DWA Alarmhorn nachrüsten

Audi Q3 8U

Hallo,

weiß von euch jemand, ob man beim Q3 das Alarmhorn zum quittieren nachrüsten kann?

Codierbar ist es jedenfalls.

Die Pinbelegung und Ort des Steuergerätes wären sehr hilfreich.
Vielen Dank.

Liebe Grüße
Lasse

48 Antworten

Unsere Geschäfts S-Klasse ist kein Re-Import

Image

Zitat:

@Jimmy Bondy schrieb am 30. März 2015 um 19:47:38 Uhr:


Unsere Geschäfts S-Klasse ist kein Re-Import

Habe irgenwo im MB-Forum gelesen, dass mit der "Star Diagnose" die Ländereinstellung z.B. in Niederlande geändert werden kann - dann hat er den Quittungston! Vielleicht trifft diese Einstellungsmöglichkeit auch auf den S zu und wurde angewendet?

Hallo arminschneider,
Darf ich auf dein Angebot zurückkommen,Teilenummern und Anleitung...

Danke im voraus,

graz708

Zitat:

@arminschneider schrieb am 29. März 2015 um 09:33:29 Uhr:


Hallo, die Teile sind aus Ebay.

(Teilenummern und Anleitung bei Bedarf gerne von mir)

Einbau und Codierung habe ich selber gemacht.

Es sind nur 3 Kabel die angeschlossen werden müssen.
Gruß Armin

Zitat:

@arminschneider schrieb am 29. März 2015 um 17:17:17 Uhr:


Hallo Lasse, wenn die große Verkleidung unter dem Lenkrad weg ist, siehst du das BCM.
Alarm-Horn Pin 2 zu Masse, Pin 1 zu BCM T52b Pin 36 und Pin 3 zu Klemme 30 SC22.

Gruß Armin

->

Welcher Unterschied besteht eigentlich zu einer ab Werk bestellten DWA ?

Danke

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Zitat:

@Matchpoint schrieb am 30. März 2015 um 22:05:00 Uhr:



Zitat:

@Jimmy Bondy schrieb am 30. März 2015 um 19:47:38 Uhr:


Unsere Geschäfts S-Klasse ist kein Re-Import
Habe irgenwo im MB-Forum gelesen, dass mit der "Star Diagnose" die Ländereinstellung z.B. in Niederlande geändert werden kann - dann hat er den Quittungston! Vielleicht trifft diese Einstellungsmöglichkeit auch auf den S zu und wurde angewendet?

->

Das mit der Ländereinstellung NL hatte ich früher auch einmal gelesen

Ich hatte den Wagen in Sindelfingen abgeholt und nachträglich wurde nichts verändert

Wie gesagt somit scheint es mittlerweile erlaubt zu sein

Zitat:

@Jimmy Bondy schrieb am 1. April 2015 um 17:05:44 Uhr:


Wie gesagt somit scheint es mittlerweile erlaubt zu sein

Nö, es zählt weiterhin als unnötige Ruhestörung.

Nur vermutlich ist das nicht überall bekannt und daher ist es (irrtümlich) freigeschaltet.

Steht auch so in der StVO.

Ist aber bei mehreren S-Klassen und C-Klassen in unserem Fuhrpark der Fall
Dann würde doch aber MB bei einer Wartung dies von sich aus wieder herausprogrammieren
Dies wurde seit über 1,5 J aber nicht gemacht

Das ist ja das, was mich auch alles stutzig macht. Ich hatte das ganze auch mal gelesen, wenn es auch schon lange her ist. Kann natürlich sein, dass es nicht mehr so ist. Auch im Netzt habe ich nichts genaues gefunden.

