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DWA Ton beim Ver/Entriegeln

Audi A6 C7/4G
Themenstarteram 11. Januar 2013 um 17:21

Hallo,

komme gerade aus dem Auto und habe vergeblich versucht den codierten Ton beim Entriegeln des Fahrzeuges zu deaktivieren, während der Ton beim Verriegeln erhalten bleiben soll.

Ich finde die akustische Bestätigung des verschlossenen Fahrzeuges sehr angenehm. 1x kurz piep und alles ist zu, aber beim öffnen der elektr. Heckklappe per Funk z.Bsp. 2x piep und dann muss ich es noch 2x piepen lassen wenn ich doch vorne noch eine Tür öffnen will. Das ist mir zu "prollig".

Aber ich hab es nicht geschafft das zu ändern.

Andersrum ist es möglich, dass man nur beim öffnen die Bestätigung hat und beim Schließen keine. Anscheinend hat Audi da mehr Interesse an akustischer Aufmerksamkeit beim Öffnen eines Fahrzeuges als die Sicherheit das es wirklich abgeschlossen ist.

 

Kann mir jemand helfen?

Beste Antwort im Thema

Frage: Wurde das Piepen (überhaupt) hier in Deutschland von Audi so programmiert? Mir wurde gesagt, dass es in D nicht zulässig sein?

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Frage: Wurde das Piepen (überhaupt) hier in Deutschland von Audi so programmiert? Mir wurde gesagt, dass es in D nicht zulässig sein?

Offensichtlich wurde hier eine falsche Ländereinstellung codiert, da akustische Schließmeldungen in Deutschland grundsätzlich nicht zulässig sind.

Die Nutzung der akustischen Schließmeldung würde nämlich einen Verstoß nach StVO §1 Abs.2; StVO §16 Abs.1; StVO §30 Abs.1; StVZO §35e Abs.1; StVZO §55 Abs.4 und Richtlinie 95/56/EG erfüllen.

Themenstarteram 11. Januar 2013 um 17:37

Komisch das es bei Skoda (z.B. Yeti) ab Werk genau in dem selben Ton und Lautstärke serienmäßig programmiert ist. Warum soll es dann bei Audi verboten sein.

Aber hilfreich sind die Antworten nicht gerade...

Zitat:

Original geschrieben von thomas-tt

Komisch das es bei Skoda (z.B. Yeti) ab Werk genau in dem selben Ton und Lautstärke serienmäßig programmiert ist.

Nein, das ist nicht komisch. Auch die Fahrzeuge dieses Herstellers werden in diverse andere Länder exportiert, wo diese Funktion zulässig ist.

Hier ist einfach ein Programmierfehler beim Einrichten passiert. Wo Menschen arbeiten, können nun mal Fehler passieren.

An der Gesetzeslage ändert dies allerdings nichts.

seid jahren fehler in der programierung? beim tüv hat sich der prüfer nicht dran gestört und die grünen/blauen haben es bei einer kontrolle auch nicht bemängelt.

wenn es ein fehler bei skoda sein "sollte" währe dieser schon längst bei der inspektion abgestellt worden bzw beim sw update.

am 11. Januar 2013 um 19:33

Bei Mercedes gibt es auch in D und OHNE Programmierfehler das so genannte "Akustik-Schließen", bei dem das Auto sogar hupt (einmal beim Öffnen und dreimal beim Verriegeln).

Belehrt mich bitte eines Besseren, aber das kann doch dann nicht verboten sein?

Ich empfehle hier, einfach mal die Suchfunktion von MT zu dem Thema zu bemühen.

also mein A6 hatte das ab Werk im MMI ....

Zurück zur eigentlichen Frage des Threaderstellers:

Ich hatte das mal bei Fahrer eines A5, dem das auch codiert wurde ohne dass es gewünscht war.

Lässt sich über das Komfort-Stg. (42) durch Anpassen des Kanals 63 auf den Wert 40 ändern. Beim Öffnungs-Ton sollte hier 44 eingetragen sein.

Sollte beim A6 genauso sein...

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Offensichtlich wurde hier eine falsche Ländereinstellung codiert, da akustische Schließmeldungen in Deutschland grundsätzlich nicht zulässig sind.

Die Nutzung der akustischen Schließmeldung würde nämlich einen Verstoß nach StVO §1 Abs.2; StVO §16 Abs.1; StVO §30 Abs.1; StVZO §35e Abs.1; StVZO §55 Abs.4 und Richtlinie 95/56/EG erfüllen.

Du hast wohl die von dir zitierten Artikel selbst nicht gelesen, denn alle bis auf den letzten beziehen sich auf UNNÖTIGE Lärmerzeugung allgemein oder WARN-Zeichen mit der optischen oder akustischen HUPE, nicht aber auf DWAs und deren Qutittierungston beim Schließen/Öffnen. Die EG-Richtlinie untersagt es sogar den Behörden, Verbote gegen Alarmanlagen und Quittierungssignale auszusprechen!

Themenstarteram 17. Januar 2013 um 18:14

Zitat:

Original geschrieben von negotiator7

 

Lässt sich über das Komfort-Stg. (42) durch Anpassen des Kanals 63 auf den Wert 40 ändern. Beim Öffnungs-Ton sollte hier 44 eingetragen sein.

Sollte beim A6 genauso sein...

Ja stimmt fast: Kanal 63 von 172 auf 168 also um 4 verringern und Ruhe ist....

Danke

Zitat:

Original geschrieben von nix4free

...beziehen sich auf UNNÖTIGE Lärmerzeugung allgemein oder WARN-Zeichen mit der optischen oder akustischen HUPE, nicht aber auf DWAs und deren Qutittierungston beim Schließen/Öffnen.

Dann liefer uns doch bitte mal die Fakten dazu.

am 18. Januar 2013 um 10:50

Wollte schon sagen... So lange die Geräte die ertönen Typgenehmigt sind ist es legal. Und die Tongeber der DWA ist mit sicherheit Typgenehmigt. Manipulation am Endschalldämpfer oder diese komischen Hupen die in den Funshops verkauft werden und niemals abgenommen wurden gehören zu den belästigenden Lärmen die in den Paragraphen erwähnt werden.

Wie gesagt sonst gilt das selbe auch für die Alarmanlage. Und die ist keinesfalls verboten zu mal nach BOKraft alle Taxen damit ausgerüstet sein müssen! :) Wenn es doch irgendwo erwähnt sein sollte all den Gesetzen wäre es mir trotzdem egal ich hab das akkustische quittieren beim Verriegeln bei mir aktiviert und es wird auch so bleiben. Es nervt niemanden!

Zitat:

Original geschrieben von jjvirit

Und die Tongeber der DWA ist mit sicherheit Typgenehmigt.

Die Typengenehmigung gilt für das Alarmsignal, aber nicht für die akustische Schließungmeldung.

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