DSG Mechatronik nach 8000 km defekt - Meine Rechte
Golf VII 1.4 TSI 125 PS Benzin Automatik
Erstzulassung: Januar 2018
ca. 8300 km
Hallo zusammen,
ich bin letzte Woche auf der Autobahn stehengeblieben, mit der Fehlermeldung "Getriebe im Notbetrieb. Weiterfahrt möglich." Heute hat sich VW-Werkstatt gemeldet: Die Mechatronik ist defekt, die soll erneuert werden.
Ich finde es echt unakzeptabel, dass man so ein Auto überhaupt verkaufen kann.
Meine Frage: Alles läuft unter Garantie und ich muss nichts bezahlen. Okay, aber ich finde es nicht in Ordnung, dass ich ein kaputtes Auto erhalten habe. Ich möchte nicht einfach zu VW gehen, das Auto abholen und nach Hause fahren. Kann man bei einer solchen Situation zusätzliche Leistungen verlangen? Zum Beispiel, Garantiedauer verlängern, oder ähnliches?
Oder gibt es ein wichtiges Detail, dass ich nicht vergessen soll? Ich bin zum ersten Mal in einer solchen Situation.
Vielen Dank im voraus für die Rückmeldungen.
Beste Antwort im Thema
Kann passieren das was kaputt geht, wird im Zuge der Garantie kostenlos repariert und das ist es. Wie kommst du darauf, das du Anrecht hast noch etwas darüber hinaus verlangen zu können? Und was meinst du mit kaputten Auto erhalten? Wenn der aus 2018 ist und 8000 Kilometer gelaufen ist hat er doch mehr als ein Jahr erstmal funktioniert und hellsehen kann da auch kein Händler der Welt das was kaputt geht.
59 Antworten
Zitat:
@vw570 schrieb am 27. April 2019 um 17:50:10 Uhr:
Zitat:
@DieselSeppel schrieb am 27. April 2019 um 17:46:31 Uhr:
Nein, da gehen die Meinungen überhaupt nicht auseinander. Das BGB besagt eindeutig, dass der Verkäufer die vom Verkäufer gewählte Art der Nacherfüllung "verweigern [kann], wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist".OK. Du hast Recht aber erkläre mir bitte was "unverhältnismäßigen hohen Kosten" sind, Beziffer die mal.
Das Fahrzeug kostet € 35 000, ein Getriebe inkl. Arbeitszeit € 4 - 6000.
Also durfte ich meinem T4 der ja € 38 000 gekostet hat NICHT zurückgeben da ja mit "unverhältnismäßigen hohen Kosten" zu rechnen ist. Dies war bereits von Anfang an bekannt. Habe ihn aber trotzdem zurückgegeben, letztendlich musste VW alles bezahlen mit immerhin € 68 000
Sorry aber dann verstehe ich das BGB nicht!
Wir sprechen hier noch nicht mal von einem Getriebe, sondern einer Mechatronik, und du darfst nicht die Teilepreise und die Arbeitszeit ansetzen, die der Kunde für eine Reparatur bezahlen müsste.
Nachtrag: Ich kenne die Einzelheiten deines T4-Falls nicht. Davon abgesehen kannst du aus der Tatsache, dass der Händler einer Rücknahme zugestimmt hat, nicht automatisch ableiten, dass du auch einen Anspruch darauf hattest!
Zitat:
@vw570 schrieb am 27. April 2019 um 17:50:10 Uhr:
Du hast Recht aber erkläre mir bitte was "unverhältnismäßigen hohen Kosten" sind, Beziffer die mal.
Da lässt sich keine trennscharfe Linie ziehen, da dies immer vom Einzelfall abhängt (den von mir zitierten BGB-Auszug hast du ja sicherlich gelesen). Wenn aber das Fahrzeug durch einen fachgerechten Austausch eines schadhaften Bauteils für einen Bruchteil der Fahrzeugkosten repariert werden kann, dann wären die Kosten für eine Neulieferung auf jeden Fall unverhältnismäßig.
Zitat:
@DieselSeppel schrieb am 27. April 2019 um 17:52:50 Uhr:
Wir sprechen hier noch nicht mal von einem Getriebe, sondern einer Mechatronik, und du darfst nicht die Teilepreise und die Arbeitszeit ansetzen, die der Kunde für eine Reparatur bezahlen müsste.
