Ducato Bj 2020 / EURO 6, AU durchgefallen
Hallo zusammen,
wie geht das denn. Bei der ersten HU nach drei Jahren kommt der Ducato MJ 2,3 160 PS nicht durch die
AU????
Partikelausstoß im Mittelwert 356.433 cm-3, erlaubt: 250.000 cm-3
und das trotz warm Fahrens. Wie geht das???
Es soll seit 1.7.2023 eine neue Richtlinie geben, nach der im Leerlauf gemessen wird.
Messgerät (neu): Brain Bee Workshop Solution.
Hat jemand zeitnah eine Erfahrung mit der neuen AU-Abnahme gemacht, evt. mit ähnlichen Werten?
Oder kann der Motor die Anforderung erfüllen, wenn man ihn vorher warm fährt? Ich hatte es mit ca. 10 km
versucht, das scheint nicht zu reichen.
Wenn jemand ähnliche oder bessere Erfahrung gemacht hat, bitte melden.
Vielen Dank und
liebe Grüße
324 Antworten
Hallo WalterE200-97,
Sie haben schon mehrfach die Aussage getroffen, dass aus Kostengründen anfällige Teile verbaut würden und auch den Partikelfilter damit gemeint. Der Partikelfilter scheint das zentrale Bauteil zu sein, das zum Nichtbestehen der AU führt. Wäre es nach Ihrer Einschätzung möglich auf dem Ersatzteilmarkt einen höherwertigen Partikelfilter zu finden und den einbauen zu lassen? Weil: Solange wir immer wieder den Originalfilter einbauen lassen, stehen wir alle 2 Jahre vor dem gleichen Problem und der einzige der sich darüber freut ist der Fiat- (Citroen-, Peugeot- usw.) Servicepartner.
Hallo zusammen und @CSEGE,
im Fall des Fahrzeugs von lothar.eck war kein neuer DPF notwendig, um Messwerte von durchschnittlich 38.000 PN/ccm zu erreichen.
Es muss also im Bereich der Emissionsminderungsstrategie, d.h. von der Entstehung der Rohemissionen bis zur Rußabscheidung, weitere Ursachen geben, die beseitigt werden und über deren Einzelheiten der Fahrzeughalter nicht informiert wird.
Darüber hinaus sind die Motoren und Emissionsminderungskomponenten
2.2 PSA DW12, 2179 ccm, Motorcode 4H03xxxx, bis EURO6d Final
2.3 MJT SOFIM, 2287 ccm, Motorcode F1Axxxxxx, bis EURO6d-Temp
2.2 MJT H3 Power Fiat, 2184 ccm, Motorcode 4634xxxx, ab EURO 6d Final
nicht baugleich.
Hallo Zusammen,
ich habe heute die Diagnose der Citroen Werkstatt bekommen. Harnstoffinjektor undicht, Partikelfilter voll, beides muss getauscht werden. Die Kosten werden über den Garantieverlängerungsvertrag abgedeckt.
Der Partikelfilter hat wohl Lieferzeit, solange bleibt das Auto in der Werkstatt.
Mal eine Frage in die Runde… wenn ich jetzt hier so eine Diagnose höre:
Haben AD Blue und DPF was miteinander zu tuen?
Wenn man AD Blue in den Diesel tankt… keine Frage… der blanke Horror für Injektoren, Ltg, Hochdruckpumpe usw…
Aber kann sich dadurch der DPF zusetzten… dauerhaft zusetzten…beschädigt werden?
Ohne ADBlue, AGR und DPF… hätte man schon ein cooles Auto/Motor…??
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Hallo OleLinnet,
ich bin da zwar auch nur Laie, aber so viel weiß ich: Adblue wird im Auto in einem extra Tank gelagert. Adblue wird über den Injektor vor dem SCR-Kat in den Abgasstrang eingespritzt zur Reduktion der Stickoxide (NOx). Dafür steigt im Gegenzug im Abgas der Rußanteil, der über den Partikelfilter wieder rausgefiltert wird. D.h. je mehr Adblue desto mehr Ruß. Ist der Injektor undicht, wie in meinem Fall, ergibt das zuviel Adblue im Abgas, damit zuviel Ruß und damit zu schnell einen vollen Partikelfilter. Warum die Regeneration da nicht geholfen hat, kann ich nicht beantworten.
Eigentlich ist in meinem Fall der Adblue Verbrauch zu hoch. Ich hab zwar registriert, dass ich mit 1 Tankfüllung nur ca. 4000 km weit komme, hab das aber unter "zu kleiner Tank" abgehakt. Hatte keinen Vergleich, der Verbrauch war von Anfang an so.
