dvd während der fahrt würde die versicherung bei einem unfall nicht streiken
hi ich habe gehört das die versicherung bei einem unfall sich weigern zu zahlen wenn man einen dvd player eingebaut hat den man während der fahrt schauen kann. stimmt das oder könnte ich ohne große angst mir einen einbauen
thx
Lay D Love
18 Antworten
Wenn du einen Unfall hast und du hast dabei eine DVD geschaut und die Versicherung weiß es weil du (das wäre dumm) oder ein Zeuge denen das gesagt hat dann könnte ich mir das vorstellen. Wenn keine DVD lief dann ist's doch Latte. Die schauen doch nicht bei dir im Handschuhfach nach.
gruß,
ric
Hi,
wenn sie dir nachweisen können, egal jetzt mal wie, das der DVD-Player während der Fahrt lief, werden die dir sicherloch grobe Fahrlässigkeit ankreiden und due bekommst eine Mitschuld.
Wie das Versicherungstechnisch aussieht, weiss keiner, dürfte letztendlich eine Klärung der Schuldfrage seine und eine Einzelfallendscheidung werden. Im schlimmsten Fall wird sich die Versicherung das Geld von dir zurückholen.
Re: dvd während der fahrt würde die versicherung bei einem unfall nicht streiken
Zitat:
Original geschrieben von Lay D Love
stimmt das
Ja.
Zitat:
Original geschrieben von Lay D Love
oder könnte ich ohne große angst mir einen einbauen
Schon.
Es muß aber durch technische Sperren sichergestellt werden, dass die DVD-Wiedergabe während der Fahrt unterdrückt wird.
Greeetz, Thomas
Zitat:
Original geschrieben von ricS0282
Wenn keine DVD lief dann ist's doch Latte. Die schauen doch nicht bei dir im Handschuhfach nach.
Genau das machen die. Kein Schei$$!
Und zwar mit wachsender Begeisterung, wie mir eine Arbeitskollegin - Sachbearbeitering Kfz-Schadenregulierung - von matbold bei einem FSE mitgeteilt hat.
Greeetz, Thomas
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Echt?? Das ist ja Hammer. Aber erstmal müssen sie es ja erst nachweisen dass das Dingen lief. Und wenn es nicht der Fall war dann wird es schwierig.
Um allen Problemen aus dem Weg zu gehen, baut man das Dingen nach dem Unfall halt am Besten aus und Ruhe is'. Bis der Gutachter sich das anschaut vergehen ja schliesslich auch ein paar Tage.
gruß,
ric
Zitat:
Original geschrieben von ricS0282
...Echt?? Das ist ja Hammer. Aber erstmal müssen sie es ja erst nachweisen dass das Dingen lief...
Das müssen sie leider nicht. Es reicht, dass man könnte wenn man wollte, da es nicht gestattet ist, solche Geräte so installieren, dass der Betrieb während der Fahrt möglich ist (es sei denn auf Bildschirmen für den Fond) da hierdurch die Verkehrssicherheit erheblich verringert wird. Ist es anders, hast Du keine Schnitte, es sei denn sie wissen von nichts.
Gruss GF40
es muss gestattet sein, denn stellt euch mal vor mein beifahrer will gucken, und der darf das auch! also was jetzt da muss die arme versicherung doch zahlen.
Nur wenn sichergestellt ist, dass der Fahrer keine Möglichkeit hat mitzusehen, heisst separater Monitor den der Fahrer nicht einsehen kann, sonst definitiv nicht.
Kann ich mir nicht vorstellen, hatte selber vor langer Zeit einen schweren Autounfall.
Dort konnte der zuständige Gutachter nicht einmal mehr feststellen ob das Auto Servolenkung hatte.
Die Gutachter selbst sind doch total überfordert. Das Navi müsste ausgebaut zu einer Audiwerkstatt geschickt werden, dort von einem Spezialisten nach der Abschaltung untersucht werden und dann stellt sich die Frage ober er nicht vielleicht einen Chip verbaut hat , also Motorsteuergerät raus und ebenfalls untersuchen. Alles sehr unrealistisch und wer soll das bezahlen?
