dubioser Autohändler

VW Golf 4 (1J)

Erstmal guten Morgen an Alle. 😉

Erster Beitrag.

Nun das Problem:

Habe mein Auto bei diversen Verkaufsseiten im Internet inseriert.
Eine Minute später rief ein Autohändler an und wollte das Auto kaufen.
Ich habe Ihm bereits am Telefon gesagt, dass ich den Fahrzeugbrief des
Fahrzeuges noch nicht habe und er das Auto nur mit Brief kaufen kann.

Er hat mir eine Mail geschickt in der stand, dass er das Auto zu dem und dem Preis kauft
und Bar bezahlt. Ich habe Ihm darauf eine Bestätigung geschickt.

Nun habe ich den Brief des Fahrzeuges nicht erhalten und kann das Auto nicht
verkaufen. (Leasingwagen mit Schaden, Laesingfirma hat den Wagen selbst behalten)

Ich weiss, war dumm von mir, das Auto vorher einzustellen aber nun behauptet der Händler,
dass wir einen Vertrag hatten und ich Ihn erfüllen muss.

Ist durch die Bestätigung ein Vertrag zu Stande gekommen? Bedarf ein kaufvertrag im
Autohandel der schriftform, sprich der elektronischen Signatur? Oder hat der Händler recht?

Ich hoffe auf Aufklärung.

liebe Grüße

J

P.S. seh grad, dass der Beitrag im falschen Forum gelandet ist, kann das bitte jemand verschieben?

Beste Antwort im Thema

Dubios ist hier übrigens nicht der Autohändler. Er verhält sich völlig korrekt und besteht auf seinem Recht. Dubios ist eher das Auftreten des angeblichen Verkäufers. Jedenfalls sähe ich es als dubios an, wenn ich einen Wagen im I-net kaufen will und dann macht der Verkäufer (nach Abschluss des Vertrags) einen Rückzieher. Es könnte schliesslich auch sein, dass der Verkäufer ein besseres Angebot bekommen und aus dem ersten Vertrag rauswill.

Alex

24 weitere Antworten
24 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Happymailer18


Ganz einfach.
Ein vertrag benötigt immer Die Unterschrift des Auftragnehmers.

Sorry aber das ist quatsch.

Wenn ich in der Pizzeria gegenüber anrufe und eine Pizza Speziale bestelle und er sagt: "ist in 10min da und kostet 5eur", dann ist das ein gültieger Kaufvertrag!

im Restaurant ist das doch eine ganz andere Sache.
dort wird es um keinen Rechtsstreit kommen.

Hier ist Fakt. wenn es vor gericht kommt. dann kann ich den seriösen verkäufer nicht damit belasten wenn ich sage ja er hat gesagt
er verkauft mir das auto für 2.000.
Vor Gericht zählt NUR SCHRIFTLICHES.

Zitat:

Original geschrieben von Happymailer18


Ganz einfach.
Ein vertrag benötigt immer Die Unterschrift des Auftragnehmers.
beim autokauf wird normalerweise ein kaufvertrag aufgestellt.
und der Käufer MUSS unterschreiben.
mündlich kann kein kaufvertrag zustande kommen. ...

Deine Hilfsbereitschaft in allen Ehren, aber was du da schreibst ist total falsch!!! Ganz einfach. 😉

BlueMevo hat die rechtlichen Hintergründe insbesondere zur Form von Kaufverträgen schon recht ausführlich und vor allem richtig dargestellt!

Zitat:

Original geschrieben von Happymailer18


... Vor Gericht zählt NUR SCHRIFTLICHES.

Durch Wiederholungen wird das Ganze nicht richtiger! Auch mündliche Kaufverträge zählen. Die Beweisbarkeit (u. a. vor Gericht) ist eine ganz andere Sache und kommt erst ins Spiel, wenn es Differenzen zwischen Verkäufer und Käufer gibt, z. B. wenn es um den Zustand der Ware, den Kaufpreis oder auch später um eine Gewährleistung geht. Da zählen dann z. B. auch Zeugenaussagen (je mehr und nicht verwandt, desto besser), nicht nur Schriftliches!

