Durch TÜV gefallen - Felgen nicht zulässig - AUDI AG in Ingolstadt sagt aber JA!

Audi A4 B6/8E

Hallo zusammen,

ich komme gerade nach einem hin und her vom TÜV Rheinland. Auto ansich, ohne Probleme, soweit alles in Ordnung.
Bis auf meine Felgen, die ich drauf habe, diese sind Original Audi 235/40 ZR 18 mit der Teilenr. 8E0 601 025 AK - 8J x 18 H2 ET 43

Bin kurz danach bei Audi gewesen und hab denen das geschildert, diese sagten ich könne mit diesen Felgen fahren.
Zurück zum TÜV mit dem Ausdruck von meinem Händler - TÜV sagt, nein reicht ihm nicht, da es nicht aussagt ob ich die fahren darf.
Kurz darauf hab ich die Audi AG in Ingolstadt angerufen und mein Anliegen geschildert. Audi bestätigte ebenfalls, das die Felgen inkl. Reifen zulässig sind... nur der "nette" Herr vom TÜV wollte nicht mit dem Herrn von der Audi AG reden, da es nicht seine Aufgabe ist, ihm zu beweisen, dass meine Reifen zulässig sind, demzufolge möchte er eine Schriftliche Freigabe mit Unterschrift von Audi haben.
Da es aber keine Freigabe oder Gutachten gibt für Originalfelgen von den Herstellern laut Audi, gab der Herr vom TÜV mir einen grandiosen Tipp:

Dann setzen Sie die Felgen in Ebay rein... das fand er lustig!
PS: vor 2 Jahren war ich bei dem gleichen TÜV, dem gleichen Prüfer und den gleichen Radsatz und da kam ich ohne Probleme durch!

Habt Ihr TIPPS oder Ratschläge, was ich dagegen tun kann oder wie ich dagegen angehen kann?

LG Marcel

Beste Antwort im Thema

oder mal den Vorgesetzen des Prüfers kontakten, das grenzt ja an "Amtsanmaßung"

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Das Problem liegt bei dem Prüfer und nicht bei mir, das ist nicht das erste Fahrzeug was ich zum TÜV bringe, aber das hab ich bisher noch nie erlebt! Ich hab knappe 4 Jahre bei BMW gearbeitet und die Gebrauchtfahrzeuge und Jahreswagen ständig zum TÜV gefahren vor Auslieferung, und sowas wie heute habe ich noch nicht erlebt. Er stellt sich quer und legt mir Steine in den Weg.

Ich bekomm von Audi per Post, damit auch alles seine Richtigkeit hat eine Bescheinigung zu den dazugehörigen Felgen.
Zu dem 3.0 l. das ist richtig, ja, aber dennoch darf ich die fahren... ich weiß, wegen der Tragfähigkeit des Fahrzeuges.

Was soll ich verheimlichen? Ansonsten würde ich mich nicht an euch wenden 🙂 😉

Du schreibst oben "dennoch darf ich die fahren" .... woher weißt du das?? Weil die 4 Ringe in der Mitte sind?? Wenn es die Felgen, welche du hast, nicht serienmäßig irgendwann mal SO auf dem 2,0Liter gab, darfst du die nicht ohne Eintragung fahren. Klingt blöd, is aber so ...

Du kannst z.B. auf einen E46 318d auch keine M Technik 18 Zöller mit Mischbereifung stecken ohne Eintragung!! Obwohls auch E46 is!! (erst so erlebt inner Werkstatt)

Ich verstehe dein Problem nicht, der TÜV hat eine Liste, welche Rad Reifenkombi für DEIN Fahrzeug erlaubt is, und wenn diese von dir verbaute Felge nicht drin steht, mußt du sie eben eintragen oder runterbauen!!!

Noch ein Beispiel: Es gibt Leute, die bauen an einen B6 eine B7 Front, ... rein rechtlich muß das eingetragen werden (obwohl es Originalteile sind, welche auch ohen weiteres passen), weil es nun mal eine bauliche Veränderung ist.

Er schrieb doch schon das er die Freigabe von Audi schon erhalten hat und der Prüfer dieses nicht anerkennt weil keine Unterschrift drauf ist.

Und die TÜV Stationen haben doch alle diese Datenbankzugriffe mit der Auflistung der Hersteller mit den Radgrößen die bei den entsprechenden Modellreiehen verbaut sind. Den Ausdruck hatte mein TÜV Prüfer beim eintragen meiner Spurplatten. Da standen dann auch die ganzen Teilenummern und Abmessungen mit drauf. Nach diesen müssen die sich doch halten seit dem keine Reifengrößen mehr im Fzg.-schein stehen. Die Polizei hat ja auch Zugriff auf dieses Datenbanken.