Und am Ende stellt sich dann die Frage ob es nicht doch ein Fahrfehler war.
Wenn man es nicht feststellen kann, ist es auch was anderes. Jedenfalls ist es nicht nur verboten, während der Fahrt DVDs zu gucken sondern es ist schon verboten nur die Möglichkeit dazu zu haben, ob man es macht oder nicht. Wenn nach nem Unfall das Navi mit "Praxis Doktor Hasenbein" läuft reicht es nun mal nicht, zu sagen man hätte ja nur den Ton gehört und nicht auf's Bild geachtet, wird wohl keiner so richtig glauben. Fragt man bei ner Hotline von Pioneer, Alpine Blaupunkt oder sonstwo nach wie's funktioniert, dass die DVDs auch während der Fahrt laufen, wird man keine Auskunft erhalten, mit oben genannter Begründung. Habe die Erfahrung nicht erst einmal gemacht.
Gruss GF40
Also es baut keine versicherung mehr was aus. Wozu auch.
In dem augenblick wo ein airbag zündet sind alle daten im STG vorhanden.
Bei Fahrzeugen ich sag mal ab 8P mindestens, eher vorher, sagen die dir nachher sogar welche frequenz du eingestellt hattest (ausgehend von werksradios)
Verzögerung,Pedaldruck, wie lange, Wegstrecke vom zeitpunkt des tretens der Bremse bis zur airbag auslösung, Lenkwinkel, gaspedalstellung, eingeschaltete Verbraucher,Motormoment, maximales Motormoment, drehzahl, geschwindigkeit sind nur ein paar dinge die problemlos nach einem Unfall via eigendiagnose auslesbar sind.
Da baut keine mehr groß was aus....vieleicht mal schauen ob was auffälliges zu sehen ist (offen sichtbare chipbox) oder vieleicht haufenweise umher liegende CD/DVDs, kabel,etc.
Aber die eigendiagnose wird bei jedem neueren Fahrzeug von den Gutachtern ausgelesen und gespeichert, teilweise schon von der werkstatt bei anlieferung des fahrzeuges ausgelesen.
also sorry, wenn ich nen Film schauen will mach ich das zuhause vor dem Fernseher. Im Fond,ok, für qengelnde Mitfahrer sprich den Nachwuchs, aber vorne???
Kann mir nicht vorstellen das es einem Beifahrer großen Spaß bereitet da halbschräg auf die Mittelkonsole und den kleinen Bildschirm zu schauen. Vom Fahrer sprech ich gar nicht erst
Außerdem täusche man sich bitte nicht was Gutachter alles rausfinden können.
Ist nur meine Meinung
Gruß
Kandinsky
servus,
ich denke, da gibt es kein wenn oder aber. ein normaler autofahrer sieht sich während der fahrt keinen dvd-film an.
alles andere ist fahrlässig. diese zeilen haben aber nichts mit moralapostel zu tun, sondern sind rein aus vernunft geschrieben.
gruß willi
Zitat:
Original geschrieben von kandinsky
also sorry, wenn ich nen Film schauen will mach ich das zuhause vor dem Fernseher. Im Fond,ok, für qengelnde Mitfahrer sprich den Nachwuchs, aber vorne? Kann mir nicht vorstellen das es einem Beifahrer großen Spaß bereitet da halbschräg auf die Mittelkonsole und den kleinen Bildschirm zu schauen.
Außerdem täusche man sich bitte nicht was Gutachter alles rausfinden können.
Ist nur meine MeinungGruß
Kandinsky
Zitat:
Original geschrieben von one o
servus,
ich denke, da gibt es kein wenn oder aber. ein normaler autofahrer sieht sich während der fahrt keinen dvd-film an.
alles andere ist fahrlässig. diese zeilen haben aber nichts mit moralapostel zu tun, sondern sind rein aus vernunft geschrieben.gruß willi
Da habt ihr
OHNEweiteres Recht.
Wer sich sowas einbaut sollte damit natürlich rechnen das er im Falle der Fälle die Konsequenten zu tragen hat.
gruß,
ric