dubioser Autohändler

VW Golf 4 (1J)

Erstmal guten Morgen an Alle. 😉

Erster Beitrag.

Nun das Problem:

Habe mein Auto bei diversen Verkaufsseiten im Internet inseriert.
Eine Minute später rief ein Autohändler an und wollte das Auto kaufen.
Ich habe Ihm bereits am Telefon gesagt, dass ich den Fahrzeugbrief des
Fahrzeuges noch nicht habe und er das Auto nur mit Brief kaufen kann.

Er hat mir eine Mail geschickt in der stand, dass er das Auto zu dem und dem Preis kauft
und Bar bezahlt. Ich habe Ihm darauf eine Bestätigung geschickt.

Nun habe ich den Brief des Fahrzeuges nicht erhalten und kann das Auto nicht
verkaufen. (Leasingwagen mit Schaden, Laesingfirma hat den Wagen selbst behalten)

Ich weiss, war dumm von mir, das Auto vorher einzustellen aber nun behauptet der Händler,
dass wir einen Vertrag hatten und ich Ihn erfüllen muss.

Ist durch die Bestätigung ein Vertrag zu Stande gekommen? Bedarf ein kaufvertrag im
Autohandel der schriftform, sprich der elektronischen Signatur? Oder hat der Händler recht?

Ich hoffe auf Aufklärung.

liebe Grüße

J

P.S. seh grad, dass der Beitrag im falschen Forum gelandet ist, kann das bitte jemand verschieben?

Beste Antwort im Thema

Dubios ist hier übrigens nicht der Autohändler. Er verhält sich völlig korrekt und besteht auf seinem Recht. Dubios ist eher das Auftreten des angeblichen Verkäufers. Jedenfalls sähe ich es als dubios an, wenn ich einen Wagen im I-net kaufen will und dann macht der Verkäufer (nach Abschluss des Vertrags) einen Rückzieher. Es könnte schliesslich auch sein, dass der Verkäufer ein besseres Angebot bekommen und aus dem ersten Vertrag rauswill.

Alex

24 weitere Antworten
24 Antworten

Hat er ne Unterschrift von dir? Angebote per Mail oder am Telefon sind genau genommen 24h lang gültig, danach erlischt der Anspruch. Wenn er also heute nicht vor deiner Tür steht, ist da nicht viel zu holen.

Also so weit ich weiß, zählt eine mündliche Zusage!

Unterschrift hat er keine...war nur ne ganz normale Email mit meinem Namen drunter.

Inhalt war ungefähr:

Geht klar, wird hiermit bestätigt!

Abholadresse ist:

...
...
...

MfG

kann mir nicht vorstellen, dass das als kaufvertrag zählt.

Zitat:

Original geschrieben von breakerxvii


Hat er ne Unterschrift von dir? Angebote per Mail oder am Telefon sind genau genommen 24h lang gültig, danach erlischt der Anspruch. Wenn er also heute nicht vor deiner Tür steht, ist da nicht viel zu holen.

Wo hast du das her?

Es ist hier ein ganz normaler Kaufvertrag zu stande gekommen. Ein Kaufvertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenerklärungen zu stande, die hier eindeutig abgegeben wurden.

Händler will kaufen, Verkäufer sagt durch die Mail zu. Fertig!
Käuferverträge, auch für Autos, bedarfen keiner Formvorschrift, sprich sie sind mündlich, fernschriftlich bzw. fernmündlich (Mail und Telefon) und klassisch in schriftform möglich.
Da hier ein E-Mail Verkehr statt gefunden hat, ist es sogar nachweisbar für den Händler.

Ich will dem TE keine Angst machen, aber du hast einen Vertrag aus dem du nicht raus kommst. Du hast ein echtes Problem.
Es sei denn du hast per Mail noch irgendwas rein geschrieben wie Verträg kommt erst zustande wenn ich den Brief des Fahrzeuges habe oder so in der Richtung...

Mein Tipp wäre jetzt, such dir einen Anwalt für Vertragsrecht, druck die das Angebot im Net aus und nimm alle Mails (von dir und vom Händler) mit und lass ich beraten was jetzt möglich ist und was nicht. Kontakt zum Händler würd ich vorerst vermeiden. Ich hoffe für dich, dass du einen Rechtsschutzversicherung hast.

Übrigens, dem Autohändler trift hier denke ich wenig Schuld. Er hat einfach nur einen Kunden, der genau dein Auto haben will. Der Preis wird auch stimmen, so dass er recht vernünftig an dem Geschäft verdient. Und den Verdienst will sich der Händler nicht entgehen lassen. Find ich jetzt auch nicht wirklich verwerflich, so bescheiden das jetzt auch klingt.

Ähnliche Themen

Ich sehe es folgendermaßen:

Der Kaufvertrag ist zustande gekommen, das Auto ist aber auf jeden fall nunmal nicht vorhanden. Da kann der Händler betteln, drohen und brüllen wie er will.
An deiner Stelle würde ich das dem Käufer so mitteilen.
Und auch wenn er Dich anzeigen sollte... was soll schon passieren? Denkst Du, er hat Schadensansprüche? Bezweifle sehr stark das er Dich anzeigen würde, da er so oder so das Auto nicht bekommt.

Wenn es so einfach ist, bluemevo warum unterzeichnet man dann beim ausliefern des vertragsgutes noch einmal einen Vertrag? Macht keinen Sinn.

