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Durch TÜV gefallen - Felgen nicht zulässig - AUDI AG in Ingolstadt sagt aber JA!

Audi A4 B6/8E
Themenstarteram 20. August 2012 um 13:24

Hallo zusammen,

ich komme gerade nach einem hin und her vom TÜV Rheinland. Auto ansich, ohne Probleme, soweit alles in Ordnung.

Bis auf meine Felgen, die ich drauf habe, diese sind Original Audi 235/40 ZR 18 mit der Teilenr. 8E0 601 025 AK - 8J x 18 H2 ET 43

Bin kurz danach bei Audi gewesen und hab denen das geschildert, diese sagten ich könne mit diesen Felgen fahren.

Zurück zum TÜV mit dem Ausdruck von meinem Händler - TÜV sagt, nein reicht ihm nicht, da es nicht aussagt ob ich die fahren darf.

Kurz darauf hab ich die Audi AG in Ingolstadt angerufen und mein Anliegen geschildert. Audi bestätigte ebenfalls, das die Felgen inkl. Reifen zulässig sind... nur der "nette" Herr vom TÜV wollte nicht mit dem Herrn von der Audi AG reden, da es nicht seine Aufgabe ist, ihm zu beweisen, dass meine Reifen zulässig sind, demzufolge möchte er eine Schriftliche Freigabe mit Unterschrift von Audi haben.

Da es aber keine Freigabe oder Gutachten gibt für Originalfelgen von den Herstellern laut Audi, gab der Herr vom TÜV mir einen grandiosen Tipp:

Dann setzen Sie die Felgen in Ebay rein... das fand er lustig!

PS: vor 2 Jahren war ich bei dem gleichen TÜV, dem gleichen Prüfer und den gleichen Radsatz und da kam ich ohne Probleme durch!

Habt Ihr TIPPS oder Ratschläge, was ich dagegen tun kann oder wie ich dagegen angehen kann?

LG Marcel

Beste Antwort im Thema

oder mal den Vorgesetzen des Prüfers kontakten, das grenzt ja an "Amtsanmaßung"

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Es gibt ne spezielle Datei wo auch der Tüv reingucken muss, ob und welche Radreifenkombinationen für ein Fahrzeug freigegeben sind, da diese ja nicht mehr im Fahrzeugbrief vermerkt sind.

Ansonsten zu einer anderen Prüfstelle fahren und dort den Wagen vorführen. Liegt manchmal, wie du ja selbst erfahren hast, nur am Prüfer. 

oder mal den Vorgesetzen des Prüfers kontakten, das grenzt ja an "Amtsanmaßung"

Zitat:

Original geschrieben von Fatjoe 1

Es gibt ne spezielle Datei wo auch der Tüv reingucken muss, ob und welche Radreifenkombinationen für ein Fahrzeug freigegeben sind, da diese ja nicht mehr im Fahrzeugbrief vermerkt sind.

Ansonsten zu einer anderen Prüfstelle fahren und dort den Wagen vorführen. Liegt manchmal, wie du ja selbst erfahren hast, nur am Prüfer. 

Kann ich bestätigen, bei mir wurden sogar meine 17 Zöller mit 235/45 R17 zuerst angezweifelt, danach hat der Prüfer 10 Minuten lang im PC gesucht und es gab eine von Audi nachträglich veröffentlichte Freigabe (bei mir war es Nr. 38! -> ich habe Blut geschwitzt bis er das gefunden hat :D) zu der Felgen-Reifen-Kombination.

Ich würde auch zu einer anderen Prüfstelle gehen, offensichtlich will der Prüfer hier seine Arbeit nicht richtig machen bzw. macht gerne das Leben von anderen schwer.... :(

Gruß

Dave

Themenstarteram 20. August 2012 um 14:01

Wahrscheinlich, weil er Technisch bei meinem Fahrzeug nichts gefunden hat, hat er somit was gefunden (ich möchte keineswegs dem Prüfer was unterstellen) aber er hat es Schwarz und Weiß vom Hersteller, zwar ohne Unterschrift, die für Ihn äußerst wichtig scheint, aber es steht nunmal da!

Andere Prüfstelle? Heißt ich mach eine Nachuntersuchung und zeig dem das vor, was ich schon vom TÜV Rheinland erhalten habe und zahle sozusagen nur die Nachuntersuchung?!

Im PC hat er geschaut und hat auch gesehen, das der B6 3.0 l, die Felgengröße fahren darf und laut Audi darf ich die als 2.0 l Maschine auch fahren.

Ich hab die Dotz Mugello in 225/40R17 ET35, dazu gabs ein Gutachten und der Einbau hatte abgenommen zu werden. Normales Sportfahrwerk, keine zusätzliche Tieferlegung, aber eben ET35 statt ET42 wie Serie. Deswegen gabs auch keine ABE, weil diese ET nicht mit jedem "tiefen" ABE-Fahrwerk kompatibel. Platz ist bei mir vier Finger breit (unverschränkt) vorhanden, das ist sehr satt ausreichend und beinahe Allroad Optik.

Der TÜV Mensch (bzw. KÜS bei mir) erzählte dann ganz stolz, dass man mich bei den Reifen veräppelt hätte - ich dürfte nur 235/45R17 fahren, denn für die 225/40 gäbe es keine Freigabe von Audi. Ich dachte mich streift ein Bus.