Zitat:

Du kannst z.B. auf einen E46 318d auch keine M Technik 18 Zöller mit Mischbereifung stecken ohne Eintragung!! Obwohls auch E46 is!! (erst so erlebt inner Werkstatt)

Die größe steht aber normalerweise auch schon in den COC-Papieren und eben auch in der Hersteller Datenbank, zumindest bei dem 320d meines Kumpels, somit wundert mich diese Aussage jetzt etwas.

Ich würde auch das Gespräch mit dem Vorgesetzten des Prüfers suchen in diesem Fall da er ja unrecht hat.

Zitat:

Original geschrieben von Kartomatic


Du schreibst oben "dennoch darf ich die fahren" .... woher weißt du das?? Weil die 4 Ringe in der Mitte sind?? Wenn es die Felgen, welche du hast, nicht serienmäßig irgendwann mal SO auf dem 2,0Liter gab, darfst du die nicht ohne Eintragung fahren. Klingt blöd, is aber so ...

Du kannst z.B. auf einen E46 318d auch keine M Technik 18 Zöller mit Mischbereifung stecken ohne Eintragung!! Obwohls auch E46 is!! (erst so erlebt inner Werkstatt)

Ich verstehe dein Problem nicht, der TÜV hat eine Liste, welche Rad Reifenkombi für DEIN Fahrzeug erlaubt is, und wenn diese von dir verbaute Felge nicht drin steht, mußt du sie eben eintragen oder runterbauen!!!

Noch ein Beispiel: Es gibt Leute, die bauen an einen B6 eine B7 Front, ... rein rechtlich muß das eingetragen werden (obwohl es Originalteile sind, welche auch ohen weiteres passen), weil es nun mal eine bauliche Veränderung ist.

In deinem Beispiel B6 B7 Front stimme ich dir zu! Wenn du aber beim B6 die Fronten verbaust ob S-Line oder S4 ist das egal, da die Karosserieabmasse und die Befestigungspunkte durch die andere Front etc. nicht verändert werden und die Bauteile für die b6 Karosserie eine allgemeine Betriebserlaubnis haben!

Anders sieht es natürlich im Bereich Fahrwerk, Räder, Motor etc. aus! Hier muss einen Abnahme erfolgen.

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Zitat:

Original geschrieben von Marcel1601



Hallo zusammen,

ich komme gerade nach einem hin und her vom TÜV Rheinland. Auto ansich, ohne Probleme, soweit alles in Ordnung.
Bis auf meine Felgen, die ich drauf habe, diese sind Original Audi 235/40 ZR 18 mit der Teilenr. 8E0 601 025 AK - 8J x 18 H2 ET 43
..........

Habt Ihr TIPPS oder Ratschläge, was ich dagegen tun kann oder wie ich dagegen angehen kann?

LG Marcel

Ja hab ich,

der TÜV`er hat doch recht, 🙄 die Felgen mit ET 43 sind nur für einen A6, 😠

für einen B6 A4 bräuchtest du welche mit ET 45, 😰 nur die wären auch im B6 A4 Eintragungsfrei.😉

Alles unter ET 45 muss im B6 A4 eingetragen werden.😠
Manche TÜV`er sehen nur manchmal nicht so genau hin, wenn sie Orig. Felgen sehen.😎

Hi,

ich würde mich nicht lange rumstreiten, sondern schlichtweg mit den Dokumenten zu einer anderen Prüfstelle fahren und dort TÜV machen...

Gruß Jürgen

Zu dem Ergebnis würde ich auch kommen 🙂

Zitat:

Original geschrieben von Nobbi-One



Zitat:

Original geschrieben von Marcel1601



Hallo zusammen,

ich komme gerade nach einem hin und her vom TÜV Rheinland. Auto ansich, ohne Probleme, soweit alles in Ordnung.
Bis auf meine Felgen, die ich drauf habe, diese sind Original Audi 235/40 ZR 18 mit der Teilenr. 8E0 601 025 AK - 8J x 18 H2 ET 43
..........

Habt Ihr TIPPS oder Ratschläge, was ich dagegen tun kann oder wie ich dagegen angehen kann?

LG Marcel

Ja hab ich,
der TÜV`er hat doch recht, 🙄 die Felgen mit ET 43 sind nur für einen A6, 😠
für einen B6 A4 bräuchtest du welche mit ET 45, 😰 nur die wären auch im B6 A4 Eintragungsfrei.😉

Alles unter ET 45 muss im B6 A4 eingetragen werden.😠
Manche TÜV`er sehen nur manchmal nicht so genau hin, wenn sie Orig. Felgen sehen.😎

Die 18" beim A4 haben doch aber ET45 und 43. ICh habe bei mir ET43 ab Werk. Und die 2mm machen bei dieser ET machen auch nichta aus. Da bei den ET43 sogar noch 15mm Spurplatten passen bevor es irgendwo schleift oder zu weit raus steht. Und zusätzlich hat er doch eine schriftliche Freigabe von Audi erhalten was jedem TÜV Prüfer ausreicht vor allem weil die größen auch in der Datenbank hinterlegt sind.