Eine Mechatronic kostet rund € 2500 ohne Einbau. Selbstverständlich muss ich so rechnen als wenn ich das bezahlen muss oder glaubst Du dass die Werkstatt die das einbaut die Arbeitszeit VW nicht in Rechnung stellt.
Ich habe eben wegen dem Getriebe mein Fahrzeug zurückgegeben und da war einerseits "nur" die Mechatronic defekt ein anderes mal die Doppelkupplungsscheiben.
Ich will damit sagen, Was im BGB steht und wie die Gerichte letztendlich Urteilen sind zwei verschiedene Stiefel. Bei dem einen Richter bekommst du in der einen Sache Recht und beim zweiten mit dem gleichen Fall eben nicht. Recht haben und Recht bekommen sind immer zweierlei Dinge.
Zitat:
@DieselSeppel schrieb am 27. April 2019 um 17:52:50 Uhr:
Wir sprechen hier noch nicht mal von einem Getriebe, sondern einer Mechatronik, und du darfst nicht die Teilepreise und die Arbeitszeit ansetzen, die der Kunde für eine Reparatur bezahlen müsste.Nachtrag: Ich kenne die Einzelheiten deines T4-Falls nicht. Davon abgesehen kannst du aus der Tatsache, dass der Händler einer Rücknahme zugestimmt hat, nicht automatisch ableiten, dass du auch einen Anspruch darauf hattest!
Nein, der Händler hat einer Rücknahme mit allem widersprochen! Deswegen ging es ja vor Gericht und das ganze hat immerhin einige Jahre gedauert bis es durch war.
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Zitat:
@Guile45 schrieb am 27. April 2019 um 17:26:11 Uhr:
Bei uns in der Firma gibt es im Schnitt eine Reklamationsquote von 0,8 Prozent – das wären dann übertragen auf VW 800 DSG von 100.000, die vorzeitig defekt gehen. Das kommt schon eher hin, finde ich. Vermutlich sind es aber ein bisschen weniger.
Genau so werden Meinungen gemacht. Aus einer Reklamation wird ein defektes DSG.😛
ich denke beim DQ200 ist ein hoher % Satz eine Spaltmaßdiskussion.
Die 0,8 Prozent sind ausschließlich Kundenreklamationen, also von nicht funktionierenden, fehlerhaften oder innerhalb von 2 Jahren kaputt gehende Produkte. Andere Fehler, die zur Reklamation berechtigen (z. B. Oberflächenfehler von Sichtflächen, falsch gedrehte Passungen etc. fallen zu nahezu 100 Prozent, spätestens bei der Montage, noch im Werk auf. Diese internen Reklamationen werden separat erfasst und liegen bei etwa 0,3 Prozent.
Aber ich vermute, dass die Quote für defekte DSG bei VW niedriger liegt, so bei etwa 0,4–0,5 %.
Zitat:
Die 0,8 Prozent sind ausschließlich Kundenreklamationen, also von nicht funktionierenden, fehlerhaften oder innerhalb von 2 Jahren kaputt gehende Produkte.
Das ändert ja nichts das es dazu immer 2 Meinungen gibt und die Meinung von VW nie akzeptiert wird.
Denn ob etwas kaputt ist, ist ja nicht ausschließlich von der Bewertung des Kunden abhängig.
In der MT Euphorie wird halt gerne mal alles kaputt geschrieben.😉
Im Grunde hast du ja recht. Es ist immer schwer zu beurteilen, wann ein Defekt auch wirklich ein defekt ist. Zum einem steht da der Kunde. Aufgrund dessen, dass er viel Geld für etwas ausgegeben hat, akzeptiert er die Erklärung für den "Mangel" des Produktes des Herstellers nicht, da der Kunde ja selbst der Meinung ist, ein neues Produkt darf keine unnormale Verhaltensweisen aufweisen. Zum anderen steht da der Hersteller, der nicht unnötig Geld für einen unberechtigten Gewährleistungs- oder Garantiefall ausgeben möchte, der sucht dann natürlich erstmal nach den für sich simpelsten und kostengünstigsten Erklärungen, um eine eventuell aufwändige und kostenintensive, aber zu Recht geforderte Nachbesserung zu umgehen. Ob jetzt der Kunde oder der Hersteller recht hat, ist hier jetzt mal egal.