Was glaubt der Herr eigentlich, was im Gutachten steht bzw. für was sowas "gut" ist? Wenn im Gutachten zur Felge 225/40R17 aufgeführt ist, dann darf ich die fahren. EGAL was Audi freigibt. Ich hab die Klappe gehalten, sonst hätte der mich noch wegen irgendeinem anderen Schiet durchfallen lassen. So hat er "beide Augen zugedrückt"... was er nie im Leben hätte machen müssen. Gutachten muss man nicht nur lesen, sondern auch verstehen.

Mit TÜV und Intelligenz bin ich seit Jahren durch. Spätestens seit mir ein Prüfingenieur des TÜV Mainz bei CO Werten nahe Null nen Vortrag über Abgaskatalyse und Abbrandverhalten von Gaskraftstoffen gehalten hat. Was der nicht wusste bzw. explizit falsch erklärte hätte gereicht um mehr als einen durch ne Diplomprüfung rauschen zu lassen.

Wird in der Werkstatt deines :) keine TÜV-Abnahme vorgenommen ?

Es ist zwar manchmal etwas Zeitaufwändiger ( Auto hinstellen..später wieder vorbeischauen ) aber dafür geht sowas meißtens problemloser über die Bühne ;o) sprich,unklarheiten werden sofort geklärt.

Wenn man zu einer Prüfstelle fährt und der "Prüfer" hat schlecht geschlafen...oder Streß mit seiner Frau...oder dem gefällt Deine Nase nicht...usw...hat man immer schon so gut wie verloren :(

Wenn die Felgen Serienmäßig bei deinem Auto dabei waren bzw. für das Modell erhältlich waren, dann ist es kein Problem von Audi eine Schriftliche Bestätigung zu bekommen.

Ist es allerdings so, dass zb dein Auto Baujahr 2003 ist und die Felgen Baujahr 2005 und waren nicht Serie, dann wirst du im eine Vollabnahme nicht rum kommen !

Ob die passen ist dabei egal !

Pass auf ! Es besteht keinerleit Versicherungsschutz da du momentan so gesehen keinen Versicherungsschutz hast, also schnell Bestätigung holen und ab zum Tüv ! Oder falls nicht eben eintragen lassen !

Habe das alles schon hinter mir ! Habe einen A4 B5 Baujahr 1994 und dazu die 17 Zoll S4 Felgen Baujahr 2000, passen wunderbar haben auch eine Audi Teilenummer, aber das hilft nichts da es 1994 keinen S4 B5 gab also Unzulässig !

Die Felgengröße dürfte im COC Papier deines Wagens zu finden sein. Schau dort mal nach hau das dem Prüfer auf den Tisch.

Themenstarteram 20. August 2012 um 19:14

Zu dem Besuch bei meiner eigenen Werkstatt:

Zu der TÜV Stelle wo ich heute war, bin ich vor 2, 4 und 6 Jahren schon gewesen. Und vor 2 Jahren war ich mit den gleichen Felgen und den gleichen Fahrzeug, beim gleichen Prüfer... dieser hat beim letzten mal auch nichts zu beanstanden gehabt und ich kam durch.

Deshalb meine Verwunderung, dass ich jetzt doch keinen TÜV erhielt!

Zu den COC Papieren: Reicht Ihm ebenfalls nicht... kein scherz! Er möchte ausschließlich ein Dokument, Ausdruck oder sonstiges schreiben von Audi haben, dass diese Felgen zulässig sind zzgl. Unterschrift und Stempel der Audi AG und das grenzt schon an Schikane! Hab mich auch schon an den ADAC gewandt und dieser sagte mir, das ich meinen Anwalt einschalten soll (Rechtsschutz sei dank). Mir geht es nicht um die Kosten der Eintragung für die Felgen, sondern ums Prinzip und das Recht, weil ich nun mal im Recht bin, auch laut Anwalt!

Eben. Und durch sein Verhalten verursacht der Prüfer dir Kosten und Mehraufwand. Ich würde da durchaus eine kostenlose Nachabnahme verlangen und eine Erstattung (Gutschein o.ä.) für den Mehraufwand (Telefonate, hier posten ;) , mehrfach hinfahren.

Das würde ich ihm persönlich zusenden als Kopie und adressiert an den Niederlassungsleiter und Regionalleiter, ggf. noch mehr. :p

der müsste sich bei mir sehr warm anziehen!

Echt? Komisch! Ich würd den nackig machen. :p

Also ich bin kein Tüv Prüfer Freund aber wo ist denn das Problem ?

Audi schickt, wenn es wirklich so ist wie du sagst, die Bestätigung auch per Fax ?!

Oder verschweigst du etwas ? Sind die Felgen nicht zulässig ?

Hallo,

ich will eigentlich nichts sagen, aber die Felgen sind laut Audi A4 B6 Felgendatenbank nur für den 3.0i zugelassen bzw. abgenommen. Diese wurden bei B6 Lmousine und Avant Serienmäßig nicht verbaut, sondern wurden nur für den 3.0i Rückdatiert abgenommen.

Ich musste die S4 Felgen auch eintragen lassen, da die ET um 2mm abweicht gegenüber Serie. War in 10 Minuten erledigt und steht in den Papieren somit habe ich keinen Probleme beim TÜV besuch.

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