbruch begangen bzw. gelogen. Das Verhalten nach der versuchten "Reparatur" ist vertragswidrig. Das Argument, sie hätten schon genug Geld in den Wagen gesteckt ist fadenscheinig und entbindet Sie auch nicht von der gesetzlichen Gewährleistung.

Das ist der Stand der Dinge, soweit ich die Rechtslage überblicke. Die Autos wurden nicht als Bastlerfahrzeuge verkauft.

Wenn ich die Möglichkeit habe, dann werde ich den Vertrag hier reinstellen. Anzeige habe ich nicht erstattet, ich hoffe das Ganze mit einem außergerichtlichem Vergleich beilegen zu können.

Zitat:

Original geschrieben von BenzerSamson


Schön, dass du meinst, mich aufgrund meiner Beiträge hier, so gut zu kennen.

Verstehe ich nicht.......was bringt Dich zu dieser Aussage?

Weißt Du, mir soll es ja eigentlich egal sein was daraus wird....ist es mir jedoch (noch) nicht. Wenn Du möchtest, dass ich mich zur Deiner Situation nicht mehr äußern soll, dann wäre es ok und Du brauchst es mir nur mitteilen. Dann halte ich mich hier gerne raus.
Mehr als auf etwas hinweisen geht nicht.....wie du dann damit umgehst, bleibt natürlich Dir überlassen.
Es ist ja nicht böse gemeint, sondern einfach nur eine neutrale Sache.

Als ihr beim Anwalt wart, was hat dieser denn genau gesagt? Gibt es da schon klare Gegebenheiten?
Beim Gutachter bin ich ja mal echt gespannt.....weil am Fahrzeug halt schon geschraubt wurde.

Zu Deinem Onkel:
Ich glaube, es spielt keine Rolle auf wem die Fahrzeuge zugelassen sind. Es zählen die Vertragspartner.....also VK - Onkel und separat VK - Du.
Es würde halt nur mehr Druck ausüben, wenn gleich 2 ähnliche/gleiche Streitfälle gegen den VK vorliegen.
Doch am Ende zählt die Gesetzeslage, der Kaufvertrag und ob man jmd. eine arglistige Täuschung nachweisen kann.

PS: Ich will Dir nix böses.....verstehe das bitte nicht falsch. 😉

Hey,

ich bin nur ein wenig angefressen wegen der Sache. Du bist weiterhin willkommen, deine Meinung zum Sachverhalt zu äußern. Man muss halt die emotionale Ebene von der sachlichen trennen, was nicht immer einfach ist. Versetz dich mal in meine Lage, ich würde wetten, dass du auch sauer wärst. Ist schließlich mein erster Wagen.

Zum Glück bin ich garnicht der Vertragspartner, dass ist in beiden Fällen mein Onkel. Deswegen hat er auch die Kaufvertäge, die ich deswegen nicht hochladen kann. Zusätzlich habe ich auch keinen Scanner oder Kamera. Von unserer Seite wurde rein garnichts an den Wagen gemacht, alle Schraubereien / "Reparaturen" bzw. Versuche wurden vom Händler angestrengt, somit liegt auch die Verantwortung dafür bei denen.

Realistisch gesehen dürfte ein Wagen, der nichtmal eine Woche fährt (Getriebeschaden), doch gar nicht durch den TÜV kommen. Da der Händler das mit dem TÜV gemacht hat, scheint wohl auch hier gepfuscht worden zu sein. Auch hier sollte man die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen. Zumal ich darauf wetten würde, dass ich nicht der einzige bin, der dort über den Tisch gezogen wurde. Ist ein sehr großer Händler mit Hunderten an Fahrzeugen.

EDIT :

Was noch interessant für mich zu wissen wäre. Wie hoch schätzt ihr die Kosten für den Einbau eines neuen /gebrauchten Getriebes ein (Automatik)?. Falls sich die Sache hinzieht, überlege ich, ob ich den Wagen auf eigene Kosten reparieren sollte. Dafür würde ich ihn erstmal in einer guten Werkstatt durchchecken lassen, was wirklich alles gemacht werden muss und einen Kostenvoranschlag einzuholen. Ggf. wäre ich bereit, in den Wagen zu investieren, falls die Substanz irgendwie noch brauchbar ist. Das kommt natürlich aber erst in Frage, wenn die rechtlichen Sachen erledigt sind.