Hallo zusammen,
die Diagnose, Harnstoffinjektor undicht und Partikelfilter voll, sind zwei verschiedene Dinge, denn AdBlue reduziert Stickoxide und der DPF Rußpartikel, aber die Abhilfe über den verlängerten Garantievertrag macht den Kunden heute glücklich und der Händler muss keine kritischen Rückfragen fürchten.
@CSEGE
Wenn du die Diagnose seitens des Händlers wörtlich zitiert und nicht interpretiert hast, hat die Werkstatt am Harnstoffinjektor auskristallisiertes AdBlue festgestellt.
Die Aussage, dass der DPF voll ist, deutet jedoch auf einen betriebs- und verschleißbedingten mit Asche voll beladenen DPF hin und würde eine entsprechende Displaymeldung hervorrufen. Verschleiß wird von keiner Garantie- oder Gewährleistung abgedeckt.
Darüber hinaus hält ein der Spezifikation (Typzulassung) entsprechender DPF in diesem Betriebszustand sein Rußabscheidevermögen aufrecht.
Zitat:
@CSEGE schrieb am 8. Januar 2024 um 19:20:06 Uhr:
ich fahre ein Wohnmobil von Clever auf Basis Citroen Jumper mit dem 140 PS Motor, Handschaltung, Erstzulassung 12/2020. Bisher knapp über 28000 km Laufleistung, meist Langstrecke, aber mit längeren Standzeiten zwischen den Touren. War heute zum 1. TÜV/HU. Auch bei der HU durchgefallen, Partikelanzahl über 2,5 Mio. Nach 70 km mit über 3000/min. Nachmessung. Ergebnis 1,5 Mio.
Die zitierte Partikelmessung und die jetzt gestellte Diagnose für den DPF deuten auf durchgebrannte Verschlussstopfen hin. Diese Thematik wurde bereits weiter oben besprochen.
Wenn die Ursache nicht behoben wird, wird das gleiche AU-Problem wahrscheinlich in 2 oder 4 Jahren wieder auftreten.
P.S.
Eine aktive Abgasrückführung (AGR) senkt die Verbrennungstemperatur und führt in der Folge zu einem höheren Rußgehalt im Abgas, während zu viel AdBlue die Ammoniak- und Feinstaubemissionen erhöht.
Und über eine Ammoniak-Geruchsbelästigung hast du bis jetzt nicht gesprochen.
zur Klarstellung: Der Kundendienstberater der Citroen-Werkstoff hat ausdrücklich vom "undichten Harnstoffinjektor" gesprochen und auf die Konsequenz "zu hoher Adblue-Verbrauch" hingewiesen. Der Injektor und der Partikelfilter müssen ersetzt werden.
Wenn das Problem in 2 Jahren wieder auftritt, gilt immer noch der Garantieverlängerungsvertrag. Der endet erst 2028.
Ich habe keinerlei Meldungen zu irgendwelchen Störungen über das Display in Textform oder durch Warnleuchten erhalten.
Und die Grenzwertüberschreitung bei der Partikelzählung während der AU wird ausdrücklich auf den undichten Harnstoffinjektor zurückgeführt?
Hallo zusammen, habe gestern Antwort vom KBA bekommen. Hier die entscheidenden Auszüge: ...durch das KBA wurden bereits mehrere Fiat Ducato des Typs 250 hinsichtlich des Emissionsverhaltens untersucht....
Die Untersuchungen haben nach der Bewertung des KBA Unzulässigkeiten des Emissionsverhaltens ergeben..... Der Hersteller FCA Italy S.p.A. wurde zu den nach der Bewertung des KBA bestehenden Nichtkonformitäten angehört und zugleich zu Abhilfemassnahmen aufgefordert. Weiterhin wurde der Hersteller aufgefordert, auch weitere Fahrzeugtypen mitzuteilen, welche entsprechende vom KBA als unzulässig erachtete Funktionalitäten enthalten. Die Stellungnahme des Herstellers wird derzeit geprüft. Der Hersteller gibt an, bei Euro 6 Fahrzeugen Maßnahmen ergriffen zu haben. Eine abschließende Bewertung der Funktion und eine bestandskräftige Feststellung der Nichtkonformität liegen daher noch nicht vor.....Aus o.g. Gründen kann aufgrund des laufenden Verfahrens zu dem in Rede stehenden Fahrzeug (mein Ducato) noch nicht abschließend mitgeteilt werden, ob dieses......betroffen ist.
- Zitatende -
Man stellt mir anheim, zu gegebener Zeit erneut anzufragen. Mit anderen Worten: Der Fall ist bekannt, aber man ermittelt noch.....
Hallo zusammen,
ist eine Anhörung eingeleitet worden, ist mit einer Rückrufaktion nach dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) zu rechnen.
Einmal angenommen, du bist betroffen:
Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) vs.