@Whysoserious:
Der Händler bzw. sein Anwalt scheinen sich auszukennen. Du solltest auf jeden Fall auch einen Fachmann(-frau) zu Rate ziehen, damit sich dein Schaden evtl. noch in Grenzen halten lässt. (Ehrlich gesagt: Du hast dich da ja auf ganz schön dünnes Eis gewagt. Oder positiv gesehen: Jetzt weißt du, wie man "einem 3." auf keinen Fall helfen sollte!)

Schönen Gruß

Einfach mal bei Google "mündlicher Kaufvertrag" eingeben, da kommen alle Antworten die man braucht. Mündlich gilt genauso!

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von Happymailer18


im Restaurant ist das doch eine ganz andere Sache.
dort wird es um keinen Rechtsstreit kommen.

Hier ist Fakt. wenn es vor gericht kommt. dann kann ich den seriösen verkäufer nicht damit belasten wenn ich sage ja er hat gesagt
er verkauft mir das auto für 2.000.
Vor Gericht zählt NUR SCHRIFTLICHES.

Das vor Gericht nur schriftliches gilt ist schon klar. Ich wollte nur richtig stellen, dass ein Kaufvertrag auch Mündlich vollwertig zustande kommen kann. Und wenn dann Zeugen dabei sind, die vor Gericht die Absprache wiedergeben können, so können auch sie quasi als Beweismittel zugelassen werden.

Ist doch hier aber ein Technikforum, oder?

ja ist klar das bei gericht auch zeugenaussagen zählen
aber da es ein internetverkauf des autos ist gehe ich nicht davon aus das es andere zeugen gibt.
ich hab es halt anders gesehen tut mir leid.
ich habe aus eigener erfahrung geredet.

Zitat:

Original geschrieben von Happymailer18


ja ist klar das bei gericht auch zeugenaussagen zählen
aber da es ein internetverkauf des autos ist gehe ich nicht davon aus das es andere zeugen gibt.
ich hab es halt anders gesehen tut mir leid.
ich habe aus eigener erfahrung geredet.

Wenn du von deiner eigenen Erfahrung berichtest, hat dich entweder wer betrogen oder dir wurde was falsches erzählt.

Glaub Leuten die sich mit dem Thema auseinandergesetzt haben. Durfte mir 6 Jahre lang auf zwei verschiedenen "Schulen" das ganze mehrfach anhören. Ich denke ich kann behaupten ich weiß wovon ich sprech.

Im übrigen ist der Kauf einer Pizza und eines Autos rechtlich gesehen identisch.
Richtig kitzlich wirds erst dann, wenn es um Gründstückskäufe oder Kreditverträge geht...

Guten Abend,

dank erstmal für eure vielen Antworten.
Gehe jetzt auch mal davon aus, dass ein kaufvertrag
zu Stande gekommen ist. Muss ich mal schauen wie
ich da jetzt reagiere...ist ja alles doch ziemlich vage.

Werd mich auch an einen Anwalt wenden und mich
beraten lassen.

könnt den Thread dann schließen! 😉

Liebe Grüße

Viel Erfolg.

edit:
ERSTENS: wir sind keine Rechtsberatung und ich denke mal, dass sich ein Anwalt über uns totlachen würde.
ZWEITENS: Möchte ich auch meinen Senf dazugeben...

Ich denke schon, dass es beim Autokauf einer Schriftform bedarf. Das Internetangebot ist ja ein Angebot und der Händler gibt seine Willenserklärung dadurch, dass er sagt, er nehme das Auto zu dem Preis und mit Brief. Danach muss aber erstmal ein Vertrag aufgesetzt werden, denke ich. Dass Du in der Mail nicht geschrieben hast, dass der Brief nicht da ist, könnte aber evtl hinderlich sein.
Nach dem BGB kann die reguläre Schriftform durch die elektronische Form ersetzt werden. Um eine eMail aber als elektronische Form zur Vertragsbildung anzuerkennen, bedarf es einer elektronischen Signatur..und diese ist ja in Deinem Falle nicht gegeben-...
whatever...blablabla...ich weiß nix wünsch Dir aber viel Erfolg.
I.d.S.
Viele Grüße,
Ingo

Deine Antwort
Ähnliche Themen