Grüße von Samson

Ja......ich kann es durchaus verstehen wenn man sauer ist, und dies auch mitteilen möchte.
Wenn mir hier etwas auf den Senkel geht, äußere ich mich ja auch dementsprechend.... 😁

Ist halt nur die Frage ob solche beleidigenden Worte dazu benutzt werden sollten.......also hier im öffentlichen Forum. Per PN oder privat kann man ja auch voll die Sau raus lassen (auch mit Vorsicht)... 😁

Also wenn der Onkel in beiden Fällen der Vertragspartner ist, dann hat er natürlich auch alles zu tragen.
Hier kommt es dann erstmal darauf an, was der Gutachter sagt.....im Bezug zum Vorwurf. Ich stelle mir das jedoch sehr kniffelig vor.....
Wie soll er z.B. bei dem Getriebeschaden beurteilen können (wo anscheinend auch schon geschraubt wurde), ob die eingetretenen Defekte zu lasten des VK gehen?

Neutral gesehen kann kein Mensch wissen wann ein Getriebe den A**** aufreißt, ohne dass es sich zuvor bemerkbar macht.
Du bist das Fahrzeug Probe gefahren und es gab wohl keine Beanstandungen..........da sieht es ziemlich düster aus, jmd. den Betrug zu unterstellen bzw. zu beweisen.

Dazu mal die Sache mit dem Tüv:
Der Tüv guckt nach sicherheitsrelevanten Bauteilen und ob die allgemeine Funktion gegeben ist. Es ist nicht seine Aufgabe, technische Gerätschaften wie Motor, Getriebe, Differential etc. auf innerlichen Verschleiß zu prüfen.
Wenn im Prüfzeitraum alles funktionstüchtig ist, dann passt es. Wenn die Äußerlichkeiten einem ordnungsgemäßen Zustand entsprechen, passt es ebenfalls.

Es ist halt oft die Annahme, dass ein Fahrzeug mit neuem Tüv quasi keine technischen Mängel aufweisen darf (ob nun 1 Woche oder auch 4 Monate danach). Dem ist nur nicht so.

In Deinem (eurem) Fall sehe ich rechtlich (noch) keine betrügerische Absicht (den genauen Fall Deines Onkels kenne ich nicht).
Es geht doch derzeit "nur" darum, dass die aufgekommenen Schäden behoben werden müssen und wer dafür haftet.
Und da zählen, wie gesagt, das Gesetzt und der Kaufvertrag bzw. die Kaufverträge.

Das ist halt alles nicht so einfach......klar......doch es ist wichtig, in solchen Fällen nicht gleich über die Stränge zu schlagen.

Bei mir läuft zur Zeit ein Hafpflichtschaden, in dem sich die Versicherung des Verursachers ziemlich Zeit lässt und es jetzt auch über einen Anwalt läuft..........und das dauert schon ein wenig.
Innerlich bin ich stinksauer und nutze Worte, die alles andere als freundlich sind.... 😁 ....nur nicht in der Öffentlichkeit.....

Die Frage nachdem was der Anwalt gesagt hat, stelle ich jetzt nicht nochmal......denn es muss auch nicht sein, dass dieses hier einzug findet. Vielleicht schreibst Du mir es per PN......

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Zitat:

Original geschrieben von FlyingKiwi95


Rechtsschutz ist doch eine Zusatzversicherung, richtig?

Nein, falsch.

Wozu denn?

Zitat:

Original geschrieben von Marvin16x


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Wie schaffst du die 8? Hast du rechts und links etwa keine Mulden...? Dann könnte man in der vorderen Reihe echt 5 + Tüte unterbringen 😁

Marvin, es passen doch 8 rein! Heute ausprobiert ;-)

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