Lt TÜV reicht auch schon der Umbau zur SLine Variante beim B7 und die Plakette wird versagt falls der Umbau nicht eingetragen wurde.
Der hat im meinem Falle auch in seine Datenbank gesehen und die 17 Zöller gesucht und darauf habe ich ihn mal angesprochen. Alles was dort steht ist Freigegeben, alles andere braucht eine Abnahme oder ABE.

Zitat:

Original geschrieben von 15max


Lt TÜV reicht auch schon der Umbau zur SLine Variante beim B7 und die Plakette wird versagt falls der Umbau nicht eingetragen wurde.

Falsch! Wenn die Felgen bzw. Felgenmaße in den COC Papieren stehen und man das Auto ab Werk auch mit diesen Felgen hätte bestellen können, muss man es nicht extra eintragen lassen! Das ist Fakt!

Bisher warte ich immernoch auf die Unterlagen von Audi, die mir per Post zugeschickt werden.

Das dreiste an der ganzen Sache ist ja, dass der Prüfer mir selbst noch sagte, wo ich ich ihm verdeutlichen machen wollte, dass ich die Felgen fahren darf, ist: "Ja, ich weiß ja das Sie die Felgen fahren können und dürfen... nur ohne entsprechende Unterlagen und Nachweise, kann ich Ihnen keine TÜV Plakette geben. Außer Sie lassen die bei meinem Kollegen an einer anderen TÜV Stelle eintragen für 70,- €" Sprich, Sie sind zulässig, selbst für Ihn - aber nur wenn ich die, bei wen anders Eintragen lasse, wo ist da der Sinn?!?!

Hier auch mal ein Bild der Felge in Nahaufnahme!

P1000648

Vielleicht hilft das ja?
Mit nem Auszug aus dem teilekatalog?!

www.original-felgen.com/8e0601025ak1h7.html

Zitat:

Original geschrieben von Ma-St-Er-83



Die 18" beim A4 haben doch aber ET45 und 43. ICh habe bei mir ET43 ab Werk. Und die 2mm machen bei dieser ET machen auch nichta aus. Da bei den ET43 sogar noch 15mm Spurplatten passen bevor es irgendwo schleift oder zu weit raus steht. Und zusätzlich hat er doch eine schriftliche Freigabe von Audi erhalten was jedem TÜV Prüfer ausreicht vor allem weil die größen auch in der Datenbank hinterlegt sind.

Stimmt so schon,

aber laut meinen COC Papieren vom „normalen“ A4 ist die Größtmögliche, eintragungsfreie Felgengröße die 7,5X17 mit ET45 im A4 (außer eventuell im S/RS4), deshalb die Vermutung ET 45 gilt auch für 18“

Gab es überhaupt 18“ außer im S/RS4 im „normalen“ B6 ab Werk zu bestellen?

Zitat:

Original geschrieben von Marcel1601


Bisher warte ich immernoch auf die Unterlagen von Audi, die mir per Post zugeschickt werden.

Das dreiste an der ganzen Sache ist ja, dass der Prüfer mir selbst noch sagte, wo ich ich ihm verdeutlichen machen wollte, dass ich die Felgen fahren darf, ist: "Ja, ich weiß ja das Sie die Felgen fahren können und dürfen... nur ohne entsprechende Unterlagen und Nachweise, kann ich Ihnen keine TÜV Plakette geben. Außer Sie lassen die bei meinem Kollegen an einer anderen TÜV Stelle eintragen für 70,- €" Sprich, Sie sind zulässig, selbst für Ihn - aber nur wenn ich die, bei wen anders Eintragen lasse, wo ist da der Sinn?!?!

Hier auch mal ein Bild der Felge in Nahaufnahme!

Ich musste damals meine 8X18 auch für über 70,- eintragen lassen, obwohl sie locker ohne Änderungen rein passten, da half auch keine Traglastbescheinigung von Audi, da sie weder im COC, noch in der TÜV Datenbank über die FIN (Fahrgestellnummer) zu finden waren.

Du wirst von Audi auch nur eine Traglastbescheinigung erhalten,

mit der Bemerkung von EWG Dokument über den Eintrag in Punkt 35 und Punkt 50, da standen die 8X18 aber nicht drin, wenigstens nicht bei mir.

Zitat:

Original geschrieben von Nobbi-One


Gab es überhaupt 18“ außer im S/RS4 im „normalen“ B6 ab Werk zu bestellen?
 

Ich fahre 18" ab Werk ... Habe s-line sportfahrwerk drin. Ob es einen Unterschied macht?

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