Zitat:

@Jimmy Bondy schrieb am 1. April 2015 um 17:51:07 Uhr:


Ist aber bei mehreren S-Klassen und C-Klassen in unserem Fuhrpark der Fall
Dann würde doch aber MB bei einer Wartung dies von sich aus wieder herausprogrammieren
Dies wurde seit über 1,5 J aber nicht gemacht

Wird wahrscheinlich wie bei Audi sein, dass zwischenzeitliche Programmänderungen/Codierungen erst mit einem nötigen Update zurückgesetzt werden.

Es gibt im Net auch eine Erklärung, dass der Quittungston erlaubt ist, wenn 75db in 5m Entfernung nicht überschritten werden. Diese Erklärung allerdings unbestätigt und ungeprüft.

Zitat:

@Matchpoint schrieb am 1. April 2015 um 18:03:52 Uhr:



Zitat:

@Jimmy Bondy schrieb am 1. April 2015 um 17:51:07 Uhr:


Ist aber bei mehreren S-Klassen und C-Klassen in unserem Fuhrpark der Fall
Dann würde doch aber MB bei einer Wartung dies von sich aus wieder herausprogrammieren
Dies wurde seit über 1,5 J aber nicht gemacht
Wird wahrscheinlich wie bei Audi sein, dass zwischenzeitliche Programmänderungen/Codierungen erst mit einem nötigen Update zurückgesetzt werden.

Es gibt im Net auch eine Erklärung, dass der Quittungston erlaubt ist, wenn 75db in 5m Entfernung nicht überschritten werden. Diese Erklärung allerdings unbestätigt und ungeprüft.

Das habe ich auch gelesen aber auch mit den Zusammenhang das sich keiner Beschwert.

Ganz schlüssig wird man daraus nicht.

Zitat:

@marc4177 schrieb am 1. April 2015 um 18:14:10 Uhr:



Zitat:

@Matchpoint schrieb am 1. April 2015 um 18:03:52 Uhr:


...
Es gibt im Net auch eine Erklärung, dass der Quittungston erlaubt ist, wenn 75db in 5m Entfernung nicht überschritten werden. Diese Erklärung allerdings unbestätigt und ungeprüft.
Das habe ich auch gelesen aber auch mit den Zusammenhang das sich keiner Beschwert.
Ganz schlüssig wird man daraus nicht.

Naja, das hat nicht mit "sich beschweren" zu tun, sondern Quittung ist unter den Bedingungen erlaubt oder nicht. Die o.a. Erläuterung kann ebensogut einer Fehlinterpretation entsprungen sein - werde es aber jetzt nicht recherchieren.

Zitat:

@Matchpoint schrieb am 1. April 2015 um 18:21:12 Uhr:



Zitat:

@marc4177 schrieb am 1. April 2015 um 18:14:10 Uhr:


Das habe ich auch gelesen aber auch mit den Zusammenhang das sich keiner Beschwert.
Ganz schlüssig wird man daraus nicht.

Naja, das hat nicht mit "sich beschweren" zu tun, sondern Quittung ist unter den Bedingungen erlaubt oder nicht. Die o.a. Erläuterung kann ebensogut einer Fehlinterpretation entsprungen sein - werde es aber jetzt nicht recherchieren.

Mit den "Beschweren" meine ich, dass es eine Ruhestörung ist.

Zitat:

@marc4177 schrieb am 1. April 2015 um 18:24:15 Uhr:



Zitat:

@Matchpoint schrieb am 1. April 2015 um 18:21:12 Uhr:


Naja, das hat nicht mit "sich beschweren" zu tun, sondern Quittung ist unter den Bedingungen erlaubt oder nicht. Die o.a. Erläuterung kann ebensogut einer Fehlinterpretation entsprungen sein - werde es aber jetzt nicht recherchieren.

Mit den "Beschweren" meine ich, dass es eine Ruhestörung ist.

Gesetzt den Fall, es ist erlaubt, dann fehlt die Grundlage für eine Beschwerde über Ruhestörung.

Wenn man sich das hier oder auch hier dann sagt es eigentlich klar aus, das es eine "Belästigung oder Ruhestörung" ist.

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