dvd während der fahrt würde die versicherung bei einem unfall nicht streiken
hi ich habe gehört das die versicherung bei einem unfall sich weigern zu zahlen wenn man einen dvd player eingebaut hat den man während der fahrt schauen kann. stimmt das oder könnte ich ohne große angst mir einen einbauen
thx
Lay D Love
18 Antworten
@one o
ganz deiner Meinung, und mit Moralapostel hat sowas imo gar nichts zu tun.
Ich nenn das GESUNDEN MENSCHENVERSTAND
Alles Gute
Gruß
Kandinsky
Zitat:
Original geschrieben von GF40
Wenn man es nicht feststellen kann, ist es auch was anderes. Jedenfalls ist es nicht nur verboten, während der Fahrt DVDs zu gucken sondern es ist schon verboten nur die Möglichkeit dazu zu haben, ob man es macht oder nicht. Wenn nach nem Unfall das Navi mit "Praxis Doktor Hasenbein" läuft reicht es nun mal nicht, zu sagen man hätte ja nur den Ton gehört und nicht auf's Bild geachtet, wird wohl keiner so richtig glauben. Fragt man bei ner Hotline von Pioneer, Alpine Blaupunkt oder sonstwo nach wie's funktioniert, dass die DVDs auch während der Fahrt laufen, wird man keine Auskunft erhalten, mit oben genannter Begründung. Habe die Erfahrung nicht erst einmal gemacht.
Gruss GF40
Was Du so schön beschreibst, ist der sogenannte Anscheinsbeweis. Grundsätzlich kann die Versicherung die Leistung nicht verweigern, nur weil das Navi auch ne DVD während der Fahrt abspielen kann. Es muß schon eine Kausalität (Zusammenhang) mit dem Schadenereignis bestehen, und der muß auch noch grob fahrlässig sein (was dann sicher erfüllt wäre). Sicher muß die Versicherung das erst mal beweisen, aber genau da greift der Anscheinsbeweis. Und wenn man z.B. auf gerader Strecke, ohne erkennbaren Grund von der Straße abkommt, und im DVD-Magazin steckt ne Film-DVD, welchen Anschein hat es dann wohl !? Und in diesem Fall kehrt sich dann die Beweislast um, und der Versicherungsnehmer muß nun beweisen, daß er nicht deswegen den Unfall hatte.
Nun alle Klarheiten beseitigt !? 😉
Zitat:
Original geschrieben von MdN
Grundsätzlich kann die Versicherung die Leistung nicht verweigern, nur weil das Navi auch ne DVD während der Fahrt abspielen kann. Es muß schon eine Kausalität (Zusammenhang) mit dem Schadenereignis bestehen, und der muß auch noch grob fahrlässig sein (was dann sicher erfüllt wäre). Sicher muß die Versicherung das erst mal beweisen, aber genau da greift der Anscheinsbeweis. Und wenn man z.B. auf gerader Strecke, ohne erkennbaren Grund von der Straße abkommt, und im DVD-Magazin steckt ne Film-DVD, welchen Anschein hat es dann wohl !? Und in diesem Fall kehrt sich dann die Beweislast um, und der Versicherungsnehmer muß nun beweisen, daß er nicht deswegen den Unfall hatte.
Nun alle Klarheiten beseitigt !? 😉
Jops, gut erklärt.
Habe mich deswegen mal mit meinem Banker-Kumpel besprochen. Den interssierte das Thema auch, weil er ebenfalls freischalten wollte. Also hat er sich bei seiner hauseigenen Versicherung erkundigt. Da bekam er zu hören, dass die Versicherung von sich aus die Leistung verweigert, wenn die Freischaltung aktiv war. Der Versicherung mag dafür zwar die rechtliche Handhabe fehlen, aber sie lässt sich dann eben verklagen und verfährt dann genau wie Du beschrieben hast.
Ach ja, @ oneo & Kandinsky:
Selbstredend habt ihr absolut recht! Auch jenseits der rechtlichen und versicherungstechnischen Betrachtung gilt aus Gründen der Verkehrssicherheit und des gesunden Menschenverstands:
DVD oder TV niemals während der Fahrt !
Greeetz, Thomas