Übrigens heißt das Wort "defekt" nicht, dass etwas funktionsuntüchtig ist. Die richtige Definition des Wortes ist "einen Mangel, Schaden o. Ä. aufweisend; nicht in Ordnung", im Grunde: etwas funktioniert nicht oder ist nicht so, wie es eigentlich soll, somit ist auch z. B. ein ruckendes DSG, welches ja eigentlich noch läuft, defekt 😉
Dann weisen halt von den 800 defekten DSG 600 einen Fehler auf und 200 davon sind kaputt. Viele Defekte fallen vermutlich auch gar nicht auf, weil der ein oder andere Kunde das für normal hält oder es ihm schlichtweg nicht auffällt.
defekt darf nicht mit kaputt verwechselt werden
Zitat:
Aufgrund dessen, dass er viel Geld für etwas ausgegeben hat
OK das ist ein Argument, aber das andere Argument wäre 99% vom Auto funktioniert.😉
Zitat:
@DieselSeppel schrieb am 27. April 2019 um 17:38:37 Uhr:
Zitat:
@vw570 schrieb am 27. April 2019 um 17:36:54 Uhr:
Denn nachbessern darf ein Verkäufer überhaupt nur, wenn sich der Käufer für eine Nacherfüllung durch Mangelbeseitigung entscheidet. Verlangt der Käufer dagegen als Nacherfüllung die Lieferung einer neuen (mangelfreien) Sache und darf der Verkäufer diese Art der Nacherfüllung nicht verweigern (vgl. § 439 III BGB), ist für Nachbesserungsversuche von Anfang an kein Raum.
Ich habe den relevanten Teil in deinem Zitat markiert. Beliebig oft werde ich mich jetzt aber auch nicht wiederholen. Wenn's jetzt nicht "klick" macht, dann ist es aussichtslos.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Zitat:
§ 439 Nacherfüllung
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
In der Tat sieht das sehr eindeutig aus😁
Aber vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand😉
Nein, das ist eben nicht so eindeutig. Ihr müsst immer etwas weiterlesen anstatt euch nur die Sätze herauszupicken, die euch am besten passen, denn im Abs. 4 des § 439 heißt es nämlich weiter:
Zitat:
Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.
Ich bin der Auffassung:
- Ein Mechatroniktausch ist erheblich günstiger als eine Ersatzlieferung und damit ist letztere mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden.
- Bei fachgerechter Ausführung der Reparatur entstehen dem Käufer keine Nachteile. Sollte die Ausführung mangelhaft sein, kann der Käufer immer noch eine Neulieferung verlangen oder von KV zurücktreten.
- Etwaige Kosten für eine Ersatzmobilität kann der Käufer dem Verkäufer ggf. in Rechnung stellen (Schadenersatz).
😉
Gilt dieses Gesetz nur für ein ganz neues Produkt oder für innerhalb der Gewährleistung? Wenn es nur für neue Produkte gilt, wird es nämlich sehr schwer, diese "unverhältnismäßig hohen Kosten" zu erreichen, da muss dann am Auto schon nahezu alles kaputt sein bei Auslieferung.
Wyatt Earp schlägt wieder zu.....
Zitat:
@Guile45 schrieb am 28. April 2019 um 10:00:06 Uhr:
Gilt dieses Gesetz nur für ein ganz neues Produkt oder für innerhalb der Gewährleistung?
Innerhalb der Gewährleistung, und diese setzt voraus, dass die Sache bereits beim Gefahrenübergang mangelhaft war, was in den ersten sechs Monaten automatisch zugunsten des Käufers angenommen wird.
Zitat:
@Guile45 schrieb am 28. April 2019 um 10:00:06 Uhr:
Wenn es nur für neue Produkte gilt, wird es nämlich sehr schwer, diese "unverhältnismäßig hohen Kosten" zu erreichen, da muss dann am Auto schon nahezu alles kaputt sein bei Auslieferung.
Ja, das ist auch so. Es muss schon deutlich mehr kaputt sein als ein Teil, das man eins zu eins tauschen kann. Daher wird im Allgemeinen repariert. Alles andere wäre unsinnig und unvernünftig.
Ist dabei dann der Neuwert oder der Zeitwert der Sache von Bedeutung? Wenn ich erst nach 5 Monaten ankomme, hat ein Auto ja schon Tausende Euro, oder je nach Auto gar 10.000 Euro oder mehr an Wert verloren.