Produkthaftungsgesetz - (ProdHaftG)
Zitat:
Das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) zielt auf den Verbraucherschutz ab und erwartet von dem verantwortlichen Wirtschaftsakteur und den Behörden Maßnahmen, wenn ein Produkt ein ernstes Risiko, insbesondere für die Sicherheit und Gesundheit von Personen, darstellt.
Die entsprechenden Wirtschaftsakteure sind für die Abwehr von Gefahren, die durch ihre Produkte verursacht werden, verantwortlich.
Davon abzugrenzen ist die Produkthaftung:
Zitat:
Bei der Produkthaftung handelt es sich um zivilrechtliche Ansprüche des Geschädigten gegenüber dem Produzenten, in dessen Anwendungsbereich Behörden keine Zuständigkeiten zukommen.
Nach der Produkthaftung ist jeder, der Produkte herstellt oder in Verkehr bringt, verpflichtet, dafür zu sorgen, dass von diesen Produkten keine Gefahr in Form von Schäden an Leben, Körper, Gesundheit oder anderen Sachen ausgeht.
Die Produkthaftung zielt nicht darauf ab, dem Käufer ein fehlerfreies Produkt zu liefern, denn die Produkthaftung schützt nicht vor Schäden an der mangelhaften Sache selbst.
Der eingeleitete Rückruf schützt den Hersteller vor Schadenersatzansprüche seitens seiner Kunden.
Ansprüche aus kaufvertraglicher Mängelhaftung bzw. innerhalb der Garantie- und Gewährleistungsfristen hat der Kunde gegenüber seinem Vertragspartner geltend zu machen.
Außerhalb der Garantie- und Gewährleistungsfristen hat der Kunde die Möglichkeit, einen Kulanzantrag zu stellen oder den Mangel auf eigene Kosten beheben zu lassen. Diese Gruppe sollte in Erwägung ziehen, abzuwarten, ob das betroffene Fahrzeug einer möglichen Rückrufaktion nach dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) unterliegt.
Zitat:
@WalterE200-97 schrieb am 26. Januar 2024 um 16:02:29 Uhr:
Und die Grenzwertüberschreitung bei der Partikelzählung während der AU wird ausdrücklich auf den undichten Harnstoffinjektor zurückgeführt?
Kann ein defekter Harnstoffinjektor überhaupt Ursache für eine zu hohe Partikelanzahl sein bzw. kann er anderweitig zum Nichtbestehen der Abgasuntersuchung beitragen?
Hallo zusammen,
Ich habe ebenfalls das KBA über meinen Fall (Fiat Ducato Typ250, EZ 7/2019, 72000km, AU nicht bestanden wegen zu hoher Partikelanzahl im Abgas) unterrichtet. Ich erhielt vom KBA einen Link zu einem ausführlichen Mängelprotokoll. Dieses habe ich ausgefüllt und zurück geschickt. Warte auf weitere Nachricht.
Der Fiat Vertragspartner identifizierte den DPF als Ursache. Er schlug vor, den DPF reinigen zu lassen. Um ihn auszubauen, müssen Motor und Getriebe ausgebaut werden. Der DPF ist inzwischen gereinigt. Alles ist wieder eingebaut. "Erfolg" AU/HU bestanden. Allerdings mit dem immer noch miserablen Wert von 48000Partikeln/cm³ und der sehr hohen Wahrscheinlichkeit, dass ich bei der nächsten AU vor dem gleichen Problem stehe.
Kosten ca 2300,-€.
Ebenfalls auf der Rechnung steht der Austausch des Harnstoffinjektors. Anteil an der Rechnung 424,-€.
Erstens bezweifle ich, dass der Harnstoffinjektor überhaupt Teil des Problems ist und zweitens war dessen Austausch gar nicht abgesprochen.
Als weitere Maßnahme habe ich einen Anwalt eingeschaltet, um Fiat auf diesem Weg dazu zu bewegen die Kosten (oder zumendest einen Teil davon) zu übernehmen. Bin da nicht besonders optimistisch, wollte es aber nicht unversucht lassen.
Beim Antrag des Anwalts auf Kostenübernahme an die Rechtsschutzversicherung, hat er als ersten Schritt die Einschaltung eines Sachverständigen vorgesehen.
Die Reaktion der Rechtsschutzversicherung war die Frage nach mehr Details, weiteren Unterlagen, der Hinweis auf gesetzliche Vorschriften und auf meine Obliegenheitspflichten.
Bin gespannt, wie es weitergeht.
Eine rechtliche Beratung haben wir auch in Anspruch genommen. Der Anwalt sagte uns: Die Gewährleistung beträgt 2 Jahre. Punkt! Nach 2 Jahren und einem Tag hätten wir keinerlei Anspruch mehr, selbst wenn das Fahrzeug zerfällt und sich in Staub auflöst! Es sei denn, man kann dem Hersteller vorsätzliche Manipulation nachweisen. So ist anscheinend die Rechtslage.