Der Verkäufer hat ausschließlich zugesichert, das der Käufer die Ware zu dem vereinabrten Preis bekommt nicht mehr und nicht weniger.

Zitat:

Original geschrieben von V6 4motion Nr.1


Also so weit ich weiß, zählt eine mündliche Zusage!

Aber nur zwischen Geschäftsleuten wenn ich mich recht entsinne, und hier verkauft privat an Händler.

Sag dem Händler halt was Sache ist und gut ist.

Hi,

schonmal danke für die Antworten.

Habe schon Post vom gegnerischen Anwalt bekommen.
Macht natürlich Schadensersatzansprüche geltend. Aber
der Dreistigkeit dieser Verkäufer muss man sich ja nicht
sofort beugen.

Tut es etwas zur Sache, dass das Auto nie auf meinen Namen
angemeldet war und den Brief des Fahrzeuges auch nicht hatte?

Schon post vom Anwalt? Dachte das wäre heute passiert! Naja, jetzt gehts ja schon mehr in Richtung Rechtsberatung, da wäre jemand mit Sachverstand wohl besser für dich als wir hier!

Zitat:

Original geschrieben von breakerxvii


Wenn es so einfach ist, bluemevo warum unterzeichnet man dann beim ausliefern des vertragsgutes noch einmal einen Vertrag? Macht keinen Sinn.
unter Formvorschrift bitte lesen

Schriftlichte Käufverträge werden lediglich der Beweisbarkeit geschlossen. Einigt man sich bei einem Kaufvertrag auf die Schriftform muss natürlich von beiden Parteien eine Unterschrift geleistet werden.

Der Vertrag ist bereits zu stande gekommen und genau das sind die Pflichten des Verkäufers!

Zitat:

Der Verkäufer hat ausschließlich zugesichert, das der Käufer die Ware zu dem vereinabrten Preis bekommt nicht mehr und nicht weniger.

Mal eine Frage zum nachdenken. Welche Verträge unterschreibst du bei einem Kauf bei ebay oder wenn du im MediaMarkt einen Fernseher kaufst?

Whysoserious ich würd mir an deiner Stelle wirklich einen Anwalt nehmen der dich berät und vertritt.
Wenn du pech hast, wirst du nicht nur Schadeersatz zahlen müssen sonder bekommst auch noch einen Anzeige wegen Betrugs.
Wenn du nicht Eigentümer an einer Sache bist (was du scheinbar nie warst) hast du nicht das Recht eine Sache bzw. das Auto zu verkaufen.
Dass das Auto nie auf dich zugelassen war, macht die Sache nur noch schlimmer.

Was ich aber nicht ganz verstehe, du schreibst zum Anfang, du hast dem Händler mitgeteilt, dass du den Brief noch nicht hast. Wie genau bzw. kam da keine Nachfrage? Bzw. was stand denn in der Anzeige auf die man sich bei dir meldete?

Bitte beachte, alles was ich dir hier schreibe ist ein freundlich gemeinter Hinweis und stellt keinerlei Rechtsberatung dar!

Man könnte es so sagen, dass ich das Auto im Auftrag eines 3. verkauft habe, der keinen
eigenen Internet Anschluss hat.

Habe dem Händler erläutert, dass der Brief noch nicht da ist, mir aber am nächsten Tag zugeht und ich Ihm
den Brief dann per Post weiterleiten könne.
Er sagt es wäre nicht schlimm, daraufhin kam die Mail von Ihm.

Ca. eine Stunde hat er aber nochmal angerufen, und gesagt, dass er das Auto ohne Brief nicht
kaufen wollte. Er wolle noch warte, bis der Brief da ist und den Wagen dann holen.

servus

bitte alle einfach mal bei google "unmöglichkeit schuldrecht" eingeben und auf das erste wikipedia ergebnis klicken, dass sollte so ziemlich alles vorerst beantworten....sollte es probleme geben, natürlich ab zum anwalt...gruss

Dubios ist hier übrigens nicht der Autohändler. Er verhält sich völlig korrekt und besteht auf seinem Recht. Dubios ist eher das Auftreten des angeblichen Verkäufers. Jedenfalls sähe ich es als dubios an, wenn ich einen Wagen im I-net kaufen will und dann macht der Verkäufer (nach Abschluss des Vertrags) einen Rückzieher. Es könnte schliesslich auch sein, dass der Verkäufer ein besseres Angebot bekommen und aus dem ersten Vertrag rauswill.

Alex

Ganz einfach.
Ein vertrag benötigt immer Die Unterschrift des Auftragnehmers.
beim autokauf wird normalerweise ein kaufvertrag aufgestellt.
und der Käufer MUSS unterschreiben.
mündlich kann kein kaufvertrag zustande kommen.
wird das auto aber auf einer internetseite verkauft und sie geben
das ok z.b der käufer schickt ein angebot 2000$ und geben sie das OK.
Somit ist ein kaufvertrag zustande gekommen.
der Nur unwirksam werden kann wenn beide seiten zustimmen.
verkaufen sie z.b ein neues auto für 20.000 und der käufer macht ihnen wie oben geschrieben ein angebot
2.000 euro und sie geben das OK sofort, und sagen im nachhinein ich dachte es wären 20.000
ich habe mich um eine nullstelle verlesen.
so ist der kaufvertrag gültig und der käufer muss ihnen nur 2.000€ bezahlen.

Mfg Daniel

Deine Antwort
Ähnliche Themen